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und so scheinen jene Teile in beiden Chroniken in nicht weit von einander entfernten Zeiten, ja vielleicht gleichzeitig nebeneinander entstanden zu sein. Tragen sie doch hier ähnlichen Charakter wie die Einträge im Diar. Die in der Forts. der B. Chr. nach den Ereignissen von 1433 eingeschobene Nachholung von Nachrichten aus den Jahren 1431-1433 (S. 577, 33: per repeticionem precedencium) scheint direkt der A. Chr. entnommen zu sein. Sie bringt mehrere Wiederholungen des schon im Text der B. Chr. vorher Gesagten, welche letzteren Teile gleichzeitig mit denen der A Chr. 1431 1433 entstanden sein dürften. Doch sind einzelne neue Zusätze zu dem Wiederholungsabschnitt gemacht. Das scheint noch 1433 geschehen zu sein, da man den Ausdruck (S. 577,32): ut clarior fiat rerum status, wohl auf die damalige Lage beziehen darf. Die Aufzeichnungen von 1434 an sind dann wieder annalenhaft gemacht. Andreas gebraucht hier (S. 579, 20) selbst von der Art seiner Notizen den Ausdruck: more solito secundum annos domini, und zwar bringt er in der B. Chr. zunächst das, was auch in der A. Chr. enthalten ist; hieran aber reiht er Aufzeichnungen, die sich in letzterer nicht finden. Bei den folgend en Jahren nehmen diese Zusätze der B. Chr. gegenüber der A. Chr. immer mehr ab. An einer Stelle (S. 587, 10) gewinnt es fast den Anschein, als sei der Text der B. Chr. der frühere und aus dieser in die A. Chr. übernommen, welch' letztere aber dann schliesslich die B. Chr. schliesst mit dem J. 1436 ab bis 1438 allein weitergeführt wurde.

Eine in der A. Chr. nicht benützte Quelle citiert Andreas in der B. Chr. viermal ausdrücklich, die chronica de Schira, und bemerkt an einer dieser Stellen (S. 533, 30) über sie: que hucusque in volgari ad manus meas pervenerunt. In der That liefert ihm die deutsche Scheyrer Chr., d. h. die Abschrift des Textes einer alten genealogischen Tafel, der sog. Fürstentafel, in der wittelsbachischen Hausstiftung Scheyern, vielfachen Stoff. In zahlreichen Hss. verbreitet, ist diese tief unter der lateinischen Scheyrer Chr. stehende fabelhafte deutsche Chr. (gedr. in der von Abt Stephan von Scheyern veranstalteten Ausg. des Chronicon Schirense Konrads von Scheyern, Ingolstadt 1623, S. 229, dann in der Ausg. Strassburg 1716, S. 174, ferner von Hefner im Oberb. Archiv 2, 188 und ohne Kenntnis letzterer Ausgabe von Maffei in Deutingers Beyträgen 6, 410) anscheinend für Viele ein beliebtes und gelesenes Buch gewesen, aus dem man sich über die glänzende Vergangenheit des angestammten Herrscherhauses

Aufschluss holte.1 Aber schon Andreas nimmt nicht alle ihre Fabeleien gläubig auf und verwirft an einer Stelle (S. 525, 13) eine ihrer Angaben als einen durch das Alter geschaffenen Irrtum. Aus dem oben angeführten Ausdruck des Andreas, dass jene Chr. ihm bis jetzt deutsch zu Handen gekommen sei, darf vielleicht geschlossen werden, dass er von dem Vorhandensein einer lateinischen Scheyrer Chr. wusste und dass er bedauerte, allein auf jene deutsche Chr. angewiesen zu sein. Höchstwahrscheinlich entnahm Andreas seine aus der Scheyrer Chr. gemachten Exzerpte jener Abschrift, welche in dem clm. 1805, Bl. 44-48 enthalten ist. Das ist jener Sammelband, worin Bl. 97-132 die von Andreas selbst geschriebene Abschrift seiner bayerischen Chr. eingebunden ist. (Vgl. oben S. LXXIV). Am Schluss der Scheyrer Chr. heisst es: Non plus repperi de ista materia scriptum in Understorff secundum exemplar quoddam transscriptum secundum exemplar pendens in ambitu supradicti monasterii Scheyren in octava festivitatis beatissimi patris nostri Francisci confessoris anno domini 1425. presidente sacrosancte dei ecclesie sanctissimo in Christo patre et domino domino Martino divina providencia papa V.2 Das würde zu der Thatsache passen, dass Andreas die Scheyrer Chr. in der A. Chr. noch nicht benützt hat und erst für die 1425 begonnene B. Chr. verwendet.

