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Auf die Empfehlung des Amtmanns antwortete der Deutschmeister am 5. November, er stehe mit einem Priester wegen der Pfarrei Kürnbach in Unterhandlung, wenn aber der Priester in Pfaffenhofen der alten Religion anhänge und nicht beweibt sei, möge der Amtmann mit ihm wegen der Besoldung verhandeln, aber vom Geldgehalt etwas abbrechen, denn was der Prädikant erhalte, wolle er Senger nicht reichen. 1) Als nun der Amtmann am 30. November seinem Herrn gestehen mußte, Senger sei verehlicht, zerschlug sich alle weitere Verhandlung.2) Der Deutschmeister wußte keinen Rat, auch der andere Priester kam nicht nach Kürnbach.

Jetzt gieng Herzog Ulrich vor. Am 1. November 1549 mußte der Amtmann von Stocksberg berichten, der Obervogt von Zabergäu Wilhelm von Massenbach habe befohlen, die Einkünfte der von Hans Würtz aufgegebenen Pfründe und die Hepperlins einzuziehen. Sie sollten offenbar der Verfügung des Deutschmeister entzogen und dem Armenkasten zugewiesen werden, um die Mittel für einen Katechisten zur Hand zu haben. Allein der Deutschmeister war nicht gewillt, nachzugeben. Die württembergische Regierung konnte bei all den unsäglichen Schwierigkeiten, welche das Interim im eigenen Lande bereitet hatte, nicht die Zeit finden, um die Sache in dem entlegenen Kürnbach auf dem Weg eines langwierigen Rechtsstreits zur Entscheidung zu bringen. So blieb denn der alte Zustand, Hepperlin versah die verwaiste Gemeinde, so gut er konnte, und der Deutschmeister drückte jetzt ein Auge zu und ließ ihn seinen Dienst weiter thun, da er ja außer Stand war, einen Pfarrer nach seinem Sinn zu gewinnen, ja er beließ ihm jetzt sogar das schmale Einkommen seiner Altarpfründe und gab ihm von der Margaretenpfründe noch jährlich 11 fl. 5 Schilling. 3) War doch der kirchenrechtlich überaus zweifelhafte Zustand für seine Kasse sehr vorteilhaft. Während der von keiner Seite rechtmäßig berufene Hepperlin kärglich abgefunden wurde, zog der Deutschorden das ganze Einkommen der Pfarrei und der Altarpfründen ein. Die Bedürfnisse der Gemeinde aber schienen für ihn

1) Deutschmeister an den Amtmann 5. Nov. 1549 Mergentheim. F. A. 2) Amtmann an den Deutschmeister Andreastag 1549. F. A. 3) Scharpff an den Sekretär Joh. Winnicker 26. Mai 1553. F. A.

nicht in Betracht zu kommen, da er in Kürnbach keine obrigkeitlichen Rechte hatte.

Ende des Jahres 1550 war Herzog Ulrich gestorben, an seine Stelle war sein Sohn Christoph getreten, der für die Sache des Evangeliums nicht minder eifrig eintrat als sein Vater. Im Sommer 1552 hatte er das Interim abgeschafft, aber bis alle Gemeinden wieder in den Stand vor 1548 gebracht waren, bis man für das ganze Land die nötigen Kräfte zum Ersatz der Interimisten hatte, dauerte es noch einige Zeit. So kam das Jahr 1553 heran, bis auch für Kürnbach gesorgt werden konnte. Der Untervogt von Brackenheim und Philipp von Sternenfels bekamen den Auftrag, mit den Heiligenpflegern zu verhandeln, daß ein Katechist aus dem Einkommen der erledigten Pfründen unterhalten werden könne, falls noch ein Meßpriester vorhanden sei. 1) Als die Regierung aber Kunde von dem wahren Stand der Dinge erhielt, wurde am 23. Mai 1553 der tüchtige frühere Prädikant von Lauffen Sixt. Reyner auf die erledigte Pfarrei gesetzt und ihm am 2. Juni Joseph Hepperlin als Diakonus beigegeben 2), während der frühere Pfarrer Hartmann im Sommer 1549 als Katechist in Güglingen eine Stelle gefunden hatte, aber schon im Jahr 1556 als Superintendent der Grafschaft Hohenlohe nach Öhringen berufen wurde.

