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Du sollest dich auch dessen berichten lassen, das das herzogthumb Meilandt wiederumb seinen besondern hertzog und das reich Neapolis seinen eigenen könig habe, darmit uff solche weise deine gewaldt getrennet und Italien von ewiger dienstbarkeit erlediget werden möge.1 Umb diese sache aber bekummern sich der babst und die Venediger am allermeisten, dann uff solchen wegk hoffen die Venediger, sie wollen desto leichter etwas abzwacken und zue ihrer macht und gewaldt hinzusetzen. Aber dieser gefahr aller kanst du alsso zuvorkommen, wenn du von tage zue tage mehr uneinigkeit und zwiespalt zwischen den Italianern anrichten und dargegen dein Spanier sein ansehen und authoritet und ansehen mit teglicher und unnachlessiger kriegsgewaldt in ubung erhalten wirdest, sowohl nach dienern trachten, welche furtrefflich und thätigk sein, und denen du auch trauen mögest, könne. auch so du es mit den bäbsten alsso halten wirdest, das sie bei deiner freundschafft bestendigk verharren, dann fur Italien darffst du dich nicht besorgen, es wehre dann, dass dieselben fursten sich in vorbundtnis einlassen wurden und sich zue den

Wie der

Italien er

haltten

Was dem Spanier in Italien ge

könne.

fahr bringen Frantzosen schlagen, welches aber, weil es so heimlich und stillschweigendt nicht zugehen kann, das du es nicht lang zuvor erfahren soltest, wirdt es dir nicht schwer sein, ihnen den weg zu vorhauen, oder sie auch mit gewapneter handt zu stillen, das dir alsso keine so gar grosse gefahr von ihnen zustehen magk, wann du auf die weise und wege, so ich dir droben gezeugt, ihren anschlegen und furnehmen begegnen wirdest. 3

1 Teissier: et qu'ainsi ils voudroient bien démembrer ces états de ceux
de la couronne d'Espagne.'

2 Von,Umb diese sache aber- hinzuzusetzen' fehlt bei Teissier.
3 Teissier:,Mais vous pourrez facilement empêcher que cela n'arrive,
en mettant et en fomentant la division parmi les princes de ce païs-là,
en y entretenant de bonnes troupes, et en envoyant d'habiles et de
prudens ministres, en bien traitant les peuples, et en vous tenant bien
uni avec les papes. Car en Italie, on ne peut vous nuire que par le
moyen des ligues, sur tout si vous pouvez chasser les François au delà
des Alpes. Or il vous sera aisé de découvrir les traitez qu'on aura
faits contre vous, de les éluder, et de desunir les puissances alliées; et
quand vous n'en pourriez pas venir à bout, vous sçavez qu'on n'a pas
grand sujet de s'allarmer de ces sortes de confédérations.'

BEITRÄGE

ZUR

GESCHICHTE DER RECHTSBILDUNG

UND

DER RECHTSQUELLEN

IN DEN ÖSTERREICHISCHEN ALPENLÄNDERN

BIS ZUR REZEPTION DES RÖMISCHEN RECHTS

VON

DR. VIKTOR HASENÖHRL.

Vorwort des Herausgebers.

Der Verfasser der nachfolgenden,Beiträge zur Geschichte der Rechtsbildung und der Rechtsquellen in den österreichischen Alpenländern' wurde zu Wien am Silvestertage 1834 geboren und war ein Sohn des Friedrich Hasenöhrl, der 1847 zu Brünn als k. k. Polizeidirektor starb. Der junge Viktor Hasenöhrl machte seine Studien in seiner Vaterstadt und da es ihm weder an Fleiß noch an Begabung gebrach, so hat er sowohl vom Schottengymnasium als von der Universität durchwegs ausgezeichnete Zeugnisse heimgebracht. Nach erlangtem Doktorate trat er als Konzipient bei dem Wiener Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Sonnleitner ein, bei dem er blieb, bis er 1869 sich selbständig machen konnte. Er war der letzte Advokat, der für Wien ernannt wurde.

Schon vorher hatte er mit der Veröffentlichung seiner rechtsgeschichtlichen Forschungen begonnen. 1866 erschien seine Abhandlung,Über den Charakter und die Entstehungszeit des ältesten österreichischen Landrechtes' im 36. Bande dieses Archivs, das Jahr darauf folgte die von ihm besorgte kritische Ausgabe dieses Rechtsdenkmals, die noch heutzutage dem Forscher unentbehrlich ist. Später hat er — um nur seine rechtsgeschichtlichen Arbeiten zu nennen - noch die schönen Abhandlungen,Über Deutschlands südöstliche Marken im 10., 11.

und 12. Jahrhunderte (Archiv Bd. 82) und Über die Beweiszuteilung im österreichischen Rechte des Mittelalters' (Sitzungsberichte Bd. 139) veröffentlicht.

Als Lebensaufgabe hatte er sich indessen eine Geschichte des deutschen Privatrechtes in Österreich gestellt, die er bis zum Eintritte der Rezeption der fremden Rechte zu führen gedachte. Nach dem ursprünglichen Arbeitsplane sollte als erster Teil die Geschichte des deutschen Privatrechtes in den österreichischen Alpenländern, als zweiter ebenso jene in Böhmen, Mähren und Schlesien behandelt werden. Leider war ihm die Vollendung dieser schönen und für die österreichische Rechtsgeschichte überaus wichtigen Aufgabe nicht vergönnt. Wohl hat er ihr die Mußezeit gewidmet, die ihm nach seinem Rücktritte von der Advokatur (1894) verblieb, mit wahrem Bienenfleiße sehr reichlichen Quellenstoff zusammengetragen und auch ein leider schwer lesbares Stenogramm als Entwurf seines Werkes hergestellt, allein sein Lebensfaden brach, ehe er mit der Überarbeitung zu Ende gekommen war. Bei seinem Tode - Viktor Hasenöhrl starb zu Gmunden, wohin er sich zurückgezogen hatte, am 7. Juni 1903 war nur ein Bruchstück des ersten Teiles druckfertig vorhanden, das ich auf Wunsch der Witwe einer Durchsicht unterzog. An eine Herausgabe des Werkes, wie sie dem Verstorbenen vorgeschwebt hatte, das sah ich bald, war nicht zu denken, wohl aber erschien es mir als ein Gebot der Pietät, dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse von Dr. Hasenöhrls vieler und ehrlicher Arbeit der Wissenschaft soweit möglich erhalten bleiben.

Dank dem Entgegenkommen der kaiserl. Akademie der Wissenschaften werden die druckreifen Abschnitte von Dr. Hasenöhrls Werk, soweit sie zusammenhängende Gebiete behandeln, in diesem Archiv erscheinen. Dem hier veröffentlichten Beitrage, der eine Geschichte der Privatrechtsquellen

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