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dem Pächter Ulrich Wulf ein Contract auf 6 Jahre für eine Pacht von 10 Thlr. abgeschlossen.

Im J. 1721 ward die Appelburg abgebrochen, das un brauchbare Holz von dem abgebrochenen Wohnhause für 2 Thlr. 6 ßl. verkauft und zur Ergänzung des Ausfalles der Pacht eine Stadtanlage von 2 gl. von jedem Haupt Rindvich und jeder Ziege beliebt, welche Anlage jährlich ungefähr 4 Thlr. brachte.

Im J. 1769 follte die Appelburg wieder aufgebauet werden; jedoch kam die Wiederaufrichtung erst im J. 1823 zu Stande.

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3.

Das Dorf Gardin.

Einige Tage vor der Schenkung des Dorfes Gaarz, am 23. Dec. 1223, hatte der Fürst Borwin I. dem Dom - Capitel zu Havelberg das Dorf Gardin geschenkt. Die Urkunde über diese Schenkung ist weder im Originale, noch in Abschrift mehr vorhanden; die Schenkung erhellt nur aus einem nach dem Originale angefertigten Urkundenauszuge 1), welcher in einer Bestätigung vom J. 1300 enthalten ist. Man könnte argwöhnen, da die Original-Urkunde nicht erhalten ist, daß diese Schenkung eine Verwechselung mit der Schenkung des Dorfes Gaarz oder des Dorfes Gedin sei, welches die Stadt Plau am 11. Mai 1292 erwarb; aber die Urkunde über Gardin hat mehrere be= zeichnende Stellen, welche in der Urkunde über Gaarz nicht zu finden sind, namentlich den Consens der Söhne des Fürsten Borwin I., der Fürsten Heinrich von Werle und Nicolaus von Gadebusch. Ueberdies ist die bisher unbekannte Verleihung des Dorfes Gardin durch mehrere jüngere Urkunden gesichert. Im I. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Erlaubniß, von den vier Dörfern (in quatuor villis) Quizin, Grapentin, Gardin und Gedin nach ihren Bedürf nissen (zur Stadtfeldmark) zu kaufen 2). Hier werden nun die Dörfer Gardin und Gedin ganz bestimmt von einander geschieden. Das Dorf Gardin muß also auch, wie Gaarz, an den Grenzen der Stadtfeldmark gelegen haben. Im J. 1300 bes stätigte der Fürst Nicolaus II. von Werle dem Dom-Capitel zu Havelberg die Schenkung des Dorfes Gardin 3) in Gemäßheit der Schenkungsurkunde vom 23. Dec. 1223. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß auch das Dorf Gardin bis zum .

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. 111.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.

1300 im Befiße des havelberger Dom-Capitels war. Nach dieser Zeit wird weder das Dorf, noch die Feldmark selbstständig genannt. Da das Dorf auch dem havelberger Dom - Capitel gehörte, so wird es wohl unmittelbar neben Gaarz gelegen haben, von der Stadt Plau gekauft, zu Gaarz gelegt und mit diesem zugleich untergegangen sein (vgl. den vorhergehenden Abschnitt).

Im J. 1591 war die Feldmark Gardin noch bekannt und lag neben Grapentin; Grapentin aber lag unmittelbar am rechten Ufer der Elde, an der Grenze der Stadtfeldmark. Es wird im J. 1591 gesagt:

"

"Die Hege belangend, obwoll damit von alters die ge-
‚legenheit gehabt, das zu Grapentin nur eine hege von
Pfingsten vnd Krautweihe, wenn die Zeit ist, außge-
"stickt worden, darauf die Schäfer kommen können, so
wolte dennoch ein Rath vnd gemeine E. f. g. folgende
"Orter mit Dero Schafen behüten zu laßen vnterthenig
„verstaten, nemtlich vom Eichholz biß auf den
"Frandendamm vnd biß vf den Dornberg, von
„dannen zwerg vber aufs Krumme Mohr vnd biß
„aufs Plawerheger Feld, vnd wurden also drei
"Feldtmark, so ihnen, den Plawern, zustendig: Gra
"pentin, Gardin vnd Goddin, welchs fast
„ein meil wegs groß wehre, doch ihrem Zug- vnd
„andern Viehe außerhalb schaff ohn schaden."

4.

Das Dorf Slapsow.

