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behausung. Den eigentlichen Abschluß aber erfuhr der Repräsentationsakt durch den verheißenen Umtausch der Schwörbriefe, welchen der kaiserliche Rat und östreichische Regimentssekretär Philipp Bebel auf einer Städteversammlung zu Straßburg am 8. Mai 1605 vornahm.

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Nach dem Tode Kaiser Rudolfs am 20. Januar 1612 bestätigte sein Nachfolger in der Kaiserwürde dem Hause Östreich" alle Reichspfandschaften, mit Namen auch die Landvogtei Hagenau. 1) In einem Briefe vom 12. Dezember 1613 befahl er den Reichsunterthanen daselbst, auch weiterhin dem Erzherzog Maximilian als Oberlandvogt zu gehorchen. *) Die Reichsstädte aber verfochten mit aller Entschiedenheit die Ansicht, daß der Erzherzog durch Kaiser Mathias in aller rechtlichen Form von neuem präsentiert werden müsse. Als die östreichischen Gesandten im November 1614 auf einem Tage zu Hagenau geltend machten, beim Ableben des Kaisers Maximilian II sei keine neue Präsentation des damaligen Oberlandvogts verlangt worden, antworteten die Städte, damals sei kein eigentliches Interregnum eingetreten, weil Rudolf schon vorher die römische Königswürde besessen habe. Verhandlungen über die Form der Schwör- und Vollmachtsbriefe und Krankheit des vorgesehenen Unterlandvogts) verzögerten wiederum den Repräsentationsakt bis gegen Ende September 1615.4)

Als endlich am 27. dieses Monats die verordneten Kommissarien mit den Städtegesandten in Hagenau zusammentrafen, war der Graf von Fürstenberg immer noch so leidend, daß er behutsam in einer Sänfte getragen werden mußte. Nachdem man am Morgen des 30. September dem Gottesdienst in der Burgkapelle beigewohnt hatte, begab man sich in feier

27.

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1) Vgl. Innsb. Kopialb. zu 1613 den 31. Jan. 2) Hag. AA 215 nr. 3) Bez.-Ar. C 13 nr. 154. 4) Über dessen Verlauf vgl. den ausführlichen Bericht Bez.-Ar. C 10 nr. 53. Ganz energisch verwahrten sich die Städte gegen die Auffassung, als ob sie dem Hause Österreich verpfändet seien oder gar eigentümlich zugehörten; sie rügten scharf das Vorgehen jener Beamten und Räte der Landvogtei, welche zu Zeiten des verstorbenen Erzh. Ferdinand in Zuschriften an einige Städte die Meinung vertreten hätten, die Städte seien mit dem nutzbaren aigentumb des haus österreich aigenthumbliche verkaufte tradierte vnd von der cammergerichts iurisdiction eximierte stätt vnd österreich vnser landtsfürst vnd oberer".

lichem Zuge nach dem Rathause, wo Georg Freiherr zu Welsberg im Namen des Oberlandvogts der Stadt Hagenau den Schutzeid leistete. Hierauf zog man nach der großen Ratsstube in der Landvogteibehausung, damit die übrigen Städte dem Oberlandvogt pflichtgemäß huldigen konnten. 1) Die Unterthanen auf dem Lande sollte der Unterlandvogt gelegentlich auf den neuen Gebieter vereidigen.

Als erster Unterlandvogt Maximilians war zugleich mit ihm am 17. Januar 1606

Graf Rudolf von Sulz 1606-1613

zu Hagenau präsentiert worden; seine Bestallungsurkunde war bereits am 5. März 1605 ausgefertigt worden. 2) Er wurde von der Verpflichtung entbunden, persönlich dem Oberlandvogt den Treueid zu leisten, und wurde dafür an die Regierung in Ensisheim verwiesen. Zu seiner ersten Einrichtung in der Residenz waren ihm 400 Gulden „Aufzuggeld“ bewilligt.) In Schlettstadt war er zur Huldigungsfeier am 20., in Türkheim am 25., in Colmar und Oberehnheim am 26. August.*)

Graf Rudolf blieb wegen seiner eigenen Geschäfte der Residenz der Landvogtei wiederholt auf längere Zeit fern, was dem Zinsmeister ernste Bedenken verursachte, ob er ihm den vollen Sold ausbezahlen dürfe.") Am 8. Dezember 1610 ersuchte der Unterlandvogt den Erzherzog Maximilian, er möge ihn in Gnaden seines Amtes entheben, da er sich überhaupt nicht mehr aus der Heimat entfernen könne, wenn er den drohenden Ruin des eigenen Hauswesens verhindern wolle.") Erst im Sommer 1613 wurde seinem Wunsche entsprochen. Am 29. Juli schrieb Maximilian an die Regierung in Ensisheim, daß er dem Grafen von Sulz den öfters erbetenen Abschied jüngst gewährt habe.) Ein Jahr verging, ehe man über die Person des Nachfolgers schlüssig wurde. 8)

Jakob Ludwig Graf zu Fürstenberg 1614-1620

Vollmacht für den von

1) Max Schwörb. für Hag. AA 218 nr. 18. Welsberg ebenda nr. 19. 2) Innsb. Kopialb. „Bek.".

