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Die Bürgerschaft machte von dieser Erlaubniß auch sogleich Gebrauch und beschloß, zum allgemeinen Besten die Dörfer abzubrechen und die Aecker an die Bürgerhäuser zu vertheilen. Dadurch entstand ein Streit zwischen der Stadt und der Pfarre, indem die Pfarre durch die Entfernung der Bauern die Einkünfte von diesen verlor. Diesen Streit schlichtete 1) im J. 1293 der bischöflich-schwerinsche Archidiakonus Johannes von Waren 2) dahin, daß die Stadt der Pfarre zu dem Pfarrhofe an der einen Seite einen Gang (semitam), an der andern Seite eine Hausstätte (aream) von 12 Fuß Breite, zur Vergrößerung des Pfarrgebäudes, und zum Ersaße für die Einbuße aus den beiden Dörfern zu den Pfarreinkünften 5 Morgen Acker, einen Hopfengarten und Bürgertheil (portio legitima) an Holz, Wiesen und Weide, wenn diese zur Vertheilung kommen würden, überließ.

Seit dieser Zeit ist von den Dörfern und Feldmarken Grapentin und Gedin nicht weiter die Rede. Jedoch ist auf der plauer Stadtfeldmark noch der Name der Dorffeldmark Grapentin zu finden: „Der Grapentin" liegt am westlichsten Ende der Stadtfeldmark, unmittelbar am rechten, nördlichen Ufer der Elde, in der Mitte zwischen der Feldmark Slapsow (Slapshöhrn) und der sogenannten „Söhring", gegen Osten, und dem Ader des Hofes Malchow, gegen Westen, gegen Osten hin dem Hofe Klewe und gegen Westen dem Dorfe Barkow gegenüber, in der Mitte zwischen beiden am linken Eldeufer gelegenen Ortschaften. So bezeugen Pläne vom Laufe der Elde aus dem J. 1730. Uebrigens grenzte der Grapentin" mit Gardin und Gedin. Vgl. oben bei Gardin S. 60 flgd.

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6.

Das Dorf Gedin.

Das Dorf Gedin hat ganz dieselbe Geschichte mit dem Dorfe Grapentin und wird auch nicht weiter, als dieses, erwähnt. Der Name ist auf der plauer Stadtfeldmark nicht zu finden, obgleich dies Schröter a. a. D. E. 169, Note, „von beiden Dörfern" behauptet. Daher ist die Lage des Dorfes Gedin auch nicht ganz sicher zu ermitteln. Wahrscheinlich lag es nördlich unmittelbar an Grapentin, da sich hier die Stadtfeldmark weit gegen Plauerhagen hinaus erstreckt und die Stadt im

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.

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2) In der Urkunde wird der Archidiakonus in Plau (,,archidiaconus in Plawe") genannt. Es ist aber nicht bekannt, daß in Plau ein Archidiakonus seinen Sit gehabt habe, vielmehr gehörte die Stadt Plau zum bischöflich - schwerinschen Archidiakonat Waren. Der Name Plau wird also wohl ein Schreibfehler sein. Jahrb. des Vereins f. meklenb. Gesch. XVII,

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J. 1255 auch Erlanbniß erhielt, nicht allein die Dörfer Grapentin und Gedin, sondern auch einen (zu diesen Dörfern bequem gelegenen) Theil von Plauerhagen (Hagen=„Indago“) zu erwerben. Im J. 1591 werden die Feldmarken Grapentin, Gardin und Goddin als eine zusammenhängende Ackerfläche geschildert (vgl. Gardin S. 60 flgd.); Gedin lag also ohne Zweifel in der angegebenen Gegend.

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Im J. 1323 verliehen 1) die Fürsten Johann II. von Werle Güstrow und Johann III. von Werle Goldberg dem Rath und der Bürgerschaft der Stadt Plau das Eigenthumsrecht des (ohne Zweifel von denselben gekauften) Dorfes „ Wozeken, mit der Befreiung von allen Lehns- und andern Lasten, und gaben denselben die Freiheit, das Dorf abzubrechen und dessen Feldmark unter den eigenen Pflug zu nehmen. Dies ist denn ohne Zweifel bald geschehen, da von dem Dorfe im Besize der Stadt ferner nirgends eine Spur zu finden ist. Die Frage, wo dieses Dorf gelegen habe, ist sehr schwierig zu beantworten, da der Name desselben nur dieses eine Mal in den Stadturfunden vorkommt; jedoch giebt eine andere Nachricht hinreichende Auskunft. Am 15. Aug. 1396 verkauften die Swartepapen das Dorf Drosenow (später Drösenow, darauf Dresenow) am südwestlichen Ufer des plauer Sees an das nahe gelegene Nonnenkloster Stepeniß 2), welches schon im 13. Jahrh. viele Gerechtsame an Landgütern in den Aemtern Plau und Lübz erworben hatte, und beschrieben die Grenzen dieses Dorses, von dem noch die Drösenower Mühle nicht weit von der südlichen Grenze der plauer Stadtfeldmark übrig ist: Drosenow ward begrenzt vom plauer See, Zechelin, Ganzelin und Wozeken („ter,,mini transeunt a stagno Plawensi et campimarchiis villarum Tzechelin, Gatzelin et Wotzeken"). An Drosenow (welches in Ganzlin untergegangen ist) 3), grenzte der plauer See östlich, Ganzlin westlich, Zechelin (welches ebenfalls in Ganzlin untergegangen ist) 4) südlich; Wozeken muß also

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1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIX.

