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daß es ben jedem der lobl. Orte absonderlich beschehen solle, gleichfalls in hier verabscheidet worden, damit nämlich das gute Absehen, so uns zu dieser Arbeit ge bracht, zu Gutem und Trost des gemeinen kathol. We sens erhoben, und den andern nicht Anlaß gegeben werde vorzuwerfen, man wolle nur von den Andern den abgeschlossenen Beytrag erpreffen, und aber selbst nichts thun. Wir ersuchen demnach unsere allerseits HHerrn und Obern, diese Sachen dahin zu veranstals ten, daß diesen Sachen allen nach ihrem Inhalt mög licher Dingen nachgegangen, und von Zeit zu Zeit zu Stand befördert werden, damit man nicht zu größter Beschimpfung und Schaden des kathol. Wesens sagen könne, der Anfang sey eifrig, das Mittel erschwachet, und das Ende gar verlegen.

Und weilen auch der Anzug beschehen, davon schon vorhin gemeldet worden, daß die Unkatholischen in den gemeinen Herrschaften mit an sich Erhandlung und Be schwerung der liegenden Gütern sich eben sehr schädlich ergießen, welches nach und nach die Katholischen erarme, von den Gütern treibe, und endlich die kathol. Religion ganz zu Boden richte, als ist neben der Vorsorg, welche in dem gemeinen Abscheid angezogen, noch weiters gut befunden worden; daß in dem Congreß, welcher zwüs schen den Fürstl. St. Gallischen und denen Oberamt= leuten in dem Thurgau und Rheinthal wird gehalten werden, auf dieses so gar schädliche Uebel folle fleißig reflektirt, und wider diesen so merklichen und verderblis chen Schaden etwa ein abhelfliches Mittel möge gestellt werden, welches man dannethin auf einen gemeinen Congreß wird bringen und die Gebühr darüber abfassen und ansehen können.

Gott der Herr verleihe zu diesem so beiligen Vors

baben seine Gnade, damit seine eigene Sache, wie dies sere ist, nicht allein vor Zerrüttung erhalten, sondern auch zu mehrerem Aufnehmen gebracht werden möge.

Chronologische Fortseßung der Urkunden.

XVII.

Protokoll der Conferenz der Gesandten von Zürich, Bern und Basel mit dem geheimen Rathe zu Straßburg.

9. Jan. 1530.

Zürchersches Staatsarchiv CXLVII, 2.

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Nachdem auf heut Dato in unserer Stadt Straßs burg unserer getreuen, lieben und besonders guten Freuns den und christlichen Mitbürgern der Stadt Zürich, Bern und Basel Gesandte mit unseren der geheimen Räthe Verordneten der jeßt geschwinden und ungetreuen Läufe halben, so zuwider denjenigen, so gern Gott dem Herrn und seinem Wort anhiengen, in Practicirung und Uebung stehn, vertraulicher Weise Rede gehabt, darbey befor genden Schaden, wo nicht bedächtliches Fürnehmen geschieht, zu Herzen geführt, ist von allen Theilen be rathschlagt worden:

Dieweil augenscheinbarlich am Tag, daß der Widers wärtigen Gemüth gründlich dahin gerichtet, die lautere Erkenntniß der göttlichen Wahrheit und evangelischen Lehre mit der That abzuwenden, und so viel an ihnen auszureuten, und hinwieder aus billiger und erheischens der christlicher Pflicht einer jeden Obrigkeit, so dem

daß es bey jedem der lobl. Orte absonderlich beschehen solle, gleichfalls in hier verabscheidet worden, damit nämlich das gute Absehen, so uns zu dieser Arbeit ge bracht, zu Gutem und Trost des gemeinen kathol. We sens erhoben, und den andern nicht Anlaß gegeben werde vorzuwerfen, man wolle nur von den Andern den abgeschlossenen Beytrag erpreffen, und aber selbst nichts thun. Wir ersuchen demnach unsere allerseits HHerrn und Obern, diese Sachen dahin zu veranstal: ten, daß diesen Sachen allen nach ihrem Inhalt môglicher Dingen nachgegangen, und von Zeit zu Zeit zu Stand befördert werden, damit man nicht zu größter Beschimpfung und Schaden des kathol. Wesens sagen könne, der Anfang sey eifrig, das Mittel erschwachet, und das Ende gar verlegen.

