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noch zur Zeit, da er Markgraf von Istrien war, nach der Vogtei über die Kirche zu Aquileja getrachtet und dieselbe auch von seinem Bruder erhalten, dem er dafür eine Besitzung in Kärnten, Namens Erro (die Benennung scheint irrig zu sein) sammt der Fischerei (in der Drau) und allem zu jenem Hofe Gehörenden gegeben hatte 202). Nachdem aber Heinrich Herzog von Kärn- 202 ten geworden war, trat er, wahrscheinlich weil seine Geschäfte ihn meist ferne von Aquileja hielten, die Besorgung der genannten Vogtei an den Markgrafen Burkhard, als zweiten Vogt, und mit folgender Beschränkung ab. Da nämlich mit der Vogtei über geistliche Gemeinschaften nicht nur das Recht der Vertretung und Vertheidigung derselben, sondern auch die Gerichtsbarkeit über die Personen und Güter der Kirche verbunden war, und da die Vögte theils nach dem Herkommen, theils durch Missbrauch sich auch die Beaufsichtigung der geistlichen Personen anmassten, dies aber der Geistlichkeit unangenehm war, so wusste es der Patriarch Ulrich dahin zu bringen, dass sein Bruder Heinrich als Vogt auf die Gerichtsbarkeit über die kanonische Kirche zu Aquileja (Placitum advocatiae canonicae hujus ecclesiae heisst es in der Verzichturkunde) verzichtete, und dass Markgraf Burkhard, der als zweiter Vogt zur Besorgung der Vogteigeschäfte an Herzog Heinrichs Stelle treten sollte, dieser Verzichtleistung beitrat. Nachdem dies geschehen war, wurde Burkhard an demselben Tage als Vogt von Aquileja eingesetzt, wie wir dies aus der von Rubeis und Ughelli mitgetheilten Urkunde wissen, welche der Patriarch über diese Verzichtleistung hatte verfassen lassen 203).

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Es ist daher nicht leicht einzusehen, wie es in sämmtlichen späteren Bestätigungsurkunden der Päpste und Kaiser heissen könne: Praeterea sicut Burchardus Aquilejensis Ecclesiae Advocatus et postea Henricus placitum Advocatiae in manus Patriarchae Udalrici pro se et successoribus refutarunt 204), da es vielmehr sicut Henricus et postea Burchardus heissen sollte, indem ja Heinrich früher als Burchard Vogt von Aquileja war. Auch Rubeis hat diesen Widerspruch bemerkt und ihn dadurch zu heben gesucht, dass er statt Burchardus den Namen Marquardus vorschlug; und in der That gab es, was er nicht einmal wusste, sondern nur mit divinatorischem Sinne vermuthet zu haben scheint, vor Heinrich einen Aquilejer Vogt, Namens Marquard, wie wir dies aus einer Brixner und aus einer Freisinger Urkunde wissen 205). Derselbe erscheint in den Jahren von 1060-1068 als Vogt des 205 Patriarchen Ravenger und im Jahre 1073 als Vogt des Patriarchen Sieghard. Es ist sogar wahrscheinlich, dass dieser Aquilejer Vogt Marquard der Vater des Herzogs Heinrich war. Dessenungeachtet kann man in der angeführten Stelle statt Burchardus nicht Marquardus lesen, weil es heisst, dass das Placitum Advocatiae in die Hände des Patriarchen Ulrich zurückgelegt worden sei, mithin zu einer Zeit, wo Marquard († 1076) schon lange nicht mehr lebte.

Ich bin daher der Meinung, dass die irrig scheinende Leseart lediglich einem Versehen des ersten Abschreibers zuzurechnen sei, und dass man lesen müsse: Praeterea sicut Henricus Advocatus Aquilejensis Ecclesiae et postea Burchardus Placitum Advocatiae in manus Patriarchae Uldalrici pro se et successoribus refutarunt. Archiv X.

