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sammenhang mit den Twingherrenzwistigkeiten von 1470 gebracht wird. Ist es nun nicht viel natürlicher anzunehmen, dass Schilling der Gerichtschreiber, welchem, die Urkunden von Bern vorlagen und bekannt waren, auch die frühere Geschichte Berns erforschte und die frühere bereits vorhandene Chronik fortsetzle, wofür er in der Schwyzer-Handschrift über den Zürcherkrieg, der ja ausdrücklich auch als Hauptinhalt des zweiten Bandes der Chronik von Bern angegeben wird, bereits so passendes Material vorfand? Hiefür möchten wir besonders auf eine andere Stelle bei Anshelm (I, 88) aufmerksam machen. » Sintemal einer Stadt Bern folgender Jahren Chronik 155) zum mehren Theil aus Etlichen Geschichten a 16) von Schilling nit sonders fleissig oder gar nit beschrieben so will nun Anshelm solches verbessern und das Unterlassene ergänzen.

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Man nannte die Chronik eben die Stadt-Chronik oder etwa die alte und neue Chronik, nicht aber nach den Namen der sicher erst in viel späterer Zeit bezeichneten Verfasser: was Wunder, wenn dem bekannten angesehenen Venner Tschachtlan, dessen Familie, die es allenfalls hätte berichtigen können, schon so frühe erlosch, diese Ehre zu Theil ward, was schon durch Verwechslung, da wirklich die Malereien in dem Zürcher Manuscript von ihm herrühren, um so leichter geschehen konnte.

Wir haben aber von dem bekannten Bernischen Sammler und Geschichtsforscher des XVII. Jahrhunderts Emanuel Hermann 165) in einer seiner auf der hiesigen Stadtbibliothek befindlichen Sammlungen eine Notiz aufgefunden, die wie es scheint bisher von den Bernischen Geschichtforschern unbeachtet geblieben ist.

163) Nach der frühern (gewöhnlich nach Justinger benannten, die Anshelm häufig als der Stadt Bern Chronik (I, 13, 53 u. s. w.) anführt.

164) Bezüglich auf den Zürcherkrieg, welcher den Hauptinhalt der s. g. Chronik Bendicht, Tschachtlans ausmacht.

165) Hermann war nach Michael Stettler Commissär des Welschen Landes 1642; vorher 1640 Welscher Sekelschreiber; wurde 1658 Landvogt nach Saanen; er starb 1664.

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Mit der geschriebenen Berner-Chronik sei es >> also beschaffen «:

1. Die alte und erste sei von Räth und Burgern beschlossen und am 21. Januar 1421 dem Stadtschreiber Conrad Justinger anbefohlen worden, der sie wirklich ins Werk gebracht«.

Wir lassen sogleich folgen 3), um 2) am Schlusse zu geben, als hauptsächlich hieher gehörig: also wird ferner angemerkt, dass 3. » Ao. 1529 aus der Oberkeit Geheiss und Verköstigung Valerius Rüd genannt Anshelm von Rottwyl die alte BernerChronik revidirt und continuirt hat, welche hernach im 1542 » Jahr sein Sohn Petrus Paulus auf Pergament geschrieben und in Tomis mit untermischten Figuren und Gemähl-Tafelen, so noch in der Stadt Gewölb in Händen des Herrn Stadtschreibers

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liegen.

Wir geben diese zwei Notizen, die aus gut unterrichteter Quelle geflossen sind, voraus, um auf die folgende desto aufmerksamer zu machen. Hermann bemerkt also weiter über die Quellen der Berner-Geschichte nach Justinger, dass

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2. die Fortsetzung von Justingers Chronik 1474 Montag vor › Frauen Tag zu der Lichtmess (Januar 31) vor Räth und Burger erkannt worden und anbefohlen (vermuthlich) Theobald Schilling ihrem Grichtschreiber, bürtig von Solothurn, da denn ein Volumen und Copeyen davon vorhanden, welches Volumen von Heinrich Dittlinger geschrieben und die darin befindlichen Figuren von Bendicht Tschachtlan, dem damaligen Venner gemablet und unter ihnen beiden, wie auch ihren Kindern Mannstamms besessen worden, daher man es des Tschachtlans Chronik genamset, und etliche desswegen in den Irrthum gerathen, dass sie ihn für den autorem der Berner-Chronik gehallen. Dasselbe Volumen begreift nicht allein die Fort>setzung von 1420-1474, sondern auch die erste, des Justingers » Chronik ».

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Auch von diesen Beschlusse ist in den archivalischen Quellen keine Spur aufzufinden gewesen, weder im Rathsmanual, (welcher Band zufällig aber gerade in dieser Zeit defekt und aufs heilloseste in Unordnung sich befindet) noch im deutschen

Spruchbuche, ebenso wenig im deutschen Missivenbuche. Demungeacht trägt diese Notiz alle Zeichen der Aechtheit an sich, stimmt auch mit andern oben bereits angeführten Angaben wohl überein.

