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bruder durch Crankheit oder andere Zuuel daran verhindert das Er solche Coatjutorei nit annem vnnd sich in sifft nicht begeben wurde, so sollen dise vertreg dem Ertzbischof vnd vnns von allen teylen vnuerfenclich sein Des zu vrkhunt der Warheit vnd stetter vhester haltung, haben wir Albrecht Hertzog etc. obgenannt disen brief mit eigner Hand vnderschriben vnd vnnser Ringsecret zu end aufdrukhen lassen mit der furstlichen Zusag Nachdem wir yetz vnnser gros Insigel nit bey Vnn's gehabt das wir nachuolgent hochgenantem vnnserm hern vnd frondt dem Ertzbischof Ein gnugsame Verschreibung aufs pargimen gestalt mit vnnser hand vnderschriben vnd vnnserm grossen anhangenden Insigl becreftigt nach schikhen vnd zuuertigen wellen Der Geben ist zu kunigspurg am Mittwoch nach Exaltacionis Crucis Nach Cristj vnnsers lieben hern geburt im 1529 Jare.

9. Thomas, erwählter Erzbischof von Riga, erwählt, postulirt, erfordert und nimmt an Markgrafen Wilhelm von Brandenburg zu seinem Coadjutor und künftigen Nachfolger, unter Festsetzung der künftigen ökonomischen und Regierungs-Verhältnisse desselben. D. D. Königsberg, Mittwoch nach Kreuz-Erhöhung 1529.

Original im K. A., s. Index nro. 2971., Corp. 1. VIII. 903.

Von gottes gnaden Wyr Thomas Erwelther der Ertzbischoflichen kirchen Righa Bekennen vor Vnns vnd Vnser Capitel mit diesem Vnserm ofnen brieue vor Jedermeniglichen vnd Thuen kundt Nochdem Wir mit guthem wolbedachten gemuthe aus merglichen beweglichenn vnnd wolergrunthen Vrsachen mit guthem wolgehaltnem vnd Reiffen rathe Vnnsers Wirdigen Capittels auch der Ertzbischoflichen Kirche Ingewanthen den Durchlauchten Hochgebornen Fursthen vnnsern besondern lieben Hrn vnd Frundt Hern Wilhelm Marggrauen zu Brandenburg etc. Der hohen stifte Mentzs vnd Collen Thuemherrn In besther masse vnd form Wie solichs Vanser Decret Electionis vnd Peticionis mitbringt vnd wie sich solichs zu rechte eigent vnd geburt zu eynem Coadiutor Vnser Ertzbischoflichn kirchen Rige erwelt, postulirt erfordert vnd angenomen haben Erwelen, Postuliern erfordern vnd annemen hirmit vnd in kraft disses Vnnsers ofnen brieues sein 1. bestendiglich vnd vnwidderruflich zu eynem Coadiutor vnd nachfolger an Vnser Ertzbischoflichen kirchen vnd Digniteten diesser gestalt, Dieweil Vnser Stift mit vilen vnd manigerley beswerungen beladen vnd angetast wirt Vnd Wir diessem allem aus vnuormugenheit Vnser gesuntheit vnd vermogens allein zu widderstehen bestes zu rathen vnd zu helfen beswerdt vnd vnuormugent Dass sein 1. Vns vnd Vanser Stift mit hielf rad vnd zuthuen seiner 1. freuntschaft so viel muglich Vnns Vnser Capitel stift Ritterschaft stad Riga vnd alle Vnser vnd des Stiffts vndersassen vor vbrigem gewalt vnnd Vnrecht thedlichen vornehmen sol helfen handhaben retten vnd beschutzen Vns Vnser Capitel stift Ritterschaft Stad Righa vnd alle Vnsers Stiffts vndersassen, bey Vnsern ehren Wirden Freyheithen Priuilegien begnadungen gerechtickeithen Stand wefsen Landen leuthen Zinsen Renthen gulthen guthern Allen guthen christlichen loblichen erlichn Herbrachten gewonheithen vnd gebrauch bleiben zu schutzen vnd zu schirmen Vnd doran nichts vorhindern lassen sollen, ader gestaten Auch sol sein lieb Vnns bey Vnserm leben bj der Regierung des Ertzstifts geruwicklich vnd vnuorhindert bleiben lassen, Dortzu entkegen vnd zu freuntlicher widderstattung seiner lieb muhe vnd arbeit vnd Domit sich sein 1. furstlich vnd erlich erhaltn moge, sollen vnd wellen Wir seiner lieb abtreten einreumen vnd vbergeben Wie Wir auch

