Hansische Geschichtsblätter, Volumen19;Volumen40Böhlau Verlag, 1913 Includes "Nachrichten" and "Jahresbericht" of the society; "Hansische Umschau" (a review of contributions to Hanseatic history appearing in other publications) forms a feature of the volumes, beginning with 1920/21. |
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... Fall vor , daß ein Rechtssatz gegolten hat , ohne im Stadt- recht fixiert zu sein . Wir finden nämlich dieselbe Bestimmung schon etwa 1198 in dem nach Soester Muster geschaffenen Lipp- städter Recht1 . Das Soester Recht enthält , um die ...
... Fall vor , daß ein Rechtssatz gegolten hat , ohne im Stadt- recht fixiert zu sein . Wir finden nämlich dieselbe Bestimmung schon etwa 1198 in dem nach Soester Muster geschaffenen Lipp- städter Recht1 . Das Soester Recht enthält , um die ...
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... Fall ist im lübischen Recht bereits vor 1 Hach III , § 384 , S. 533 f . 2 H.R. I , Nr . 7 , § 9 , S. 5. Dasselbe bestimmt der Rezeß von 1265 ebend . Nr . 9 , § 4 , S. 6 . dem Hanserezeß vorgesehen . So bestimmt der deutsche Kodex bei ...
... Fall ist im lübischen Recht bereits vor 1 Hach III , § 384 , S. 533 f . 2 H.R. I , Nr . 7 , § 9 , S. 5. Dasselbe bestimmt der Rezeß von 1265 ebend . Nr . 9 , § 4 , S. 6 . dem Hanserezeß vorgesehen . So bestimmt der deutsche Kodex bei ...
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... Fall nicht zu konstatieren . Nun findet sich auch im Soester Recht ein Artikel gegen un- rechte Forderung zur Echtschaft . Er lautet : » Wanne eynen manne eyn wif is gelovet , spreket en frouwe dem manne an , effte ein mann de frouwen ...
... Fall nicht zu konstatieren . Nun findet sich auch im Soester Recht ein Artikel gegen un- rechte Forderung zur Echtschaft . Er lautet : » Wanne eynen manne eyn wif is gelovet , spreket en frouwe dem manne an , effte ein mann de frouwen ...
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... Fall jedoch den Einfluß des Soester Rechts für wahrscheinlicher halte . Hierher gehört die Anordnung , daß ein in Gefangenschaft geratener Bürger sich nicht mit seinem Gute auslösen lassen darf ; sie findet sich in allen drei ...
... Fall jedoch den Einfluß des Soester Rechts für wahrscheinlicher halte . Hierher gehört die Anordnung , daß ein in Gefangenschaft geratener Bürger sich nicht mit seinem Gute auslösen lassen darf ; sie findet sich in allen drei ...
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... Fall ist3 . Auch hier ist die Entscheidung , ob nun das Soester oder das Dort- munder Recht das lübische influenziert habe , schwierig . Ich glaube aber , man hat dem Dortmunder Recht den Vorzug zu geben . Denn in Soest gilt der Artikel ...
... Fall ist3 . Auch hier ist die Entscheidung , ob nun das Soester oder das Dort- munder Recht das lübische influenziert habe , schwierig . Ich glaube aber , man hat dem Dortmunder Recht den Vorzug zu geben . Denn in Soest gilt der Artikel ...
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Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 85 - Masculi puberes et feminae viripotentes usque ad vicesimum quintum annum completum curatores accipiunt : qui, licet puberes sint, adhuc tamen huius aetatis sunt, ut negotia...
Página 607 - Handelsgeschichte die höfliche Bitte, bei dem schwierigen Werke mitzuhelfen und möglichst genaue Angaben über ihnen bekannte oder aufstoßende Handelspapiere der genannten Art an sie gelangen zu lassen. Bemerkt sei, daß sich die gesuchten Archivalien erfahrungsgemäß oft als Beilagen zu Gerichtsakten zu finden pflegen, wohin sie gelegentlich kaufmännischer Prozesse (zwischen Handelsgesellschaftern, im Anschluß an Konkurse usw.) gelangt sind. Dr. G. von B elow, Dr.
Página 466 - Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Hannover 1883, Bd.
Página 80 - Zahlung geleiftet wurde oder der gläubiger, um der hut und beköftigung des gefangenen überhoben zu fein, ihn wieder entließ, let he ine oder untlopt he ime, dar mede nis he des geldes nicht ledich, die wile he ime nicht vergulden ne hevet unde he dat nicht vulbringen ne han, fo is he immer fin pand vor dat gelt.
Página 605 - Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hat sich der Blick der Wirtschaftshistoriker in steigendem Maße auf jene spezifischen Quellen der Handelsgeschichte gelenkt, wie sie sich aus der kaufmännischen Tätigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte ergaben und wie sie für die Zeit vom 14. Jahrhundert an in größerer Anzahl in den öffentlichen und den privaten Archiven (Familienarchiven) ruhen. Also auf Handelsbücher, auf Handelskorrespondenzen (die oft in zusammenhängenden Gruppen in Kopierbüchern...
Página 28 - Volumus insuper et districte precipimus, ut quandocumque et ubicumque per imperium predicti burgenses naufragium de cetero passi fuerint, quicquid de rebus suis tunc a tanto periculo eripere poterunt, eis penitus dimittatur, omni impedimento et contradictione cessantibus.
Página 165 - Porro apud Ranos non habetur moneta , nee est in comparandis rebus nummorum consuetudo, sed quicquid in foro mercari volueris, panno lineo comparabis.
Página 80 - Sve so scult vor gerichte vordere! up enen man, der he gelden nicht ne mach noch burgen setten, de richtere sal ime den man antwerden vor dat gelt, den sal he halden gelik sinem ingesinde mit spise unde mit arbeide. Wil he ine spannen mit ener beiden, dat mach he dun, anderes ne sal he nicht pinen.
Página 607 - Makulatur eingestampft werden. Als Vorbereitung für eine Publikation wie die oben genannte hat nun die historische Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in ihrer Sitzung vom 16. Mai 1913 beschlossen, die Verzeichnung zunächst der ungedruckten süddeutschen Handlungsbücher und verwandten Akten des Mittelalters und des 16. Jahrhunderts vornehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke richten die Unterzeichneten an alle Freunde der deutschen Wirtschafts- bzw.
Página 23 - Noverint ergo presentes ac posteri, nos a quibusdam senioribus ac discretis de Indagine veraciter intellexisse. quod dum Henricus pie recordationis dux Bawarie et Saxonie Indaginem Bruneswich primo fundaret et construeret, ac ei jure burgimundii et libertates daret...