Imágenes de páginas
PDF
EPUB

Am 28. Juni 1391 cedirten „Joachim und Heinrich Brüder v. Bülow", also Danquard's Söhne, Schloß, Stadt und Land Schwan, welches ihnen von den Herzogen von Meklenburg verpfändet war, an Heinrich Moltke und zu dessen treuer Hand den übrigen Moltken und dem Ritter „her Eghard ,,van Bulowe, Hinrik van Bulowe to der Ny,,genstadt, Vicken van Bulowe van Plawe, Vicken van Bulowe van der Zimen vnd Thydeke van ,,Bulowe van Ghultzow." Edhard, Heinrich zu Neustadt und Vicke zu Plau, v. Bülow, sind Söhne des Ritters Heinrich 12. auf Plüskow, des Pfandnehmers von Plau; Vicke auf Siemen und Thideke auf Gülzow sind von einer andern Linie.

وو

Es sezte sich also die ältere Hälfte der Söhne des Ritters Heinrich 12. in die Verwaltung von Neustadt und Dömiß, wie die jüngere Hälfte von Plau. Die Verpfändung von Dömit war wohl die Veranlassung zu der Erwerbung der nahen Schlösser Wehningen und Gartow, aus denen berühmte Linien des Geschlechts entsprossen.

Inzwischen waren die ältern Söhne des Ritters Heinrich 12. gestorben, während die drei jüngern noch im Anfange des 15. Jahrh. lebten. Heinrich 16. starb nicht lange nach dem Vater; derselbe hinterließ zwei Söhne: Heinrich 18. auf Gartow und Hartwig auf Wehningen. Von diesen starb der ältere Heinrich 18. wieder sehr früh, entweder schon vor oder bald nach dem Vater, und hinterließ einen Sohn Vicke, welcher noch im J. 1405 unter der Vormundschaft Hartwigs stand. Wir erblicken daher das Schauspiel, daß Plau bei der Ablösung im Besize theils der Söhne, theils der Enkel und Urenkel des Rit ters Heinrich 12, war, nach folgender jezt geltenden Genealogie: Heinrich 12., Ritter.

Vicke. Echart. Claus. 1396-1405. 1396-1405. 1396-1405.

Hartwig. 1396-1405.

Vicke. 1396-1405.

Vicke, Eckhart und Claus werden noch im I. 1403 des Nitters Heinrich Söhne genannt.

Im J. 1396 waren Heinrich 16. und 18. schon todt. Denn am 30. Nov. 1396 nahmen die Herzoge Johann und Ulrich von Meklenburg-Stargard die Vettern Vicke und

Hartwig v. Bülow mit den Pfand-Schlössern und Ländern Plau und Krakow in ihren Dienst1). Auffallend dabei ist, daß von einer Zustimmung der werleschen Landesherren gar nicht die Rede ist und die Bülow wie vollständige Herren von Plau handeln. Die Herzoge von Stargard waren zu jener Zeit im Kriege mit den Märkern. Der Beistand der v. Bülow aber mochte ihnen wohl deshalb angenehm sein, weil die stargardischen Herzoge seit dem J. 1376 im Pfandbesiße des an das Land Plau grenzenden Landes Röbel 2) waren.

Im Laufe der Zeit, als die v. Bülow sich mehr mit ihren nach und nach erworbenen Landgütern beschäftigten, mochte ihnen die Bewachung einer damals wichtigen Feste lästig werden. Daher übergaben am 24. April 1399 die Brüder Vicke, Edhart und Claus und deren Vettern Hartwig und Vicke den Rathmännern der Stadt Plau die Thore der Stadt 3), dieselben zu bewahren, so lange Plau der v. Bülow Pfand von den wendischen Herren sei. Dadurch zogen sich die v. Bülow auf das Schloß Plau zurück und die Stadt gewann freiere Bewegung.

Im J. 1400 starb der Fürst Lorenz von Werle. Seine regierenden Söhne Balthasar und Johann dachten nun ernstlich an die Einlösung von Plau. Am 9. Oct. 1403 löseten 4) die Fürsten Balthasar und Johann von Werle zu Güstrow von den Brüdern Bicke, Echart und Claus v. Bülow die Städte und Länder Plau und Krakow ein, wie ihr Vater Lorenz diese ihnen verseht hatte, mit Allem, was die v. Bülow dazu erworben oder erhalten hatten, und zahlten ihnen die Pfandfumme von 5000 Mk. lüb. zurück, wogegen die v. Bülow allen Ansprüchen entsagten. An demselben Tage entsagten 5) dieselben Brüder v. Bülow ausdrücklich allen Ansprüchen aus der Verpfändung und stellten zu Bürgen dafür Joachim v. Bülow auf Zibühl, Heinrich v. Bülow auf Tarnow und Henneke v. Bülow auf Krisow.

