Hansische Geschichtsblätter, Volumen19;Volumen40Böhlau Verlag, 1913 Includes "Nachrichten" and "Jahresbericht" of the society; "Hansische Umschau" (a review of contributions to Hanseatic history appearing in other publications) forms a feature of the volumes, beginning with 1920/21. |
Dentro del libro
Resultados 1-5 de 56
Página 16
... früher ihr Land ( pascua , silvae , fluvii ) abgaben- frei belassen und ihnen den Fortbestand ihrer alten Rechtssatzungen ( iustitiae secundum iura Sosatie ) zusichern . Arnolds Angabe über die Entlehnung des Lübecker Rechts aus dem ...
... früher ihr Land ( pascua , silvae , fluvii ) abgaben- frei belassen und ihnen den Fortbestand ihrer alten Rechtssatzungen ( iustitiae secundum iura Sosatie ) zusichern . Arnolds Angabe über die Entlehnung des Lübecker Rechts aus dem ...
Página 34
... früher angeführten Gesetzgebungen so verwendet « . Wenn ich mich nicht irre , glaube ich das fehlende Bindeglied dieser Kette im flandrischen Rechte zu finden . In dem Keurbrief des Grafen Philipp von Flandern und Vermandois für Brügge ...
... früher angeführten Gesetzgebungen so verwendet « . Wenn ich mich nicht irre , glaube ich das fehlende Bindeglied dieser Kette im flandrischen Rechte zu finden . In dem Keurbrief des Grafen Philipp von Flandern und Vermandois für Brügge ...
Página 62
... früher beigebrachten Belegen , die ebenfalls nicht auf das Soester Recht als Quelle für das lübische Recht führten , im Zweifel sein , hier haben wir , glaube ich , einen festen Ansatzpunkt gewonnen , von dem aus wir mit dem Gefühl der ...
... früher beigebrachten Belegen , die ebenfalls nicht auf das Soester Recht als Quelle für das lübische Recht führten , im Zweifel sein , hier haben wir , glaube ich , einen festen Ansatzpunkt gewonnen , von dem aus wir mit dem Gefühl der ...
Página 72
... Flandern , die um die Mitte des 13. Jahrhunderts bezeugt sind , sicher schon früher bestanden haben . dedictus erit , X lib . dabit « ' . 72 Walter Draeger . Die für Westfalen charakteristische, in Lübeck wieder- ...
... Flandern , die um die Mitte des 13. Jahrhunderts bezeugt sind , sicher schon früher bestanden haben . dedictus erit , X lib . dabit « ' . 72 Walter Draeger . Die für Westfalen charakteristische, in Lübeck wieder- ...
Página 80
... früher ( S. 10 ) angeführten Beleg noch nicht gesagt , daß sie nicht trotzdem durch die Vermittlung des braunschweigischen Rechts in das lübische Recht gekommen seien . Mag man sich übrigens dieser Vermutung anschließen oder nicht , so ...
... früher ( S. 10 ) angeführten Beleg noch nicht gesagt , daß sie nicht trotzdem durch die Vermittlung des braunschweigischen Rechts in das lübische Recht gekommen seien . Mag man sich übrigens dieser Vermutung anschließen oder nicht , so ...
