Imágenes de páginas
PDF
EPUB

Vorwort.

Schon während ich an der darstellenden Geschichte der Universität Wittenberg (Halle, Niemeyer 1917; angeführt: GUW) arbeitete, habe ich mit dem Abschreiben von Urkunden begonnen. Ich dachte anfangs daran, der Darstellung eine Auswahl wichtigerer Dokumente beizugeben. Doch stellte sich das aus verschiedenen Gründen als untunlich heraus und auf der anderen Seite eröffnete sich die Aussicht, daß die Historische Kommission für die Provinz Sachsen und Anhalt ein die Darstellung unterbauendes Urkundenbuch zur Geschichte der Universität unter ihre „Geschichtsquellen" aufnehmen würde. Die Schwierigkeiten und Bedrängnisse der ersten Nachkriegszeit haben dann die Fertigstellung und die Herausgabe des Urkundenbuchs um einige Jahre verzögert, und erst als die schlimmste Zeit der Inflation einigermaßen überwunden war, konnte an die Drucklegung herangetreten werden.

Es war der Plan, das Ganze in einem Bande zu vollenden; aber die Reichhaltigkeit und Bedeutsamkeit des Stoffes ließ das nicht zu, sie zwang zur Teilung in zwei Bände, deren ersten ich hiermit vorlege: der zweite (nicht ganz so umfangreiche), der das Register für beide Teile bringen wird, befindet sich schon im Druck.

Für die Herkunft des Quellenmaterials kann ich auf das Vorwort zur Geschichte der Universität verweisen. Die Quellen liegen, um es kurz zu wiederholen, ihrem Hauptbestande nach im Wittenberger Universitätsarchiv zu Halle, im Ernestinischen Gesamtarchiv, jetzt Thüringischen Staatsarchiv", zu Weimar (für die Ernestinische Periode) und im Hauptstaatsarchiv zu Dresden (für die Albertinische Zeit). Einzelnes boten das Staatsarchiv zu Magdeburg und das Wittenberger Stadtarchiv; einige seltene Drucke konnte ich den Universitätsbibliotheken zu Jena und Königsberg i. Pr. und der Seminar- (ehemals Universitäts-) Bibliothek in Wittenberg entnehmen.

Wie sich versteht, ist es nur eine sorgfältig gesiebte Auswahl von Urkunden, die ich biete. Grundsätzlich sind bis auf bezeichnende Ausnahmen unberücksichtigt geblieben das Rechnungs

wesen, die laufende Verwaltung und die Rechtshändel der Hochschule. sowie Stücke, die einzelne Personen betreffen, zumal die Akten über die Berufungen, über die, unter genauer Verweisung auf die Quellen, das Erforderliche schon in der Darstellung beigebracht worden ist. Den Inhalt des Urkundenbuchs bilden demgegenüber vornehmlich die Gründungsurkunden und sogenannten „,Fundationen", die Satzungen für die Hochschule und die einzelnen Fakultäten, der Briefwechsel zwischen jener und der Landesobrigkeit oder den vorgesetzten Behörden, die wichtigeren Erlasse der letzteren an die Hochschule und dieser an ihre Hörer, die Visitationsrezesse samt den zugehörigen Stücken, unter denen zumal die von der Universität, den Fakultäten oder einzelnen Klassen ihrer Angehörigen eingereichten Verzeichnisse der bestehenden Mängel und Gebrechen nebst Wünschen und Beschwerden eine besonders reichhaltige Quelle zur inneren Universitätsgeschichte bilden. Überhaupt ist berücksichtigt worden, was immer über die Organisation der Hochschule, den Unterrichtsbetrieb und das Leben und Treiben der Universitätsangehörigen Aufschluß gibt, was also das Vorlesungs- und Disputationswesen, die wirtschaftliche Lage und die Umwelt der Professoren, die Adjunktur und das Privatdozentum, die Universitätsinstitute und -gebäude das Stipendiatenwesen, den „,gemeinen“ Tisch, das Wohnungswesen, die Herkunft und wirtschaftlichen Verhältnisse der Studenten, die Deposition, das Duellwesen, Pennalismus und Verbindungswesen usw. betrifft. Endlich war auch dem Verhältnis der Universität zur Außenwelt, in erster Linie zur Stadt Wittenberg, und der Einwirkung der allgemeinen Zeitverhältnisse und Weltbegebenheiten auf die alma mater nachzugehen.

In ziemlich ausgedehntem Maße ist von der Anwendung von Regesten Gebrauch gemacht worden; schon die Rücksicht auf den Umfang zwang dazu. Gerade die umfangreichsten Stücke, Satzungen, Rezesse usw., mußten freilich in der Regel im vollen oder wenig verkürzten Wortlaut gegeben werden, weil in diesen für die Universitätsgeschichte grundlegenden Urkunden jede Einzelheit von Bedeutung ist. Bei den nicht zahlreichen schon gedruckten Stücken konnte in einigen Fällen der Hinweis auf den Druck genügen; in anderen schien es sich zu empfehlen, das Stück dessen ungeachtet nochmals abzudrucken.