Um dieselbe Zeit, am 17. Nov. 1403, löseten auch die Herzoge von Meklenburg, König Albrecht und Herzog Johann, den Bicke, Eckhart und Claus und Hartwig und Vicke v. Bülow die Schlösser, Städte und Länder Neustadt und Dömit ab und zahlten ihnen auf die Pfandsumme von 14,000 Mk. lüb. Pf. die Summe von 10,000 Mk. aus. Eckhart, Vicke,

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLV.
2) Vgl. Jahrb. XIII, S. 191.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVI.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVIII.

Hartwig und Claus befiegelten die Quittung mit für ihren ,,vedder Vicke, de noch unmundich is."

Die Fürsten von Werle mußten zu der Ablösung von Plau Geld aufnehmen. Daher verpfändeten z. B. die Fürsten Balthasar und Johann am 18. Oct. 1403 den Brüdern Echart, Vicke und Claus v. Bülow, des wail. Ritters Heinrich Söhnen, 80 lüb. Mk. jährlicher Hebung aus dem Schosse der Stadt Plau für 1000 Mk. lüb. Pf. 1).

Im J. 1405 entsagten auch die übrigen v. Bülow ihren Ansprüchen an Plau. Am 27. März 1405 bezeugte auch Hartwig v. Bülow 2) für sich und seinen Vetter Vicke, Heinrich's Sohn, dessen Vormund Hartwig war, daß ihnen die wendischen Herren abgelöset haben die Städte und Länder Plau und Krakow und dazu alles, was sie zu Erbe in diesen Ländern gekauft und erhalten hatten, liefern auch alle Urkunden aus und verzichten auf alle Güter, Pfand oder Erbe, die sie im Lande Wenden gehabt haben, mit Ausnahme des Schosses aus Parchim. Erst am 17. März 1405 hatten nämlich die beiden werleschen Fürsten 100 Mk. aus dem Schosse der Stadt Parchim an Hartwig und Vicke v. Bülow verpfändet.

Am 29. März 1405 erklärt Hartwig v. Bülow für sich und in Vormundschaft seines Vetters Vicke alle Briefe, die er von den wendischen Herren auf Plau gehabt hat, für erloschen 3), alle Gelübde für erledigt und weiset den Rath und die Bürger der Stadt Plau wieder an die Fürsten Balthasar, Johann und Wilhelm von Werle, indem er denselben dafür dankt, daß fie mit Ehren und Freundschaft von ihnen geschieden seien.

So kam die Stadt Plau nach fast 50 Jahren wieder an ihre Landesherren.

Während Plau an die v. Bülow verpfändet war, brachte die Stadt nach und nach das Dorf Gaarz 4) an sich und ward am 11. Nov. 1388 von dem Dom - Capitel zu Havelberg mit demselben belehnt 5); am 22. Nov. 1388 leistete der Rath dem Propste den Lehneid 6). Diese Erwerbung ist die lehte von Bedeutung, welche die Stadt Plau machte, wie überhaupt die Städte seit dem 15. Jahrh. nach und nach immer tiefer sanken.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIX.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. L.

3) Vgl. Urk. Samml. Nr. LI.

4) Vgl. oben S. 50 flgd.

5) Vgl. oben S. 51.

6) Vgl. daselbst.

7.

Die Stadt Plau im 15. Jahrhundert.

Die Städte hatten ihre Blüthe im 14. Jahrh. erreicht; zwar entwickelten die größern Hansestädte auch noch ein Jahrhundert später viel Macht und Glanz, aber sie gingen doch allmählig ihrem Verderben entgegen, und die kleineren Städte versanken im 15. Jahrh. viel rascher in Unbedeutendheit, wenn sie auch von den heftigen Revolutionen verschont blieben, welche die größern Städte erschütterten.

