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Lokalvisitationen 1577-1586.

Magdeburg, St. Arch. A 50, XI No. 68 I, Bl. 181 fg., II, Bl. 99 fg., III, Bl. 79 fg ; No. 69, Bl. 511 fg.; No. 70, Bl. 781 fg.; No. 73, Bl. 403 fg.; No. 76, Bl. 82 fg.; No. 80, Bl. 39 fg.; No. 81, Bl. 36 fg. u. Bl. 234 fg.

Liebenwerda (Lieben werdaw)

mit den eingepfarrten Dörfern Dobra, Zeischa, Deissa (Teissa, Theißa, Theissa), Maßdorf (Masdorf), Zobersdorf (Zobbersdorff) und Lausitz. Alle diese Dörfer sind Amtsdörfer, nur Deissa gehört (1578 und 1579) halb den Erben Sigismunds Brantsteins (Brandensteins) zu Neudeck (Wiederau), halb Rudolf von Köckeritz (Kokeritz) auf Groß Brommitz.

Über das Patronat über die Kirche sind folgende Angaben gemacht: 1577: Das Pfarrlehn gehöret dem Churfürsten zu Sachsen laut der Visitation, ao. 55 gehalten; es berichtet aber der Pfarrherr, daß die Universität zu Wittenbergk und der Heuptmann zu Liebenwerda dessentwegen streitig sein. 1578: Des Lehens halben entstehet der Streit daher, weil Churfürst Johann (!) Friedrich diese Kirche zum Stift Wittenberg geschlagen hat, wie solches in des Philippi Bericht weitläuftiger steht. 1579: Das Pfarrlehn gehört unserm gnädigsten Herrn, dem Churfürsten zu Sachsen, laut der Registratur anni 1529, item anni 1555; dawieder berichtet die Universität Wittenberg, daß sie habe das ius patronatus vermöge churfürstlicher Durchlauchtigkeit Original-Verordnung, wie solches die Registratur anni 1575 besagt. 1580 ist ebenso, wie in den Vorjahren bemerkt, daß die Kollatur zwischen der Universität und dem Amtshauptmann streitig ist, und es ist hinzugefügt: der itzige Superintendent ist vom Rat vocirt und von der Universität confirmirt worden.

Die Zahl der Kommunikanten der Gesamtparochie wird 1577 mit 1159, 1580 mit 1130 angegeben; 1580 sind die Kommunikantenzahlen für die einzelnen Orte registriert: Liebenwerda 690, Dobra 82, Zeischa 45, Deissa 58, Maßdorf 100, Zobersdorf 81, Lausitz 103.

Als Pastor" und Superintendent bleibt die ganze Zeit im Amte: M. Thobias Beuther aus Annaberg, 1577: 43 (1578: 46, 1580: 45) Jahre alt, hat in seinem Vaterlande bis ins 18. Jahr studiert, ist dann 7 Jahre in der Fürstenschule zu Meißen gewesen und hat darauf 6 (4) Jahre in Leipzig studiert. Hierher ist er zuerst als Schulmeister berufen. Nach 8 Jahren ist er dann (1574) zum Diakonus und 1576 zum Pfarrer befördert.

Diakonus ist ebenfalls die ganze Zeit über M. Martin Stoes (Stoß, Stosius) aus Widra (Wiederau), der zu Herzberg und Torgau frequentiert und dann 6 Jahre in Wittenberg studiert hat. Er ist 1577: 27 Jahre alt, 12 Jahre hier, „ein gelehrter Mann, der sich seiner irrigen opiniones de coena domini und libero arbitrio begeben"; der Superintendent soll aber doch fleißig Achtung auf seine Lehre geben.

Ludirektor ist M. Johannes Gerlach (Gerlachius) aus Liebenwerda, der zuerst in seiner Vaterstadt die Schule und darauf in Wittenberg

die Universität 4 Jahre als kurfürstlicher Stipendiat und 1 Jahr auf eigene Unkosten besucht hat, wo er, auf den in der Schule gelernten primis rudimentis graecae et latinae linguae weiterbauend, Theologie und Philosophie studiert hat, 1577: 30 Jahre alt, 31 Jahre hier, ein feiner, gelehrter Mann, der mit der Zeit zu einem Mehreren gefördert werden möchte.

Als Kantor ist Samuel Kruger (Krüger) genannt, 1577: 28 Jahre alt, 4 Jahre hier, der, ebenfalls ein Stadtkind, dasselbe von seinem Studiengange berichtet, nur daß er 4 Jahre in Wittenberg auf Vaters Unkosten studiert hat. Er wird als fleißig und zu diesem Dienst gelehrt genug bezeichnet.