2) Vgl. Lisch Berichtigung S. 66.

3) Im J. 1704 gab die Bauerschaft von Ganzlin, als ein Inventarium aufgenommen ward, zu Protocoll, daß der Meierhof Repentin Mitbenußung der Schaaftrift „auf ihrem sogenannten Feld Drösenow“ habe.

4) Das Dorf Zechlin lag an der füdwestlichen Ecke des plauer Sees, an den Grenzen von Stuer; noch bei der Grenzvermessung von 1726 heißt es öfter: „Auf den zachelinschen Stücken von der stürischen Scheide an."

nördlich an Drosenow gegrenzt haben. Wozeken lag also ohne Zweifel zwischen Drosenow südlich und der alten Stadtfeldmark von Plau und dem Dorfe Gaarz nördlich, und es wird die ursprüngliche Stadtfeldmark von Plau gegen Süden durch die Feldmark des Dorfes Wozeken bis an die Grenzen des Dorfes Drosenow vergrößert sein. Im J. 1396 scheint das Dorf Wozeken noch gestanden zu haben.

8.

Das Dorf Quegin.

Das Dorf Quchin, oder in alten Zeiten Cußin, gehörte in den ältesten Zeiten zu der neben dem Dorfe in dem plauer See liegenden fürstlichen Gauburg Cuzin 1), welche mit dem Wendenthume unterging und der Stadt Plau und der bei derfelben erbaucten fürstlichen Burg weichen mußte. Bei der Christianifirung des Landes Plau finden wir das Dorf im Lehnsbefize der rittermäßigen Familie von Queßin, welche ohne Zweifel von dem Burgwalle den Namen trug und während des 13. Jahrh. auf Quezin wohnte, aber schon gegen das Ende dieses Jahrhunderts ausstarb ). Im J. 1308 war die Familie ohne Zweifel schon ausgestorben und das Lehn an die Landesherren heimgefallen; denn in diesem Jahre verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle mit seinen Brüdern dem Rath und der Bürgerschaft der Stadt Plau das Eigenthumsrecht des Dorfes Queßin 2) mit Befreiung von allen Lehns- und andern Lasten und der Erlaubniß, das Dorf abzubrechen und die Aecker nach ihrem Willen (,,secundum suae voluntatis judicium") zu bebauen; diese Clausel ist etwas anders gestellt, als die in den übrigen der Stadt ausgestellten Urkunden, in welchen gewöhnlich die Legung zur Stadtfeldmark oder zu den Bürgerhäusern gestattet wird.

Der Rath der Stadt Plau wird denn auch bald darauf das Dorf Quesin erworben haben, da es schon im J. 1337 im Befiße der Stadt war. Am 19. Mai 1337 erwarb nämlich die Stadt Plau für sich und die Bauern des Dorfes Queßin die kleine Fischerei 3) auf der sogenannten Weichen Seite im plauer See.

Die frühern Verhältnisse des Dorfes Queßin in sich und zur Stadt Plau erhellen ganz klar aus einem Vertrage 4),

1) Vgl. die Abhandlung über die Burg Kutsin S. 23 flgd.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVII. 3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.

4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII,

welchen die Stadt am 22. Aug. 1348 mit dem Pfarrer zu Quesin (Albern von Tralow) schloß.

Die Pfarre zu Queßin, welche fürstlichen Patronats war und zu welcher die drei Dörfer Queßin, Zarchelin und Leisten eingepfarrt waren, besaß auf der Feldmark Quehin in den J. 1271 und 1348 sechs Hufen und drei (1348) oder vier (1271) Kathen und außerdem aus einem Geschenke des Knappen Reinward von Quezin vom J. 1264 noch zwei vor dem Burgwalle gelegene Kathen, welche zu Pfarrkathen bestimmt waren; ferner besaß sie das Ellernholz vom Dorfe bis zum Hainholze, zwei größere Aalwehren, am Burgwalle und am Lanken, und zwei kleinere Aalwehren am queßinschen Holze, welche einst Reinward von Queßin angelegt und darauf der Pfarre geschenkt hatte, endlich vom Burgwalle einen Zins von 1 Pfund Wachs und den dritten Theil der Pacht, wenn der Pfarrer nicht darauf verzichten wollte.