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Dass man wirklich nur so lesen dürfe, und dass in der That nur H. Heinrich

der wahre Verzichtleister gewesen sei, denn Burkhard konnte nicht mehr

Rechte haben als er von Heinrich übernahm entnimmt man aus einer Steininschrift, welche zur Zeit, als Rubeis sein Werk verfasste, noch zu Aquileja vorhanden war, und so lautete: Notum sit omnibus fidelibus Christi, qualiter ego Heinricus Dux totum placitum Advocatiae Canonicae hujus Ecclesiae pro mea anima et Liutkardae uxoris meae Sanctae Mariae et Fratribus his, coram Clericis et Laicis, collaudante et confirmante Domino Vodalrico Patriarcha fratre meo dederim: videlicet eo tenore, ut semper in festivitate omnium sanctorum optimum servitium Canonicis his in vita mea a Praeposito eorum fideliter administretur et C (centum) pauperes pascantur: post mortem vero meam in 206 meo anniversario totum istud supradictum adimpleatur 200).

Der Herzog bedingte sich für die Verzichtleistung auf das Placitum Advocatiae über die canonische Kirche, d. i. über das Domcapitel, wodurch jenes auf den Propst als den Vorstand desselben überging, eine Gegenleistung aus, und zwar eine solche, welche einzig und allein den Zweck hatte, sich bei den Chorherren und den Armen zu Aquileja in gutem Andenken zu erhalten. So lange er lebe, sollen am Festtage Aller Heiligen vom Propste die Chorrherren mit einer trefflichen Mahlzeit bewirthet und 100 Arme gespeiset werden; nach seinem Tode aber soll dies jedesmal an seinem Sterbetage geschehen. Desshalb haben sie auch nicht vergessen, letzteren im Necrologium mit den Worten anzumerken: II. Nonas (Decembris) Heinricus Dux et Advocatus obiit, qui placitum Advoca207 tiae Fratribus dedit. Notum sit (ganz wie oben) 207).

Diese Verzichtleistung beweist, in welch' gutem und freundlichem Verhältnisse Herzog Heinrich mit seinem Bruder, dem Patriarchen, und dessen Kirche stand, und dass man sonach keinen Grund zur Annahme habe, er sei der Schenkung Krains an Aquileja entgegen gewesen, weil er in der Urkunde nicht unter den Fürbittern angeführt werde.

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Wann die Verzichtleistung geschehen sei, wird nirgends angegeben. Hermann Scholliner in seiner Abhandlung „De Gerbirge Geisenfeldae sepulta" meint, sie sei erst kurz vor Heinrich's Tode geschehen. Dies ist jedenfalls irrig, denn dann würde H. Heinrich in der angeführten Steininschrift nicht haben sagen könpro mea anima et Luic ardae uxoris meae, sondern er würde gesagt haben: pro mea anima et Sophiae uxoris meae, da Luit karde seine erste, Sophia aber seine dritte Gemahlin war. Ich bin vielmehr der Meinung, dass die mehrmals erwähnte Verzichtleistung schon bald nach 1090 geschehen sei. Denn sie war ein vorläufiger Act, dem die Einsetzung des Markgrafen Burkhard als Vogtes folgte. H. Heinrich hörte nicht auf, Vogt von Aquileja zu sein, nur zur wirklichen Besorgung der Vogteigeschäfte wurde ein zweiter Vogt eingesetzt, wie man auch in den Monumentis Boicis bei vielen Klöstern nebst dem Advocatus auch einen Subadvocatus findet. Ein solcher war, wenn er auch nicht so genannt wird, der Markgraf Burkhard gegenüber dem H. Heinrich als eigentlichem Vogte. So lange dieser Markgraf von Istrien war, besorgte er die Vogtei selbst, nachdem er aber 1090 Herzog von Kärnten geworden war, brauchte er einen Stellvertreter und wählte sich dazu den Markgrafen Burkhard. So erkläre ich mir die Sache und setze

demnach obige Verzichtleistung in das Jahr 1090 oder eines der nächstfolgenden Jahre.