Dazu wird als Tertius in schola, der zugleich nun das Küsteramt versieht, genannt: Petrus Tzschernick (Zirnack), auch zu Lieben werda geboren, 1577: 49 Jahre alt, im 3. Jahre hier im Dienste, hat,,zu Leipzig studiert und das Handwerk (er ist Schuster seines Zeichens) gelernt".

Als Maidlein- oder Jungfrau-Schulmeister endlich amtiert Samuel Preßbergk (Proßberg, Bresberg) aus Sonnewalde, ein Tischler, der zu Torgau bis ins 18. Jahr in die Partikularschule gegangen und nun 1577: 48 Jahre alt, 12 Jahre hier in seinem Dienste steht. von ihm gesagt: vordem etwas unfleißig, hat sich gebessert.

1577.

1577 ist

Der Pfarrherr tut seine Predigten Gottes Wort, den Schriften Lutheri, Augspurgischer Confession, auch den Artikeln, zu Torgaw wiederholet, gemäß, weiß wider dieselben (Artikel) aus Gottes Wort nichts fürzubringen. Auch ist sein Diaconus, welcher zuvor etliche irrige opiniones (de coena dom. et libero arbitrio) gehabt, nachdem er von dem ehrwürdigen und hochgelahrten Herrn Doctor Jacobo Andreae gnugsam Bericht zu Hertzberk bekommen, nunmehr zufrieden, lehret dem Wort Gottes und Schriften Herrn Luthers gemäß.

Am Sonntage erkläret der Pfarrherr zur Messe das gewöhnliche Evangelium, der Diacon Catechismum zur Vesper hora 2 (1) durchs ganze Jahr, und kommen alle Eingepfarrten in beide Predigten. In Dobra hält der Diacon alle 3 Wochen das Amt (und predigt dort, 1578). In der Woche aber auf den Mittwoch erkläret der Pfarrherr Genesin hora 6 zur Sommerszeit und hora 7 Winterzeit, ist noch in dem ersten Capitel, Diacon am Freitag epistolam dominicalem durchs ganze Jahr eadem hora. An den hohen Festen Weihenachten, Ostern, Pfingsten werden den ersten Tag drei Predigten gethan, frühe hora 6 erkläret der Diacon kürzlichen die Historia de festo, zur Messe Pfarrherr das Evangelium, zur Vesper Diacon Epistolam. Die Fasten hindurch geschehen. zwei Predigten von der Passion Christi Mittwochs und Freitags, und wechseln der Superintendent und Diacon iährlich um mit den Predigten 1).

) 1580 wird dieses näher so erläutert, daß der Pfarrer das eine Jahr diese beiden Predigten hält und der Kaplan dann das nächste Jahr.

In der Woche predigt der Pfarrherr einen Tag den Catechismum sambt der Haustafel in einem Dorfe, deßgleichen tut der Diacon auch, und hat ieder drei Dörfer 1) zu bestellen. Wenn ein Stück ist ausgeleget, werden die Zuhörer, Jung und Alt, examinieret, was sie behalten haben. Nach gehaltenem Examen fahren sie in der Predigt fort. Auch haben der Superintendent und Diaconus ieder einen Knaben, die müssen wochentlich auf dem Dorfe die fünf Stücke des Catechismi den Kindern von Wort zu Wort fürsprechen.

Examen mit den Knechten, Mägden und Kindern ist weder in der Stadt noch auf den Dörfern gehalten worden. Vor einem Jahre nach der Vesperpredigt hat der Pfarrherr die Knaben und Mägdlein aus den Schulen wechselweise lassen in der Kirche die 5 Stücke des Catechismi mit der Auslegung recitieren und dieselben alsdann in der Eltern Gegenwart gefraget, hat aber nicht lange gewähret (der Diakonus gibt aber an, daß dies immer noch geschieht). Die Kinder und Gesinde werden unfleissig zum Catechismus gehalten.

Ceremonien etc. nach Herzog Heinrichs Agenda, nur werden keine Lichter auf dem Altar gebraucht. Am Sonntag wird wechselweise einmal figural, 2. choral, 3. deutsche reine Lieder aus dem Gesangbuch Luthers gesungen. Die Vermanungen zur Busse mit dem Gebetlein werden vor dem Altar vor dem Evangelium gelesen. Am Mittwoch und Freitag vor der Predigt singen die Schüler einen deutschen Gesang, darnach wird ein Capitel aus dem Alten oder Neuen Testament mit den Summarien Viti Ditterichs von Knaben gelesen, darauf wir gleuben etc., folgt die Predigt, nach der Predigt das uberschickte Gebetlein, dann ein deutscher Gesang mit der Collecte..

