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wunders; 2) Petrus gleicht in der Bekleidung und Gesichtsbildung meistens dem Moses! Nur H. Schultze hat hier eine andere Argumentation entdeckt; er klammerte sich an das Wörtchen zusammen » und nahm es gleichbedeutend mit - nebeneinander. Dieses hatte den Vortheil, dass er die folgende ganz ungehörige Correctur 1) anbringen konnte (S. 12): Aber nur in 2 Fällen stehen in Wirklichkeit beide. Szenen (d. h. das Quellwunder und die Verläugnung) nebeneinander....! In den übrigen Fällen schieben sich eine, zwei, drei, vier Szenen dazwischen, oder die eine Szene findet sich in dem obern Reliefbilde des Sarkophags, die andere in dem unteren " u. s. f.

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Nicht anders verfährt H. Schultze mit den Scenen der Gesetzesübergabe durch Christus an Petrus, welche uns auf Monumenten aus der Zeit des Friedens begegnen 2). Ihre Anordnung ist im Wesentlichen immer die gleiche: Christus, der Stifter des Neuen Bundes, steht zwischen Paulus und

1) Dankbar sind wir dagegen H. Schultze für die Bemerkung, dass die Darstellungen des Moses, wie er sich die Schuhe löst, << nichts mit der Uebergabe der Gesetzestafeln zu thun haben »; für unsere Beweisführung sind sie übrigens ohne Belang.

2) In den Principienfragen habe ich nach Garrucci 24 solcher Denkmäler zusammengestellt. Gegen drei erhebt H. Schultze (S. 14) Bedenken ein Mosaik aus S. Costanza (IV 207, 1) und zwei graffirte Gläser (VI 264, 2. 3). Bei den beiden letzteren ist allerdings noch eine andere Interpretation zulässig, da die Fragmente zu klein sind; was jedoch das Mosaik betrifft, so ist nach seiner letzten Publication durch de Rossi (in den Musaici cristiani di Roma) jeder Zweifel über die Bedeutung desselben ausgeschlossen. In diesem Werke wird sich H. Schultze über das vermeintliche Dunkel der zeitlichen Entstehung des Mosaiks sowie über die späteren Restaurationen genau orientiren können. Beachtenswerth ist es für unsere Frage besonders deswegen, weil es der Scene der Gesetzesübergabe an Moses entspricht, die in der gegenüberliegenden Nische abgebildet ist.

Petrus und übergibt diesem mit der Linken eine geöffnete Rolle, während seine Rechte zum Gestus der Rede erhoben ist; Petrus, meist mit der crux gemmata beladen, neigt sich ehrfurchtsvoll zum Herrn und empfängt in die verhüllten Hände die Rolle. Den Künstlern schwebte hier eine Scene aus dem civilen Leben vor; die Sendung der Statthalter in die Provinzen, die in einer analogen Weise vor sich ging, indem der Kaiser den Statthaltern, seinen Vicaren, die auf eine Rolle geschriebenen Verhaltungsmassregeln übergab, welche sie aus Ehrfurcht in den Bausch des Palliums aufnahmen 1).

Trotz der Evidenz dieser Deutung der Scenen der Gesetzesübergabe sucht sie H. Schultze dennoch in Frage zu stellen. Er macht darauf aufmerksam, das 11 unter den von mir (S. 29) angeführten Monumenten ohne weiteres die in sie hineingelegte Bedeutung verlieren, da hier Paulus oder die übrigen Apostel, die in der Umgebung Christi erscheinen, bereits eine Rolle in der Hand tragen, während Petrus die seine erst erhält » (S. 14).

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Hätte dieser Einwand ein ernstes Fundament, so wäre es unerklärlich, warum Petrus ungeachtet seiner angesehenen Stellung im Jüngerkreise» (Worte des H. Schultze S. 14) als letzter seine Vollmachten (Dominus legem dat) erhalten sollte! Die Rolle der übrigen Apostel ist dort nur ein auszeichnendes Attribut, das wir auch in den Händen anderer Heiliger, ja selbst gewöhnlicher Verstorbenen sehen.

Ferner, so H. Schultze " steht in zahlreichen Darstellungen Christus mitten unter den Aposteln, ohne ihnen die Rolle zu überreichen. »

Was dieser Satz in der vorliegenden Frage beweisen soll,

1) Eine ausführliche Besprechung dieser Scenen hat Dr. Swoboda in dem nächsten Heft der Mitth. d. K. K. C. C. in Aussicht gestellt.

kann ich beim besten Willen nicht erkennen; mit dem gleichen Rechte und Erfolge hätte H. Schultze sagen können: Ferner ist auf zahlreichen Monumenten Christus ganz allein abgebildet, ohne einen Apostel bei sich zu haben; also kann dort von einer Gesetzesübergabe an Petrus selbstverständlich keine Rede sein!

