Einsiedeln, New-York, Cincinnati und St. Louis. Druck und Verlag von Gebr. Karl & Nikolaus Benziger. 1886. No Urkunden aus Uri. 1 Abtheilung. Gesammelt von Ant. Denier 1 129 Der Vocabularius Beronensis. Von Dr. Renward Brandstetter Die Schlacht von Arbedo nach Geschichte und Sage. Von Dr. Th. v. Liebenau 173 187 Der Medailleur Johann Karl Hedlinger. (Schluß). Von Johannes 221 Literaturverzeichniß der V Orte vom Jahre 1884. Von Jos. Leop. Jahresbericht. I. 43. Jahresversammlung des hiftorischen Vereins der V Orte. Schwyz, den 23. Sept. 1885. Sieder war es ein prächtiger, klarer Herbstmorgen, der die Mitglieder des historischen Vereins der V Drte von allen Seiten per Bahn und Schiff zur Jahresversammlung, dieses Mal nach dem schönen Hauptorte des Standes Schwyz führte. Um 10 Uhr begannen die Verhandlungen im großen Saale des Rathhauses, an dessen Wänden die lange Reihe von Landammännern gar feierlich auf uns Epigonen herniederblickte; in einem Schranke in der Mitte des Saales hatte eine kundige Hand die wichtigsten Urkunden zur Geschichte des Landes zu einer eigenartigen Ausstellung vereint. Der Festpräsident, Herr alt Landammann Karl Styger, heißt die Versammlung willkommen mit einem Rück- und Umblick auf Geschichte und gegenwärtigen Bestand des Vereins und der aus ihm hervorgegangenen kantonalen Gesellschaften; er constatirt überall reges, frisches Leben, das denn auch im In- und Auslande freundliche Anerkennung finde: das beweise die stete Erweiterung und Befestigung unserer wissenschaftlichen Verbindungen. Dem Protokoll der legtjährigen Versammlung wird die Genehmigung ertheilt; zu Stimmenzählern werden ernannt die HH. Major Eberle von Schwyz und Pfarrer Denier von Attinghausen, zu Rechnungsrevisoren die HH. Landschreiber Weber von Zug und Kanzleidirector Kälin von Schwyz. " In längerem Vortrage liefert sodann Hr. Landammann Styger interessante Beiträge zur Geschichte des Strafrechtes im Lande Schwyz“. Der Vortrag ruht auf theilweise ungedrucktem Material und darum ist um so eher zu hoffen, daß der Vortra= gende dem Wunsche der Versammlung nach Publication desselben in dieser oder einer andern ihm beliebenden Form entsprechen werde. |