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a ludimoderatore

Diebus Veneris

a cantore

7 et 8. eadem tractantur, quae diebus eadem ac diebus Jovis.

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finita concione vespertina audiuntur pueri [scholastici] priorum 4 classium recitantes observata ex sacris concionibus.

8 Knaben werden als feine ingenia habend der Förderung empfohlen. Man hat keine deutschen Schulmeister, weil die Schuldiener in der lateinischen Schul die Knaben schreiben und rechnen lehren. Der Custos Peter Zirnack, ein Schuster, verhört zwei Stunden des Tages die Knaben in der Schule.

Der Maidlein-Schulmeister Samuel Bresberg, seines Handwerks ein Tischer, wird etlichen Unfleißes beschuldiget und hat Besserung zugesagt.

Als abergläubische Menschen sind zwei angemerkt: ein Weib in der Stadt, die allerlei Schäden mit Segensprechen büßet: sie ist verwarnt und will es nicht mehr tun; und eine Frau aus Masdorff, die wirft, wenn es donnert, eine Axt vor den Hof mit dem Aberglauben, wann und wo Stahl vor der Thür liegt, kann das Wetter nicht einschlagen.

Es wird eine lange Liste von Sakramentsverächtern, Gotteslästerern, Ehebrechern und Hurern vom Superintendenten der Synode übergeben: Superintendent soll sie noch einmal vermahnen und über den Erfolg der nächsten Synode berichten.

Geschichtsq. d. Pr. 8. Bd. XXXXI. Abt. II, Teil 5.

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1578 (21. Oktober, durch den Generalsuperintendenten).

Das Examen mit den Kindern und Gesinde will der Pfarrer jetzt nach der Weinlese halten. Die Klage, daß die Kinder unfleißig zum Katechismus geschickt werden, ist wiederholt.

Der arme Kasten wird hoch beschwert mit den Braupfannen und den gemeinen Badstuben, wie dies auch an anderen Orten geschieht.

Der Schulmeister klagt, daß man die Knaben sehr unfleißig zur Schule halte, wodurch sie doppelte Mühe hätten; daß ferner ihnen das Pretium, ob es schon im Quartal nur 1 gr. betrage, gar schlecht bezahlt werde, daß sie auch auf ihre Besoldung oft ein Vierteljahr und länger warten müßten.

Mit den Hochzeiten halten sie die Ordnung, daß sie am Abend sich nur kopulieren lassen, den anderen Morgen kommen sie um 10 Uhr in die Kirche und lassen erst den Segen über sich sprechen: wäre zu bedenken, ob man nicht entweder nur einen Kirchgang halten möchte oder es anstellen, daß sie desto früher kämen und in die Predigt auch mitgehen (?).

Zur Reparatur des Kirchendachs und des Pfarrhauses hat der Kurfürst 100 Stamm Holz für das erstere und 50 für das andere, ferner eine halbe Rute Kalkstein und 20 fl. Strafgelder verordnet.

Was die Predigtordnung anbelangt, so ist gegen die Angaben der vorigen Visitation verändert registriert, daß der Diakonus jetzt am Mittwoch die Sonntagsepistel, der Pfarrer am Freitag Genesis predigt, es wäre dann, daß ein Aposteltag in der Woche vorfiele, dann wird das Evangelium davon ausgelegt. Nach Ostern wird etliche Wochen des Mittwochs 1. Cor. XV von Christi und unserer Auferstehung gepredigt. Die Übung des Katechismus nach der Vesperpredigt im Sommer wird jetzt so beschrieben: Der Katechismus wird nach der Vesper den Knaben und Mägdlein aus der Schul vor dem Altar in Beisein der Gemein von Wort zu Wort vorgesprochen, darauf ein Stück des Catechismus mit der Auslegung einmal von den Knaben, einmal von den Mägdlein recitiret, darauf kurze einfältige Fragen von demselben Stück den Kindern und andern einfältigen Laien vorgelegt.

Leichpredigten werden keinem, der sie begehrt, abgeschlagen. Des Pfarrers Privatstudien sind jetzt: Luthers Kommentar zur Genesis und zum Galater-Briefe, sein Bekenntnis vom Abendmahl und sonderlich jetzt die 11 Streitartikel; der Diakon studiert eben dieselben Artikel, sowie Genesis, Kirchengeschichte und Mollers Psalmen.

Nachttänze sonderlich in den Dörfern auf den Kirchmessen und Lobtänze sind bisher im vollen Schwang gewesen, nunmehr aber in einer jeden Gemeinde aufs neue verboten.

