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künstliche Erhöhung des Terrains, sondern auf die ursprüngliche Gestaltung des Hügels zurück zu führen. Wollte man also, wie es die damalige kirchliche Disciplin verlangte, das Grab des Apostel fürsten unversehrt lassen, und dennoch die Basilika so bauen, dass der Altar über das Grab zu stehen kam, so waren sehr bedeutende Arbeiten notwendig zur Gewinnung des Terrains für den Bau, ähnlich wie es bei vielen andern Cömeterialkirchen, z. B. S. Lorenzo fuori le mura, S. Agnese an der via Nomentana, der Fall war. Man musste die eine Seite des Neronianischen Circus zerstören, und einen grossen Theil des Vaticanischen Hügels abtragen, um den für die Basilika nöthigen Platz zu schaffen. Dieser Umstand macht es sehr unwahrscheinlich, dass man, falls nicht ein besonderer Grund vorlag, die rechte Seite des Querschiffes so weit hinausbaute, wie allgemein angenommen wird. Denn dieses hätte noch weiteres Abtragen eines bedeutenden Theiles des Hügels notwendig gemacht, und die Basilika noch mehr dem. Einflusse der Feuchtigkeit ausgesetzt, als dies schon ohnehin der Fall war. Ferner haben wir aus späterer Zeit positive Nachrichten über Arbeiten dieser Art, nämlich aus dem Pontificate des Papstes Damasus, wie wir weiter unten sehen werden. Es ist also nicht unmöglich, dass der Constantinische Bau nicht die beiden weit hinausreichenden Kreuzesarme hatte, falls, wie schon bemerkt, nicht ein besonderer Grund dafür vorlag. Ein solcher Grund wird nun durch den Vergleich mit den ältesten Basiliken Roms ausgeschlossen: keine von ihnen zeigt einen solchen Ausbau wie wir ihn hier haben. Die vor Damasus errichtete Kirche S. Clemente (jetzt Unterkirche) hat kein Querschiff. S. Prassede hat wohl das Querschiff, jedoch ragen dessen Seitenmauern kaum über die Linie der Mauern des Langhauses hinaus. Dasselbe ist bei S. Paul fuori le mura, die gegen Ende des IV. Jahrh, erbaut wurde, der Fall. Die übrigen erhaltenen Coemeterialbasiliken (S. Lorenzo, S. Agnese, S. Nereus und Achilleus im coemeterium Domitillae, S. Va

lentino an der via Flaminia, S. Pancrazio, S. Sebastiano) haben gar kein Querschiff, wie auch die meisten der innerhalb der Mauern Roms im IV. und V. Jahrh. erbauten Kirchen, so weit sich die ursprüngliche Form derselben erkennen lässt. Es scheint demnach undenkbar, dass bei S. Peter allein diese Ausnahme gemacht worden sei; viel eher müsste man annehmen dass, wenn die Petrusbasilika diese Kreuzform gehabt hätte, man sie bei den jüngern grossen Basiliken, bei deren Bau nicht so grosse Terrain-Schwierigkeiten vorlagen, nachgeahmt hätte. Da letzteres nicht der Fall war, kann man annehmen, dass die Arme des Querschiffes auch dort nicht zu den eigentlichen Theilen der alten Basilica gehörten.

2. Zu demselben Resultate führt uns eine genaue Untersuchung der Verbindung der beiden Arme des Querschiffes D und E mit den übrigen Theilen der Basilika. - Auffällig sind schon auf den ersten Blick die Säulen, welche zu jeder Seite eine hohe Obermauer als Fortsetzung der Aussenmauer trugen, und so die Arme des Querschiffes zu beiden Seiten von dem übrigen Raume abtrennten (2, 3, 4, 5 des Planes). Die Mauer über diesen Säulen war jedenfalls so hoch als das Querschiff und als das Mittelschiff 1), und bildete somit zu beiden Seiten den natürlichen Abschluss des Querschiffes. Was ausserhalb derselben lag, war ein Raum für sich, der zwar mit der Basilica in Verbindung stand, jedoch nicht nothwendig zu ihr gehörte. -Wohl liesse sich denken, dass alle Mauern der beiden Arme D und E sich zu gleicher Höhe wie die des Mittel-und Querschiffes erhoben, und so ursprünglich zu beiden Seiten den Abschluss des Querschiffes bildeten, während die Säulen mit der Quermauer später hinzugefügt wurden, entweder zur Stützung des Daches 2) oder zur Abtrennung der beiden Räume

1) So zeichnet sie auch Bonanni Templi Vatic. hist. S. 17. 2) In der alten Basilika von S. Paul an der via Ostiensis war eine solche Stützmauer der Länge nach in das Querschiff hineingebaut worden; vgl. de Rossi, Musaici; fasc. XV u. XVI.

RÖM. QUARTALSCHRIFT, Jahrg. IV.