Schon am 7. April 1244 gab der Fürst Pribislav I. von Parchim der Stadt Plau die Erlaubniß zur Erwerbung des Dorfes Slapsow 1) mit allen Rechten, mit alleiniger Ausnahme des höchsten Gerichts und der Verpflichtung zur Landwehr oder allgemeinen Landesvertheidigung, und ließ ihr die Freiheit, die Feldmark entweder an Ackerbauer auszuthun, oder wenn fie ohne Bauern sein würde, zur Stadtweide zu legen. Es erhellt aus dieser Urkunde noch nicht ganz bestimmt, ob die Stadt damals schon das Dorf gekauft hatte, oder ob der Fürst durch dieselbe nur seinen vorläufigen Consens zur Erwerbung gab. Im J. 1259 besaß aber die Stadt das Dorf schon sicher. Die Stadt hatte es von dem Ritter Johann von Snakenburg 2)

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.

2) Die v. Schnakenburg waren ursprünglich im Lande Cußin oder Plau an

mit eigenem Gelde gekauft; das Dorf war also in den frühesten Zeiten unserer Geschichte ein Lehngut gewesen. Der Ritter Johann von Snakenburg kommt einige Male im Gefolge der Fürsten Pribislav I. von Parchim-Richenberg vor; später bewegen sich seine Nachkommen aber nur im Lande Rostock. Wir lernen den Ankauf des Dorfes aus spätern Verhandlungen kennen. Die Stadt hatte das Dorf mit allen Einkünften aus dem= selben, auch mit dem Zehnten, von dem Ritter Johann von Snakenburg gekauft. Die Zehnten aus den Ländern des Fürsten Pribislav I. von Parchim Richenberg waren die Veranlassung zu den heftigen Streitigkeiten 1) zwischen diesem Fürsten und dem hochfahrenden und kriegslustigen Bischofe Rudolf I. von Schwerin, in Folge deren und anderer Verwickelungen der viel beunruhigte Fürst seine landesherrliche Stellung nicht länger behaupten zu können glaubte, sondern am Ende des J. 1256 sein Land verließ 2), dessen Regierung er auch nicht wieder antrat. Nachdem der Bischof aus dem Streite mit dem Fürsten siegreich hervorgegangen war, machte er in Folge des Schlußvertrages vom 28. Nov. 1256 seine Ansprüche auf die landesherrliche Eintreibung der Bischofszehnten aus den Ländern Parchim und Plau 2) geltend und forderte demgemäß auch wohl die Zehnten von dem Dorfe Slapsow. Zwar hatte die Stadt Plau die Zehnten mit dem Dorfe von dem frühern Besizer desselben gekauft, aber der Bischof nahm sie für sich in Anspruch und forderte den Nachweis der Erwerbung der Zehnten durch den früheren Befizer. Dies geschah denn auch: am 24. Juni 1259 bezeugt der Fürst Nicolaus I. von Werle, als einer der Bürgen des Friedens zwischen dem Bischofe und dem Fürsten und als Landesherr in Pribislavs Abwesenheit, daß der Ritter Johann von Schnakenburg mit seinen Erben in der Franziskanerkirche zu Rostock vor dem Bischofe in des Fürsten Gegenwart sein Recht auf den Zehnten von dem Dorfe Slapsow bestimmt nachgewiesen

gefeffen und mit ver Familie von Reppentin (nach dem gleichnamigen Gute in der Nähe von Plau) stammverwandt. Am 4. April 1277 nennt Hermann v. Repentin den wailand Ritter Johann y. Snakenburg seinen leiblichen Bruder (,,germanum" und,,fratrem"); Johann v. Schnakenburg hatte dem Kloster Stepeniß Schenkungen in dem Dorfe Kreien gemacht, an welchem beide Brüder und ihre Nachkommen Erbrechte hatten. Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. 1, 1, S. 244, Nr. VI. Am 3. Febr. 1412 schlossen, nach einer ungedruckten Urkunde, wieder die Brüder Claus Wozeniz und Joachim Snaken. burg die gesammte Hand. - Ob beide Familien v. Schnakenburg dieselben sind, läßt sich noch nicht ermitteln, da die Wappen der Snakenburg, so wie der Repentin noch nicht genau genug erforscht sind.

1) Die Schnakenburg hatten sonst noch Streitigkeiten über Zehnten mit dem Bischofe. Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 62.

2) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 62 flgd., 68 flgd. sc.

habe 1). Diese Urkunde ist auch dadurch interessant, daß der Fürst Nicolaus I. von Werle in derselben als Stellvertreter und Nachfolger Pribislav's I. in der Herrschaft des Landes Plau auftritt. Nach des Bischofs Tode bezeugte dasselbe im J. (1263) auch der Ritter Gerhard von Snakenburg, Johanns Sohn, nämlich daß sein Vater den an die Stadt Plau verkauften Zehn ten von Slapsow vor dem wailand Bischofe Rudolf von allen Ansprüchen befreit habe, und bestätigte das, was sein Vater beim Berkaufe und bei der Befreiung des Zehnten ausgemacht habe 2).