Eine ganze Anzahl der vorher genannten Sakramentsverächter wird als halsstarrig von neuem aufgeführt. Unzucht ist sehr gemein. In diesem Sommer sind drei Mägde in Liebenwerda geschleiert und zum Teil, weil die Täter davongelaufen, vom Rate verwiesen, zum Teil

haben sie sich geheiratet: quaeritur, wie man sich gegen solche mit der öffentlichen Bueß verhalten soll.

Der Mädchenschulmeister wird angeklagt, daß er bisweilen die Mägdlein nicht selbst verhört, sondern ein Mägdlein dem anderen aufsagen läßt: ist zur Besserung ermahnet, klagt, daß er wegen des geringen Einkommens zu solchem seine Nahrung mit anderer Arbeit und Gewerb zu suchen gedrungen sei, will's aber, soviel ihm möglich, einstellen.

Nun ist in allen Gemeinden eine Strafe (von 6, 1 gr. oder 3 gr.) auf Predigtversäumnis und Sonntagsarbeit festgesetzt: quaeritur, wo die Straf, so einbracht wird, soll hingewandt werden.

1579 (Ostern).

Hurerei nimmt gewaltig überhand; es bittet die Gemeine, man wolle eine ernste Strafe darauf setzen, sintemal der Rath bishero etwas hierinnen nachlässig gewesen; sind seit Martini 7 Mägde zu Fall gebracht von Bürgerssöhnen und Knechten. Es hat aber der Rath auf des Pfarrers Vermahnen sie sämmtlich vorbeschieden, eins Teils aus dem Städtlein getrieben, eins Teils um 5 Rthlr. gestraft und dem. Gotteskasten dieselben zugeeignet. Wäre eine hohe Notdurft, daß der Churfürst zu mehrerer Abscheu selbst eine hohe Strafe darauf ordenet: wenn die neue Eheordnung publiciert ist, werden sie wissen, mit Abschaffung der Laster sich danach zu halten.

Sacramentsverächter. Heinrich Heintz, ein Tagelöhner, nachdem er pro primo vermanet, hat sich noch nicht gefunden; item Blasius. Zeidler von Zeischa und Mebes Koch sich auch nicht gefunden. Agatha, Wentzel Otfars Tochter, die von des Schössers Schreiber vor 3 Jahren zu Fall gebracht, hat sich bisher des Sakraments auch enthalten. Da sie pro primo et secundo vermanet, hat sie sich zur Beicht gefunden. Da aber ihr in der Beichte das Gesetz geschärft und ihr auferleget worden, entweder die publica poenitentia (: wie vormals von andern ihres gleichens unweigerlich geschehen:) oder eine Geldstrafe (: wie zuvor auch gebräuchlich:) (zu leisten), ist sie aus großer Frechheit vom Beichtvater weggegangen und hat sich nicht wollen absolvieren lassen.

Desertor. Jacob Hennigk, der aus dem Krieg heimgekommen, ist vorbeschieden worden, berichtet, daß sein Weib mit ihm wohl zufrieden sei; ist auch willens, dem Polen zuzuziehen, von dem er allbereit Gold auf die Hand bekommen.

Gotteslästerer. Hans Laurigk, ein Schneider, ist 3 Tage und Nächte vom Rath mit dem Gehorsam gestraft und auf eine Geldstrafe ausgebürgt.

NB. Ist noch an keinem Ort kein Versäumer der Predigt von Richter und Schöppen gestraft worden, ungeachtet daß es ihnen ernstlich befohlen ist.

1579 (August)1).

„In der Schul ist die neue Ordnung zum Teil angerichtet, ist eine große Klag, daß die Eltern aus Unvermögen, auch wohl aus Kargheit den Kindern die neuen Büchlein nicht kaufen, auch eins Teils ihre Kinder aus der Schul genommen, eins Teils die Kinder unfleissig zur Schul halten, daß manchen Tag über 5 nicht in einer Classe vorhanden." Es werden vier Knaben von 16, 15, 14 und 12 Jahren als solche, die feine Ingenia haben, verzeichnet. Bei dem 16 jährigen ist von D. Leyser am Rande bemerkt: ante annum examinatus est Witebergae. Der Rat hat, um dem gewaltigen Überhandnehmen der Hurerei zu steuern, in letzter Zeit den Gesellen, der eine Magd zu Fall gebracht hat, mit 4 guten ß, die Magd mit 2 ẞ bestraft; die aber diese Strafe nicht zahlen können, müssen das Städtlein räumen. Das Strafgeld wird dem gemeinen Kasten zugestellt, der es jährlich berechnen soll.

Auf den Dörfern wird, wie der Amtsschösser berichtet, Hurerei jederzeit mit dem Strafregister an den Hof gewiesen, darauf die Strafe, die zuerkannt wird, ergehet.

