Handfeste geschrieben stehen, so ist damit wohl schwerlich die Friedrich's II. vom Jahre 1244, auch nicht die König Rudolf's vom Jahre 1278 I, sondern wahrscheinlich die uns verloren gegangene Herzog Albrecht's I. vom Jahre 1296 gemeint. Wir lassen hier eine synoptische Tabelle über diese Stadtrechte folgen, die uns eine Einsicht in ihr gegenseitiges Verhältniss gewährt. LV Die Rechte und Freiheiten der Stadt Wien, bearb. von J.A. ... Vienna 59 74 61 75 kleiner Zusatz (wälscher Wein) 76 neu 77 neu 60 80 Zusatz In dem umfangsreichen Stadtrechte Herzog Albrecht's II sind daher sechzehn neue Artikel, die bei Rudolf und in Krems noch nicht vorkommen, vierzehn mit kleineren oder grösseren Zusätzen, acht mit geringeren oder bedeutenderen Veränderungen, sonst findet die vollkommenste Uebereinstimmung (namentlich im deutschen Ausdrucke mit der Kremser statt. , wenn man lbrecht's II. r Zuversicht Stadtrechte atz und den r Urkunden |