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Beitschrift

für die

Geschichte des Oberrheins.

Herausgegeben

von dem

Landesarchive zu Karlsruhe, durch den Direktor desselben

F. J. Mone.

Dritter Band.

Karlsruhe,

Druck und Verlag der G. Braun'schen Hofbuchhandlung.

1852.

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Inhalt.

Erftes Heft.

Beiträge zur Kunstgeschichte vom 10. bis 16. Jahrh. in Konstanz, Rei-

chenau, Basel, Freiburg, Landau und Neustadt a. d. H.
Briefe über die Fehden am Oberrhein zwischen 1234 und 1249 in Hef=
sen, Baden, Baiern, Elsaß

Der älteste Güterbefiß des ehemaligen Reichsstiftes Salmansweiler,
von 1251 bis 1280

Eine falsche merowingische Urkunde von Schuttern

Urkundenarchiv des Klosters Bebenhausen aus dem 12. und 13. Jahrh.
Bemerkungen zum Herrenalber Archiv.

Kirchenverordnungen der Bistümer Mainz und Straßburg aus dem

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Vorrede.

Es sind bereits im vorigen Bande Urkunden für die Geschichte einiger Orte mitgetheilt, die außerhalb dem Umfang dieser Zeitschrift liegen. Eine solche Rücksicht scheint billig, weil dieses Buch auch im übrigen Teutschland Verbreitung gefunden, was man für unsere Zeitumstände nicht voraussehen konnte. Man darf jedoch nicht viele dergleichen Urkunden geben, damit der geographische Umfang dieser Zeitschrift nicht verändert werde, denn selbst auswärtige Leser wollen in diesem Werke zunächst Aufschluß über die Geschichte der oberrheinischen Länder finden.

Sammlungen von Geschichtsquellen bleiben stets unentbehrlich und unumgänglich, und wer davon Gebrauch macht, legt dadurch Zeugniß ab, daß die oft mühevolle Arbeit der Sammler nicht unnüß war. Je mehr durch diese Zeitschrift bekannt gemacht wird, desto vielseitiger wird ihre Brauchbarkeit für die Geschichte der Länder seyn, die sie betrifft; darin liegt das Nügliche dieser Mittheilungen und das blei= bende Verdienst der Regierung, die sie unterstüßt. Mag es vielleicht wenig seyn, was der Geschichtforscher für seine speciellen Zwecke hierin findet, so ist auch ein kleiner urkundlicher Beitrag annehmbar und immerhin besser, als wenn nichts gegeben wäre. Wer größere Anforderungen macht, legt sich selbst die Pflicht auf, Größeres zu leisten, woran wir keinen verhindern, im Gegentheil uns freuen, wenn er unsere Bemühungen überflüssig macht. Thut er es nicht, so mag er den alten Vorschlag zur Güte annehmen his utere mecum. Wir haben kein Muster einer geschichtlichen Zeitschrift vor uns, die von einem Archive ausgeht, unsere Wahl und Behandlung der Gegenstände richtet sich also nach den Quellen, die uns zu Gebote stehen, und nach dem Interesse, die sie für die Landesgeschichte haben.

Wenn es auch in einer Zeitschrift nicht angeht, einen Gegenstand umfassend und erschöpfend zu behandeln, so ist man dagegen veranlaßt, einzelne Beziehungen und Punkte genauer und umständlicher zu

Zeitschrift. 111.

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