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Zur Geschichte des Weinbaues

vom 14. bis 16. Jahrh.

Die oberrheinischen Länder sind hauptsächlich die Weingärten Teutschlands, für ihre Geschichte verlohnt es sich also der Mühe, den alten Weinbau derselben kennen zu lernen und ihn mit dem heutigen Zustande zu vergleichen 1.

Der Weinbau wurde zwar durch die Römer eingeführt, aber nicht direkt aus Italien, sondern mittelbar aus Gallien und Pannonien, daher man auch im Mittelalter den rheinischen Wein im Allgemei= nen nach zwei Sorten unterschied, die man vinum francum und vinum hunicum oder hunaticum nannte, was ungefähr den Namen Franzwein und Landwein gleichbedeutend ist. Der fränkische Wein, d. h. der aus gallischen Reben gewonnen wurde, war besser, und hieß daher auch vinum nobile øder melioris crementi, der hunische dagegen communis crementi, gewöhnliches Gewächs 2. Als gegen Ende des Mittelalters die griechischen Weine unter dem Namen Malvasier durch den Handel nach Oberteutschland kamen, so nannte man am Oberrhein die beiden Sorten des einheimischen Weines Landweine (vina terrestria), um sie von den fremden zu unterscheiden 3.

Der hunische Wein kam aus Ungarn mit den Sarmaten, welchen die Römer im 4. Jahrhundert vermessene Saatfelder (arva metata) auf dem Hunsrücken zur Ansiedlung gaben. Diese sarmatischen Colonisten nahmen aus Pannonien den Samen ihrer Rebsorten mit, und weil Pannonien von den Teutschen später Hunenland genannt wurde, als Attila dort seinen Hauptsig hatte, so hieß man jene sarmatischen Ansiedler Hunen, ihren Landstrich Hunsrücken, ihre Richter Hunon, Hunnon, ihren Wein vinum hunicum, und die Traubensorten, woraus er hauptsächlich gemacht wurde, Heunisch, Hünsch, Hänsch u. dergl., d. h. hunische Trauben 5. Wie die Belege beweisen, sind die Benennungen vinum francum und hunicum am häufigsten an der nördlichen Gränze des Oberrheins gebraucht worden, vom Hunsrücken bis zum Spessart, der Unterschied dieser Weine muß daher auch in jenen Gegenden aufgekommen seyn, und da die beiden Weinsorten nach zwei Völkern genannt sind, so kann der Namen hunischer Wein doch wohl 17

Zeitschrift. III.

von keinem andern Volke, als von den sarmatischen Colonisten des Hunsrückens hergeleitet seyn, denn andere Leute aus dem Hunenlande gab es in jenen Gegenden nicht. Die Sarmaten wurden unter ähnlichen Verhältnissen auf den Hunsrücken verpflanzt, wie die gallischen und helvetischen Decumaten in das oberrheinische Gränzland, und von ihnen rührt die eigenthümliche Mundart her, die im Mittelalter auf dem Hunsrücken gesprochen wurde und durch die Vermischung der slawischen mit der teutschen Sprache entstanden war.

Der Unterschied des fränkischen und hunischen Weins erhielt diese Benennung im Laufe des 5ten Jahrhunderts, als die römische Herrschaft in Gallien aufgehört hatte. Fränkischer Wein war eine politische Bezeichnung nach dem herrschenden Volke, hunischer eine geographische oder nationale. Beide Namen beweisen, daß man auch nach dem Aufhören des römischen Reiches am Oberrhein Reben pflanzte und der Weinbau ohne Unterbrechung fortgesezt wurde. Nur aus dieser steten Fortdauer ist es erklärlich, warum in unsern ältesten Urkunden am ganzen Oberrhein der Weinbau erwähnt wird. Diese Urkunden gehen bis in den Anfang des 8ten Jahrhunderts zurück und beweisen also, daß schon vor jener Zeit der Rebenbau in unsern Gegenden allgemein verbreitet war 6.

So lange die Teutschen in Gallien eroberten und sich selbst unter einander um ihren Länderbesig bekriegten, bauten sie keinen Wein, sondern dieß Geschäft wie überhaupt der größte Theil des Ackerbaues mußte von den unterjochten Einwohnern für ihre neue Herren besorgt werden. Daher kommt es, daß wir neben den lateinischen Ausdrücken, die sich auf den Weinbau beziehen, auch celtische erhielten, die von den gallischen Einwohnern herrühren und die Fortpflanzung des Rebenbaues durch dieselben beweisen. Selbst unscheinbare Umstände find Belege dafür, wie z. B. die Reblauben, die man oft in unsern Dörfern und Gärten sieht, die ebenso in Frankreich schon im 5ten Jahrhundert gemacht wurden 7.

