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deffen also vertrößte, daß er Krieg anheben wollte, vors genommen worden; - find unsere Herren und Obern in dem Nahmen Gottes ihn anzunehmen willig. Die, weil aber Eure brüderliche Liebe und Gunst, solchen Verstand von wegen Entlegenheit Herrn Landgrafens, auch daß Euch, wann sich Krieg erhöbe, Eure Nachs baren, die lieben zu ruhen, anzugreifen, nicht gelegen u. f. w. anzunehmen abgeschlagen; haben unsere Herren und Oberen bedacht, so wir vier Stådte in diesem Hans del also getheilt seyen, und uns in so christlichen Sas chen trennen sollten, daß solches unserer Widerpartie zu ihrem bösen Fürnehmen ein großes Herz gebe, uns und allen Gutherzigen zu merklichem Nachtheil gereichen würde, und darum aus guter Meinung diesen Tag zu leisten angesehen, der Hoffnung, so wir zusammen koms men, uns einer gleichförmigen Antwort zu vereinbaren. Dieweil aber Euer Gesandter, hiervon zu handeln, keine Gewalt gehabt, haben wir nicht desto minder den jüngs ften Vergriff vor Augen genommen, und den Artikel, die Hülf belangend, wie Ihr ob beyliegender Copie zu vernehmen habet, dermaßen geändert, daß wir nicht gedenken, daß Euch etwas darin drücken möge. Es soll Euch auch nicht hindern, daß uns Herr Landgraf weit gelegen, dieweil wir ihm mit keiner Macht in sein Land ziehen dürfen, sondern unsere Hülf nicht anders seyn würde, dann wie wir die jeder Zeit am fruchtbars sten ansehen mögen, das nun mit Botschaften, Schrif, ten, Verhinderung seiner Widerwärtigen und dergleichen geschehen mag, und so es aber je dahin kömmt, daß wir zu beyden Seiten zusammen ziehen müßten, wäre uns Straßburg ein gleicher Plaß, dahin seine Gnad und wir mit Gottes Hülf wollen kommen, und allda einander viel besser erzeigen möchten, dann so wir etwa

um einigen Nußen und Ruhms willen, in andern Vers einen gen Rom, Italien, Frankreich und andere End zu ziehen unterstehen. Und als es hier die Ehre Gottes belangt, haben wir die tröstliche Zuversicht, Gott werde unser Hauptmann seyn und uns ganz wohl erhalten. Dem allen nach, getreue, liebe Eidgenossen und christs liche Mitbürger, gelangt an Euch unser ganz freundlich Begehren, Ihr wollet Euch den großen Nachtheil, so nicht allein uns, sondern auch dem göttlichen Wort felbst, wann wir vier Städte in dieser Sache nicht eins hellig seyn sollten, erwachsen, zu Herzen lassen gehn, und um unser aller Wohlfahrt willen diesen christlichen Verstand in dem Namen Gottes mit unsern Herren und Oberen annehmen. Das wird ungezweifelt dem alls mächtigen Gott gefällig, seinem heilsamen Wort förders lich, uns und allen Gutherzigen zu Erhaltung beyder Leib und Seelenseligkeit ersprießlich seyn, das werden unsere Herren und Oberen um Eure brüderliche Liebe gang freundlich verdienen, und ob Euch auch beyliegende Aenderung, so wir gethan, noch zu rauh und bey den Euren nicht erheblich zu seyn bedünkte, mögen wir leiden, daß Ihr diesen Verstand auf noch bessere Mittel wendet und bedenket, wie Ihr die Euren gefällig machet, damit wir Herren Landgrafen mit einhelliger Antwort begegs nen und die Feinde christlicher Wahrheit durch unsere Zweyung nicht erfreut, ihres bösen Fürnehmens gegen uns desto weniger gestärkt werden; und so es, als wir nicht getrauen, ja dahin kâme, daß Euch dieser christs liche Verstand anzunehmen nicht gefällig, und aber uns fere Herren darein gehen werden, so wollen wir Euch dennoch trauen, wann sich (das Gott wend) etwas thats liches bierunter zutrüge, Ihr werdet Eure Herzen von uns nicht abwenden, sondern Euer getreues Aufsehen

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zu uns haben, Eure getroftliche Hülfe zu uns feßen, wie Ihr, von uns zu geschehen, begehren möchtet, so Euern Mitbürgern von Constanz, die uns von Bafel und Straßburg auch nicht versprochen, etwas begegnen sollte. Was Euch hierunter gefalle, wollet in unser aller Namen Euren und unseren Eidgenossen und chrifts lichen Mitbürgern von Basel in 8 oder 10 Tagen zus schreiben; damit wir uns Euer wissen zu halten. Hiers mit Euch dem allmächtigen Gott wohl befehlend, der gebe und allen Gnad, seinen Willen und Wohlgefallen anzunehmen.

Datum und mit unserer lieben Eidgenossen und chrifts lichen Mitbürgern von Basel aufgedrucktem Infiegel, in unser aller Namen bewahrt.

Auf Donnerstag den 16. Brachmonat 1530.

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An Bürgermeister und Räthe der Stadt Basel.

Unser u. s. w. Nachdem unser Bot, so nächst bey Euchlauf gehaltenem Bürgertag gewesen, uns den Abs scheid, auch die freundliche Ermahnung an uns des Hessischen Verstandes halb entdeckt hat, und wir das alles wohl verstanden, baben wir doch in uns selbst

nicht können erfinden noch verhoffen, daß solches bey den unsern in Stadt und Land erheblich seyn möchte, wie gern wir unsers Theils das Beste gethan hätten. Darum wir es bey vordriger unserer Antwort bleiben laffen, doch daran gehenkt, wann Fürstl. Gnad von Hessen von wegen des Worts Gottes überzogen oder begewaltigt wurde, daß wir uns in dem Fall gegen seine Fürstl. Gnaden so freundlich erzeigen wollen, daß wir getreulich deß gegen der Welt Glimpf und Fug haben. Diese unsere Meinung und Entschluß möget Ihr Eueren und unsern christlichen Mitbürgern von Straßburg zuschreiben, dann, uns weiter zu verbinden, will uns nicht gemeint seyn. Hiermit seyd Gott bes fohlen.

Datum Sonntag den 26. Juny 1530.

Schultheiß, Räthe und Bürger der Stadt Bern.

XXI.

Christian Friedbolt an den Rath zu St. Gallen über die Ereignisse auf dem Reichstag zu Augss burg.

16. July 1530.

Zürchersches Staatsarchiv DCXVIII. 2.

Meine alle Zeit unterthänig, gutwillig u. s. w. Herr Burgermeister, ehrsame und weise, günstige, gnådige, meine Herren, ich thue Euer ehrsamen Weisheit kund, wie daß Kilian, der verwähnte Abt von St. Gallen, hieher gen Augsburg auch gekommen ist, den gten Tag July dieses Jahrs. Ich habe ihn etliche Male geses Hift. Archiv, I. 5.

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