Im J. 1348 wollte die Stadt das Dorf reguliren und benußte dazu auch die Besitzungen der Pfarre; die Stadt besaß in dem Dorfe wohl nicht viel unmittelbares Eigenthum, da die Familie von Queßin vor ihrem Aussterben wohl schon manches von ihrem Lehnsbesize weggegeben hatte. Die Stadt nahm, zugleich in Betracht des der Pfarre daraus entstehenden Nußens, die sechs Hufen der Pfarre mit drei Kathen für 12 Mark wendischer Pfennige, welche damals 2 Mark reinen Silbers werth waren, an jährlicher Pacht in Erbpacht, um sie zu Stadthäusern zu legen und zu vermiethen, und gab ihr für die drei Kathen einen andern Kathen und zwei Hofstätten mit dem Raum der Burg, welcher Burgwall hieß; dies war wahrscheinlich der lezte Lehnsbesit der Familie von Queßin gewesen. Dazu erhielt die Pfarre, zum Ersaß für das durch die Legung der Bauern auf den ehemaligen Pfarrhufen verloren gehende Opfergeld, einen Kamp von neun Morgen freien Ackers, jedoch so, daß nach Beendigung der Aernte dieser Kamp zur gemeinschaftlichen Weide der Stadt und des Dorfes benußt werden sollte. Statt des von der Pfarre bisher gebrauchten Holzes gab die Stadt der Pfarre, der Küsterei und Schulmeisterei und den Pfarrkathen (subditis rectoris ecclesiae) die Benußung des Erlenholzes vom Kirchhofe bis zu den Dörfern Leisten und Plauerhagen (Hagen), jedoch unter der Bedingung, daß die Pfarre kein Holz ausroden dürfe, um daraus urbaren Acker zu machen, sondern daß der abgeholzte Waldboden zur gemeinschaftlichen Weide der Stadt Plau und des Dorfes Queßin liegen solle; auch ward der Pfarre in den Eichenholzungen des Dorfes Mast und Nuhholz und Antheil an den Vasallengerichtsbrüchen im Verhältniß der Zahl der Pfarrhufen zugesichert.

Nach dieser Regulirung bedingte sich der Rath die Freiheit, das Dorf Quetin, welches mit Einschluß der erwähnten 6 Pfarrhusen im Ganzen 40 Hufen umfaßte, zu wenigstens 12 Kathen, welche von den Käufern 1) persönlich bewohnt wer den mußten, pachtweise zu legen, und machte sich verbindlich, die Zahl dieser Kathen nicht zu verringern. Es ist hiemit nicht gesagt, daß aller Acker zu diesen 12 Kathen gelegt werden sollte, sondern nur gemeint, zu jedem derselben so viel zu legen, als herkömmlich war, d. h. 1 bis 2 Hufen. Ein großer Theil der queziner Feldmark ward zur Vergrößerung der plauer Stadtfeldmark genommen, welche nach der Seite des Dorfes hin nicht weit ging, wenigstens die von der Pfarre in Erbpacht genomme nen 6 Hufen.

Auch ward in diesem Vertrage bestimmt, daß das Dorf Quesin auch fortan gehalten sein solle, zum Bau und zur Besserung der Pfarre beizutragen, wie die übrigen Dörfer der Gemeinde, und daß der Küster und Schulmeister seinen seit Alters herkömmlichen Lohn (pretium) aus Queßin, nämlich 3 Scheffel Roggen und 9 Scheffel Hafer, auch ferner genießen solle. Der Fürst Nicolaus von Werle bestätigte am 22. Aug. 1348 diesen Vertrag und der Rath ratificirte denselben am 24. März 1355.

9.

Das Dorf Kleve oder Kleben.

Zur Stadtfeldmark gehörte gewissermaßen das Feld des Dorfes Kleve, 27 Hufen groß, zwischen der Stadtfeldmark und der Dorffeldmark von Barkow, am linken Ufer der Elde, südlich von der Feldmark Grapentin gelegen. Die Feldmark gehörte seit alter Zeit der Kirche und war ursprünglich zur Erhaltung einer Vicarei, seit der Reformation zum Unterhalt des Pfarrers bestimmt, war jedoch seit früher Zeit der Bürgerschaft der Stadt in Pacht gegeben, so daß jeder Bürger einen Theil der Feldmark beaderte. Man vgl. das Nähere unten bei dem Abschnitte über die Pfarre.

1) Es geht aus dieser Stelle unwidersprechlich hervor, daß die Bauern die Bauerstellen zu Eigenthum oder Erbe kaufen konnten, jedoch gewisse Pächte und Dienste von den Stellen leisten mußten. Es heißt ausdrücklich: wer einen Kathen kaufe, solle ihn auch selbst bewohnen (quicunque hominum aliquam ipsarum kotharum emerit, debet ipsam personaliter inhabitare). Daß die Bauerstellen erblich und frei verkäuflich waren, geht aus unzähligen Stellen hervor, in denen gesagt wird, es solle das verkaufte Bauer-,,Erbe" vor den Schulzen verlassen werden.

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