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Mitglied der Bibliothek - Commission des Kantons Aargau, Professor an der Kantonsschule;

und

Placid. Weissenbach,

d. Z. Präsidenten des Grossen Raths, und Mitglied des Obergerichts des Kantons Aargau,
gew. Referenten der Klosterarchive.

Erster Band.

Aarau 1846.

H. R. Sauerländer, Verlagsbuchhandlung.

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Vorwort.

Der Kanton Aargau ist - wie vielleicht kaum ein anderer Kanton der Schweiz und im Verhältniss andere Staaten an Archiven und Bibliotheken.

reich

Wir führen hier die Archive des Staats, der Städte Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Kaiserstuhl, Klingnau, Laufenburg, Lenzburg, Mellingen, Rheinfelden, Zofingen, Zurzach, die der noch bestehenden oder aufgehobenen Stifte und Klöster Baden, Fabr, Gnadenthal, Hermetschwil, Königsfelden, Leuggern, Maria Krönung zu Baden, Muri, Olsberg, Rheinfelden, Zofingen, Zurzach, ferner die Archive von Dorfgemeinden und Pfarreien, endlich einzelner Geschlechter, so der von Hallwil u. s. f., auf.

Durch die häufigen Brände namentlich des 14. und 15. Jahrhunderts wurden zwar viele ältere Archivschätze vernichtet, dennoch darf das Vorhandene als bedeutender Reichthum erklärt werden und die Aussicht auf schöne Ausbeute für die Geschichtskunde zusichern. Wie daraus die Geschichte der betreffenden Gemeinwesen und Korporationen beleuchtet werden kann, so liegen besonders auch darin Aufschlüsse über den da gesessenen, oder herstammenden, oder berechtigten und handelnden ältern Adel mit seinen Grafen, Freiherrn, Rittern und Edelknechten, von dem in die Weltgeschichte eingreifenden Hause Habsburg, von den alten Grafenhäusern Rore, Lenzburg, Baden, Rheinfelden, Aarburg, auch Froburg, Kyburg, Dillingen, Homberg Rapperschwil, Thierstein, Toggenburg, Fürstenberg u. s. f., von den alten freiherrlichen Geschlechtern Schwarzenberg, auch Eschenbach und Schnabelburg, Reussegg, Büttikon, Wildenstein, Kaiserstuhl, ferner Regensberg, Sellenbüren u. s. f. bis auf das jetzt noch blühende Haus Hallwil, bis auf die Ritter und Dienstmannen, deren Schlösser und Burgen fast alle Thäler

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und Höhen einst besetzten. Ueber solche Mittheilungen, einzelne Gegenden und bedeutende Geschlechter betreffend, stellen sich dann Aufschlüsse über die allgemeinen Verhältnisse des Volkes, des Landes und der Kirche bis hinauf in die Zeiten Burgundiens und Alamanniens, über Rechts- und Sittenzustände, wodurch nicht nur über den engern Gesichtskreis des jetzigen Kantons, sondern auch je nach den Entwicklungen und Stürmen der Zeit über benachbarte Gauen und Völkerschaften Licht verbreitet wird.

Ohnehin ist jede Specialgeschichte ein Bestandtheil der allgemeinen und diese wird erst möglich, wenn jene allerwärts gepflegt wird. Auch wirft manche örtliche That ihren Wellenkreis weit über jede Berechnung hinaus, und Zustände und Ereignisse auseinanderliegender Völkerschaften reichen sich oft auf eine überraschende Weise die Hände. Was der Dichter der Freiheit träumt, hat die Geschichte schon oft gesehen, dass die Alpen sich in der Nordsee, aber auch in den Meeren des Südens spiegeln. Welche Folge hatte, was freilich zum Theil noch in den Kreis der Sagen fällt, das Anschwellen des Wildbachs bei Rudolfstetten, als der jagende Rudolf von Habsburg, später König, sein Pferd dem Priester gab? Welche Folgen hatte, um mit der sicheren Geschichte zu reden, die Mordthat auf dem Königsfelde? Wie liegt nicht in dem Auftreten der Mächtigern in Muri und Wohlen gegen die Freien die Geschichte der ganzen damaligen staatsrechtlichen Entwicklung enthüllt ? Wir könnten noch eine Menge ähnlicher Fragen über Ereignisse auf aargauischem Boden stellen.

Manches ist schon aus den Archiven und Bibliotheken des Kantons Aargau, sei es durch urkundliche Mittheilung, sei es durch Bearbeitung hervorgeholt und bekannt gemacht worden, wir erinnern an Tschudi, Guillimann, Kopp, Herrgott, Heer, Gerbert, Neugart, Zapf, Lichnowsky, ferner an Oelhafens Chronik der Stadt Aarau, an die Zofinger Chronik, an Redings Regesten von Baden, und an andere in Zeitschriften oder grössern geschichtlichen Arbeiten enthaltene Mittheilungen, allein bei weitem das Meiste ist noch nicht, oder noch nicht gehörig gegeben und benutzt worden, so dass die Herausgeber der Hoffnung sich hingeben dürfen, nicht nur eine Lücke zu ergänzen oder eine blosse Nachlese zu liefern.

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