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uers, nachdem er mit verwilligung der herren sulzischen Vormündern vf sein inhabendt Lehen der Mülin im Lauffen bey dem landtschreiber Georg Rebeln 800 gulden hauptguets jerlichs mit 40 gulden zu uerzinsen, vfgenomen, daß er selbige inner 10 jaren, bey verlierung des Lehens, widerumben abrichten vnd an sich lösen wölle. Actum den 17ten Martii." Altes Verzeichn.

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1580, 17. Februar. Stattuogt, Bauwmeister vnd Nath der Statt Thüengen" bekennen, daß sie im Namen der sulzischen Vormundschaft „versammleten Naths bey einandern gesessen“ und vor ihnen „im Rath an dessen stab mit mund vnd hand, nach form Rechtens vnd der statt Thüengen brauch", der Kauf gefertigt worden, wodurch Hanns Winkler von Koblenz dem Hanns Berger zu Kadelburg für 495 Gulden sein Matten sampt dem Acker in der Ow, Thüngener bans, an ainem stuck, ainseits an die Wuetach, anderseits an Rhein stoßend", überlassen hat. Dieses Grundstück war zins- und zehentfrei und mit dem Rechte begabt, daß „niemandt darein faren, noch wandlen solle, sunder (der Besizer) es järlichen von ainem schnee zum andern nußen vnd nießen möge." Die Urkunde dieser Kaufsfertigung wird bekräftigt mit dem städtischen Secretsigel1. „Geben mitwochs den 17ten tag des monats Februarii."

1586, 23. September. „Christian Meußlin, geschworner Richter vnd Waybel zu Thüengen“, beurkundet, daß er im Namen des Grafen Rudolf von Sulz „an gewonlichem Gerichtsendt mit vrtel offen verpannen Gericht besessen“, und vor ihm und den Urtheilsprechern der dasige Bürger Hanns Krug durch seinen Fürsprechen eröffnen lassen, wie er eines „vffrechten, freyen vnd ewigen kaufs“ dem Rathsherrn Hanns Weißenberger für 53 Gulden verkauft habe „einen Acker (ungefähr 1 Jauchert) sampt dem Wysbleß im Köller, zwischen Georg Landolten vnd der Alment“, worauf 21⁄2 Vierling Kernen an die S. Niklauscaplanei und 3 Schillinge Häller an die Stadt jährlichen Zinses hafteten. Diese Kaufsfertigung geschah von den Parteien an des Gerichts stab mit mund vnd hand" für sie und ihre Erben. Es sigelt der Stadtvogt Martin Weber 2. „Geben Zinstags den 23sten tag des monats Septembris.“

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1 Jst abgefallen.

2 Sigel in grünem Wachse, dessen Schild und Helm einen Hirschkopf als Wappenbild und Kleinod zeigen. Die Umschrift enthält einfach den Namen des Besizers.

1591, 12. März. Stadtvogt, Baumeister und Nath zu Thiengen beurkunden die vor versammeltem Stadtrathe geschehene Fertigung des Kaufs, wodurch der thiengen'sche Bürger und Messerschmied Hanns Koffer „ein Tagwan Matten vff dem Brüel, ledig vnd aigen, zins- vnd zehendfrey“, für 115 Gulden an „den edlen, ernuesten, hochgelerten herrn Michael Meyern der Rechten Licentiaten, gräuelich sulzischen Rath vnd Oberamptman im Kleggöw“, überläßt. Es sigelt amtshalber „der Stadtvogt Martin Weber." Gegeben Dienstags den 12ten des Monats Martii.

1591, 30. April. „Christian Meußlin, geschworner Richter vnd Weybel zu Thüengen“ beurkundet die gerichtliche Fertigung des Kaufes, wodurch der Metzger und Bürger Martin Dübelin mit dem Neuenburger Jacob Hetler, seinem Schwager, dem Thiengener Bürger Heinrich Grießer für 84 Gulden „ein tagwan Bomgarten zwischen der pleulen vnd Meister Stockers erben" überlassen. Es sigelt auf Bitte des Waibels 1, da derselbe „aigen Insigel nit gebrauch", der Stadtvogt Martin Weber. Gegeben Dienstags den lezten April.

1592, 18. März. „Ruodolff graue zuo Sulk, landtgraue im Cleggew", Erbhofrichter zu Rotweil 2c. bekennt, daß er aus freiem Willen, zu Lob und Ehre der Himmelskönigin Maria und „zu mehrerem trost vnd hilff vnd besserer vnderhaltung der Armen, der gemeinen Spend in der statt Thüengen, zu ewigen steur vnd almuosen“, für sich und seine Nachkommen vermacht habe und vermache 364 Gulden Hauptgutes, wovon derselben alljährlich auf Martini fallen sollen 18 Gulden und 3 Bazen Zinses, bei unterpfandlicher Einsetzung seiner Güter und Einkünfte zu Thiengen. Besigelt 2 und unterschrieben durch den Grafen, und gegeben „Mitwochs den 18ten tag monats Martii."

