seiner Vorlage ist die Unklarheit sehr begreiflich. „Antiochos soll abtreten die Gebiete nördlich des Hauptkammes des Tauros und das da ein solcher nicht überall als Grenze vorhanden ist Tal des Alata-Tschaï". So haben wir interpretiert. Natürlich war damit auch besagt, daß die Küste westlich des Alata-Tschaï aufgegeben werden mußte. Aber bei allzu wörtlicher Pressung des Satzes konnte jemand hineinlesen: nördlich Pamphylien ist wieder ein klarer Hauptkamm vorhanden, also hat er die Grenze zu bilden. Es ist begreiflich, daß die Regierung in Antiocheia das versuchte, ebenso begreiflich, daß Rom sich nicht darauf einließ1). Wir würden bei der angenommenen Grenzführung die Stadt Seleukeia am Kalykadnos nicht mehr als seleukidisch anzusprechen haben. Nun haben wir (Dittenberger Syll. II3 644/5, dazu Österr. Jahresh. 1915 Beiblatt Sp. 16 ff.) von dort eine große Stele, bedeckt mit Ehrendekreten für den aus Seleukeia stammenden Eudemos, den Minister Antiochos' IV. Setzt das keine Reichszugehörigkeit voraus? Auch nicht, denn gerade Seleukeia ehrt seinen berühmt gewordenen Sohn nicht, sondern Argos, Rhodos, Boiotien, Byzanz, Lampsakos, Kalchedon und Kyzikos tun dies. War Seleukeia nicht nur die Heimat des Ministers 2), sondern ein loyaler Untertan des Antiochos, wäre das Schweigen seltsam. Ist Seleukeia aber nicht seleukidisch, sondern z. B. pergamenisch, ist die Inschrift sehr begreiflich. Wenn Byzanz oder Argos dem seleukidischen Minister huldigen, hat das einen sehr platonischen Wert, bei einer Grenzstadt dicht an den seleukidischen Grenzpfählen hätte das einen höchst bedenklichen politischen Beigeschmack. Voraussetzung.bliebe natürlich immer, daß der Staat, zu dem Seleukeia gehörte, mit dem Seleukidenreich gute Beziehungen hatte. War es Pergamon, trifft das zu, wie die fast gleichzeitige Inschrift Dittenberger O. G. Inscr. I 248 zeigt 3). 1) Zumal durch die Übergabe von Perge Polyb. XXI 44, 1ff., Liv. XXXVIII 15, 6 ff., also vor dem Frieden, die Absicht der Parteien längst geklärt war. 2) Königliche Minister, die nicht aus Poleis stammen, die ihrem Herrn untertan sind, sind in der ganzen hellenistischen Geschichte eigentlich die Regel, an jedem Hof sind alle Gaue der griechischen Welt vertreten. 3) Eine andere Möglichkeit als die Zugehörigkeit zu Pergamon wäre die Existenz als freie Stadt, dann sicher politisch nach Rhodos tendierend, etwa wie Aspendos. Hierfür fehlt das Material. Die Münzen liefern keine Hülfe für die behandelte Grenzfrage. ImhoofBlumer, Kleinas. Münzen II 482 kennt von Seleukeia nur Stücke vom 1. Jahrhundert an, diese autonomer Prägung; Head. Hist. Num.2 727 sagt, daß vielleicht am Ende des 2. und zu Beginn des 1. Jhdts. seleukidische Könige in II. Die Herren Karthager. Polyb. VII 9, 5 sind im Vertrag Hannibals mit Philipp V von Makedonien als die eine vertragschließende Partei genannt neben Hannibal, den Karthagern seiner Umgebung, Utika und den karthagischen Untertanen die κύριοι Καρχηδόνιοι und zwar an erster Stelle. Die Texte haben es beibehalten, Beloch, Klio I 283 f. hat die Herren Karthager als neugriechisch abgelehnt, er will statt dessen die Túquoi aus dem zweiten Handelsvertrag mit Rom (Polyb. III 24, 3) einsetzen. Aber die Tradition hat recht, es liegt eine Übersetzung aus dem punischen vor, wir erkennen, daß das karthagische, nicht das makedonische Vertragsschema zu Grunde liegt. Die Bürger einer Stadt heißen im ganzen Bereich der phoenikischen und kananäischen Sprachgruppe die Herren", y, der Stadt. Im alten Testament haben wir Josua 24, 11 die „Herren“ von Jericho (Schicht E, 8.