Wir sehen hieraus, dass um die Mitte des XVII. Jahrhunderts von Manchen Tschachtlan bereits für den Verfasser der später gewöhnlich nach ihm genannten Chronik gehalten wurde, wie aber sorgfältigere Forscher (so unser Hermann) solches für einen Irrthum anerkannten, dessen Entstehung sie auch nachwiesen. Ferner sehen wir, wie solche sorgfältigere Forscher bereits auf dem rechten Wege waren, in Diebold Schilling nicht nur den Verfasser des dritten Theils der Schilderung des Burgunder-Krieges sondern auch den Verfasser oder Anordner 166) des zweiten Theils dieser Chronik anzuerkennen.

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Vom achtzehnten Jahrhundert an, besonders seit Alexander Ludwig von Wattenwyl galt hingegen Tschachtlan unbedenklich für den Verfasser der daher auch nach ihm benannten Chronik, so wie des Zeitregisters. Hinsichtlich des Letztern bemerken wir noch beiläufig, dass Hermann, wenn er das s. g. Zeitregister als eine Arbeit Tschachtlans angesehen hätte, er dieselbe sicher auch als eine gleichzeitige Quelle angeführt haben würde.

Welcher von beiden Handschriften, dem Zürcher Manuscript oder der Handschrift auf der Bibliothek zu Bern, welche von Schilling eigenhändig geschrieben und (nach unserer Ansicht) vom zweiten Theile an von Schilling auch verfasst ist welcher von beiden gebührt nun der Vorzug?

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Offenbar scheinen die oben gefälligst uns mitgetheilten Gründe für die Priorität des Zürcher Manuscriptes zu sprechen, so dass solches also, als das Original anzusehen wäre denn offenbar zeigt die von Schilling geschriebene Chronik (auf der Bibliothek, einst im Schatzgewölbe von Bern) deutliche Spuren der Ueberarbeitung. Wie aber, wenn auch diese gewissermassen ebenfalls Original wäre? Wir möchten uns nämlich die

166) Denn der Hauptinhalt dieser Chronik der Zürcherkrieg rührt ja deutlich von einem andern Verfasser her.

Vermuthung erlauben, das Zürcher Manuscript sei entweder das ursprüngliche Original der Arbeit Schillings oder eine Copie derselben die Handschrift müsste entscheiden, da die BernerHandschrift zuverlässig von Schillings eigener Hand geschrieben ist, womit also das Zürcher Mscr. verglichen werden müsste die Berner-Handschrift enthalte dagegen den überarbeiteten Text Schillings, wie er von Räth und Burgern verhört und corrigirt worden, woraus sich obige mildernde Auslassungen der allzuscharfen Stellen gegen Zürich gar wohl erklären liessen.

Gewissermassen hätten wir also zwei Originale.

Wir bemerken zum Schlusse noch, dass hie und da in den ältern Rathsmanualen der Ausdruck vorkömmt: etwas ins Stadtbuch zu schreiben: wir glauben, es möge solches zunächst von der alten Stadtsatzung zu verstehen sein, doch auch wohl von andern Büchern in den Archiven z. B. vom Testamenten-Buch 467). Die (Stadt) Chronik dürfte amtlich zuerst in den Rathsmanualen genannt sein, am 1. July 1503468), » wo in die Chronik zu schreiben verordnet wird, wie die Klöster zerstört 169) und hie an die Stift gelegt sind «.

167) RM. 13, S. 54.

168) RM. 118, S. 28.

169) d. h. aufgehoben uud dem neuen Chorherren-Stift in Bern (1484) beigelegt.

II.

LES CHRONIQUES DE SAVOIE

DANS LEURS RAPPORTS AVEC L'HISTOIRE DE
L'HELVÉTIE OCCIDENTALE,

Depuis le règne de pierRE DE SAVOIE JUSQU'A CELUI
D'AMÉ VIII. (1233–1450.)

PAR

MR. E. H. GAULLIEUR.

PROFESSEUR D'Histoire a l'académie de genÈVE, MEMBRE DE LA SOCIÉTÉ

D'HISTOIRE SUISSE.

Mr. de Sismondi a dit quelque part que l'on trouvait chez les peuples des histoires et des chroniques en plus ou moins grand nombre, selon le degré de liberté dont ces peuples avaient joui. » Les peuples qui ne sont pas libres, ajoutet-il, et qui n'ont aucune espérance de le devenir, n'ont jamais aucun goût pour l'histoire «, et il cite pour exemples les Turcs et les Autrichiens » qui ne gardent pas même le souvenir des choses passées« ').

Si cette théorie est vraie (et pour notre compte nous la trouvons un peu trop exclusive), il faut alors reconnaître que la Suisse a joui d'une grande somme de liberté, car les histoires et les chroniques ne lui manquent pas. Si l'on réfléchit que le nombre des histoires, des pièces d'histoire et des documents

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1) Revue Encyclopédique, Tome 23, article sur les Chroniques nationales françaises écrites en langue vulgaire, publiées par J. A. Buchon. L'illustre auteur de l'histoire des Républiques Italiennes nous paraît

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