1592, 18. März. Ebenderselbe, aus den gleichen Gründen und bei der gleichen Verunterpfandung, vermacht „in den gemeinen Spital der statt Thüengen“ 1200 Gulden Hauptguts, wovon selbigem gleichfalls auf Martini alljährlich fallen sollen 60 Gulden Zinses. Vom Grafen, wie oben, gegeben, besigelt und unterschrieben.

1594, 9. November.

Statthalter, Baumeister und

1 Da der Waibel als „geschworner Richter" nur den Schuldheißen vertrat, so führte er kein eigenes Amtssigel, sondern bekräftigte seine Urkunden mit dem kleinen Stadtsigel oder mit dem Insigel des Stadtvogts, wel= cher an die Stelle des Schuldheißen getreten.

2 Das Sigel ist völlig zerbröckelt.

Räthe zu Thiengen beurkunden die vor versammeltem Stadtrath geschehene Fertigung der drei Käufe, wodurch der kletgauische Rentmeister Johann Ludwig Braun, Bürger daselbst, von Heinrich Braun für 90 Gulden ein halb Jauchert Weingarten mit einem Wisenplätz, sodann von Georg Landolt für 70 Gulden ebenfalls ein halb Jauchert Reben, beide Stücke „an der Breite“, und von Marcell Füeßlin, jezo wohnhaft zu Freiburg im Breisgau, für 61 Gulden einen Krautgarten,,am Trottengeßlin“, zu ledigem Eigentume erwirbt. Besigelt mit dem städtischen Secretsigel 1.

1598, 25. Februar. Der Nichter und Stadtwaibel Mäuslin beurkundet die Fertigung des Kaufs, wodurch der Nentmeister Braun von dem Ehevogte der Barbara Senn von Thiengen für 49 Gulden ein halb Jauchert Wein- und Baumgarten „am Stettenrain” erwirbt, wovon ersterer den vollen Zehenden, lezterer aber nur „ein Wetterschöchlin" 2 dafür und der Herrschaft jährlich eine Gans zinset. Besigelt wie oben und die nächste Urkunde.

1598, 4. Juni. Statthalter, Baumeister und Rath beurkunden ebenso die Fertigung des Kaufes, wodurch Ebenderselbe für 87 Gulden 3 Vierling Baumgarten am Brül von Beat Johann Maier für frei, ledig und eigen erhält.

1598, 10. November. Graf Rudolf von Sulz, Landgraf im Kletgau, bekennt für sich und seine Nachkommen: „Nachdem weyland der edel, ernuest vnd mannhafft Friderich Weißenawer, fürstlich marggräuisch hochbergischer Rath, Cammerer vnd oberster Leutenampt", sein gewesener lieber getreuer Hofmeister, am 27sten Jänner 1693, kurz vor seinem tödlichen Hinscheiden, einen wohlbedächtlichen lezten Willen aufgerichtet, wie es mit seiner Hinterlassenschaft an Hab und Gütern gehalten werden, daß nämlich dieselbe, da er keine ehelichen Leibeserben gehabt, in zwei gleichen Theilen: 1) der Liebfrauen- und Pfarrkirche und dem Gottesacker, wie 2) dem Spital oder Almosen zu Thiengen erblich zufallen solle, worüber der Graf zum Testaments-Executor erbeten worden, so verspreche er hiemit bei seinen gräflichen Ehren und Treuen, die von ihm dem Weißenauer früher verschriebenen 3000 und die an verfallenen Zinsen und laufenden Schulden eingenommenen 4000 Gulden, welche er zu seiner und seiner Nachkommen unvermeidlichen Nothdurfft" verwendeu und anlegen lassen, also die Summe von 7000 Gulden in gleichen

1 Es ist das oben bei 1560 beschriebene.

2 Ein kleiner Schochen Heu es, Schock, Schober, acervus, meta foeni,

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Theilen der Pfarrkirche und dem Spitale jährlich auf Martini mit 350 Gulden zu verzinsen, und deren Pflegern diesen Zins kostenfrei einzuliefern „von, auff, außer vnd ab seinen eigentümlichen Gütern, als dem Hoff vnd Gewerb Reuti nechst bey Grießheim, item ab seiner Mülin im Lauffen an der Wuotach", welche zwei Stücke er gedachter weißenauischen Stiftung für sich und all seine Erben zu einem „ungezweifleten Underpfand" als Specialhypothek verschreibe 2c. Würde dieses Unterpfand durch irgend einen Unfall verderben und die benannten Zinse nicht mehr ertragen, so solle Graf Rudolf oder seine Nachkommenschaft dasselbe mit einem Andern ersezen, wogegen er sich und ihnen die Wiederlösung dieser 7000 Gulden vorbehalte. Es sigelt 1 und unterschreibt der Graf. Geben vnd beschehen an sanct Martins aubendt."