Eine in der A. Chr. von Andreas nicht unmittelbar benützte Quelle er führt aus ihr dort (S. 31, 7) nur eine von Konrad von Megenberg citierte Stelle an wird von ihm in der B. Chr. ziemlich stark ausgebeutet, des Gottfried von Viterbo Pantheon (SS. 22, 107). Im Kap. über Konrad II. (S. 531,36) führt er diese Quelle zuerst namentlich an, nachdem er sie auch schon für vorhergehende Kap. benützt hat.

Gleichzeitig schöpft Andreas aber auch aus einer neuen in der A. Chr. nicht verwerteten Quelle, die ihrerseits wieder die Grundlage von Gottfrieds von Viterbo Pantheon bildet, nämlich aus dem Chronicon Ottos von Freising (SS. 20, 83).

Eine kritische Neuausgabe auf Grund der von Hundt (Abh. d. hist. Cl. d. k. b. Akad. d. W. 9, 270) zusammengestellten Hss. wäre wünschenswert. 3 weitere (Wiener) Hss. verzeichnete Mayr (NA. 5, 135 u. 143). Ich füge noch eine zu Kremsmünster befindliche Hs. hinzu, No. 141 der Bibliothek des dortigen Benediktinerklosters, Bl. 147–153. Am Schluss: Johannes Pawman scripsit 1464 etc. (Von dem nämlichen Schreiber stammt auch die Wiener Hs. 3447).

2 Eine Abschrift der Scheyrer Chr. des clm. 1805 dürfte wohl die in cgm. 2928, Bl. 15-18 sein, da die letzten Worte gleichlauten. Dort wird gesagt: Scriptum Monaci in crastino 11 milium virginum anno domini 1429. presidente u. s. f. wie oben.

Es lassen sich aber durch die von Gottfried an Ottos Text vorgenommenen Veränderungen die Stellen genau erkennen, in denen Andreas Gottfried abschreibt, trotzdem er auch dessen Quelle Otto zur Verfügung hatte. Ferner zeigt es sich, dass Andreas mehrmals sogar Ottos und Gottfrieds Text vermengt hat. Man vergleiche z. B.:

Otto Frising. Chron.

6, 20:

Huius maximae concussionis auctor

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Huius mali actor di- Huius concussionis auccitur quidam comes tor dicitur quidam comes fuisse ex Baioaria qui- de Stira in Bagua, de Scira in Baioaria exria extitisse. Quem titisse. Quem Ungari Ungari tamquam tamquam eum, qui eos eum, qui eos in mor- incaute eductos morti tem eduxerat, occide- exposuisset, occiderunt. runt.

dam Skirensis comes memoratur, qui tamen perfidiae suae poenas solvens, dum Ungaros incaute eductos morti exposuisset, ab eis tanquam traditor necatus est.

Es ist klar, dass der Wortlaut des Andreas aus den beiden Texten hergestellt ist: ein Stück aus der einen Quelle löst zweimal nacheinander eines aus der andern ab. Wo die Geschichte der Hohenstaufen beginnt, lässt Andreas Gottfried von Viterbo mehr bei Seite und entnimmt ausgedehnte Stücke dem Chronicon Ottos, nicht ohne allerdings hie und da die gekürzten Ausdrücke Gottfrieds zu verwenden.

