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bildet die Acclamation : PANCRATI IN PACE, Pancratius,

(ruhe) in Frieden! Der Stil der Inschrift, wie die Form der Buchstaben weisen auf die vorconstantinische Zeit. Der Name Pancratius ist in der altchristl. Epigraphik äusserst selten; die drei Bände der Roma solterranea, der I Band der Inscr. und die Jahrgänge des Bullettino geben ihn uns nur zwei oder dreimal; in den gallischen Inschriften bei Le Blant kommt er gar nicht vor.

Was die Darstellungen betrifft, so erscheinen Scenen der Traubenlese häufiger auf den alten Sarkophage (Vergl. Garrucci, Tav. 296, 302, 305, 306, 307, 322, 346, 360); seltener sind die Darstellungen der Erndte (302, 322, 346, 360). Eine Verbindung beider Scenen sehen wir drei mal auf den Seitenansichten von Sarkophagen. Auf einem lateranensischen zeigt die eine Seite die vier Jahreszeiten, wobei in dem obern Felde die Getreideerndte und die Traubenlese durch Putti neben einandergestellt sind (Garrucci 302). Auf dem Sarcophag des Junius Bassus in den Grotten von St. Peter würde sich eine Verbindung beider Scenen nur dadurch herstellen lassen, dass man die obern Felder auf der rechten und auf der linken Seite zusammenreihte, wo auf der einen Seite vier geflügelte Putti die Trauben sammeln, auf der andern Seite drei gleichfalls geflügelte Genien das Getreide in Garben mähen. Auf einem andern römischen Sarkophage (Garrucci 360, 3, 4. sind auf den beiden Seiten je zwei geflügelte Putti dargestellt, von denen die einen das Getreide mähen, die andern in der Kelter den unten ausströmenden Most pressen. In den genannten Fällen sind also die beiden Scenen iu nebensächlicher Weise auf den Seitenfeldern der Sarkophage angebracht. Mit unserm Monumente verwandt ist einzig ein Sarkophagdeckel in Marseille (Garrucci 346, 1; Le Blant, Sarcoph. de la Gaule, p. 44.). Dort sind um die tabella links vier geflügelte Putti bei der Getreideerndte, rechts vier geflügelte Putti bei der Traubenlese dargestellt, so zwar, dass

zwei in der Kelter stehen und zwei die Trauben herbeibringen. Die tabella wird dann noch durch zwei andere Genien in der herkömmlichen Weise gehalten.

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Obschon sowohl auf unserm, als auf dem Marseiller Sarkophagdeckel bei den beiden Scenen zunächst an zwei Bilder der Jahreszeiten 1), Sommer und Herbst zu denken ist, so dürfte doch der Gedanke an die beiden eucharistischen Elemente nicht ganz auszuschliessen sein, wie wir auf andern Sarkophagen die wunderbare Brodvermehrung und das Weinwunder von Cana einander gegenüber gestellt sehen. Dort wie hier hätten wir also auf der Ruhestätte des Verstorbenen eine bildliche Illustration zu der Verheissung des Herrn (Ioh. VI, 55): Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am jüngsten Tage.» Diesen Gedanken konnte man in der nachconstantinischen Zeit durch jene biblischen Scenen veranschaulichen; in der Periode der Verfolgung liess er sich auf den Sarkophagen nur durch die Scenen der Bereitung der eucharistischen Elemente aussprechen.

Das zweite Stück auf Tafel III, gleichfalls unedirtes Bruchstück eines Sarkophag-Deckels, 1,47 M. lang und 0,30 M. hoch, verräth sich auf den ersten Blick als eine Arbeit weit jüngeren Datums, die eher dem V, als dem IV Jahrh. zuzuschreiben ist. Die Mitte nimmt eine Gruppe von drei Personen ein, welche sich auf einem Vorhange abhebt, der von zwei ungeflügelten Putti ausgespannt gehalten wird. Beide sind mit einem leichten Ueberwurf bekleidet; der zur Rechten hält einen Korb mit Früchten im Arme, der andere hat einen Zipfel des Vorhanges gefasst. Die Gruppe besteht aus Vater,

1) Die Jahreszeiten als Symbol der Auferstehung sind auf den altchristlichen Monumenten sehr beliebt. (Vergl. de Rossi, Bull. 1863, p. 4).

Mütter und Kind in Brustbildern. Der Gatte hält in der Linken eine Rolle; das Kind, auf dessen rechte Schulter die Mutter ihre Hand gelegt hat, hält eine Taube. Die Frau hat einen netzartigen Haarschmuck. Die Darstellungen der Verstorbenen, einer einzigen Person oder eines Ehepaares, in der Mitte des Sarkophags resp. des Deckels in einer imago clypzata, oder auch, wie hier, auf einem Vorhange sich abhebend sind sehr gewöhnlich; dagegen dürfte auf altchristlichen Sarkophagen dieses das einzige Beispiel der Darstellung einer Familie sein. An dieses Mittelstück schliessen sich rechts und links zwei Jonas-Scenen an. Diejenige, wo der Prophet aus dem Schiffe geworfen und vom Seethier verschlungen wird, ist ganz erhalten; von dem Gegenstücke, wo das Thier ihn wieder an's Land wirft, ist nurmehr der geringelte Schweif vorhanden; der an's Land gesetzte Jonas fehlt. Die symbolische Bedeutung unserer Darstellung, der beliebtesten auf den altchristlichen Grabdenkmälern in Farbe, wie in Stein, als Hinweis auf Tod und Auferstehung ist zu bekannt, als dass dies hier weiter ausgeführt zu werden brauchte.