Wir haben von den alten Völkern nicht nur den Bau und die Behandlung des Weines angenommen, sondern auch ihre Weinsitten. Der Unterschied des gedeueten und ungedeucten Mostes bestand schon bei den Römern und wurde noch zu Ende des 4ten Jahrhunderts beobachtet, wo schon viele Teutsche in den römischen Gränzprovinzen saßen. Der ungedeuete oder ungepreßte Wein hieß vinum calce subactum, d. i. der mit den Füßen oder Fersen (calcibus) ausgetretene Most, der gekelterte aber vinum prelo subactum 8. Jenen Most heißen wir Vorlauf, weil er von der Bütte und dem Biet oder der Preßschale

abläuft, ehe die Trauben gepreßt werden. Er ist süßer als der ge= preßte Most oder Nachlauf, der nach den zerschnittenen Kämmen einen herben Geschmack hat.

Das Bouquet oder die Blume des Weines wurde schon bei den Alten geschägt und hieß bei den Griechen olvov avdoopia. Auch unsere Benennung Landwein, vin du pays, in Urkunden vinum terrestre, fommt bei den Grieden wor, οἶνος ἐγχώριος. Schon Gregor von Nazianz tadelt seine Zeitgenossen, daß sie mit dem Landweine nicht zufrieden seyen, sondern bei ihren Gastmälern nothwendig einen fremden berühmten Wein haben müßten, der gleichsam eine Tyrannei über die inländischen Weine ausübe9. Im Mittelalter hätte er diesen Tadel über den Gebrauch der griechischen und italiänischen Weine, und heutzutage über den Vorzug der französischen, spanischen und portugiesischen bei unsern Gastmälern aussprechen können 10. Dieser Umstand bewirkte auch die Anpflanzung der fremden guten Traubenarten am Oberrhein, welche zum Theil einen edlen Wein geben, wenn unser Klima dafür geeignet ist, wie die Traminer von Termine in Wälschtirol und die Klevner von Chiavenna, zum Theil aber auch nicht, wenn sie bei uns nicht vollkommen reif werden, wie die Malvasier, auch Drollinger oder Huttler genannt. Manche andere Traubenarten, wie die Elber oder Albaner, die Silvaner und Muscateller, verrathen schon durch ihre Namen den fremden Ursprung und die Verpflanzung in die Rheingegend.

Ich habe schon früher gezeigt, daß die Ackerzeilen wie die andern Arten der Rebenpflanzung von den Römern herkommen, und es ist nüglich, die urkundlichen Angaben darüber zu sammeln, um nachzuweisen, wie früh und an welchen Orten jene Bauart der Reben vorkomme und wie lang sie gedauert habe. Die Verbindung des Ackerund Weinbaues auf einem und demselben Grundstück oder die Ackerzeilen gaben schon früh Veranlassung, die Aecker nach diesem Unterschiede zu benennen. Was daher in Urkunden ager frugifer heißt, ist keine Tautologie, sondern bedeutet einen Acker, der lediglich oder ausschließlich zum Fruchtbau verwendet wird, wogegen der ager vifer die Ackerzeilen bezeichnet, d. h. einen Acker, der an seinen langen Gränzfurchen eine Reihe oder Zeile Reben hat, der also zum Weinund Ackerbau zugleich benugt wird 11.

Ueber den Weinbau am Oberrhein wurde, wie es scheint, in früherer Zeit nichts geschrieben; es ist auffallend, daß M. Herr in seis ner teutschen Bearbeitung der Geoponica Constantins, die zu Straßburg 1545 erschien, nur vom griechischen Weinbau redet, und mit

keinem Worte den elsäßischen erwähnt. So hat er auch in seiner Uebersehung des Columella und Palladius von 1538 nur den Text wiedergegeben und sich in der Vorrede entschuldigt, wenn er nicht überall die rechten Ausdrücke der Rebleute gebraucht habe. Als Versuche zu einer rationellen Landwirthschaft sind diese Bücher jedoch be= achtenswerth 12.

Für die Geschichte des Weinbaues in der Umgegend von Mainz und im Rheingau haben Bär, Schunk und Bodmann Arbeiten geliefert, wozu die Güte des Weines in jenen Gegenden die nächste Veranlassung gab 13. Jedoch war nebst dem Wormsgau, worin Mainz liegt, auch der Speiergau das bedeutendste Weinland am Oberrhein im 9ten Jahrhundert, da im Rheingau noch wenig Wein gebaut wurde, wie die Ländertheilung der Söhne Ludwigs des Frommen im Jahr 843 beweist. Zwischen den Ländern Ludwigs des Teutschen und des Kaisers Lothar sollte der Rhein die Gränze bilden, weil aber Ludwig in seinem Antheile wenig Wein hatte, so bekam er die Gaue von Worms und Speier dazu, in welchen Gegenden viel Wein gebaut wurde 14. Diese Zugabe jener beiden Gaue wäre nicht nöthig gewesen, hätte man damals im Rheingau so viel Wein gebaut wie jest, es wurde aber nur hie und da, wie zu Destrich (im Jahr 817) Wein gepflanzt und die Hauptweinlagen zu Nüdesheim erst zu Ende des 11ten, jene am Johannisberg im 12ten und jene bei Markenbrunn im 13ten Jahrhundert zu bauen angefangen 15.