Im J. 1298 war das Dorf schon aufgehoben und dessen Feldmark zur Stadtfeldmark gelegt; auch kaufte damals die Stadt die letzten Lehnsbefizer aus. Im J. 1298 kaufte nämlich der Rath der Stadt von den plauer Patriciern Eberwin und Heinrich Swartepapen „sechs Reihen Ackers", welche diese noch im Felde Slapsow besaßen 3).

Es ist nun die Frage, wo das Dorf Slapsow gelegen habe. Während das Dorf sonst gar nicht bekannt war, befißen wir jezt darüber hinreichend Urkunden. Nachdem der Fürst Nicolaus II. von Werle am 8. Mai 1295 dem Kloster Neuencamp die Mühle 4) in der Stadt Plau mit der Gerechtigkeit, bei derselben einen Fischer zu halten, und einen Aalfang („Serrahn") anzulegen, verkauft hatte, schenkte er demselben Kloster im J. 1295 auch den Aalfang 5) im plauer See zunächst bei der Stadt und bezeichnete dessen Grenzen: von der Metkow, wo die Elde aus dem plauer See fließt, bis zum Queßiner-Ort, von dort bis zum Sonnenberge, der auch Goldekenberg genannt wird, und von hier bis zu einem Baume an einem Orte (,, ad cuiusdam loci arborem") Namens Slapesow", von wo die Grenze bis an die Eldenbrücke bei Plau zurückging 6). Unter diesem also begrenzten Raume ist ohne Zweifel die große Wiesenfläche nordöstlich von der Stadt und der Burg am plauer Sce zu verstehen, welche vor 600 Jahren gewiß noch ein seichtes Wasser war, und die einzelnen Grenzzeichen sind Punkte oder Erhöhungen über und unter dem Wasser, welche bis gegen diese Wiesenfläche reichten oder von derselben besonders sichtbar waren. Nach dem Vorgetragenen wird nun die früher dunkele Benen

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. X. Diese Urkunde ist auch dadurch interessant, daß sich ,,Gerardus miles dei gratia de Snakenborch" nennt, wenn dies nicht ein Fehler der Abschrift ift.

3) Vgl. Úrk. Samml. Nr. XXIII. Die Original-Urkunde war im J. 1553 nicht mehr leserlich.

4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.

5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.

6) Vgl. weiter unten.

nung eines „Ortes Slapesow" ganz klar: er lag zwischen Quezin und der Stadt Plau, dem Sonnenberge oder Goldekenberge, jest Göhlkenberg, einem Berge im See, gegenüber. Dieselben Grenzen werden noch genannt, als am 11 Sept. 1483 die Herzoge Magnus und Balthasar die Aalwehre und den Aalfang an die Stadt abtraten 1); nur ist die Grenzbezeichnung mit Slapsow, welche ohne Zweifel der alten Urkunde von 1295 entnommen ist, nicht mehr verstanden, indem sie 1483 als,,beth to dem some tho Schlapsouw" gehend bezeichnet wird, statt,,beth tho dem bome".

Es ist also keinem Zweifel unterworfen, daß das Dorf Slapsow nördlich nahe bei der Stadt lag, rechts an dem Wege von Plau nach Plauerhagen, zwischen diesen beiden Orten und dem See. In dieser Gegend liegt am Wege von Plau nach Kuppentin noch ein Ackerstück Namens Slaps horn, welches ohne Zweifel von dem Dorfe Slapsow den Namen trägt und die Ecke der slapsower Feldmark gegen die Stadt Plau_hin bildete, da das Wort Horn-Ede bedeutet. Auch heißt ein Landvorsprung in den See zwischen Plau und Queßin noch „de Slâps."

5.

Das Dorf Grapentin.

Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Versicherung, wenn sie Güter in den „vier“ Dörfern Quizin, Grapentin, Gardin und Gedin, auch in Plauerhagen, für eigenes Geld kaufen könne 2), er ihr dieselben verleihen wolle, und daß Niemand anders in den genannten vier Dörfern Güter kaufen solle. Die Stadt konnte von dieser Erlaubniß auch bald Gebrauch machen: am 11. Mai 1292 verkauften ihr der Fürst Nicolaus von Werle und seine Brüder für 300 Mark rostock. Pf. das Eigenthumsrecht der Dörfer Grapentin und Gedhin 3), befreieten die Stadt von allen Lehns- und sonstigen Lasten von diesen Dörfern und gaben ihr die Erlaubniß, die Aecker dieser Dörfer, wenn die Bürger es beschließen sollten, unter die Hausbesißer der Stadt zu vertheilen, also zu den Bürgerhäusern zu legen. Als Gerichtsbarkeit über diese Dörfer verliehen die Fürsten der Stadt die Vasallengerichtsbarkeit und den dritten Theil der Brüche.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX. 2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII. 3) Vgl. Urk Samml. Nr. XVI.

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