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16. Fernere Verpfändung des Amtes Plau in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Der Herzog Friederich Wilhelm lösete das Amt Plau zwar den Freiherren von Erlenkamp ab, mußte es aber zur Gewinnung der dazu nöthigen Summe gleich wieder verpfänden. Der braunschweig lüneburgische Geheime Rath, Freiherr Joachim - Christoph Stieffer von Wendhausen auf Karcheeß (Mühlengeeß, Hägerfelde und Boldebuck) gab im J. 1710 zur Einlösung des Amtes 52,000 Thlr. Nz her und erhielt dasselbe dafür wieder verpfändet. Damit er aber gesichert sei und das Amt, wie es „vorhin der Baron von Erlenkamp innegehabt, genossen und ge„braucht, auch ohne alle Restriction und Ausnahme innehaben, genießen und gebrauchen könne", ward ihm dasselbe außerdem im J. 1711 für eine jährliche Pachtsumme von 3800 Thlr. Nz. zunächst auf 9 Jahre und überhaupt bis zur Rückzahlung der Pfandsumme besonders verpachtet, so daß v. Wendhausen in den wirklichen Besitz des Amtes kam und seinen Siß auf dem Schlosse zu Plau nahm.

Während der Anwesenheit der Russen lag der Fürst Menzikoff 3 Tage auf dem Schlosse.

Im J. 1715 war Wendhausen in Geldverlegenheit und wollte einen Theil der Pfandsumme wieder haben und, da er dies nicht erreichen konnte, den Pfandcontract cediren; jedoch ward aus beidem nichts.

Der Geheime Rath v. Wendhausen starb zu Plau am 11. Oct. 1724 und hatte durch seinen leßten Willen seiner Wittwe, geb. v. Wangelin, deren Bruder auf Alt-Schwerin wohnte, und feinen 3 unmündigen Kindern den Besitz des Amtes hinterlassen. Die v. wendhausenschen Erben blieben bis Trin. 1745 im Besize

des Amtes.

Als die Wittwe mit der ihr contractlich erlaubten Ceffion des Pfandcontractes in potentiorem" drohete, machte der Herzog Christian Ludwig Anstalten zur Einlösung des Amtes. Er verpfändete zu dem Zwecke mehrere Güter des Amtes Bukow, nämlich am 31. Mai 1745 den fürstlichen Meierhof Zweendorf mit den dazu gehörenden Dörfern Zweendorf, Biendorf und Wischuer und die Dörfer Arendsee und Wendelstorf für 30,427 Thlr. 18 fl. N auf 24 Jahre an den herzogl. sächsisch - meiningenschen Hofmarschall Jaspar v. Derben auf Gerdshagen,

und als diese Summe nicht zureichen wollte und in der creditlosen, geldklammen Zeit" weiter kein Geld zu haben war, am 12. Juni 1745 noch den fürstlichen Meierhof Brunshaupten mit dem Dorfe Brunshaupten für 20,715 Thlr. Nz auf 16 Jahre an dessen Vater, den Landrath Helmuth Friederich v. Derzen auf Roggow. Hierauf ward im Trinitatis-Termin 1745 das Amt von den v. Wendhausen wieder abgetreten.

Bald darauf war das Amt Plau jedoch wieder in dem Befise des Jägermeisters Gottlieb Heinrich von Brand, welcher das Amt wahrscheinlich von der preußischen Administration pach tete. Sein Vater war der Geheime Kammerrath Joachim Heinrich Brand zu Wredenhagen, welcher im I. 1749 seit 37 Jahren Amtmann in Wittenburg und Wredenhagen gewesen war. Gottlieb Heinrich Brand war seit 1745 dänischer Hauptmann in der Infanterie, jedoch im J. 1749 wieder in Meklenburg und wirk licher Amtmann zu Plau“, jedoch wie es scheint, als Stellvertreter seines Vaters, der schon in den Besit von Plau ge kommen sein wird. Es fehlen über die Verpachtung genauere Nachrichten. Am 12. Aug. 1749 wurden der Geheime Kam merrath Joachim Heinrich und sein einziger Sohn der Hauptmann Gottlieb Heinrich vom Kaiser in den Adelsstand erhoben. Kurze Zeit darauf (vor dem J. 1754) starb der Vater, und der Sohn kam zu dem alleinigen Besiße nicht nur der Aemter Plau und Wredenhagen, sondern auch der Güter Mechelsdorf, Niendorf und Kägsdorf im Amte Bukow; dazu hatte er den Pfandbesit des Hofes Kl. Wangelin im Amt Lübz; im J. 1752 pachtete er auch die neu anzulegenden Höfe Zarchlin und Zahren im Amte Plau. Gottlieb Heinrich von Brand, der mit einer Schwester des Rittmeisters v. Boye verheirathet war, erhielt im J. 1753 den Charakter eines herzoglichen Jägermeisters. Er starb im Anfange des J. 1770 und hinterließ minderjährige Kinder. Nach seinem Tode brach über seinen Nachlaß Concurs aus. Die Vormundschaft seiner Kinder, hielt sich jedoch im Befiße des Amtes Plau und seine Erben lieferten dasselbe im J. 1783 wieder zurück.