-7. Jhrdt.), Richter 9, 2 die von Sichem (9. Jhdt.), Sam. I 23, 12 die von Kegila (Schicht K, 9. Jhdt.) 1). Das epigraphische Material 2): C. Inscr. Sem. I 120 ist die bekannte griechisch-phoenikische Bilingue, eine Bürgerin von Byzanz erscheint als by. Die „Herren" Bürger von (= Maşûb 2 südl. Tyros) setzen der Astarte eine Weihung (Lidzbarski, Nordsem. Epigr. 419, datiert auf 222 v. Chr.). Ephem. sem. Epigr. II 168 ist ein (oder mehrere) Bürger Herr von Byblos erwähnt (etwa 8. Jhdt.). = Am häufigsten ist der Sprachgebrauch in Nordafrika. C. Inscr. Sem. I 309 weiht noch in dem punischen Karthago ein „Herr" von Thuburbo (oder Thubursicum) einen Stein (etwa 200-146 v. Chr.). Etwas jünger ist (datiert auf 139/8) die Weihung des MasinissaTempels in Thugga durch die an, die Herren von Thugga, etwa in caesarische Zeit gehört der Tempel bei Bir bou Rekba, den die Herren" von Thinissut errichten 3). " = An kleineren neupunischen Texten gehören hierher die Texte Bull. Arch. du Comité des Travaux 1889, 98 Chabot Journ. Asiat. 1916, 96, ferner Chabot a. a. O. 97 und 105 (Weihungen und Grabsteine von Herren" Bürgern von Mactar), ferner von den Seleukeia geprägt haben. Eine Gegeninstanz fehlt also tatsächlich; eine Wiedergewinnung der Stadt in spätseleukidischer Zeit ist höchst unwahrscheinlich, die zweifelhaften Münzen werden anderswohin gehören. 1) Numeri 21, 28 wird durch den Text der LXX erledigt. 2) Das ältere auch bei Lidzbarski, Nordsem. Epigr. s. v. bya (S. 239). 3) Thinissut ist die lateinische Form, die semitische Schreibung in Eph. sem. Epigr. III 58 ist an, wohl mit Berliner, Révue Assyr. 1916, 55 in NIM zu ändern. Letzter Abdruck von Vassel Bull. Archéol. 1920. „Neopunica“ aus Schroeder, Phoenik. Sprache, die Nummern 7 (= Chabot a. a. O. 88), 45 (= Chabot 92), 66 (= Chabot 93), 67 (ebda), 69 (= Chabot 94), endlich Ephem. sem. Epigr. II 187 f. Überall handelt es sich um Weihungen oder Grabsteine, wo die Herkunft durch mit dem Ortsnamen bezeichnet wird, Neop. 66 f. haben wir den Plural, die von Mactar, die oben letztgenannte Inschrift übersetzt mit Galensis. Die Münzen vervollständigen das Bild, wir kennen als Münzherren die Herrschaft" = Bürgerschaft (yan, byaw, nby) von Panormos (7), Gades, Tingis, Lix 1). " von (בעלת שבעל מבעל) Diese Liste genügt, sie sagt dem Semitisten nichts Neues, als Parallele zu Polybios mochte sie hier Platz finden. Es sei noch erwähnt, daß nun aber nicht das Túgio von Polyb. III 24, 3 in Kúgio umzuwandeln ist, wie Hirschfeld gelegentlich wollte, denn aus dem lateinischen Exemplar hat Polybios herausgelesen, daß die Tyrier aus Asien in den zweiten Vertrag mit Rom eingeschlossen waren (a. a. O. 24, 1). Letzteres ist natürlich verkehrt 2), aber setzt das Wort Tyrier im Original voraus. Daß die Karthager sich lange die „Tyrier aus Kartbago“ nannten —und dann im amtlichen Stil länger als im lebendigen Sprachgebrauch ist sehr naheliegend. np ist kein Eigenname, sondern heißt die neue Stadt", die Kolonie. Die Einwohner sind nicht die Kolonisten", sondern die Tyrier in der Kolonie. Im vierten Jahrhundert, zur Zeit der Handelsverträge mit Rom3), war der alte Sprachgebrauch lebendig, im dritten, bis zur Zeit Hannibals, starb er ab, die neue Stadt wurde zum Eigennamen Karthago, wie die Colonia" zum Eigennamen Cöln geworden ist. 1) Head H. N. 3, 162, 889, 890. Ältere Literatur daselbst und Lidzbarski, Nordsem. Epigr. 