Die Winzer kommen schon früh als eine besondere Klasse der Bauern vor, weil man sich in vielen Orten hauptsächlich mit Weinbau beschäftigte, daher auch die Rebleute in manchen Städten, z. B. in Freiburg ihre eigene Zunft hatten 16. Wenn schon dieses einen starken Weinbau verräth, so bestättigt es sich auch durch die große örtliche Verbreitung der Weingärten. Auch die Fruchtbarkeit der Reben war in vorigen Zeiten größer als jegt, denn nach den Angaben der Chronifen und den Ertragslisten der Herbste, sowie nach den Untersuchungen über die Krankheiten der Reben läßt sich diese Thatsache schwerlich läugnen 17.

Es gab am Oberrhein von jeher Weinberge und Weingärten, d. h. man pflanzte die Reben sowol an den Abhängen oder Halden der Hügel und Berge als auch in der Ebene. Jene Bauart wird in den Urkunden mit den Worten in monte bezeichnet, diese erkennt man durch die Lage des Ortes 18. Auf dem linken Rheinufer baute man viel mehr Reben in der Ebene als auf dem rechten, nur im Rheingau gibt es noch viele Weingärten in der Ebene und den flachen Ausläu

fern der Anhöhen 19. Auf einem solchen flachen Gelände wächst auch der beste Wein zu Deidesheim und die Liebfrauenmilch zu Worms auf dem flachen Rheinufer mit kiefiger Unterlage. In früherer Zeit gab es auch auf dem rechten Rheinufer viele Weingärten in der Ebene, die an manchen Orten eingegangen sind, weil ihre Lage für den Weinbau nicht vortheilhaft war 20. Die urkundlichen Angaben darüber sind jedoch nicht werthlos, denn sie beweisen die Verbreitung des Weinbaues und führen auf die Untersuchung der Ursachen, wodurch er bestand und aufhörte.

Ein schwieriger Gegenstand der Untersuchung ist das alte Pachtverhältniß der Weinbauern. Ich will mit einigen Angaben nur Beiträge liefern, die durch andere vervollständigt, vielleicht die Sache etwas aufklären. Nach dem allgemeinen Gebrauche war früher der Naturalpacht Regel, was bei den Weinbergen um so nöthiger wurde, weil sie einen viel unsicherern Ertrag liefern als der Ackerbau, und der Winzer deshalb Rücksicht verdiente. Da die Pachtsumme in einem Theil des Erwachses bestand, so hieß man solche verliehene Weinberge Theilweingärten, deren es vielerlei Arten gab. Das Zinsbuch der Herrschaft Weinsberg von 1477. fol. 24. führt Theilweingärten an, die um das Drittel, und andere, die um das Viertel des Erwachses gebaut wurden. Zu Grantschen (Gramißhem) gab es,wingarten, die minem gn. herren erb gelten, mit namen von czwenczig eymern eyn eymer wins; auch kelterwin von 20 eymern ein eymer wins." fol. 92. Dieß waren also Erblehen, die fünf Procent des Ertrags gaben. So war es auch mit den Erbweingarten in dem Löwensteiner Zinsbuch von 1475. fol. 18. „so dick dem buwer von einem erbwingarten 19 eymer oder massen gefallen, so dick ist der zwengigste eymer oder maß der herschaft." Dasselbe Recht galt auch zu Willsbach im O. A. Weinsberg. Zu Mühlhausen bei Wisloch war nach dem Rothenberger Zinsbuch von 1559. fol. 184. ein Morgen Weinberg um den vierten Theil des Erwachses verliehen, mit der Bedingung, daß der Pächter jährlich 8 Karch voll Mist hinein führen sollte; und 2 Morgen waren um das Drittel des Ertrages verliehen und mußten jährlich mit 12 Karren voll Mist gedüngt werden. Zu Bergheim bei Heidelberg wurden 1288 Theilweingärten um die Hälfte des Ertrages als Zins unter der Bedingung eines guten Baues verliehen, und zu Geisenheim im Rheingau 1247 ebenfalls um die Hälfte. Zu Bingen wurde 1331 ein Weinberg in Zeitpacht gegeben, der erst angelegt oder gerodet werden mußte, gegen gute Düngung von acht zu acht Jahren, regelmäßigen Bau und ein Drit

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