Von der Stadt Plau ist im 15. Jahrh. nicht viel zu sagen und nur der geschichtlich merkwürdige Ausbau des Schlosses ist von hervorragender Wichtigkeit. Plau hat seine bedeutendere Geschichte im 13. und 14. Jahrh. gehabt. Freilich schweigen davon die frühern Geschichtschreiber ganz, indem sie den Anfang der Geschichte der Stadt Plau in das Jahr 1414, 1415 oder 1418 sehen. Selbst Franck 1) sagt nach den ältern Chronisten: 1415 soll der Markgraf Johann von Brandenburg das damals schon befestigte Schloß Plau erobert haben und dies das erste „Vorkommen von Plau sein." Dies ist aber ein arger Fehler, da nach den Quellen das Schloß Plau an der Havel in der Mark Brandenburg gemeint ist. Die lübische Chronik des Rufus 2) sagt ausdrücklich:

,,1414. Do sulues ok bestalleden bischop Gunter ,,van Meydeborch unde markgreue Frederik van ,,Brandenborch das hus to Plawe belegen in ,,der marke unde stormeden dat ok mit bussen ,,unde anderen instrumenten unde wunnen dat ,,to deme lesten."

Eben so berichten Corner und alle märkischen Quellen 3). Von der Eroberung des meklenburgischen oder werleschen Schlosses Plau ist nirgends die Rede.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrh. hatte aber die Stadt Plau sehr viel durch die Raubfehden der märkischen Edelleute zu leiden. Der dichterische Geist, der den Adel im 12. und noch im 13. Jahrh. durchwehte, verließ ihn im 14. Jahrh. ganz; im Gegentheil beherrschte ihn im 15. Jahrh. eine wilde, ungezügelte Raub- und Fehdelust, in welcher die leßte Spur der alten Bildung unterging. Allbekannt und viel berüchtigt find vorzüglich die Raubzüge, welche der Adel der Prigniß in das

1) Vgl. Franck A. u. N. M. VII, S. 142.

2) Detmar's lüb. Chron. herausgeg. von Grautoff, II, S. 482.
3) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. II, 3, S. 251 und 275 flgd.

Land Werle that; sie waren am stärksten in der Zeit von 1420 bis 1440, wie die vielfachen Schadensrechnungen zeigen, und wandten sich vorzüglich in die Länder Plau und Röbel. Der märkische Adel brach jede Gelegenheit vom Zaune, um einen Streifzug zu machen, und der häufig mit ihm verschwägerte meklenburgische Adel fand nicht selten Geschmack an solchen unmenschlichen Treibjagden; wenn dieser sich auch gewöhnlich seiner Haut wehren mußte und von ehrenhafterer Gesinnung war, so verdarb doch oft das böse Beispiel gute Sitten. Diese Raubzüge sind keinesweges mit den sogenannten „ehrlichen, angesagten Fehden" zu vergleichen. Die Zeit der ersten Hälfte des 15. Jahrh. war noch im Anfange des 16. Jahrh. bei den Enkeln so berüchtigt, daß man sie die Zeit nannte,,,do man plach to rowende ,,uth der Marcke und Priggenitz int lant to Stettin und ,,Mecklenborch" 1).

8.

Plau unter meklenburgischer Herrschaft.

Am 7. Sept. 1436 starb mit dem Fürsten Wilhelm der Mannsstamm des Fürstenhauses Werle aus, ein bedeuten, des Ereigniß, welches auf manche Stadt des Fürstenthums einen wehmüthigen und fühlbaren Eindruck machte, für das ganze Land und das Fürstenhaus aber von günstigen Folgen war, indem jezt alle Lande unter das Eine, meklenburgische Fürstenhaus und bald unter Einen Regenten gestellt wurden. Die meklenburgischen Herzoge nahmen am 22. Nov. 1436 die Huldigung der Stände an und versicherten ihnen alle Privilegien, wobei sie denselben versprachen, das Land Wenden nicht zu theilen 2), sondern gemeinschaftlich zu gebrauchen. Darauf ergriffen sie Besig von den einzelnen Theilen des Landes und bestätigten auch hier die Privilegien 3) derselben. Am 25. Jan. 1437 bestätigten zu Plau alle Herzoge von Meklenburg, in Gegenwart der Rathmänner der wendischen Vorderstädte Parchim und Güstrow, die Privilegien der Stadt Plau 4) und wiederholten dabei das Versprechen, das Land Wenden nicht zu theilen.

Der Anfall der werleschen Lande an Meklenburg fiel in die Zeit, in welcher die auswärtigen Cistercienserklöster meisten Theils ihre Besizungen in Meklenburg veräußerten. Am 29. April 1437 verkaufte das Kloster Neuen-Camp an die schwerinsche

1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 245.

2) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 738.

3) Vgl. das. S. 741.

4) Vgl. Urk, Samml. Nr. LIII,

« AnteriorContinuar »