In den Anmerkungen sind die zum Verständnis erforderlichen Erklärungen und Verweisungen gegeben, die Anführungen aus der Bibel und den klassischen Schriftstellern nachgewiesen; in noch weiterem Ausmaß aber bringen sie ergänzendes handschriftliches Material bei.

Die technische Einrichtung, Verwendung von großen und kleinen Anfangsbuchstaben, Vereinfachung der Konsonantenhäufungen, Setzung der Interpunktionen usw. entspricht den von der Historischen Kommission angenommenen Grundsätzen.

Angenehme Pflicht ist es mir, den Herren Vorständen und Beamten der von mir besuchten und benutzten Archive und Bibliotheken, in erster Linie den Herren Archivdirektoren Dr. Lippert in Dresden und Dr. Tille in Weimar, für das mir an allen Orten bezeigte freundliche Entgegenkommen auch an dieser Stelle meinen herzlichen Dank auszudrücken. Ebenso weiß ich dem verehrlichen Vorstande der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und Anhalt, insbesondere meinem Nachfolger im Amte des Vorsitzenden Herrn Staatsarchiv direktor Dr. Möllenberg in Magdeburg, aufrichtig Dank für den noch in wirtschaftlich unsicherer Lage gefaßten Beschluß, die Herausgabe eines so umfangreichen Werkes wie des Wittenberger Urkundenbuchs in die Hand zu nehmen. Auch der Druckerei des Herrn Aug. Hopfer in Burg bei Magdeburg bin ich für die unverdrossene Durchführung des manchmal nicht ganz leichten Druckes und die gediegene Ausstattung des Werkes dankbar.

Walter Friedensburg.

1502 Juli 6. Ulm.

1.

Des römischen Königs Maximilian I. Stiftungsbrief für die Universität Wittenberg.

Halle, WUA, Tit. III Nr. 1, besiegelte Ausfertigung auf Pergament.
Gedruckt: G. Suevus, Academia Witebergensis ab anno fundationis
1502... usque ad annum 1655 (Wittebergae [1655]) Bl. A1 A3.
J. Meisner, Jubilaeum Wittebergense (1668), Appendix S. 37-41.
J. Chr. A. Grohmann, Annalen der Universität zu Wittenberg I (Meissen
1801) S. 10-14 (unvollständig). Fr. Israël, Das Wittenberger
Universitätsarchiv; seine Geschichte und seine Bestände (= Forsch z.
thür. u. sächs. Gesch. Heft 4; Halle 1913) S. 96–99.

Maximilianus divina favente clementia Romanorum rex semper Augustus... notum facimus tenore presentium universis: cum in primis ad hanc Romani imperii sublimitatem divino auspicio provecti diligenter circumquaque prospicere debeamus, ut scientiae et bonae artes ac studia. liberalia foelicibus processibus summant augmentum, ex quibus divinae sapientiae hausto fonte subditi nostri et ad regendam rempublicam et reliquis mortalium necessitatibus providendum reddantur aptiores, potissimum cum omnium scientiarum tutela et patrocinium penes Romani imperii moderatores consistat, qui etiam ipsarum professores dignis premiis et honoribus atque privilegiis affitientes gymnasia undique in sacro Romano imperio instituerunt et erexerunt: nos itaque, praedecessorum nostrorum vestigia imitantes, exhibita nobis nuper petitione illustris Friderici ducis Saxoniae, sacri Romani imperii archimarescalci, lantgravii Thuringiae et marchionis Misniae, principis electoris et consanguinei nostri charissimi, ut ad praefatorum studiorum liberalium et bonarum artium incrementum studium generale sive universitatem aut gymnasium in civitate Wittenberg sub dominio et jurisditione sua institueremus et auctoritate nostra regia erigeremus et confirmaremus, ejus precibus morem gerere cupientes attentis innumeris meritis a praefato duce et praecessoribus suis nobis et sacro imperio exhibitis et praestitis, considerantes etiam quod praefata civitas non modo ex loci opportunitate instituendo gymnasio commoda, sed et incolis et finitimis eorundem locorum universale studium ibidem necessarium sit, ut adolescentes ad studia et artes capescendas alacrius nacta opportunitate vicini gymnasii incitentur et animentur, adhibito prius sano principum, comitum, baronum, procerum et nobilium nostrorum consilio, animo deliberato ex certa scientia et motu proprio ac de plenitudine

UB. d. Univ. Wittenberg.

1

« AnteriorContinuar »