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17. Preußischer Pfandbefiß von Plau.
1735-1787.

In die Zeit der Verpfändung des Amtes Plau an die v. Wendhausen und v. Brand fällt die traurige Zeit der Regierung des Herzogs Carl Leopold, welcher auch Plau eine Zeit lang zum Opfer fiel. Die Zerwürfnisse des Herzogs Carl Leopold mit der Stadt Rostock und der meklenburgischen Ritterschaft sind bekannt genug und bieten das widrige Schauspiel einer endlosen Verwirrung und fast unentwirrbaren Intrigue. Schon im J. 1716 war ein kaiserliches Conservatorium für die Stadt Rostock auf den König von England als Kurfürsten von Braunschweig - Lüneburg und den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel erlassen. Es war allerdings auffallend, daß das Conservatorium diesen Fürsten übertragen ward und nicht dem Könige von Preußen als Kurfürsten von Brandenburg und mitausschreibendem Fürsten des niedersächsischen Kreises, welcher dazu viel näher stand; wahrscheinlich bewirkten dies die diplomatischen Verbindungen der Ritterschaft. Diesem Conservatorium folgte im J. 1717 ein zweites für die meklenburgische Ritterschaft. Im 3. 1719 rückten die hannoverschen und braunschweigschen Truppen in Meklenburg ein und beseßten das ganze Land; zu Boizenburg ward eine Executions-Casse und in Rostock eine Commission eingesetzt. Die Bewegung in Meklenburg ward immer heftiger. Preußen schritt endlich auch ein; dieses Einschreiten ist aber ohne Zweifel tief in den allgemeinen politischen Verhältnissen und Ereignissen begründet, Der König Georg I. von England schloß am 3. Sept. 1725 die hannoversche Tripelallianz zur Erhaltung des europäischen Gleichgewichts. Der Kaiser sah diese Allianz mit Besorgniß an und suchte den König Friederich Wilhelm I. von der selben abzuziehen. Dies gelang auch dem Kaiser, als der König Georg im J. 1727 gestorben war. Im S. 1728 ward der Herzog Carl Leopold durch den Kaiser der Regierung entsest und sein Bruder, der Herzog Christian Ludwig, zum Administrator des Landes ernannt, ein Schritt, der allerdings zum Wohle des Landes gereichen mochte, aber, fast wie hundert Jahre vorher, immer zu weit ging. Der Kaiser zeigte sich jest gegen den König von Preußen für seinen Rücktritt von der Tripelallianz in mancher Hinsicht verbindlich, und so wird es denn wohl eine