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12 nr. 135. 4) Als ill. II, 578; Oberehnh. AA 44 nr. 5; Colm. AA

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) Bez.-Ar. C 12 nr. 139, 140, 141, 144. 6) Bez.-Ar. C 12 7) Bez.-Ar. C 12 nr. 146. - 8) Bez.-Ar. C 12 nr. 146, 147,

war von Maximilian bereits am 27. Oktober 1614 zum Unterlandvogt ernannt worden. 1) Zu Hagenau erfolgte seine Anerkennung gleichzeitig mit der Wiedererhebung des Oberlandvogts am 30. September 1615.2) Den übrigen Städten hatte er damals versprechen müssen, sich persönlich bei ihnen einzufinden, sobald seine körperlichen Leiden sich gebessert hätten.3) Ein Jahr verging, ehe er sein Versprechen verwirklichen konnte. Am 15. August 1616 war die Eidesleistung zu Schlettstadt, am 17. in Türkheim, am 19. in Kaisersberg und am 20. in Colmar. 4) Nach dem Tode des Oberlandvogts wurde er, wenn auch nur für kurze Zeit, von dessen Nachfolger als Unterlandvogt beibehalten. 5)

5. Erzherzog Leopold, Bruder Kaiser Ferdinands II,
Oberlandvogt 1620-1633.

Erzherzog Leopold, von 1607-1625 Administrator des Bistums Straßburg, beschloß die Reihe der Oberlandvögte aus dem Hause Östreich. Bald nach dem Tode des Erzherzogs Maximilian am 2. November 1618 gab Kaiser Mathias seinen Entschluß kund, seinem Neffen Leopold die Landvogtei zu übertragen. Während die Vorbereitungen zur Präsentation allen Ernstes betrieben wurden, starb der Kaiser am 20. März 1619.) Im Januar des folgenden Jahres leitete Kaiser Ferdinand II die Übergabe der Landvogtei an seinen Bruder ein.) Sämtliche Reichsstädte schickten wieder ihre Abgeordneten nach Hagenau, wo Frobenius, Graf zu Helfenstein, im Namen des Erzherzogs Leopold am 19. Mai 1620 die Eidesleistung vornahm und den Städten die Schutzbriefe aushändigte.) Als Unterlandvogt wurde an demselben Tage Graf Jakob Ludwig zu Fürstenberg Mai-September 1620

1) Innsb. Koplb. „Bek." zu 1614.

nr. 16. 19.

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2) Orig. Schwörb. Hag. AA 223 - 8) Bez.-Ar. C 10 nr. 53 fol. 151. - *) Als. ill. II, 578; Colm. AA I, 5) Siehe unten S. 152 Anm. 1. 6) Hag. AA 215 nr. 30, 29, 28, 38.

7) Der Befehl zum Gehorsam an die Unterthaner Hag. AA 215 nr. 31. Die Ernennung der Kommissarien ebenda nr. 32 u. 36. Hagenaus Einladungsschreiben an die Reichsstädte AA 215 nr. 39. 8) Die Städte erlassen dem Landvogt den Umritt, Hag. AA 215 nr. 33; Leopolds Vollmacht für seine Kommissarien, Hag. AA 220 nr. 6; Leopolds Orig. Schwörb. als Oberlandvogt Hag. AA 218 nr. 21, Innsbruck 6. April.

von neuem vorgestellt und seitens Hagenaus wiederum anerkannt.) In den übrigen Städten scheint er nicht präsentiert worden zu sein. Bereits im Anfang des September wurde er auf sein dringendes Ansuchen von Leopold in Gnaden entlassen.) Er wurde ersetzt durch den

Grafen Karl Ludwig Ernst zu Sulz 1621-1628.