N. 3 ist ebenfalls ein unedirtes Fragment eines Sarkophagdeckels aus dem Museum von Campo santo, 65cm lang und 21cm hoch, und ziemlich aus derselben Zeit, wie das vorhergehende Stück. Auf demselben sind zwei biblische Scenen dargestellt. Die drei Jünglinge im Feuerofen, ohne die sonst gewöhnliche phrygische Mütze, mit geschürztem Chiton bekleidet, stehen als Oranten in den Flammen.-Unmittelbar an diese Scene schliesst sich die des Jonas an, der vom Vordertheile des Schiffes herab in's Meer geworfen wird. Von der Figur des Propheten fehlt die obere Hälfte; ebenso das Seethier. Von den drei Matrosen erhebt der mittlere die Hände zum Gebete:

d. W.

ZUR DEUTSCHEN LEGATION DES

CARDINALS BESSARION 1460.

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Nach vielen Mühen erlangte Pius II vom Kaiser Friedrich III, dass auf zwei Reichstagen über den Kreuzzug gegen die Türken verhandelt werden sollte. Der eine ward für den Sonntag Invocavit 1459 nach Nürnberg, der andere für den Sonntag Judica 1459 an das kaiserliche Hoflager angesagt. Unterm 15. Jänner 1460 ward der berühmte Cardinal Bessarion als Legatus a latere abgesandt, um auf beiden Versammlungen den Vorsitz zu führen (Raynald, Annales eccles. 1460 § 18). Im harten Winter trat der 65-jährige Cardinal die Fahrt über die Alpen an. Während seines Aufenthaltes in Deutschland beschäftigte den mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten Vertreter des Papstes nicht allein der Türkenkrieg, sondern es waren auch Bittgesuche und Beschwerden mancherlei Art zu erledigen, wie ein Erlass Bessarion's in Sachen des Franziskanerordens zeigt. Von diesem Erlass besitzt das Reichsarchiv in München ein Vidimus (Orig. Perg. c. Sigillo), welches Johann Hayden, Dekan an der alten Kapelle zu Regensburg, dem dortigen Minoritenkloster zu St. Salvator d. d. Regensburg 10. Aug. 1463 ausgestellt hat. Seit Jahrzehnten bestand zwischen den beiden Zweigen des Minoritenordens, die sich Conventualen und Observanten nannten, die grösste Rivalität, welche in gegenseitigen Beleidigungen und Gewaltthätigkeiten zum Ausdruck kam. Sobald die Angelegenheit zur Kenntnis des Cardinals Bessarion gelangte, erachtete er es als General protector des Franziskanerordens für seine Pflicht, sie der Entscheidung des apostolischen

RÖM. QUARTALSCHRIFT, Jahrg. IV.

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Stuhles zu unterbreiten. Papst Pius II übertrug die Untersuchung und Entscheidung der Sache einer Cardinalscommission, der selbstverständlich auch Bessarion angehörte. Es gelang der Commission zwar, eine Einigung zwischen Observanten und Conventualen herzustellen, welche durch eine Bulle Pius' II. bestätigt ward, aber sie war nicht von Bestand; denn gar bald begannen die Observanten unter dem Deckmantel des Reformeifers ihre Plackereien gegen die Conventualen von Neuem. Während Bessarion auf seiner deutschen Legation zu Wien weilte, beklagten sich die Vorstände der Conventualen und die Oberinnen der Clarissen in der Ordenscustodie Bayern, dass sie von den Observanten nicht nur beleidigt und belästigt, sondern auch ihrer Klöster und Besitzungen beraubt würden. In dem schon erwähnten Erlass vom 9. Sept. 1460 verbot nun Bessarion den Observanten jedwedes Ehre oder Besitztum schädigendes Vorgehen gegen die Conventualen, unter Strafe der Excommunication latae sententiae auch für den Fall, dass sie damit den Willen weltlicher Fürsten erfüllten. Wie wenig indess das ernste Verbot des greisen Protectors Eindruck machte, zeigt der Umstand, dass wenige Jahre nachher die Observanten mit Zustimmung Herzog Ludwigs des Reichen sich des Conventualenklosters in Landshut bemächtigten (vgl. K. Eubel, Gesch. der oberdeutschen (Strassburger) Minoritenprovinz, 62). Bessarions Erlass lautet, wie folgt:

Bessarion, miseracione divina episcopus Tusculanus, sacrosancte romane ecclesie cardinalis Nicenus vulgariter nuncupatus, in partibus Alemanie et Germanie locisque omnibus in eisdem sacro Romano imperio subjectis apostolice sedis de latere legatus necnon tocius ordinis fratrum Minorum sancti Francisci generalis protector, visitator, corrector et reformator ad perpetuam rei memoriam. Cum universum ordinem Minorum nobis et fidei nostre commendatum prero

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