Ausser dem Chronicon Ottos dienen dessen Gesta Friderici als Quelle. Hiebei citiert Andreas zweimal (S. 535, 23 und 540, 29) Otto als seinen Gewährsmann, indem er jedoch auch die Gesta allgemein als Chronica bezeichnet. Auch im Chron. Hus. (S. 451, Nr. 82) verwendet er ein Kap. der Gesta, die er dort ebenfalls cronica nennt. Und im Dialogus (S. 673, 31) kommt er auf den nämlichen Stoff zurück.

Mehrmals erscheint die Kastler Reimchronik des Abtes Hermann Lubens (1323-1356) als Quelle in der B. Chr. (Gedr. in Freyberg, Sammlung hist. Schriften u. Urkunden 2,455 und Moritz, Stammreihe der Grafen von Sulzbach 2, 120). An einer Stelle wird sie citiert als chronica de Castello. Vielleicht benützte Andreas sie an Ort und Stelle in dem oberpfälzischen Kloster. Zu bemerken ist, dass die von dem nämlichen Verfasser herrührende lateinische Chr. von Kastl (gedr. bei Moritz a. a. O. 2, 104) nicht benützt erscheint, sondern nur die deutsche Reimchronik. Die sagenhaften Überlieferungen der letzteren über Herzog Ernst ergänzte Andreas in der Redaktion B durch ein eigenes Kapitel, das er aus der lateinischen.

Prosabearbeitung des Gedichtes von „Herzog Ernst" schöpfte. (S. unten S. LXXXVIII).

Die erste Quelle, die bei der 2. Bearbeitung neu hinzutritt, ist die Vita Altmanni episcopi Pataviensis (hsg. v. Wattenbach SS. 12, 226-243), die zwischen 1125 und 1141 im Kloster Göttweig geschrieben ist. In ihr erscheint, wohl zum ersten Mal, die Fabel von Bavarus und Norix, dem Sohne des Herkules; sie bringt, wie das Annolied, die Kaiserchronik, die Tegernseer und später die Kremsmünsterer Geschichtsquellen, die Mär von der Einwanderung der Bayern aus Armenien. Gerade ihren Text, nicht etwa den der letztgenannten Quellen, giebt Andreas in dem ersten neu eingeschobenen Kap. mehr ist der Vita nicht entnommen fast unverändert wieder.

Man braucht also hier nicht, was Wahl S. 18 gethan hat, als Quelle für die Fabel von Bavarus und Norix jenen edelsten Chronisisten Garibald" zu vermuten, auf den sich Ulrich Füetrer bezieht. Da in dieser Stelle der Vita Altmanni die Gründung Regensburgs dem Herzog Norix zugeschrieben wird, ergiebt sich sofort ein Widerspruch mit dem 2. Kap. von A, das, der A. Chr. entnommen, Kaiser Tiberius als Gründer Regensburgs nennt. Auf diesen Widerspruch macht Andreas aufmerksam, ohne ihn zu lösen.

Für die Geschichte des Herzogs Naimes oder, wie Andreas ihn nennt, Naaman von Bayern in der B. Chr. benützt Andreas nach seiner eigenen Angabe zwei Quellen. Die eine nennt er genau es ist des Vincentius von Beauvais Speculum historiale (vgl. oben S. LX). Die andere bezeichnet er nur allgemein als quidam liber volgaris. Riezler (Naimes von Bayern und Ogier der Däne, in d. Sitzungsberichten d. philos.philol. u. hist. Cl. d. k. b. Akad. d. W. 1892, S. 713 ff.) bemerkte zwar (S. 720), es liessen sich über diese deutsche Quelle des Andreas nur Mutmassungen hegen, denen nachzuhängen es sich nicht verlohne. Letzterer Ansicht bin ich nicht, da es immerhin wünschenswert sein dürfte, zu wissen, welches jene Quelle war, und zwar für die Geschichte der Quelle selbst wie für die Kenntnis der Quellenbenützung durch Andreas. Man braucht nicht an die Chronikschreiber" zu denken, auf die sich. später Füetrer beruft. Ich zweifle nicht, dass des Andreas. Quelle hier das deutsche Rolandslied des Pfaffen Konrad war. Was Andreas berichtet, ist ein Auszug daraus zum Zweck einer kurzen Darstellung der Thaten des Herzogs Naimes. Nur durch ungeschickte Verwendung der lateinischen Textesworte des Vincentius wurden die dem Rolandslied entnommenen Züge

