Der vierte Band des Kataloges enthält die Neuerwerbungen seit dem Erscheinen der drei ersten Bände und verzeichnet ausserdem einige Schriften, die bisher an unrichtiger Stelle oder mit ungenauem Titel oder überhaupt noch nicht abgedruckt waren. Aus naheliegenden Gründen wurde die systematische Anordnung des Hauptkataloges beibehalten und nur hier und da erweitert. Derartige neue Abtheilungen sind durch Hinzufügung des Buchstaben a, bzw. b, c u. s. w. zu der Bezeichnungsweise der vorangehenden Gruppe kenntlich gemacht. Wurde eine neue Abtheilung an erster Stelle eingeschaltet, so erhielt sie die einfache Bezeichnung, während die bis dahin erste durch den Zusatz a unterschieden wurde. Zur Erleichterung des Gebrauchs ist über jeder Seite die betreffende Band- und Seitenzahl des Hauptkataloges aufgeführt, eine Einrichtung, welche die systematische und alphabetische Inhalts-Uebersicht entbehrlich macht. Die mit einem Stern (*) versehenen Titel sind Fortsetzungen, andere Ausgaben oder Uebersetzungen von Büchern, die schon im Hauptkatalog vertreten sind. Die mit einem (†) ausgezeichneten Werke gehören zu den verbotenen Schriften; sie werden unter Verschluss gehalten und sind zu amtlichen Zwecken ausschliesslich den Herren Mitgliedern des Bundesrates und des Reichstages in der Handbücherei zugänglich, aber nicht. aus dem Hause verleihbar. Da eine genaue Information über diese Schriften überaus schwierig ist und nirgends ein vollständiges Verzeichnis derselben existirt, ist es nicht ausgeschlossen, dass ausser den angemerkten noch das eine oder andere Werk zu dieser Gattung gehört und demnach denselben Beschränkungen unterliegt. In den ersten drei Bänden fehlt das Kreuz überhaupt. |