Die Aufgabe Reyßners war nicht leicht. Erst mußte für eine feste Kirchenordnung gesorgt werden, nachdem seit Hartmanns Abgang kein Mensch darnach gefragt hatte, nach welcher Ordnung Hepperlin die Gemeinde Kürnbach versehe. Hepperlin selbst sollte unter Reyßners Anleitung zum selbstständigen Kirchendienst herangebildet werden. Er muß es aber vorgezogen haben, bald ein anderes Amt zu suchen. Denn schon im Oktober 1553 findet sich als Diakonus Leonhard Göttlin oder Eckhlen genannt.")

Es war dies ein älterer Mann, der vielleicht zuvor Interimspriester war und nun auf Wohlverhalten unter Reyßners Leitung für den evangelischen Kirchendienst sich ausbilden sollte. Allein er paßte nicht nach Kürnbach, wo nun seit

1) Bemerkung im Promotionsbuch Kgl. Staatsarchiv Stuttgart. 2) Promotionsbuch. 3) Ebd. dort heisst er Eckhlen, im Bericht des

Sup. Weller Göttlin.

vier Jahren jede feste kirchliche Ordnung und Zucht gefehlt hatte. Denn er war, wie der Brackenheimer Superattendent Weller am 11. Mai 1554 berichtete 1), gesellig" und liebte den Wein. Noch schlimmer war seine Frau, die Witwe des ehmaligen Mönchs und Pfarrers Joh. Flacht von Ochsenbach, ein freches, leichtfertiges Weib, das schon in Ochsenbach sich Nachreden zugezogen hatte. Weller fürchtete, da sie „noch glatt genug" sei, möchte sie in der zerfallenen Gemeinde, wo es schon zuviel Leichtfertigkeit gebe, ihres Gleichen finden; deßhalb wurde Göttlin am 18. Mai entlassen. Sein Nachfolger wurde Peter Melchior von Ochsenfurt, der vor dem Interim Prediger in Giengen an der Brenz war, 1554 (Jan.) Pfarrer in Thamm wurde und am 27. Juni nach Kürnbach kam.) Die Arbeit war groß, die Verhältnisse schwierig, so daß verständlich ist, daß die Pfarrer rasch wechselten. Reyßner ging schon 1555, an seine Stelle am 1. Oktober trat Elias Nuber 3), der bisherige Pfarrer von Aurich Oberamt Vaihingen, der aber schon 1562 in Johann Ellinger einen Nachfolger bekam. Aber die evangelische Kirchenordnung von Württemberg war nun fest eingewurzelt, mochte es auch noch manches ungute Wesen, Verachtung des Abendmahls und besonders Wiedertäuferei zu bekämpfen geben.

Allerdings waren ausgesprochene Wiedertäufer 1) nur der oben genannte Michael Jungmann und sein Sohn Hans, während seine Tochter, die Ehefrau Martin Ludwigs in Kürnbach, nicht wiedergetauft war, dagegen besuchten Michael Zanier und Heinrich Bierer die Wiedertäuferversammlungen, und noch größer war der Kreis derer, welche unbewußt von den Anschauungen der Täufer beherrscht waren.

Aus den Verhörprotokollen Jungmanns 1553 ff. erfahren wir, daß Jungmann aus Kürnbach und dem Herzogtum Württemberg als hartnäckiger Wiedertäufer ausgewiesen und ihm sein Vermögen (400 fl.) mit Beschlag belegt worden war, so daß er sich „säuerlich" in Durlach durchbringen mußte. Ihre Versammlungen hielten die Täufer im Brettener Gemeindewald nahe an der Grenze des Flehinger Waldes, wo zehn bis zwölf

1) K. R. 2) Promotionsbuch. 3) Nuber war 1552 10. Nov. Diakonus in Möckmühl, 1553 15. Okt. Pfarrer in Aurich. Promotionsbuch. -) Das Folgende nach den Wiedertäuferakten des F. A.