239. 2) Beloch, Klio I 283 f., Täubler, Imper. Rom. I 257. 3) Ich setze den ersten Mitte, den zweiten Ende des 4. Jahrhunderts; ein Gang durch die Funde der Forumsnekropole aus dem 6. Jhrhdt. sollte jedermann klarmachen, daß damals Rom keinen großen überseeischen Handel hatte, der Handelsverträge wie die polybianischen nötig machte. Epigraphisches aus Syrien. Von Mark Lidzbarski. Vorgelegt in der Sitzung am 22. Februar 1924. = Bei den ergebnisreichen Grabungen in Ṣāliḥīje am Euphrat fand Cumont auch einen kleinen Tempel, in dessen Innern sich an den Wänden Stufenbänke für die Kultmitglieder hinziehen '). An den einzelnen Plätzen fanden sich griechische Inschriften, die die Inhaber nennen. Die Inschriften sind durchweg datiert, und sie stammen alle bis auf eine, die um ein Jahr älter ist, aus dem Jahre 373 Sel. 61/62 n. Chr., während die gleichfalls gefundene Stiftungsinschrift das Jahr 343 Sel. 31/32 n. Chr. nennt. Die in den Inschriften vorkommenden Personennamen sind zum größten Teil griechisch, doch finden sich unter ihnen, was für diese Gegend selbstverständlich ist, auch orientalische. Einige dieser Namen sind leicht verständlich, doch bedürfen die meisten der Erklärung. Von einer der Inschriften (31) hatte Herzfeld schon früher einen Abklatsch mitgebracht, und sie wurde in dem Werke Archäologische Reise im Euphrat- und Tigris-Gebiet von Friedrich Sarre und Ernst Herzfeld, Bd. II, p. 393 mitgeteilt. Hiller v. Gaertringen las darin die Namen Ριγουτάν (δ)ρα Γηαδάδου, darauf erklärte ich nádados als 777 N8, d. h. Hadad ist herrlich. Die richtige Abtrennung ergibt sich aus der Inschrift 32 bei Cumont, die den Namen [Playeißnlos bietet. Danach liest Cumont dort Ριγουταῖ Ραγαδάδου. Τα Ριγονται zieht er Nm, den Namen einer der angeblichen Dienerinnen der Esther für den Sabbat nach dem Targūm šēnī heran. Diese Erklärung wäre an sich zulässig, aber die drei Namen enthalten offenbar dasselbe Element, und für die beiden anderen paßt die Ableitung von nicht. Das Richtige geben uns die AT.lichen Namen, LXX 'Payovýλ, und , LXX Payav, an die Hand. Wie hier dem griechischen pay с Wozu, רער רעואל zugrunde liegt, so auch dort. Bei רעה semitisches 1) Siehe Le temple aux gradins découvert à Salihiyeh et ses inscriptions, par Franz Cumont. Syria IV (1923), p. 203-223. jetzt aus den aramäischen Papyri von Elephantine der in ihnen נבורעי ebenso wie in dem Namen רעי zugrunde liegt, ist רעיהדד in den Papyri von Elephantine wohl ein Verb. Freilich ist es nun mit רעו רעואל wie in רעה finden, ungewin, ob in ihnen dasselbe (رضی der Bedeutung sich anschließen" 2) oder (= 7,) im Interessant ist, daß auch in den Namen der neuen Inschriften ist wohl das y so zu erklären, ebenso אתרעתה, עתרעתה 24ttoyuttg in dem Namen Bagyáτns (=) in einem Graffito aus Ṣāli- Von der zweiten Zeile der Inschrift 31 bietet die Zeichnung was Cumont liest: yvvy Zagră τov [Họα]xλíov. Er bemerkt dazu: 1) Siehe Praetorius, ZDMG LVII (1903), p. 781. |