Ein ordentliches Verzeichnis der Getauften etc. ist nicht gehalten worden. Die Ehegerichtsordnung ist nicht alle Quartal abgelesen. Die Kastenrechnung wird in Beisein des Hauptmanns, Rats, Pfarrers und Diaconi und der Viertelsmeister iährlich nach Michaelis gehalten, und werden 3 fl. ohngefähr verzehret.

Die Kranken besucht der Diacon, der Pfarrherr, wenn er angesprochen wird. Zur Zeit einer Pestilenz aber muß der Diacon allein zu den Kranken gehen. Beim Begräbnis wird mit 1. Thessal. 4 und einer Collecte geschlossen.

Die Privatstudien des Pfarrers betreffen Genesis und Galater-Brief Luthers, des Diakons Genesis und Historia ecclesiastica.

Die Schule wird fleißig vom Pfarrer visitiert und jährlich zweimal von ihm im Beisein des Rates und etlicher Bürger Examen gehalten.

Über kirchliche Ordnung und Zucht wird gehalten. Der Richter geht unter der Predigt in die Bierhäuser; wen er findet, muß in den Kerker gehen. Das ganze Handwerk der Schmiede, welche unter der Predigt Zech gehalten, ist in den Gehorsam getrieben worden.

1) 1578: der Pfarrer Lausitz, Zobersdorff, Masdorff, der Caplan Zeischa, Dobra, Teiẞa.

Brantwein zu schenken unter der Predigt, es sei auf dem Markte oder in Häusern, ist verboten. Das Pfingst- und Weihnachtbier trinken die Handwerker erst am letzten Tage nach der Predigt. Strafe auf Sonntagsarbeit und Predigtversäumnis wird nicht erhoben. Auf den Dörfern wird dagegen solche erhoben. Die Schwelgerei sonderlich bei den iungen Gesellen nimmt immer mehr zu.

Armen Kranken wird in ihrer Not von der Gemeinde (sonderlich werden die Kranken, die berichtet werden, dazu ermahnt) und aus dem Gotteskasten Hülfe getan. Jetziger Zeit wird ein armer, sinnloser Mensch in einem Gemach bis ins dritte Jahr ingehalten und von den Einwohnern gespeist. Im Hospital sind vier alte Weiber, denen gibt. man alle Sonntag etwas von den eingesammelten Almosen. In der Woche geht eine mit dem Korbe herum nach Brot, dasselbe wird ihnen. ausgeteilet. Auch geben die Brauer Trinken, welches der Castenherr zu sich nimmt und ins Spital überantwortet. Armen Leuten wird alle Sonntag das Almosen ausgeteilet in Beisein der 2 Kasten vorsteher und des Pfarrers. Der Schulmeister und Kantor sind guter Geschicklichkeit und reinen Glaubens, sind auch in ihrem Amte fleißig. Sie geben als ihren ordo lectionum sv. ordo studii folgendes an:

Ordo lectionum totius septimanae,
quae in schola Libenwerden si

a ludimoderatore

proponuntur.

a cantore

NB. Aedituus bis quotidie audit alphabetarios hora 8 matutina et
1 hora pomeridiana.

Diebus Lunae

hora octava: proponuntur [proponitur] grammatica Philippi Melanchthonis de nomine et sententia aliqua Ciceronis explicatur secundanis, ex qual postea declinationes et coniugationes examinantur.

6 usque ad 7 exponit pueris primae classis epistolas familiares Sturmii et inde examinat syntaxin et themata; 7 usque ad 8 proponit [exponit]1) secundanis compendium Medleri [ex grammatica Philippi excerptum, item tertianis methodum grammatices Donate auctore].

Horis pomeridianis

12 usque ad 1 repetit aut musicam aut proponit cantilenas, quarum usus in templo existit;

1) In den Parenthesen sind die Abweichungen des Studienplanes gegeben, die sich in dessen Wiederholung in der Registratur von 1578 finden.

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Lunae.

1. bucolica Virgilii aut historia ex cantor eadem tractat atque diebus fastis Ovidii vel elegia aliqua ex libris tristium vel de Ponto primanis enarratur, idque fit alternis vicibus; [item] libellus Erasmi de civilitate morum secundanis exponitur;

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