In Betreff der Mark, welcher Burkhard vorstand, bleibe ich bei meiner in der III. Abtheilung ausgesprochenen Ansicht, dass er Markgraf von Friaul gewesen sei. Dahin weiset seine Einsetzung als Vogt von Aquileja, dahin auch der Umstand, dass sowohl sein Bruder Berthold, der schismatische Erzbischof von Salzburg, als auch seine Witwe Azzica dort Besitzungen hatte.

Doch sehen wir uns wieder um, wie es seit 1090, wo wir den Faden abgebrochen haben, mit der Sache des Kaisers Heinrich IV., an welche sich noch durch einige Zeit auch da Geschick der beiden noch lebenden Eppensteiner knüpft, gestanden habe.

Das Jahr 1091 begann für den Kaiser glücklich, indem sich ihm Mantua ergab, nachdem es eine Belagerung von einem Jahre ausgehalten hatte; auch die Römer waren genöthiget, den von ihnen schon lange vertriebenen Gegenpapst Guibert wieder in die Stadt aufzunehmen, obgleich der rechtmässige Papst Urban II. von Benevent aus von neuem über ihn und seine Anhänger den Bannstrahl schleuderte. Aber man kümmerte sich darum in Italien und Deutschland nur wenig, man war der Sache bereits gewohnt, und selbst in Alemannien, wo der Kaiser früher mehr Feinde als Freunde hatte, schlossen sich nun viele an ihn an. Selbst Welph, dessen Sohn, Mathilden's Gemahl, in Italien im verflossenen wie in diesem Jahre nicht glücklich war, reiste zum Kaiser in die Lombardie, um sich mit ihm auszusöhnen, wenn er die Sache des Gegenpapstes aufgeben und ihm, seinem Sohne und den übrigen Anhängern der päpstlichen Partei die ihnen weggenommenen Besitzungen wieder zurückgeben wollte. Berthold von Constanz sagt, der Kaiser habe diese Bedingung nicht annehmen wollen 208). Wäre er unbefangen gewesen, so hätte er vielleicht gesagt, der 208 Kaiser, umstrickt, wie er nun einmal war, durch sein bisheriges Verfahren, habe sie nicht annehmen können. Denn gab er Guibert auf, so musste er alle Kirchenfürsten aufgeben, die es bisher mit ihm gehalten hatten, gäbe er den Päpstlichen ihre Güter zurück, so machte er sich alle seine Anhänger, die damit bereichert worden waren, zu Feinden. Das sah der Kaiser, dem es vor Allem um seine Erhaltung zu thun war, wohl ein und vermied es darum, sich zwischen zwei Stühlen niederzusetzen. Welph kehrte ergrimmt nach Baiern zurück, erregte dem Kaiser neue Feinde, und betrieb sogar die Wahl eines neuen Gegenkönigs, man sagte, er habe es selbst werden wollen konnte sie aber nicht durchsetzen. Berthold von Constanz sagt, die Trägheit oder das Übelwollen Einiger habe es nicht dazu kommen lassen, ich möchte aber lieber glauben, die Furcht vor Erneuerung solcher Greuel, wie sie in den früheren Kriegen K. Heinrich's gegen seine Gegenkönige Rudolf und Hermann vorgekommen, habe die Besonnenen von der Aufstellung eines neuen Gegenkönigs abgeschreckt.

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Auch 1092 kämpften der Kaiser und sein älterer Sohn Konrad, den er schon 1087 als König hatte ausrufen lassen, glücklich gegen den jüngeren Welph, den Gemahl der Markgräfin Mathilde, deren Güter furchtbar hergenommen wurden, während in Deutschland die Grossen Alemanniens Berthold (III.), (der Sohn des 1090 verstorbenen Berthold's II. von Zäringen), welcher bisher noch kein Herzogthum hatte, obgleich er den Namen eines Herzogs schon seit langem

zu führen pflegte, zum Herzoge von Schwaben einsetzten, um an ihm einen kräftigen Schirmer der päpstlichen Sache zu haben.

