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schloss Andreas die pagina imperatorum, zwei Tage darauf, am 21., die ganze Chr. ab (S. 155, 11; 158, 1), nachdem er an ihrer Herstellung besonders in den Jahren 1420 (S. 38, 33) und 1421 (S. 29, 35; 90, 19) gearbeitet zu haben scheint, wobei die Arbeit, wie man aus den eben genannten Stellen sieht, nicht in streng zeitlicher Folge fortschritt, sondern ein Teil früher, ein anderer später ausgearbeitet wurde. Die Vorrede scheint nach Vollendung des Ganzen geschrieben zu sein. Wie Andreas die Chr. im Jahr 1422 abgeschlossen hat, liegt sie noch vor. Aenderungen im Text selbst machte er nicht mehr, und alle die Aeusserungen, die sich auf die Zeit der Niederschrift beziehen und in denen von damals aus manchmal Hoffnungen oder Befürchtungen für die Zukunft ausgedrückt sind, sind unverändert erhalten. Nur eine Reihe von Zusätzen am Rand oder auf Zetteln wurde von ihm jenem Exemplar einverleibt, von dem die Hss. der Gruppe B abstammen. Wie er endlich sich veranlasst sah, später noch eine Fortsetzung der Chr. anzufügen, erklärt er selbst in den einleitenden Worten zu dieser Fortsetzung.

Noch im Jahre 1422 fertigte Andreas aus seiner A. Chr. einen Auszug,1 ein Compendium de condicione civitatis Ratisponensis et de diversis haereticis, welches er dem Bischof Johann von Regensburg überreichte. Veranlassung dazu bot ihm die in jenem Jahr erfolgte Ausschreibung eines Reichstages nach Regensburg auf den 31. Mai, dann 1. Juli, der schliesslich allerdings nicht dort, sondern von Ende Juli ab in Nürnberg stattfand. Das demnach in der ersten Hälfte des Jahres 1422 verfasste Compendium ist für uns nahezu wertlos, da es, von wenigen Stellen abgesehen, nur Auszüge aus der A. Chr. enthält, und zwar solche Abschnitte, die sich auf Regensburg, auf Konzilien, auf Häresieen und Häretiker, sowie auf Böhmen beziehen. Der Chronist verfolgte anscheinend die Absicht, den Bischof mit historischem Stoff für die bevorstehenden Reichstagsverhandlungen zu versehen, die sich hauptsächlich auf die Frage der Bekämpfung der böhmischen Ketzer erstrecken sollten: daher die etwas sonderbare Zusammenstellung des Inhalts.

Nach Vollendung der A. Chr. im Januar 1422 arbeitete Andreas das Sammelwerk des Concilium Constantiense aus. Die Materialien hiezu hatte er zum grossen Teil wahrscheinlich schon während des Konzils gesammelt, wann er sie erhalten

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Nicht umgekehrt reihte er das Compendium in die A. Chr. ein, wie Oefele 1,2 u. 10 meinte.

konnte, bei den verschiedensten Leuten" (S. 161, 19). Gerade die Ausarbeitung seiner allgemeinen Chronik bewog ihn dazu, den gesammelten Stoff in einem Ganzen, in einer gewissen Form der Nachwelt (S. 161, 7) zu überliefern. Es liegt ihm ferne, in abgerundeter und vollständiger Darstellung die Begebenheiten auf dem Konzil zu schildern; das überlässt und empfiehlt er „den Weisen, die dem Konzile beigewohnt haben" (S. 161,21). Aber er hat eine grosse Zahl von Urkunden und Aktenstücken gesammelt, damit aus ihnen die Nachkommen die Thaten des Konzils erkennen mögen. Er legt sieben verschiedene Abteilungen an und reiht die einzelnen gesammelten Schriftstücke in diese ein in der Reihe, wie sie ihm zugänglich wurden. Darum bittet er auch (S. 161, 17), die mangelnde zeitliche Ordnung zu entschuldigen. Als dann das Ganze in der Hauptsache zusammengeschrieben war, blieb je am Ende der einzelnen Abteilungen Raum für spätere Nachträge, die auch als solche kenntlich sind. Andreas kann nicht zu den ,,Konzilschronisten" gerechnet werden. Sein Concilium Constantiense ist nur eine jener vielen zur Zeit des Konstanzer und noch mehr des Baseler Konzils angelegten Aktensammlungen, wie sie damals, man möchte fast sagen, in Mode kamen und in allen namhaften Bibliotheken zu finden sind. Aber sie ist eine der bedeutendsten und wichtigsten solcher Sammlungen, einmal durch die Fülle des gesammelten Stoffes, dann durch die Sorgfalt, die der Sammler auf seine Abschriften verwendete. Der erste von den sieben Teilen enthält 58 Schriftstücke, die Andreas als Briefe verschiedener, nicht bloss zeitgenössischer, sondern auch früher lebender Personen bezeichnet; sie scheinen die Vorgeschichte des Konzils beleuchten zu sollen. Uns interessieren darunter besonders: 1,7 als wichtig zur Geschichte des Schismas in den Gebieten der oberpfälzischen Wittelsbacher und 1,26 als ein eigenartiges Pamphlet, des Neuabdruckes bedürftig. Der 2. Teil giebt ebenfalls in der Absicht, die Vorgeschichte des Konstanzer Konzils dadurch zu erläutern, recht beachtenswerte Aktenstücke über das Konzil zu Pisa, darunter eine bisher unbekannte Darstellung über die Eröffnung desselben. Dieser Teil bricht mit dem 11. Kap. unvollständig ab, da Andreas zur Behandlung des Konstanzer Konzils eilt (S. 194, 12), dessen Geschichte zunächst ein dritter, Avisamenta, Gutachten und Vorschläge, enthaltender Teil mit 19 Kap. gewidmet ist. Der folgende 4. Teil enthält alsdann in 21 Kap. die Acta concilii, offizielle und nichtoffizielle Sitzungsprotokolle, die Texte der Konzilsdekrete, die auch in andern ähnlichen