hirmit in bester form vnd masse wie solichs zu Rechte am formlichsten vnd besthen sein sol kan vnd mag, hirmit In kraft diesses vertrags abtreten, Inreumen vnd vbergeben diesse nachfolgende Schlosse vnd gebiethe Nemlich Ronnenberg Pebalgen Smilten Lembsel Waynsel Serwen Salitzs mit allen vnd Jedern Iren nutzungen einkomen vnd aufborung Doch behalten Wir Vns vor Wy auch widderumb seiner 1. auf den andrn Vnsern Heusern vnd gebiethen vorbehalten sein sol In tzeithen der nod vnd sunst so oft Vns geliebt, auf dieselb, ader etlich von denen zu ziehn, dar zu liggen vnd dar vor Vns Vnser Diener vnd Pferde geburliche Pflegung zu nemen ane seiner lieb sunderliche beswerung vnd schaden, Desgleichen sol in Vnser macht vnd wilkur stehen, Das Wir sein 1. so oft Vnns solichs gefellig zu Vnns an Vnser hofhaltung erfordern mogen Dorinne Vns sein l. freuntlich wilfaren sol vnd sol sein 1. die Zeit vber so sie sich auf solich Vnnser erfordern an Vnsern hof vorfagen wirt vor sich Ire Diener vnd Pferde freye pflegung haben vnd auf Vnsere kosthen vnterhalten werden, Desgleichen so Wir (welches doch In Vnsern gefallen stehen sol.) seiner lieb die burden der Regierung auflegen wurden vnd Vns zu Vnsernn enthalt, noch anstoes der lande vnd des Stifts gelegenheit etlich Heuser vnd nutzung vorbehalten wurden, sol sein 1. one eynige widderrede Vnns doran nicht behindern Sundra Vns, furdern helfen vnd rathen vnd die Regierung des stifts vnwiddersprechlich vnd gutwillig annemen, Doch sollen vnd wollen Wir auch sein 1. nicht dermassen entziehen vnd Vns so vnleidenliche Heuser ader nutzunge vorbehalten, dardurch sein 1. Lande vnd leuthe zubeschutzen vnd zu beschirmen verteydingen vnd handhaben zu beswerlich geswechert wurde, seinen ertzbischoflichn vnd furstlichn stand zu furen vnd zu erhalten Dorneben wollen Wir Vns auch vorbehalten haben, ab Wir nachmals seiner 1. ersthe vnterhaltung vorbessern wurden ader wolthen, das solichs zu Jder Zeit In Vnser macht willen vnd gefallen stehe, Des zu mehrer Vrkunde vnd vesther haltunge, gereden vorsprechen vorheissen vnd zusagen Wir bey ehren trewen waren worthen glauben vnd guthen trewen vor Vns Vnser Capitel, Ritterschaft Stadt Riga vnd alle Vnnsers Stiffts Vnterthanen stedte vesthe vnd vnuorbruchlich zu halthen Haben derhalb Vnsers stiffts grosses Ingesigil wissentlich an diessen Vnsern ofnen brif mit Vnser eigen Hand vnterschrieben hengen lassen, Der gegeben ist zu Konuingsburg In Preussen am Mitwochen noch Exaltationis Sancte Crucis nach Christi Vnsers Seligmachers geburt Tausent funfhundert Im neun vndtzwenzigsthen Jare.

10.

(L. S.)

Thomefs Scte Rigen. Eccle. Electus Archieps. qui supra manu ppria sspt.

Thomas, erwählter Erzbischof zu Riga, erklärt, dass, da der Markgraf Albrecht, Herzog von Preussen, die Conservatur des Rig. Erzstifts auf sein Ansuchen übernommen, er auch dessen Bruder, den Markgrafen Wilhelm, Domherrn von Mainz und Köln, zu seinem Coadjutor angenommen, und sich der gegenseitigen Hülfsleistung halben mit dem Herzoge verbunden habe. D. D. Königsberg, Mittwoch nach Kreuz-Erhöhung 1529.

Original im K. A., s. Index nro. 2972., Corp. 1. VIII. 904.