Alles Missgeschick, das den Kaiser bisher getroffen hatte, war nichts gegen den Schlag, der ihn 1093 traf und tödtlich verwundete. Sein Sohn Konrad, der deutsche König und bisher sein alter ego in Italien, erlag den Verführungskünsten der Italiener und fiel vom Kaiser, seinem Vater, ab. Die eiserne Krone, die man ihm jetzt schon anbot, und die römische Kaiserkrone, die man ihm in Aussicht stellte, waren der Preis des schändlichen Verrathes. Die guelfische Partei, Mathilde mit ihrem Gemahle an der Spitze, hatte Grund, sich darüber zu freuen, denn sie hatte einen Sieg über die Natur davon getragen, die doch sonst den Sohn mit so festen Banden an den Vater knüpft. Aber Konrad zerriss diese heiligen Bande und schloss einen engen Bund mit den Feinden seines Vaters und Herrn. Nachdem dieser unnatürlichen Verbindung auch die lombardischen Städte Mailand, Cremona, Lodi und Piacenza beigetreten waren, ging des Verräthers erste Sorge dahin, die Alpen-Übergänge, die von Deutschland nach Italien führten, zu besetzen, und so seinem Vater jede Hülfe von Deutschland her abzuschneiden.

Als K. Heinrich diesen Verrath erfahren hatte, liess er seinen Sohn von allen Seiten umstellen, und bekam ihn auch wirklich gefangen; aber die guelfische Partei, welcher alles daran lag, ihn für ihre Sache auszubeuten, wusste ihn, sei es durch Bestechung oder Gewalt, wieder zu befreien, und führte ihn nach Mailand, wo ihm der Erzbischof die eiserne Krone der Lombardei aufsetzte ,,mit Beistimmung des Herzogs Welph von Italien und Mathilden's seiner theuersten Gemahlin" setzt Berthold bei. Also der deutsche König ward König der Lombardie nicht durch Gottes, sondern durch Welph's und Mathilden's Gnade! Auch der alte Welph aus Baiern kam herbei, um dem Geschöpfe seines Sohnes seine Anhänglichkeit zu bezeigen, und sah mit Freuden das in Italien erreicht, was er in Deutschland nicht mehr hatte durchsetzen können. Kein Wunder, dass der Kaiser, vom Schmerz über einen solchen Verrath übermannt, sich das Leben nehmen wollte, woran er jedoch durch das Dazwischenkommen der Sei209 nigen verhindert wurde 209).

Mehr mit Verdruss als mit Schmerz musste ihn aber das Benehmen seiner zweiten Gemahlin, einer ruthenischen Princessin, Praxedis, die Deutschen nannten sie Adelheid, erfüllen, welche aus Hass gegen den Kaiser 1094 heimlich den Hof verliess und zur Gräfin Mathilde und deren Gemahl Welph entfloh. Papst Urban II. hielt 1095 zu Placentia, und zwar weil keine Kirche für die Versammlung gross genug war, auf freiem Felde eine Synode mitunter auch zu diesem Zwecke, um die Klagen der Kaiserin gegen ihren Gemahl in Gegenwart so vieler Bischöfe, Äbte, Kleriker, Fürsten, Grafen und Freien zu vernehmen, 210 und somit den Kaiser moralisch zu vernichten 210). Es ist schwer zu entscheiden, was hierbei zu missbilligen war, der Zweck oder das Mittel oder Praxedis' Benehmen. Wenn sie auch gerechten Grund gehabt haben mochte, sich über ¡hren Gemahl zu beklagen, so betrafen ihre Beschwerden doch Verhältnisse so zarter Natur, die besser bedeckt als enthüllt werden, und deren Verhandlung selbst von Schwurgerichten der Öffentlichkeit entzogen wird. Dass eine geistliche Synode unter dem Vorsitze des Papstes die mindest geeignete Versammlung

für solche Enthüllungen sein musste, kann doch jeder Unbefangene leicht einsehen. Des Kaisers Feinde aber dachten hierüber freilich anders.