Sammlungen sich finden, und andere Urkk. Darunter ist besonders das Stück 4, 18, das für die Geschichte der Wahl des Papstes Martin V. wichtig ist, hervorzuheben. Der 5. Teil enthält 10 Sermones, von denen einzelne eher als Briefe denn als Reden oder Predigten zu bezeichnen sind. Wichtig ist von den ersteren besonders 5, 3. Von den letzteren wurden 2 Predigten des Konzilsgesandten der Wiener Universität, Peter von Pulka, die mehr polemischen als historischen Wert haben und sich vielleicht gelegentlich der wünschenswerten Untersuchung des Anteils der Wiener Universität am Konstanzer Konzil zur Veröffentlichung eignen, nicht abgedruckt, abgesehen von ein paar kulturhistorisch interessanten Stellen daraus. Der 6. textlich sehr umfangreiche Teil besteht aus 9 Traktaten verschiedener Verfasser, von denen 6, 6 und 6,8 zu neuen Untersuchungen anregen dürften. Alle Aktenstücke und Urkk., die Andreas in den bisherigen 6 Abteilungen nicht einreihen konnte, noch 21 Nummern, fasst er in einer 7. als Supplementa zusammen. Aus diesem Teil haben besonders die RTA. reichen Gewinn gezogen. Die späteste Urkunde der Sammlung ist 1,58 vom 22. Febr. 1422 am Schluss des ersten Teils; am 4. Mai 1423 schreibt Andreas die Glossen zu 7, 2, am 6. Febr. 1426 den Traktat 6, 9 am Schluss des sechsten Teils; sein dem Traktat 6, 8 beigegebener Brief an den Wiener Universitätsprofessor Nikolaus von Dinkelsbühl trägt das Datum des 29. Juli 1427. Man sieht daraus, wie Andreas noch Jahre lang bemüht ist, die Sammlung, die der Hauptsache nach schon zu den Zeiten des Konzils angelegt war, zu ergänzen und zu berichtigen.

An die grosse Aktensammlung zum Konstanzer Konzil schliesst sich eine kleine über das Salzburger Provinzialkonzil vom J. 1418 und die Regensburger Diözesansynode von 1419. Diese Stücke kann man noch als zum 7. Teil des Conc. Const., den Supplementa, gehörig erachten, obwohl ich sie für eine eigene Sammlung halte. Sie enthält manche beachtenswerte Züge zur Geschichte der Nachwirkung des Konstanzer Konzils auf die innerkirchlichen Verhältnisse Deutschlands. Andreas scheint diese kleine Aktensammlung ziemlich gleichzeitig angelegt zu haben; denn schon in der A. Chr. verweist er an einer Stelle (S. 132, 20), die Ende 1421 geschrieben sein dürfte, auf sie mit den Worten: sicut alibi lacius scripsi.

Was aber in den Hss. ohne merkliche Trennung an das Regensburger Provinzialkonzil sich anschliesst, die Schilderung der Husitenkriege bis zum J. 1429, ist sicherlich als ein

besonderes Werk zu bezeichnen. Ohne auffallende Ueberschrift reihen sich plötzlich Kapitel an Kapitel, die nicht mehr auf dem Schauplatz des Konzils spielen und schon deswegen nicht zum Conc. Const. gehören können, weil die Disposition. letzteren Werkes in seiner Einleitung deutlich ausgesprochen ist. Mit dem Konzil aber hat der nun behandelte Stoff nichts zu thun, wollte man auch den Titel der letzten Abteilung des Conc. Const.: Supplementa, noch so weit fassen. In der Einleitung zur Forts. der A. Chr. (S. 463, 4) trennt denn auch Andreas selbst das Conc. Const. von den darauffolgenden Teilen, die er mit quedam chronica et presertim materia Hussitarum bezeichnet. Ausser dieser einen Stelle ist uns kein wörtlicher Anhaltspunkt gegeben, wie Andreas jene Teile seiner Aufzeichnungen betitelt hat oder haben wollte. Wir werden aber kaum Unrecht thun, wenn wir sie auf Grund jener Stelle mit Chronica mit Chronica Husitarum bezeichnen. Die Husitenchronik ist des Andreas reifstes und bestes Werk; er erscheint darin als zwar bescheidener, aber würdiger zeitgeschichtlicher Schriftsteller.