Welche Deutung gibt nun H. Schultze den Darstellungen der Gesetzesübergabe? Nach ihm sind diese Szenen einfach nach Massgabe von Matth. 28, 16 ff. zu verstehen; sie illustriren die Auswirkung des Taufbefehls an die Jünger. Wenn auf der Rolle lex oder dominus legem dal geschrieben steht, so ist unter lex die letzte feierliche Verordnung des Herrn vor der Himmelfahrt verstanden. Warum? Sic volo, sic jubeo; stat pro ratione voluntas! »

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Zur Vervollständigung dessen, was ich in den Principienfragen über diesen Gegenstand geschrieben, will ich einige von den Versen hierhersetzen, welche der Bischof Neon von Ravenna gegen die Mitte des fünften Jahrhunderts unter ein Mosaikbild mit einer Scene aus dem Leben des hl. Petrus anbringen liess, um dessen grosse Privilegien zu preisen:

v. 10. Euge Simon Petre, quem gaudet mens. . . . Christi
Lumen apostolicum cunctos ornare per annos.
In te sancta Dei pollens ecclesia fulget,
In te firm(a) suae domus fundamenta locavit
Principis aetherei clarus per saecula natus.
15. Cunctis clara tibi est virtus, censura fidesque:
Bis senos inter fratres in principe sistis

Ipse loco LEGESQUE NOVAE TIBI DANTVR AB ALTO,
Quis fera corda domas hominum, quis pectora mulces
Christicolasque doces tu (unum) omnes esse per orbem. 1)

1) C. I. L. XI, 259. Cfr. De Rossi Bullett. di archeol. crist. 1887 p. 24 sg.

Von besonderer Wichtigkeit für uns sind die vier letzten Verse, in denen der Apostel fürst als der Gesetzgeber des Neuen Bundes verherrlicht wird und die uns ganz spontan an die lakonische Formel: Dominus legem dat in den Scenen der Gesetzesübergabe erinnern.

Schliesslich muss ich noch zweier Einwürfe gedenken, die mir H. Schultze in der Frage über die Scenen der Gesetzesübergabe gemacht hat. Die Stellung der beiden Apostel fürsten betreffend sagte ich (S. 29 Anm. 3): Petrus befindet sich immer links, Paulus rechts vom Heilande ».

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In seinem Eifer, mich zu« corrigiren », meint H. Schultze (S. 15): dass dieses immer durch ein Goldglas (Garrucci III, 187, 4) eine Einschränkung erleide. Schlägt man jedoch die citirte Tafel nach, so sieht man, dass das Goldglas nicht eine Gesetzesübergabe, sondern Christum als Lehrer darstellt, also gar nicht zur Sache gehört.

H. Schultze fügt gleich noch eine zweite << Correctur hinzu: << Nicht minder gilt dies (d.. h. die Einschrän kung) » von S. 30, Anm. 1, wo ein ravennatisches Sarkophagrelief als eine interessante Ausnahme' bezeichnet wird dafür, dass Paulus von dem Herrn die Rolle empfängt; denn auch bei Garrucci V, 342, 3 und 342, 2 findet sich diese Ausnahme; Wilpert hätte also nicht bei V, 341, 2 (, Anm. S. 293) Halt machen, sondern auch die folgende Tafel umschlagen sollen. »

Diesen Rath habe ich befolgt, bevor er von H. Schultze ertheilt wurde; ja ich that noch mehr: ich las auch den erläuternden Text der citirten Sarkophage nach, was H. Schultze leider versäumt zu haben scheint. Dort hätte er gefunden, dass die Abbildung des ersten Sarkophages (tav. 342 n. 2 p. 68), der seit langem verschollen ist, nach einer Zeichnung aus dem Manuscript des Peiresc angefertigt wurde. Wir sehen daselbst Christus mit dem Nimbus, sitzend auf einen Stuhl mit hoher Rücklehne; er ist bärtig, wie die beiden

Apostel, die ihn umstehen. Der zur Linken erhält einen Gegenstand, der nach Garrucci « eine Rolle oder ein Schlüssel sein kann. Wie durfte nun H. Schultze so rückhaltlos behaupten, dass dort Paulus die Rolle empfange? Dieselbe Zeichnung brachte auch Le Blant in seinem Werke Les sarcophages chrétiens de la Gaule (p. 50). Hier hat der Apostel zur Rechten keinen Bart, und in dem zur Linken müssten wir, die Richtigkeit der Peiresc'schen Copie vorausgezetzt, denjenigen erkennen, dem auf den übrigen Monumenten dieser Art die Rolle oder die Schlüssel überreicht werden, nämlich Petrus. - Die andere Uebergabe der Rolle an Paulus » versuchte H. Schultze auf einem Sarkophage von Arles zu constatiren (bei Garrucci t. 343 n. 3, bei Le Blant Les sarcophages chrétiens de la ville d'Arles pl. XXVII p. 44). Hier ist jedoch Christus als Lehrer des Gesetzes, zwischen Petrus und Paulus, abgebildet. Paulus befindet sich links, Petrus rechts; der Heiland sitzt und hält in der Linken eine geöffnete Rolle, während die Rechte zum Redegestus erhoben ist. Le Blant erklärt diese Darstellung mit den Worten: « Le Christ donne ici sa loi à deux apòtres, debout à ses côtés, dans l'attitude de l'adoration. » Das << donner sa loi » trifft im vorliegenden Falle nur dann zu, wenn man es gleichbedeutend mit unterweisen, belehren im Gesetze nimmt 1); von einer förmlichen Uebergabe der Rolle an einen von den beiden Aposteln kann keine Rede sein. Also auch diese zwei Correcturen » sind zu streichen, und die Rüge des H. Schultze von dem « Halt machen » wäre besser unterblieben.

Diese Rüge erinnert mich übrigens an einen Kunstgriff, den sich H. Schultze in seinen Studien gestattet hat, um einen kleinen Triumph zu feiern. Dort veröffentlichte er

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1) Dass auch Le Blant es so verstanden hat, beweisen die Worte, mit denen er die Haltung der beiden Apostel characterisirt: l'attitude de l'adoration.

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