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Theil der alten Peterskirche. A, das fünfschiffige Langhaus; B,
Querschiff; C, Apsis; D, Baptisterium; E, dem Baptisterium
entsprechender Anbau; F und G, Mausoleum der kaiserlichen
Familie; H, Stelle des von Symmachus erbauten Atriums.
1, Altar; 2, 3, 4, 5, Säulen welche die Obermauer des Querschiffes
trugen; 6, Taufbeken. a befik, wahrscheinliche Grund-
form des Constantinischen Baues.

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D und E zu irgend einem besondern Zwecke. Gegen diese Annahme sprechen jedoch manche Gründe, welche sie als sehr unwahrscheinlich darstellen. Zunächst war das Mittelschiff der Basilika bedeutend länger und breiter als das Querschiff, die beiden Arme D und E mit eingerechnet; wenn nun die Mauern des Mittelschiffes den Druck des Daches tragen konnten, warum hätten die des Querschiffes eine Stütze erhalten müssen? Eine spätere Abtrennung der Räume D und E ist ebenfalls nicht leicht denkbar. Denn unter der Voraussetzung dass die Mauern bcde und f g h ebenso hoch waren als die des Querschiffes und das wäre ja der Fall gewesen nach der obigen Annahme hätte man zwei Seitenkapellen (D und E), geschaffen, bei welchen die Höhe in gar keinem Verhältniss zu den übrigen Dimensionen gewesen wäre. Wie hätte sich z. B. in dem rechts gelegenen Raume (D), welcher seit Damasus als Taufkapelle gebraucht wurde, der Mosaikschmuck der Decke, von dem Prudentius in seinen Gedichten redet 1), bei diesen Verhältnissen ausgenommen? Aus dem Gesagten folgt, dass sich die beiden Räume D und E nur dann in eine harmonische bauliche Verbindung mit dem Querschiffe bringen lassen, wenn sie niedriger waren als das Querschiff selbst, und als besondere Räumlichkeiten an letzteres angebaut wurden 2). Die Mauer welche auf den Säulen 2, 3, 4 und 5 ruhte, bildete also den eigentlichen Abschluss des Querschiffes. Dies angenommen, liegt die weitere Vermuthung nahe, dass die beiden Anbauten rechts und links nicht ursprünglich sind, sondern erst später hinzugefügt wurden, wobei dann, durch Abtragen des untern Theiles der Aussenmauer des Querschiffes und Ersetzung derselben durch je zwei Säulen rechts und links, die neuen Bauten mit der Basilika in Verbindung gebracht wurden.

3. Eine Bestätigung erhält diese Vermuthung durch die

1) Peristeph. hymn. XII v. 29 ff.

2) Vgl. Bonanni, l. c.

Art und Weise, wie die beiden Rundbauten F und G mit der Basilika in Verbindung stehen. Diese Rundbauten wurden bekanntlich errichtet als Mausoleum für die kaiserliche Familie in der zweiten Hälfte des IV. Jahrhunderts, also zu einer Zeit als die Basilika bereits fertig stand. Bei allen freistehenden Rundbauten dieser Art welche uns erhalten sind, befindet sich vor dem Eingang eine kleine Vorhalle mit je einer Nische rechts und links 1). Eine solche fehlte auch hier nicht; denn der Durchgang aus der Basilika zu dem Mausoleum, wie ihn uns der Plan des Alpharanus zeigt (I auf unserer Tafel), entspricht so vollständig den andern derartigen Bauten, und ist mit dem Rundbau F so harmonisch verbunden, dass wir darin nur eine solche Vorhalle erkennen können. Dies scheint vorauszusetzen, dass bei Errichtung des Mausoleums der Anbau E noch nicht bestand. Denn wahrscheinlich wollte man den Zugang zum Mausoleum nicht von der Basilika aus anlegen, und hätte darum, im Falle dass der Anbau E schon vorhanden war, die Vorhalle an eine andere Stelle verlegt. Gesetzt jedoch man hätte das Mausoleum mit der Basilika verbinden wollen, so hätte es, falls der eben erwähnte Anbau bereits bestand, keiner besondern Vorhalle mehr bedurft, sondern es hätte genügt, das Mausoleum unmittelbar an die Seitenmauer des Querschiffes anzulehnen. So macht das Bestehen der Vorhalle (I) an dieser Stelle es wieder fraglich, ob der Anbau E zum Constantinischen Bau gehörte, oder nicht vielmehr erst später hinzugefügt wurde. Letzteres scheint wahrscheinlicher, und vielleicht lief beim Bau des Mausoleums die Strasse, welche sich vorher den Mauern des Circus entlang hinzog und bei Errichtung der

1) Man vergl. die Reste der Vorhalle am Mausoleum der Constantina (S. Costanza) bei S. Agnese an der via Nomentana. Am Baptisterium neben der Lateran basilika ist diese Vorhalle ganz erhalten und in eine Seitenkapelle mit zwei Altären in den Nischen umgewandelt. Vgl. Hübsch, Altchr. Kirchen, Taf. VII, 1 u. 2; DehioBezold, Christl. Baukunst des Abendlandes, Taf. 8, n. I.

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