Andreas hatte sie begonnen, noch bevor er seine A. Chr. vollendet hatte; denn an Stellen der letzteren, die Ende 1421 niedergeschrieben sein dürften, verweist er bereits auf sie als auf ein anderes Werk, wo er die betr. Ereignisse ausführlicher beschrieben habe (S. 133, 15 bezieht sich auf Nr. 7 der Chr. Hus., S. 150, 14 auf deren Nr. 15, S. 154, 11 auf Nr. 1 und 5). Wo er in der A. Chr. von der fast erfolglosen Kreuzzugspredigt des Kardinallegaten Branda im J. 1421 spricht (S. 156, 22), sagt er: de quo alias lacius scribere cepi. Die Stelle, auf die sich diese jedenfalls kurz vor dem 21. Jan. 1422 (vgl. S. 158, 1) geschriebenen Worte beziehen, findet sich in Nr. 15 (S. 369) der Chr. Hus. Diese Teile der letzteren sind also nicht sehr lange nach den Ereignissen niedergeschrieben und darum besonders schätzbar. Der Schluss von Nr. 41 ist am 23. Mai 1423 geschrieben. In ziemlich eingehaltener zeitlicher Reihenfolge schliesst sich Erzählung an Urkunde und umgekehrt. Mit Recht lässt Palacky (1, IX) der Zahl und Wichtigkeit" der von Andreas in den Text eingereihten Urkk. warme Anerkennung zu teil werden und hebt als besonders bemerkenswert hervor, dass Andreas diese seine Quellen nicht ohne Kritik (man vgl. z. B. S. 415, 1ff.) aufnahm. In dieser Ausgabe sind zum erstenmal die beiden Predigten gedruckt, die der gelehrte Provinzial der Augustinereremiten in Regensburg, Dr. Berthold Puchhauser, bei den Verbrennungen zweier

wegen husitischer Ketzerei zum Tode verurteilter Priester zu

Regensburg hielt (Nr. 8 und 37): lehrreiche Quellen zur

Geschichte der Nachwirkung des Konstanzer Konzils. Für die

hochinteressante Nr. 28 hat man bisher Andreas selbst als

Verfasser betrachtet; ich bin (S. 379, Anm. 1) gegenteiliger

Ansicht. Dagegen schreibe ich ihm das Stück Nr. 74 zu,

mit dem er sich in die politischen Ereignisse der Zeit ein-

mischt. Nr. 69-75 sind nur durch Andreas erhalten. Da

die Chr. Hus. mit ihren Urkk. bis 1429 reicht, Andreas aber

in der Einleitung zur Forts. der A. Chr. davon spricht

(S. 463, 6), dass er die Chr. Hus. bis 1428 geschrieben habe,

dürfte zu schliessen sein, dass letztere Worte 1428 nieder-

geschrieben sind und also die Forts. der A. Chr. damals

begonnen wurde. Der Chr. Hus. fügte Andreas alsdann noch

1429 einzelne Stücke hinzu.

Für den grössten Teil der Zeit, deren Ereignisse in der
Husitenchronik geschildert werden, sind durch ein günstiges
Geschick Aufzeichnungen des Andreas erhalten geblieben, die
als unmittelbarste Niederschrift seiner Beobachtungen den
genauesten Einblick in seine Arbeitsweise gestatten. Wie
später Aventin in seinen Adversarien-Bänden, so scheint auch
Andreas Notizbücher angelegt zu haben, in die er ab- und
niederschrieb, was ihm wichtig schien. Einer dieser Bände
ist der heutige cod. lat. 903 der k. Hof- und Staatsbibliothek
München. Die unten gegebene Inhaltsübersicht lässt erkennen,
wie vielseitige literarische Neigungen Andreas besass. Neben
dem nur durch diese eine Abschrift des Andreas erhaltenen
sehr schätzbaren Chronicon de ducibus Bavariae sind uns aus
dem reichen Inhalt des Notizbuches sehr wertvoll die Blätter,
deren Inhalt Oefele als Diarium sexennale bezeichnet hat. Es
sind tagebuchartige Aufzeichnungen über die Zeitereignisse
von 1422-1427. Viele darunter sind wohl unter dem frischen
Eindruck einer kurz vorher in Regensburg eingetroffenen
Nachricht niedergeschrieben, in anderen berichtet Andreas
über selbstgeschaute und selbsterlebte Ereignisse, wieder in
anderen von Dingen, die er aus dem Munde von Gefolgs-
personen fürstlicher durch Regensburg durchreisender Herren
erfahren hatte. Ueber jede Seite ist die Jahrzahl geschrieben;
darunter wurden dann die einzelnen Notizen eingetragen,
wohl zu sehr verschiedenen Zeiten, wie dem Sammler gerade
die Nachrichten zugingen. Zu den eingeschriebenen Notizen
wurden öfter auch noch spätere Nachträge hinzugeschrieben.
Ist Andreas bei Dingen, denen er zeitlich und örtlich ferner

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