Hansische Geschichtsblätter, Volumen19;Volumen40Böhlau Verlag, 1913 Includes "Nachrichten" and "Jahresbericht" of the society; "Hansische Umschau" (a review of contributions to Hanseatic history appearing in other publications) forms a feature of the volumes, beginning with 1920/21. |
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... lich , er gebe den Goten » eandem graciam et justiciam , quam nostris mercatoribus decrevimus « 3 . Außerdem gelten diese Bestimmungen ganz allgemein im Rechtsleben der deutschen Städte , so z . B. im Soester Recht und allen seinen ...
... lich , er gebe den Goten » eandem graciam et justiciam , quam nostris mercatoribus decrevimus « 3 . Außerdem gelten diese Bestimmungen ganz allgemein im Rechtsleben der deutschen Städte , so z . B. im Soester Recht und allen seinen ...
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... lich , daß man nach Brügger Muster die Strafe der Schupfe für den Bigamus , der ja auch unter jene Kategorie der moralisch Minderwertigen gehört , übernommen hat , um so mehr , als man auch sonst einen Hang zur drastischen Bestrafung ...
... lich , daß man nach Brügger Muster die Strafe der Schupfe für den Bigamus , der ja auch unter jene Kategorie der moralisch Minderwertigen gehört , übernommen hat , um so mehr , als man auch sonst einen Hang zur drastischen Bestrafung ...
Página 38
Lübeck und seinen Verbündeten stand , ist es nicht unwahrschein- lich , daß man bei der Statutenredaktion von 1270 auf den wenige Jahre zuvor gefaßten Beschluß der wendischen Städte , der dem Interesse aller diente , Rücksicht nahm « 1 ...
Lübeck und seinen Verbündeten stand , ist es nicht unwahrschein- lich , daß man bei der Statutenredaktion von 1270 auf den wenige Jahre zuvor gefaßten Beschluß der wendischen Städte , der dem Interesse aller diente , Rücksicht nahm « 1 ...
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... lich geborene Kinder , die aber von unechtem Vater oder unechter Mutter stammen , nicht erbberechtigt sind . Auch hierin stimmen beide Rechte überein . Die betreffenden Stellen lauten , Lübeck : 1 L. U.B. , a . a . O. Hach Į 13 , S. 188 ...
... lich geborene Kinder , die aber von unechtem Vater oder unechter Mutter stammen , nicht erbberechtigt sind . Auch hierin stimmen beide Rechte überein . Die betreffenden Stellen lauten , Lübeck : 1 L. U.B. , a . a . O. Hach Į 13 , S. 188 ...
Página 69
... lich gestattet Kaiser Rudolf dem Rat , den Gerichtsvogt selbständig zu ernennen 2 . Auch scheinen mir Arnolds Angaben nicht durchaus bindend . Es handelt sich hier um eine Privaturkunde , wo es dem Aus- steller weniger darauf ankommt ...
... lich gestattet Kaiser Rudolf dem Rat , den Gerichtsvogt selbständig zu ernennen 2 . Auch scheinen mir Arnolds Angaben nicht durchaus bindend . Es handelt sich hier um eine Privaturkunde , wo es dem Aus- steller weniger darauf ankommt ...
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Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 85 - Masculi puberes et feminae viripotentes usque ad vicesimum quintum annum completum curatores accipiunt : qui, licet puberes sint, adhuc tamen huius aetatis sunt, ut negotia...
Página 607 - Handelsgeschichte die höfliche Bitte, bei dem schwierigen Werke mitzuhelfen und möglichst genaue Angaben über ihnen bekannte oder aufstoßende Handelspapiere der genannten Art an sie gelangen zu lassen. Bemerkt sei, daß sich die gesuchten Archivalien erfahrungsgemäß oft als Beilagen zu Gerichtsakten zu finden pflegen, wohin sie gelegentlich kaufmännischer Prozesse (zwischen Handelsgesellschaftern, im Anschluß an Konkurse usw.) gelangt sind. Dr. G. von B elow, Dr.
Página 466 - Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Hannover 1883, Bd.
Página 80 - Zahlung geleiftet wurde oder der gläubiger, um der hut und beköftigung des gefangenen überhoben zu fein, ihn wieder entließ, let he ine oder untlopt he ime, dar mede nis he des geldes nicht ledich, die wile he ime nicht vergulden ne hevet unde he dat nicht vulbringen ne han, fo is he immer fin pand vor dat gelt.
Página 605 - Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hat sich der Blick der Wirtschaftshistoriker in steigendem Maße auf jene spezifischen Quellen der Handelsgeschichte gelenkt, wie sie sich aus der kaufmännischen Tätigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte ergaben und wie sie für die Zeit vom 14. Jahrhundert an in größerer Anzahl in den öffentlichen und den privaten Archiven (Familienarchiven) ruhen. Also auf Handelsbücher, auf Handelskorrespondenzen (die oft in zusammenhängenden Gruppen in Kopierbüchern...
Página 28 - Volumus insuper et districte precipimus, ut quandocumque et ubicumque per imperium predicti burgenses naufragium de cetero passi fuerint, quicquid de rebus suis tunc a tanto periculo eripere poterunt, eis penitus dimittatur, omni impedimento et contradictione cessantibus.
Página 165 - Porro apud Ranos non habetur moneta , nee est in comparandis rebus nummorum consuetudo, sed quicquid in foro mercari volueris, panno lineo comparabis.
Página 80 - Sve so scult vor gerichte vordere! up enen man, der he gelden nicht ne mach noch burgen setten, de richtere sal ime den man antwerden vor dat gelt, den sal he halden gelik sinem ingesinde mit spise unde mit arbeide. Wil he ine spannen mit ener beiden, dat mach he dun, anderes ne sal he nicht pinen.
Página 607 - Makulatur eingestampft werden. Als Vorbereitung für eine Publikation wie die oben genannte hat nun die historische Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in ihrer Sitzung vom 16. Mai 1913 beschlossen, die Verzeichnung zunächst der ungedruckten süddeutschen Handlungsbücher und verwandten Akten des Mittelalters und des 16. Jahrhunderts vornehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke richten die Unterzeichneten an alle Freunde der deutschen Wirtschafts- bzw.
Página 23 - Noverint ergo presentes ac posteri, nos a quibusdam senioribus ac discretis de Indagine veraciter intellexisse. quod dum Henricus pie recordationis dux Bawarie et Saxonie Indaginem Bruneswich primo fundaret et construeret, ac ei jure burgimundii et libertates daret...