Von gottes gnaden Wyr Thomas Erwelther der Ertzbischoflichen Kirchen zu Rige Thuen kundt vnd Bekennen offentlichen vor Jedermeniglichen fso diessen Vnsern ofnen brief sehen

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horen ader lesen werden Das Wir In betrachtunge genomen vnd zu hertzen gefurdt Das vor Zeithen vnd von althers bifsan her hochgedachtes Stifft Riga altzeit Preussen vor Iren Conseruatorn vor sich selbst auch aus zuordnunge vnd beuelch der Romischen Keysern gehabt. sich derselbign getrostet vnd nicht wenig frommens aus solichem ersprossen Demnoch Wir den Hochgebornen Fursthen Vnsern freuntlichen vnd gnedigen lieben Hern freund vnd nagburn Hern Albrechten Marggrauen zu Brandenburg In Preussen zu Stetin, Pommern Cassuben vnd Wenden Hertzogen, Burggrauen zu Nurmberg vnd Fursten zu Rugen vor Vns selbst vnd von wegen Vnsers Capittels Ritterschaft der Stadt Riga Vnser lande vnd leute, antzusprechen vnd zu ersuchen auch solich Conseruatur von newem als mit eynem Hertzogen In Preussen zu handeln verursacht, Domit Wir aber mit Dangbarkeit sein lieb Vnns Vnnser Stifft, Capittel, Ritterschaft, die Stadt Righe Lande vnd leuthe schutzen beschirmen entsetzen handhabenn vnd vor geweltigem vbertzuge verteydingen vermocht vnd bewogen. Haben Wir seyner liebe zugesagt wie Wir auch hiermit In kraft diesses Vnsers ofnen brieues vor menicklichn zusagen verpflichten vnd vorschreiben In der aller besthen form vnd massen wie das zu Rechte vnd ausserhalb rechtens sein kan, mag vnd sol, Das Wir denn Hochwirdigen vnd Hochgebornen Fursthen Vnsern besondern lieben Hern vnd Freund Wilhelm Marggrauen zu Brandenburg der Hohenstifte Mentzs vnd Colhen Thumhern etc. seyner 1. bruder zu Vnserm Coadiutor annemen wollen, Auch hirmit vnd In kraft diesses brieues angenomen haben lauts eins vorsigilten vortrages derhalben zwischen Vns aufgericht Wilchen vertrag Wir auch hirmit vnd In kraft dieses Vnsers brieues vor Vns Vnser Capittel vnd stift auch Ritterschaft vnd Stadt Riga Lande vnd leuthe, verheischen geloben, gereden, vnd bey Vnsern trewen ehren vnd waren worten versprechen stedte vesthe vnd vnuorbruchlichen zu halten. Nachdem Vns aber Vnnser lieber Her vnd Freundt Her Albrecht Marggraf zu Brandenburg Hertzog In Preussen etc. Hochgedacht, In seiner lieb gnedign schutz vnndt schirm angenomen auch lauts eins vertrags Derhalben mit Vns aufgericht mit seiner lieb eigen Handt vnterschriben vnd mit dem grosten anhangenden Ingesigil vorsigilt Vnd aber In solichem konigliche Wirde zu Polen auch Itzig konigliche Wirde zu Dennemargkn vnd das grosfursthenthumb Littaw aufs beweglichen vrsachen widder sie mit diessem Vnserem Vertrage nicht zu handeln ausgenommen So gereden vnd versprechen Wir auch seiner lieb hirmit Das Wir seine lieb derhalben widder gedachte koning vnd fursthenn nachdem zum teil Ire konnigliche Wirden vnd fursthen auch Vnsere Conseruatores vnd mit Fundatores seint zu handeln nicht gemeint habenn, meynen ader antziehen wollen, Vnd dieweil solicher seiner 1. mit Vns aufgerichter beschutz vertrag Vns auch etlicher massen Wass Wir seiner lieb hinwidderumb so sein 1. feindlich angetastet wurde zu helfen verpflicht sein sollen mitbringt In massen sein lieb Vns vor soliche besoldung widderumb zu erstattunge thuen sol Derhalben Wir Thomas Ertzbischof zu Riga vor Vns Vnser Capittel vnd Stift auch vor Vnnser Ritterschaft vnd die Stat Riga Vnser lande vnd leuthe In kraft vnd vormoge diesses Vnsers ofnen brieues, auch In besther massen vnd Form wie solichs Immermeher zu Rechte krefftig sein kann mag oder sol versprechen, verheissen gereden vnd bey Vnseren ehren trewen vnd warem glauben zusagen solichen zwischen Vns aufgerichten beschutzs vertrag Inn allen Artickeln vnd Puncten den meysthen als wol als den mynsthen stedte veste vnd vnuerbruchlich vor Vns vnd alle obbenanthen