Personen zusammen zu kommen pflegten. Dort war auch Jungmanns Sohn getauft worden. Der Vorsteher war Schochhans von Königsbach, ein anderer Bastian N. von Dinglingen lebte in Straßburg. Täufer gab es in Durlach (Schneider Martin N., Margareta, Matthis Starks Hausfrau, Simon N., ein Bauernknecht aus dem Elsaß, Katharina, Ehefrau des Augustin N.; Jakob Hartmann), in Knielingen (Cyriacus und Wendel N.), in Eckenstein (Matthäus N.) und in dem württembergischen Diefenbach (N. Christmann, der aber wieder abfiel). So oft auch Jungmann auf württembergischem Boden gefangen genommen und wieder ausgewiesen wurde, so oft kehrte er zurück, um für die Täufer zu werben. So hatte er kurz vor 1553 Margareta, Witwe des Bernh. Bierer von Pfaffenhofen, für die Sekte gewonnen und sie heimlich nach Königsbach gebracht, wo die Täufer, wie auch sonst, 1) bei dem Ortsadel Schutz fanden. Jungmann selbst konnte in Durlach unangefochten leben. 1553 wurde er auf Kürnbacher Markung wieder betreten, man hielt ihn lange in Haft und versuchte ihn zum Widerruf zu bringen. Allein es half nichts. Da er kein eigentlicher Vorsteher und Lehrer der Täufer war, so blieb ihm die ewige Haft, die solchen Männern auf der Burg Hohenwittlingen drohte, erspart. Man wies ihn gegen ein neues Versprechen, nicht wiederzukehren, aus dem Land. Er zog sich wieder nach Durlach zurück.

Damit schließen unsere Akten.

1) Vgl. meine Abhandlung: Der ritterschaftliche Adel und die Täufer in Württemberg. Besondere Beilage des Staatsanzeigers für Württb. 1895.

Die Verleihung und Verpfändung der Reichslandvogtei Elsass von 1408-1634.

Von

Joseph Becker.

I.

Die erste Pfälzische Periode 1408-1504.

Mit der Erhebung des Pfalzgrafen Ruprecht auf den deutschen Königsthron im Jahre 1400 begann für die Reichslandvogtei Elsaß eine vollständig neue Epoche.) Im Gegensatz zu Wenzel, der, wie er die Reichsgeschäfte überhaupt in unrühmlicher Weise vernachlässigte, in der Verwaltung der westlichen Reichsgebiete höchst schwankende, vielfach angefeindete Verhältnisse geschaffen hatte, war der Pfälzer allen Ernstes bestrebt, eine stete, thatkräftige Regierung dort einzurichten. Die Ansprüche des Markgrafen Jost von Mähren sowie die Bemühungen der Herzöge von Österreich, die Landvogtei in ihren Pfandbesitz zu bringen, wies er zurück. Sein Landvogt, Schwarz Reinhard v. Sickingen, führte mit unermüdlichem Eifer die Verwaltung acht Jahre lang derart, daß der König nicht mit Unrecht sich rühmen konnte, daß der Wohlstand und Reichtum der Unterthanen der Reichslandvogtei herrlich emporgeblüht sei. 2)

Die Erblande des Königs hatten durch ihre Lage die innigste Interessengemeinschaft mit jenen Reichsgebieten. Der Gedanke, durch die Erhebung eines Pfalzgrafen zum Reichs

1) Vgl. meine Abhandlung „Die Landvögte des Elsaß von 1308—1408“, Straßburg 1894. 2) in der zyt als wir zu romischem kunige gekoren worden, das riche innegehabt und die vorgenannte lantuogtie mit lantuogten beseczet vnd geschirmet han, sich von friedes wegen, den sy von gnaden des almechtigen gotes in derselben zijte gehabt hant, an zijtlichem gute mercklichen vnd vaste gebeszert hant". Vgl. Mossmann, Cartulaire de Mulhouse I nr. 459.

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