Hansische Geschichtsblätter, Volumen19;Volumen40Böhlau Verlag, 1913 Includes "Nachrichten" and "Jahresbericht" of the society; "Hansische Umschau" (a review of contributions to Hanseatic history appearing in other publications) forms a feature of the volumes, beginning with 1920/21. |
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... stand . Schon früh , im zehnten und elften Jahrhundert , finden 1 Daß aber von der Theorie zur Praxis ein weiter Weg ist , zeigt Techen , Das Strandrecht an der Mecklenburgischen Küste . Mit einem Anhange über Seezeichen und Lotsen ...
... stand . Schon früh , im zehnten und elften Jahrhundert , finden 1 Daß aber von der Theorie zur Praxis ein weiter Weg ist , zeigt Techen , Das Strandrecht an der Mecklenburgischen Küste . Mit einem Anhange über Seezeichen und Lotsen ...
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... . 155 ff . 4 Lappenberg , Hamb . Rechtsaltert . I , Stadtrecht von 1270 , X , § 6 , S. 62 . 5 Ebend . Einleit . S. LIX . Lübeck und seinen Verbündeten stand , ist es nicht unwahrschein- Das lübische Stadtrecht und seine Quellen . 337.
... . 155 ff . 4 Lappenberg , Hamb . Rechtsaltert . I , Stadtrecht von 1270 , X , § 6 , S. 62 . 5 Ebend . Einleit . S. LIX . Lübeck und seinen Verbündeten stand , ist es nicht unwahrschein- Das lübische Stadtrecht und seine Quellen . 337.
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... stand , die dann ausradiert und durch die Worte » beteren mit sime hoghesten « ersetzt wurden * . Zum Schluß ist noch auf zwei ohne Jahreszahl überlieferte Kodizes hinzuweisen . Der erste ist der von Westphalen zum Ver- gleich mit dem ...
... stand , die dann ausradiert und durch die Worte » beteren mit sime hoghesten « ersetzt wurden * . Zum Schluß ist noch auf zwei ohne Jahreszahl überlieferte Kodizes hinzuweisen . Der erste ist der von Westphalen zum Ver- gleich mit dem ...
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... stand ihm , wie dem Dortmunder , die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit bis zu 6 Pfennigen zu : » Preco de sex denariis iudex erit et non amplius , sed nuncius est civitatis et iudici etiam subditus erit « 7 . Eine Ein- wirkung des ...
... stand ihm , wie dem Dortmunder , die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit bis zu 6 Pfennigen zu : » Preco de sex denariis iudex erit et non amplius , sed nuncius est civitatis et iudici etiam subditus erit « 7 . Eine Ein- wirkung des ...
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... stand in Soest dem Burrichter zu , fiel also unter die niedere Gerichtsbar- keit . Wo es sich um Gegenstände von höherem Werte handelte , war die höhere Gerichtsbarkeit zuständig , und hierbei wurde eine Wertschätzung , so weit wir ...
... stand in Soest dem Burrichter zu , fiel also unter die niedere Gerichtsbar- keit . Wo es sich um Gegenstände von höherem Werte handelte , war die höhere Gerichtsbarkeit zuständig , und hierbei wurde eine Wertschätzung , so weit wir ...
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Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 85 - Masculi puberes et feminae viripotentes usque ad vicesimum quintum annum completum curatores accipiunt : qui, licet puberes sint, adhuc tamen huius aetatis sunt, ut negotia...
Página 607 - Handelsgeschichte die höfliche Bitte, bei dem schwierigen Werke mitzuhelfen und möglichst genaue Angaben über ihnen bekannte oder aufstoßende Handelspapiere der genannten Art an sie gelangen zu lassen. Bemerkt sei, daß sich die gesuchten Archivalien erfahrungsgemäß oft als Beilagen zu Gerichtsakten zu finden pflegen, wohin sie gelegentlich kaufmännischer Prozesse (zwischen Handelsgesellschaftern, im Anschluß an Konkurse usw.) gelangt sind. Dr. G. von B elow, Dr.
Página 466 - Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Hannover 1883, Bd.
Página 80 - Zahlung geleiftet wurde oder der gläubiger, um der hut und beköftigung des gefangenen überhoben zu fein, ihn wieder entließ, let he ine oder untlopt he ime, dar mede nis he des geldes nicht ledich, die wile he ime nicht vergulden ne hevet unde he dat nicht vulbringen ne han, fo is he immer fin pand vor dat gelt.
Página 605 - Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hat sich der Blick der Wirtschaftshistoriker in steigendem Maße auf jene spezifischen Quellen der Handelsgeschichte gelenkt, wie sie sich aus der kaufmännischen Tätigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte ergaben und wie sie für die Zeit vom 14. Jahrhundert an in größerer Anzahl in den öffentlichen und den privaten Archiven (Familienarchiven) ruhen. Also auf Handelsbücher, auf Handelskorrespondenzen (die oft in zusammenhängenden Gruppen in Kopierbüchern...
Página 28 - Volumus insuper et districte precipimus, ut quandocumque et ubicumque per imperium predicti burgenses naufragium de cetero passi fuerint, quicquid de rebus suis tunc a tanto periculo eripere poterunt, eis penitus dimittatur, omni impedimento et contradictione cessantibus.
Página 165 - Porro apud Ranos non habetur moneta , nee est in comparandis rebus nummorum consuetudo, sed quicquid in foro mercari volueris, panno lineo comparabis.
Página 80 - Sve so scult vor gerichte vordere! up enen man, der he gelden nicht ne mach noch burgen setten, de richtere sal ime den man antwerden vor dat gelt, den sal he halden gelik sinem ingesinde mit spise unde mit arbeide. Wil he ine spannen mit ener beiden, dat mach he dun, anderes ne sal he nicht pinen.
Página 607 - Makulatur eingestampft werden. Als Vorbereitung für eine Publikation wie die oben genannte hat nun die historische Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in ihrer Sitzung vom 16. Mai 1913 beschlossen, die Verzeichnung zunächst der ungedruckten süddeutschen Handlungsbücher und verwandten Akten des Mittelalters und des 16. Jahrhunderts vornehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke richten die Unterzeichneten an alle Freunde der deutschen Wirtschafts- bzw.
Página 23 - Noverint ergo presentes ac posteri, nos a quibusdam senioribus ac discretis de Indagine veraciter intellexisse. quod dum Henricus pie recordationis dux Bawarie et Saxonie Indaginem Bruneswich primo fundaret et construeret, ac ei jure burgimundii et libertates daret...