Otras ediciones - Ver todas
Términos y frases comunes
Akzise alten Ältermann Arnheim Bedeutung beiden besaß besonders Bestimmung Bier Brauer Braunschweig Bremen Brügge Bürger damals Dänemark dänischen Danzig deutschen Hanse deutschen Kaufleute Deventer Dinanter Dortmund Einfluß England englischen erst erwähnt Flandern fremden Frensdorff Friedrich Genossenschaft Gesandten Geschichte gewiß Gotland Grafen großen Grund Gustaf Wasa H.R. VIII Hach Hamburg Handel Hanse Hansestädte Hansische Geschichtsblätter Harderwijk heißt hense Holland Iserhel Jahre Jahrg Jahrhunderts Kampen Keutgen kleinen Städte Kodex Köln König konnte Kontor Krüger Kunze Land Lappenberg lassen läßt lich ließ London Lübecker Tagfahrt lübische Recht Meilink Münden muß mußte Nachrichten Nichthansen Niederlassung Nimwegen Norby Oldenburg Ostsee Privilegien Quellen Reiche Reichsrat Rezeß Rezesses Rudloff Schiffahrt Schiffe schließlich Schluß Schrae Schweden Severin Norby Soester Recht sollte Sozietät später städtischen Stadtrecht Stalhofes Stapelrecht Statuten stede Strafe Stralsund Teil Thomas von Wickede unsere Urkunde Utrecht Verkehr Wagriens wendischen Städte Werra Weser wieder wohl Zahl Zoll Zugehörigkeit Zütfen
Pasajes populares
Página 85 - Masculi puberes et feminae viripotentes usque ad vicesimum quintum annum completum curatores accipiunt : qui, licet puberes sint, adhuc tamen huius aetatis sunt, ut negotia...
Página 607 - Handelsgeschichte die höfliche Bitte, bei dem schwierigen Werke mitzuhelfen und möglichst genaue Angaben über ihnen bekannte oder aufstoßende Handelspapiere der genannten Art an sie gelangen zu lassen. Bemerkt sei, daß sich die gesuchten Archivalien erfahrungsgemäß oft als Beilagen zu Gerichtsakten zu finden pflegen, wohin sie gelegentlich kaufmännischer Prozesse (zwischen Handelsgesellschaftern, im Anschluß an Konkurse usw.) gelangt sind. Dr. G. von B elow, Dr.
Página 466 - Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Hannover 1883, Bd.
Página 80 - Zahlung geleiftet wurde oder der gläubiger, um der hut und beköftigung des gefangenen überhoben zu fein, ihn wieder entließ, let he ine oder untlopt he ime, dar mede nis he des geldes nicht ledich, die wile he ime nicht vergulden ne hevet unde he dat nicht vulbringen ne han, fo is he immer fin pand vor dat gelt.
Página 605 - Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hat sich der Blick der Wirtschaftshistoriker in steigendem Maße auf jene spezifischen Quellen der Handelsgeschichte gelenkt, wie sie sich aus der kaufmännischen Tätigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte ergaben und wie sie für die Zeit vom 14. Jahrhundert an in größerer Anzahl in den öffentlichen und den privaten Archiven (Familienarchiven) ruhen. Also auf Handelsbücher, auf Handelskorrespondenzen (die oft in zusammenhängenden Gruppen in Kopierbüchern...
Página 28 - Volumus insuper et districte precipimus, ut quandocumque et ubicumque per imperium predicti burgenses naufragium de cetero passi fuerint, quicquid de rebus suis tunc a tanto periculo eripere poterunt, eis penitus dimittatur, omni impedimento et contradictione cessantibus.
Página 165 - Porro apud Ranos non habetur moneta , nee est in comparandis rebus nummorum consuetudo, sed quicquid in foro mercari volueris, panno lineo comparabis.
Página 80 - Sve so scult vor gerichte vordere! up enen man, der he gelden nicht ne mach noch burgen setten, de richtere sal ime den man antwerden vor dat gelt, den sal he halden gelik sinem ingesinde mit spise unde mit arbeide. Wil he ine spannen mit ener beiden, dat mach he dun, anderes ne sal he nicht pinen.
Página 607 - Makulatur eingestampft werden. Als Vorbereitung für eine Publikation wie die oben genannte hat nun die historische Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in ihrer Sitzung vom 16. Mai 1913 beschlossen, die Verzeichnung zunächst der ungedruckten süddeutschen Handlungsbücher und verwandten Akten des Mittelalters und des 16. Jahrhunderts vornehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke richten die Unterzeichneten an alle Freunde der deutschen Wirtschafts- bzw.
Página 23 - Noverint ergo presentes ac posteri, nos a quibusdam senioribus ac discretis de Indagine veraciter intellexisse. quod dum Henricus pie recordationis dux Bawarie et Saxonie Indaginem Bruneswich primo fundaret et construeret, ac ei jure burgimundii et libertates daret...