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1 Das gräfliche Sigel ist abgerissen. Die Urkunde trägt die Ueberschrift: „Verschreibung vmb 7000 gulden Hauptguts vnd jarlichs daruvn 350 gulden gefallenden Zünses des hoch vnd wolgebornen herrn Nuodolphen gravens zu Sulz gegen vnser lieben frawen Pfarrkirchen, dem Gottsacker vnd dem Spital alhie zue Thüengen."

Bader.

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Geschichtliche Notizen.

Nachtrag zur Statistik des Domstifts Basel. S. 1 flg.

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Ich verdanke Hrn. Stoffel in Habsheim folgende Nachweisungen und Berichtigungen von Ortsangaben: S. 7. Wlverßheim ist Pulversheim. Machtolzheim ein zerstörtes Dorf bei Ensisheim. Arswilr ein zerstörtes Dorf bei Sulz. Rüchshein, Rueschenhart, oder wie man schreibt Ruestenhart. Alswilre, Orschwihr. Swarzenberg, Noirmont près d'Orbey. S. 8. Ocrazwilre, sollte nicht stehen Folrahwilre, Fortschwihr? (Es steht ganz deutlich Ocragwilre in der Handschrift). Tetenhein, ? Tegenhein, Deinheim, zerstörtes Dorf bei Husen. (Es steht Tetenhein, woraus auch Deinheim werden konnte). Ongershein, Ingersheim. Eishein, Nieder-, Ober-Enzen. Wiskilch, Weiskirch bei Leymen. Natolzdorf, Nodersdorf wie S. 19. S. 21. Attemswilre, Attenschwiller. Bettelach, Bettlach, Canton Pfirt. Wilre, Wihr au val. Morswilre, Niedermorschwihr.“ S. 18. 3. 12. Gnadenthal scheint eher das Kloster in Basel zu sein als jenes an der Reuß.

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Bur Sittengeschichte. (Schluß.)

14) Musikalische und andere Unterhaltungen.

Sie geschahen auf Jahresfesten, Rathhäusern, Reichstagen 2c., wie folgende Beispiele aus verschiedenen Orten und Zeiten beweisen.

Konstanz. 1443. Den wachtern uf den türnen 5 ß D. für ain aimer wins, den in ain raut gitt, daz si zů winächten nit umb gangint blaßen umb güte jar. Rechn. des Konstanzer Säckelamts fol. 10.

Im alten Buch der Rathserkenntnisse zu Freiburg i. Br. steht f. 25 Folgendes:

Ein mißbruch ist allenthalb, das man pfiffern und herolden gwonlich etwas schenckt, da durch gelt uß geben wirt on danck. ist aber ein bruch alhie von alter har, das man fölichen lüten nichts git. hat ein rat erkent, das man da bi bliben und denen lüten nichts geben söll. Actum uf mentag nach Galli (19. Okt.) 1495.

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Die Durlacher Stadtrechnung von 1551 enthält folgende Ausgabeposten. Einer fraweu, so uffs rathus mit einer leyren khomen, 8 D. (71⁄2 fr.). Einem fremden thürnbleser, so umb dienst angesucht, 32 B D. (39 kr.). Einem gesangmeister, so uff dem rathaus gesungen und ein schenk begert 3 ß 8 D. (40% kr.). Etlichen jungen töhterlin, haben uff Johannis uff dem rathuß gesongen 2 ß D. (22 fr.). Für 5 wechterhorn 3 ß 4 D. (37 kr.).

Neujahrsgesänge im Kloster Günter sthal bei Freiburg. Die Klosterrechnung von 1595 enthält darüber Folgendes: Den megten als sie dem convent zum guoten ior gesungen 2 ß 7 D. 1 heller. den schuolern zu Freyburg, so das guot ior gesungen 11 ß 3 D. denen so in der ehr der h. drey künig gesungen 2 ß 10 D.

Lahr. Item 2 ß den armen sundersiechen uff ir kinigrich, als si das gut Jor gesungen. Nechn. des Gutleuthauses zu Lahr von 1611. Da die herumziehenden Musikanten einen König hatten (Pfeiferkönig, Bd. 9, 127. Bd. 11, 384), so hieß man ihr Gewerbe Königreich.

In Urkunden kommen zuweilen Notizen über Musikanten vor, welche für das Alter der Instrumente und der Spieler bemerkenswerth sind. So ein Chunrat der geiger von Weikershoven in Baiern 1279. Mon. boic. 10, 482. Figilbogo aus dem 12. Jahrh. Ibid. 13, 95. Rudgerus härpher, auch citharoedus genannt, von 1220 bis 1234. Ibid. p. 362. 365. Dieß Geschlecht zu Regensburg behielt den Namen. Sigibot citharoeda zu Tegernsee. 1190. Ibid. 6, 146. S. auch Trouillat év. de Bale 3, 815.

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