1095 gab es auch noch ein anderes Scandal, jedoch auf der entgegengesetzten Seite. Welph V. liess seine Ehe mit Mathilden als getrennt und ungültig erklären 211). Die italienischen Gelehrten haben sich über den Grund 211 davon die Köpfe zerbrochen und konnten es nicht begreifen, wie Welph Mathilden, diesen Ausbund aller Tugenden, die Gebieterin über halb Italien, die Besitzerin unermesslicher Reichthümer, habe verlassen können.

Uns scheint es nicht so schwer zu sein, die Handlungsweise Welph's zu begreifen, und sogar vernünftig zu finden. Die Ehe war nicht aus gegenseitiger Neigung, denn Welph war um vieles jünger als Mathilde, sondern bloss aus politischen Beweggründen geschlossen worden, und zwar von Seite des jungen. Welph, auf Antrieb seines Vaters Welph IV., um Mathilden's grossen Länderbesitz entweder durch eine Verschreibung an sich zu bringen oder wenigstens auf seine mit ihr zu erzeugenden Kinder zu übertragen. Keines von beiden ging in Erfüllung. Mathilde verschrieb ihrem Gatten nichts, sondern es ging vielmehr das Gerücht, sie habe schon bei Lebzeiten des Papstes Gregor VII. ihre Besitzungen dem römischen Stuhle vermacht. Kinder aber konnte er mit ihr nicht zeugen, denn sie gestattete ihm nicht die Ausübung der ehelichen Rechte. That Welph hiermit nicht klug daran, dass er sie verliess? Der alte Welph eilte auf die Kunde davon aus Baiern herbei, und wollte die Getrennten wieder vereinigen, aber vergebens; beide Theile bestanden auf der Trennung.

Dies Ereigniss, so unangenehm es in vielfacher Beziehung für die päpstliche Partei war, brachte jedoch zunächst keine Veränderung in der Lage der italienischen Angelegenheiten hervor, die für den Kaiser sehr schlecht standen. Der rechtmässige Papst war nicht nur zu Rom frei, sondern konnte sogar ungehindert zu Piacenza eine Synode halten. Als er nach deren Beendigung nach Cremona gekommen war, hielt ihm König Konrad den Steigbügel und ward dafür als ein Sohn der Kirche begrüsst, und mit der Hoffnung der baldigen Erlangung der Kaiserkrone geködert. Und so fest schien letzteren der Bestand seiner Herrschaft, dass er zu Pisa mit der Tochter des Herzogs Robert von Sicilien, die ihm eine unerhörte Geldsumme zubrachte, seine Hochzeit feierte 212).

In Deutschland hingegen besserte sich die Lage des Kaisers in soweit, als der alte Welph nicht nur von seiner bisherigen Feindseligkeit gegen denselben abstand, sondern ihm sogar Freunde zu erwerben suchte. Der Grund dieses auffallenden Gesinnungswechsels war kein anderer als einerseits sein Groll gegen die Markgräfin Mathilde, und andererseits die Voraussicht, dass bald ein Fall eintreten müsse, wo er der Gunst und Hülfe des Kaisers bedürfen werde. Aber er war in seinem Bestreben, letzterem Anhänger zu erwerben, nicht glücklich, da ihm die kaiserliche Partei, deren Feind er bisher gewesen war, nicht traute, die päpstliche aber, aus Furcht vor dem Bannstrahle, mit K. Heinrich, so lange er sich ausserhalb der Gemeinschaft der Kirche befände, sich in keine Verbindung einlassen wollte. Jedenfalls aber war durch Welph's Übertritt der vorher feste und mächtige Bund der Päpstlichen in Deutschland gesprengt, und schon dies war für den Kaiser eine Erleichterung.

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