zu halten, Durwidder mit ader ausserhalben des Rechtenn wie auch solichs menschliche synne vnd liste das Immer gedencken kan vnd mag nicht handeln noch thuen sollen, noch wellen Widder vor Vns selbst, ader andere von Vnsèrn wegen, So es auch andere wer die auch sein mochten von Vnsernt wegen mit ader one. Vnsern wissen, ader auch Wir selbest, das doch, keins weges sein sol, thuen wurden, sol es doch keine macht noch kraft haben, So auch Jmants wer das sein mochte wasserley weifse vnd massen auch solichs beschehn mochte Vns von diesser Vnser verschreibung abhaltenn wurde ader wolte So sollen vnd wollen Wir keins weges nicht widder solichen Vnsern vfgerichten vertragk handeln noch zu handeln Vnsers hochsten vermugens so viel muglichn Wir sollen auch vnd wollen Vnsers hochsten vormugens Vns an Vnser Ritterschaft vnd stiftsstenden bearbeithen Das sie diessen bewilligten vnd aufgerichten Vortrag neben Vns trewlich vnd vleissig zu halthen bewilligen vnd beuestigen sollen, alles trewlich vnd vngeuerlich zu Vrkund vnd stether vesther haltung aller vnd ieder abgeschribner Handelunge, haben Wir Thomas erwehlter Ertzbischof obgemelt, Diessen brief mit Vnnser eignen Hand vnterschrieben vnd mit anhengung Vnsers Stifts grossen Ingesigils beuestigen lassen, Der gegeben ist zu Konnigspurg in Preussen mitwochen nach exaltacionis sancte crucis Nach christi Vnsers seligmachers geburt Tausent funfhundert Im Neunvndzwentigisten Jhore. Thomefs Scte Rigen. Eccle. Electus Archieps. qui

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supra manu ppria sspt.

11. Thomas, erwählter Erzbischof zu Riga, sendet dem Markgrafen Albrecht zwei Wahldecrete zur Rig. Coadjutur, eins auf den Markgrafen Wilhelm, und das andere auf den Fürsten Johann zu Henneberg gestellt, um eins oder das andere an den Kaiser und an den Papst zu befördern. D. D. Memel, am Tage des Apostels Matthäus (den 21. Sept.) 1529.

Original im K. A., s. Index nro. 2973., Corp. 2. XVI. 2082.

Vnser Freuntliche Diennste vnd wes Wir liebes vnd gutes vormogen beuorn Durchleuchter Hochgeborner Fursthe Gnediger Her vnd lieber Freunt Wir waren hertzlichen erschroken als Wir e. 1. vnfal Irer swacheith halb vernomen, Vnd haben nu widderumb sundere freud entpfangen als Wir der gesundheit aus Ir g. schriften zum gronen houe am xviij tag septembris geben bericht werden des Wir Vns gegen den almechtigen seiner g. hochlich bedanken Haben nu drey tage e. g. Hause Mymmel beharret Dor Wir erlich entpfangen vnd wol gehalten worden Thuen Vns der freuntlichen erzeigung mehr aus ewer g. milde dan Vnserm Verdienst beschehn fleissig bedanken mit erbiethen das selb Vnnsers vermogens dangparlich zu beschulden ziehen diessen tag von hir domit kein vermerken Vnsers verzugs halb genomen werde, Vnd haben die beid Decreta der Election an Beb. heyt. vnd keye. Mt. auf den Hochgebornen fursthen Hern Wilhelm Marggrauen zu Brandenburg etc. e. 1. Bruder Vnsern Hern vnd Freunt auch den Hochgebornen Hern Johansen Fursten zu Hennenberg Coadiutor zu Fulda gestalt gefertigt, vnd bey e. g. Heubtman Her Jurgen Klingenbeck an e. g. zu fertigen gelassen, Trostliche Zuuersicht e. g. werden Irer g. Bruder Marggrauen Wilhelm vermogen sich Vnserm stift zu trost mit diessem handel zu beladen Wo es aber nicht zulangen mocht soll Vns der Furst von Hennenberg von e. g. wegen auch angenem sein vnd wiewol dieselben briuen den