Und weilen auch der Anzug beschehen, davon schon vorhin gemeldet worden, daß die Unkatholischen in den gemeinen Herrschaften mit an sich Erhandlung und Beschwerung der liegenden Gütern sich eben sehr schädlich ergießen, welches nach und nach die Katholischen erarme, von den Gütern treibe, und endlich die kathol. Religion ganz zu Boden richte, als ist neben der Vorsorg, welche in dem gemeinen Abscheid angezogen, noch weiters gut befunden worden; daß in dem Congreß, welcher zwis schen den Fürstl. St. Gallischen und denen Oberamt= leuten in dem Thurgau und Rheinthal wird gehalten werden, auf dieses so gar schädliche Uebel folle fleißig reflektirt, und wider diesen so merklichen und verderblis chen Schaden etwa ein abhelfliches Mittel möge gestellt werden, welches man dannethin auf einen gemeinen Congreß wird bringen und die Gebühr darüber abfaffen und ansehen können.

Gott der Herr verleihe zu diesem so beiligen Vors

baben seine Gnade, damit seine eigene Sache, wie dies sere ist, nicht allein vor Zerrüttung erhalten, sondern auch zu mehrerem Aufnehmen gebracht werden möge.

Chronologische Fortsetzung der Urkunden.

XVII.

Protokoll der Conferenz der Gesandten von Zürich, Bern und Basel mit dem geheimen Rathe zu Straßburg.

9. Jan. 1530.

Zürchersches Staatsarchiv CXLVII, 2,

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Nachdem auf heut Dato in unserer Stadt Straß burg unserer getreuen, lieben und besonders guten Freun den und chriftlichen Mitbürgern der Stadt Zürich, Bern und Basel Gesandte mit unseren der geheimen Råthe Verordneten der jeßt geschwinden und ungetreuen Läufe halben, so zuwider denjenigen, so gern Gott dem Herrn und seinem Wort anhiengen, in Practicirung und Uebung stehn, vertraulicher Weise Rede gehabt, darbey befor genden Schaden, wo nicht bedächtliches Fürnehmen geschieht, zu Herzen geführt, ist von allen Theilen berathschlagt worden:

Dieweil augenscheinbarlich am Tag, daß der Widers wärtigen Gemüth gründlich dahin gerichtet, die lautere Erkenntniß der göttlichen Wahrheit und evangelischen Lehre mit der That abzuwenden, und so viel an ihnen auszureuten, und hinwieder aus billiger und erheischens der christlicher Pflicht einer jeden Obrigkeit, so dem

Wort Gottes anhangen will, zusteht und ihr schuldig Amt ist, sich und ihre Unterthanen mit höchstem Vers mögen darben durch Mittel göttlicher Hülfe zu enthals ten und vor Abfall zu bewahren; damit man dann nicht also gewaltiger That, unverheert und unüberwuns den dapon erschreckt und manch gefangen frommes Herz wieder unter das päpstliche Geseß getrieben werde; daß dann, menschlicher Weise zu reden, nichts Ersprießli: cheres fürgenommen oder gearbeitet werden möchte, dann daß alle oder der mehrere Theil Obrigkeit, so Gott und fein Wort lieben, und das bey ihnen lauter und flar predigen lassen, sie wären, weß Standes fie wollten, fern oder nahe gelegen, sich in einen christlis chen Verstand mit und gegen einander begeben.

Dergestalt so einiger Theil unter ihnen des Wortes Gottes und der evangelischen Lehr oder Sachen halb, fo in einem anderen Schein möchten vorgewendt, doch im Grund wohl abgenommen werden, daß die zuvors derst zu Abtreibung des Gottes Worts geschehen, bes fehdet, vergewaltigt oder überzogen wurden, daß dann die andern, so in diesem christlichen Verstand wåren, und ein jeder für sich selbst, sobald sie das durch Schrift oder glaubliche Erfahrung inne wurden, die Sach ihnen nicht anders sollten laffen angelegen seyn, dann als ob ein jeder selbst angegriffen, befehdet, überzogen und feine eigene Sach (wie es denn die Wahrheit ist) wäre, darauf auch, ohne allen Vorzug seinem besten Vermös gen nach helfen, retten und entschütten, auch den, der ihm am nächsten gesessen, so sich empört, oder sein Helfer wäre, angreifen, beleidigen und dem benöthigten Theil unterstehen soll, Luft und Plaß zu machen, wie dann jeder Zeit, nach Gelegenheit des Handels füglich, und ihn feine chriftliche Lieb und Treue, auch eigen

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