Gefälligkeit des Kaisers gegen den König gewesen sein, daß der Kaiser das Conservatorium für Meklenburg jezt auf alle Fürsten des niedersächsischen Kreises ausdehnte. Der König von Preußen nahm diesen allgemeinen Auftrag für sich an und hatte nun ein ostensibles Recht zum Einschreiten. Die hannoversch - braunschwei gische Commission und Casse sollten aufhören, jedoch Hannover und Braunschweig Erlaubniß erhalten, 3 bis 400 Mann Miliz in den meklenburgischen Landen bis zur völligen Befriedigung beizubehalten; fürs erste wichen aber die Hannoveraner nicht. Da erschien der Herzog Carl Leopold im J. 1730 nach einem fast neunjährigen Aufenthalte zu Danzig plößlich wieder in Meklenburg. Bis dahin war in Meklenburg alles geblieben, wie es seit ungefähr 20 Jahren gewesen war. Da von allen Seiten gegen die rechtsgesetzwidrige Abseßung des Herzogs Carl Leopold Widerspruch erhoben ward, so ward der Herzog Christian Ludwig der Landes-Administration enthoben, jedoch im J. 1732 zum Herzog Commissarius ernannt. Jeßt erst zog die hannoversche Commission ab. Als der Herzog Carl Leopold nicht zu seinem Rechte gelangen konnte, bot er den Landsturm auf; eine allgemeine Revolution bereitete sich vor und drohete in helle Flammen auszubrechen. Da beschloß der König von Preußen, weil ihm sowohl die Gährung als auch das Verharren fremder Völker im Lande bedenklich erscheine, er also auf die Sicherstel lung seines Successionsrechts Bedacht zu nehmen habe, eben so viel Kriegsvölker in Meklenburg einrücken und unterhalten zu lassen, als andere Fürsten. Im Det. 1733 ließ der General Lieutenant von Schwerin 2 Regimenter Cavallerie und 1 Regiment Infanterie in Meklenburg einrücken und sie in die Aemter Dö miß, Eldena, Neustadt, Grabow und Marniß legen. Zu Parchim ward eine preußische Kriegs Casse unter der Direction des Kriegsraths von Eichmann errichtet. Die Hannoveraner waren auch wieder eingerückt. Beide forderten ihre Unterhaltung aus bestimmten Aemtern. Dazu übernahm der Herzog Commissarius im J. 1734 1 Regiment holsteinscher und 1 Regiment schwarzs burgischer Truppen zur Aufrechthaltung der Ordnung, worauf die fremden Truppen das Land verlassen sollten. Die Hanno veraner ließen jedoch 400 Mann zur Sicherung ihrer Casse und Forderung stehen. Im J. 1735 erhielt Hannover die Aemter Boizenburg, Grevismühlen, Gadebusch, Rehna, Meklenburg, Wittenburg, Zarrentin und Bakendorf, und Preußen die Aemter Plau, Wredenhagen; Marniß und Eldena als Special - Hypothek für die Kriegskosten angewiesen. Hannover legte nun in die Städte 400 Mann Infanterie, Preußen in die ihm überwie senen Städte 600 Mann Cavallerie.

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In der Stadt Plau lag während der Zeit der preußis schen Besaßung eine Schwadron preußischer Husaren; im Jan. 1744 hatte eine ganze Escadron preußischer Husaren 16 Monate lang" in Plau gelegen; sie bestand aus 120 Mann, ohne Weiber und Kinder. Die Stadt mußte diese bis dahin nicht allein unterhalten, sondern auch Holz und Licht, Ordonnanzhaus, Lazareth und Wachhaus halten, unerträgliche Fuhren leisten u. s. w. Bis zum J. 1745 geschah die Administration des Amtes nach alter Weise. Nachdem aber die v. Wendhausenschen Erben Trinitatis 1745 das Amt wieder abgetreten hatten, sehten sich die Preußen in den Besit des Schlosses oder vielmehr des Amtshauses auf dem Burgwalle, obgleich die Landeshoheit bei Meklenburg geblieben war und man das fürstliche Haus zu Plau als ein landesherrliches betrachtete. Der preußische Kriegsrath v. Glahn forderte im August 1745 von dem in das fürstliche Amtshaus gesezten Justitiarius Heuse Vorspann. Als dieser die Erfüllung des Begehrens abschlug, drangen preußische Soldaten mit Ge walt und Erbrechung der Thüren in das Amtshaus, in welchem sich bis dahin noch kein Preuße hatte sehen lassen, seßten den Justitiarius in die Hauptwache gefangen und sich selbst in den Besiz des Amtshauses. Die Preußen verpachteten nun das Amt, wahrscheinlich an den Geh. Kammerrath Brand.

Der letzte große Brand der Stadt im J. 1756 soll durch die Ruchlosigkeit eines preußischen Husaren entstanden sein.

Die hannoversche Hypothek ward im J. 1768 ganz abgelöset. Der preußische Pfandbesiß ging im J. 1787 zu Ende.

18. Plau im 19. Jahrhundert.

Wirft man einen vorurtheilsfreien, vergleichenden Blick auf die kleinern Landstädte Meklenburgs, so drängt sich unwillkührlich die Bemerkung auf, daß sich die meisten derselben seit der Been> digung der französischen Kriege ungewöhnlich gehoben haben; zwar mag das verflachende Streben des vorigen Jahrhunderts in den Stadtregimentern viele Keime eines kräftigen Gedeihens erstickt haben: troß dem sieht man es den Häusern und den Menschen an, daß diese gemüthlich in ihren Häusern wohnen; es fällt jedem Fremden die saubere Wohlhäbigkeit und die wachsende Verschönerung der kleinen meklenburgischen Städte auf, die ein viel lebhafteres Bild geben, als die meisten ähnlichen Städte in den übrigen Theilen Norddeutschlands. Und unter diesen kleinern Städten Meklenburgs nimmt Plau einen ehrenvollen Rang ein. Jahrb. des Vereins f. meklenb. Gesch. XVII.

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