Am 19. Januar 1621 gab dieser Hagenau den Schwörbrief; 3) am 4. Februar fand die Eidesleistung zu Oberehnheim, am 10. in Türkheim, am 11. in Colmar statt.) Gleich nach seinem Umritt zu den Städten verließ er die Landvogtei wieder und verweilte bis zum November in seiner Herrschaft Thiengen. Kurz vor dem Einbruche Mansfelds ins Elsaß im Dezember 1521 war er nach Hagenau gekommen, hielt es bald aber für besser, seine Person schleunigst nach Zabern und dann wieder nach Thiengen in Sicherheit zu bringen. Nach dem Abzug der Mansfelder sah der Unterlandvogt seine Residenz noch einmal kurz auf einer Durchreise 1623. Gegen Ende des folgenden Jahres erbat er sich ernstlich seinen Abschied 5) und kümmerte sich fortan nicht mehr im geringsten um die Regierungsgeschäfte; er verlangte und erhielt auch seinen Sold bloß bis 1624.) Um jenem empfindlichen Mangel in der Verwaltung abzuhelfen, ernannte Leopold am 23. Dezember 1626 den Obersten Ascanius Albertini von Ichtersheim

Statthalter" des Unterlandvogts und betraute ihn für die ganze Dauer von dessen Abwesenheit mit dessen vollen Amtsfunktionen.) Im Sommer 1628 erhielt der Graf von Sulz seine förmliche Entlassung. Zu seinem Nachfolger bestimmte Leopold )

Dominikus Vigil, Grafen und Freiherrn zu Spaur 1629-1633.

Oberst Statthalter Askanius von Ichtersheim nahm ihm im Namen des Erzherzogs am 29. März 1629 zu Hagenau den

1) Orig. Schwörb. Hag. AA 223 nr. 18. 2) Vgl. Brief der Beamten zu Hagenau an die Reg. zu Ensish., 26. Sept. 1620, Bez.-Ar. C 13 nr. 180. - 3) Hag. AA 223 nr. 18. 4) Oberehnh. AA 45; Als. ill. II, 578; Colm. AA I, 19. 5) Bez.-Ar. C 13 nr. 183, 17. Nov. 1624, Kopie seines Briefes an den Oberlandvogt. 6) Vgl. den ausführlichen Bericht des Zinsmeisters vom 17. Juni 1627 an die Reg. in Ensish., Bez.-Ar. C 13 nr. 185 und einen zweiten Brief vom 3. Okt. 1627 ebenda nr. 187.

7) Innsb. Kopialb. zu 1626. 8) Leopolds Schreiben an die Unterthanen der Landvogtei vom 30. Aug. 1628 Hag. AA 220 nr. 23.

Unterlandvogteid ab.1) Oberehnheim huldigte ihm am 6. April, Colmar am 11. August. 2)

In einem Briefe an den Kaiser vom 17. Mai desselben Jahres klagt der Unterlandvogt, daß sein elterliches Vermögen sehr gering sei und seine Amtsbesoldung nicht soweit ausreiche, daß er seinen Dienst ständig und gebührend versehen könne. Er erinnert daran, wie er unter der Tillyschen Armada über acht Jahre treu gedient, wie er in den Feldschlachten vor Prag und bei Wimpfen mutig sein Blut für die kaiserliche Sache vergossen und in andern Haupt- und Nebentreffen als Oberst im Felde rühmlich gefochten, dabei aber mehrere 1000 Gulden an Kriegslohn eingebüßt habe. In Anbetracht dessen möge der Kaiser ihm jetzt zu seinem gegenwärtigen Amte auch die Bestallung und jährliche Besoldung als wirklichem Oberst verleihen. 3) Sein Wunsch wurde insofern erfüllt, als der Kaiser im März 1631 dem „Oberstleutnant von Spaur" die Garnison Hagenaus unterstellte. *)

Nach dem Tode des Erzherzogs Leopold am 3. September 1633 verhinderten die Stürme des Schwedenkriegs, vor allem aber die Besetzung Hagenaus durch französische Truppen im Anfang des Jahres 1634, die Erhebung eines neuen Oberlandvogts. Zwar versuchten die landvögtischen Unterbeamten auch unter französischem Schutze" die Interessen des Kaisers noch weiterhin wahrzunehmen, thatsächlich aber leitete sich von jetzt ab der Übergang der Reichslandvogtei in französische Verwaltung ein, die dann endgültig im großen Frieden von 1648 anerkannt wurde.

1) Vgl. Protokoll über den Vorgang, Bez.-Ar. C 13 nr. 198bis; ebenda Brief des Ascanius an die Regierung in Ensisheim vom 20. Jan. 1631. 2) Oberehnh. AA 44 nr. 6; Colm. AA I, 19. 3) Bez.-Ar. C 13 nr. 191. 4) Bez.-Ar. C 13 nr. 199. Kopie eines Briefes des Kaisers an Erzherzog Leopold.

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