von Hennenberg belangen gebrech halb Pergaments vf Papier gestalt, wirt doch solichs auf das ansehen konige. Mt. bey bebstliche heilikeit hat, Vnd das es ein kurtz werender Handel, nicht hindern Tragen auch keynen Zweifel e. g. zugesagte vorschreibung Welchr verzug Wir Ir g. zugefallner swacheit zulegen zugefertigt vnd mit ersthen an Vns gelangen werden Weren auch vor Vnser Person an der Zusag wol gesetiget, woltens aber gerne Vnsern Stenden dormit sie desdar mehr trosts doraus entpfahen mochten antzeigen haben derhalb eyner der Vnsern hirgelassen die zu entpfangen vnd an Vns zu schicken Sind vngezweifelter Hofnung e. g. wie sie angefangen Vnnser vnd Vnnsers Stifts sachen In gnedigem beuel haben furdern vnd Vnns In Vnsern anliggen trostlich vnd freuntlich erscheynen werden Das wollen Wir sambt den Vnsern vmb e. g. zuuordienen altzeit bereitwillig erfunden werden Datum zur Memmel am tag Mathej apostoli anno etc. XXIXmo,

Von Gotsgnaden Thomas Erwelter der Ertzbischoflichen kirchen

zu Righa.

12. 1) Instruction, wodurch der Erzbischof Thomas dem Meister und den Ständen in Livland, auf der Versammlung zu Wenden, die Erwählung des Markgrafen Wil helm zu seinem Coadjutor bekannt macht, und um freien Durchzug für die an denselben abzusendende Botschaft bittet. Vom Tage des Evangelisten Johannes (den 27. December) 1529. 2) Antwort des Meisters auf vorstehende Bekanntmachung.

Gleichzeitige Abschrift im K. A., s. Index nro. 2975., Corp. 2. XVI. 2083.

1) Inhalt der Instruction, fso wy Thomas vann gades gnaden Erwelther Ertbisschop tho Riga ahn dem Hochw. Hern Meyster den W. gebidigern Reden vnnd stenden vp der versammlung tho Wenden, am tage Joannis Euangeliste durch vnser stadtlicke bodeschafft hebben anbringen lathenn.

Na toentbiedung vnser freundtlyken Dienste vnnd gunstigen grotes, Sollen vnsere geschickten s. 1. Hern gebidigern Reden vnnd Stenden anbringen Na dem wy na willen des almechtigenn tho Ertzbisschoue der hylgenn Kercken Riga erweleth vnd daruper von Romischer -Kayr. Mat. vnsern allergnedigsten herrn mit regalienn vnnd weltlicker regirung gedachtes vnses stichts vorsehen hebbenn wy vnns vp erer Mayt. schrifftlicke erforderunge buten landes verfuged vnnd by koniglicher Mat. tho Polenn als vnsernn Conservator vnnd mid Fundator vnser kercken, vans von Bebstlicher Heyt. vnnd kayr. Mat. verordent, gnedige vertrostunge erlangt vns by vnser Kercken Herlickait vnnd gerechtikait gnedichlicken tho erholden.

Hebben ock vnsere sacken ahn Romische keye. Mat. er hochlofflicke Regiment, die stende des heiligen Rickes vnnd vnser von Kaye. Mat. vnnd Bebstlicher Heyt. gegeuen conseruatorien gelangen lathen vnd darby freundtlichs vnnd gnedigs Insehns, dat wy by vnser kercken Rechte bliuen mochten gebedden dar vnns gnedige trost beiegnet vnns lutzs des heyligenn Rickes ordnung vnnd vpgerichter Rickes abscheide als eyn gehorsam glidtmath des hylgenn Rickes nicht thouorlathen Doch vor gudt angesehnn wy erholdung willenn, mehr liue vnnd frundtschafft die sackenn noch in frundtschap ersoicken solden Darup vns kayserlick Regiment vnd welcker mehr stende vnd Conseruatores gnedige vnd freundtlicke vorschryfft an s. 1. vnnd Ersamen vn

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