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entstellt. Des Andreas Auszug entspricht folgenden Versen des Rolandslieds (Zählung nach der Ausgabe von Bartsch): 381; 412: thaz ne mah ih niht erwenden (vgl. S. 519, 36: quod potencie imperatoris resistere non valeret); 443 ff.; 625 ff.; 709 ff.; 891 ff. (die vier Helden, die im Rolandslied den Kaiser warnen [V. 911, 937, 969, 1011], führt Andreas mit den bei Vincentius gefundenen Titeln an); 1093 ff.; 1364 ff.; 1382 ff; 1936 ff. ; 2490 ff.; 2771 ff.; 2775: Naimes, thu bist ein getriuwer herre, und 2924: ther wâre there kuonisten einer (vgl. S. 520, 11: veluti fidissimo defensore); 3241 ff. (dass Naimes vorauszog Naaman precedente -schliesst Andreas wohl daraus, dass jener nicht unter den 12 Roland beigegebenen Helden ist und dass er dann beim Kaiser sich befindet); 3149 ff.; 3192; 3370; 5970 ff.; 6081 ff.; 6101 ff.; 6108: er wolte in gerne haben erslagen S. 520, 18: ipsum Ganalonum trucidare nitebatur; 6109: ther keiser hiez in enthaben S. 520, 19: Sed imperator eum liberans (hier, wo Herzog Naimes besonders hervortritt, scheint Andreas den deutschen Text geradezu übersetzt zu haben); 6114 ff.; 6972: viele groz wart thie klage sin S. 520, 21: nimium doleret; 6983 ff. (Naimes tröstet den Kaiser; die von Andreas nun aus Vincentius übernommenen Worte betreffen eine Thatsache, die im Rolandslied schon vorausgeht; bei Andreas ist dadurch eine gewisse Verwirrung in der Darstellung entstanden); 6990 ff.; 7000: ther engel vone himele gestarhte in thò S. 520, 29: ab angelo confortatur; 7787 ff. (die bekannte Stelle mit dem Lobe der Bayern; vgl. S. 520, 28: ob fidelitatem suam laudans Bavaris prefecit). Da die neuere Forschung (Schröder, Die Heimat des deutschen Rolandsliedes, in Zeitschrift f. deutsches Altertum 27, 70 ff.) nicht mehr daran zweifelt, dass des Pfaffen Konrad Gedicht in Regensburg entstanden ist, erscheint es nicht verwunderlich, dass der spätere Regensburger Chronist es kannte und benützte.

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Zu den in der 2. Redaktion der B. Chr. neu hinzutretenden Quellen gehört auch die in dem Kap. De Ernesto duce et eius filio (S. 530) von Andreas angeführte und exzerpierte hystoria latine conscripta splendore rhetorice eloquentie quam plurimum diffusa des „Herzog Ernst". Von Herzog Ernst hatte Andreas in der 1. Bearbeitung der B. Chr. schon nach der Kastler Reimchronik berichtet. Später kam ihm dann die eigentliche Geschichte des „,,Herzog Ernst" zur Hand, und zwar jene lateinische Prosabearbeitung, die Haupt in Zeitschrift für deutsches Altertum 7, 193 herausgegeben hat. Schon Haupt hat nach der Übereinstimmung einzelner Ausdrücke jenes Textes

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