Zu den im Frühjahr genannten Sakramentsverächtern sind noch 3 aus Liebenwerda, 2 aus Lausitz und 1 aus Zeischa gekommen. Unter den neu aus Lieben werda Genannten ist wieder ein Mädchen, das vor 3 Jahren zu Fall gekommen ist und sich seitdem des Sakraments enthält. Die Sakramentsenthaltung eines im Frühjahr genannten Mannes wird ziemlich harmlos so erklärt: kombt weder zur Predigt noch zum Sacrament; Ursach ist diese: darf sich wegen etzlicher Schulden im Stetlein nicht sehen lassen. Dasselbe wird von einem anderen, Gores Mietzsch, Rudolphs von Kokeritz Richter zu Deißa, gesagt.

Der im Frühjahr genannte Gotteslästerer ist, wie jetzt berichtet wird, vielmals mit Gefängnis gestraft, ohne daß aber Besserung erfolgt wäre. Der Amtsschösser will sich bei der kurfürstlichen Regierung Rats erholen, wie er sich mit ihm gebaren soll.

Die Kirchväter halten die Kirche und die geistlichen Häuser übel, da sie doch baufällig sind und in etlichen mit großer Gefahr gewohnt wird; berichten, daß sie wegen des neuen Schlosses zu keinem Bau haben vermocht zu kommen, dieweil sie ihren Vorrat an Kalk und Kalksteinen zum Schlosse hätten leihen müssen 2).

1) Liebenwerda ist der einzige Superintendenz-Ort, von dem in dem Aktenstück Magdeburg XI, 73 kein Bericht des Generalsuperintendenten D. Leyser über eine von ihm dort vollzogene Visitation vorliegt. Daß aber D. Leyser auch hier visitiert hat, geht daraus hervor, daß er in diesem Berichte des Superntendenten Beuther bei einzelnen Personen Kreuze am Rande gemacht und dazu die Bemerkung geschrieben hat: Die, so dieses Zeichen † haben, sind ermahnet worden, haben Besserung zugesagt.

2) Bei der Überreichung der Aufzeichnungen über die beiden von ihm im Jahre 1579 (nach Ostern und im August) vollzogenen Lokal visitationen seines Inspektionsbezirkes macht Superintendent Beuther in Lieben werda folgende allgemeine Bemerkungen (Magdeburg, St. Arch. A 50, XI No. 73, Bl. 414 a): Weil in voriger Visitation Anordnung befohlen worden, nicht mehr, denn die Artikel,

1580 (Frühjahr).

(Visitator: der Pfarrer von Mühlberg.)

Zu der Predigtordnung, wie sie schon früher angegeben war, ist noch bemerkt, daß das Amt" allsonntäglich, und zwar abwechselnd vom Pfarrer und Kaplan gehalten wird. Der Katechismus wird von Ostern bis Michaelis am Sonntag nach der Vesper in der Kirche mit den Knaben und Mägdlein, auch dem Gesinde und „Laien“ geübt. Das Examen wird der Kälte halber erst nach Ostern gehalten, es ist aber wenig Fleiß dazu bei den Eltern.

Über solchen mangelnden Fleiß der Eltern klagen auch die Lehrer; es sei deshalb keine gute disciplina scholastica zu erreichen, weil die Indulgentia der Eltern, ja die Verhinderung der Kinder durch sie zu groß sei. Auch wird darüber Klage geführt, daß nur ein Lectorium für alle Kinder vorhanden ist, so daß es unmöglich sei, sie alle Stunden zusammen lesen und repetieren zu lassen, wie die neue Schulordnung befiehlt. Der Kustos, der zum Geläut der Kirche bestellt und zugleich Handwerker ist, gibt täglich nur 2 Stunden in prima classe; 2 Stunden, eine am Vormittag und eine am Nachmittag, braucht man an desselben Stelle einen Knaben der zweiten oder dritten Klasse, um die Schüler der ersten zu verhören.

Die angeordnete Strafe auf Predigtversäumnisse erfolgt in den Dörfern nicht.

1580 (September).

(Visitiert durch den Superintendenten Heidenreich von Torgau.)

Der Superintendent hat dies Jahr seine inkorporierten Pastores in der Woche nicht circulariter predigen lassen, damit er und sein Diakonus in ihren ordinariis concionibus desto baß fortschreiten konnten: ist ihm untersagt, sich forthin der Ordnung gemäß zu verhalten.

Zur Aufrichtung der neuen Sohulordnung hat man die 3. Person, den Kustoden templi, zugelegt, welchem man jährlich 5 fl. und 7 Schfl. darinnen Klag vor(ge)kommen, zu verzeichnen, ist solches in der vorigen und ietzigen Visitation Verzeichnus also vom Visitatore gehalten worden. (In der Tat ist von 1579 ab in den Registraturen der Lokalvisitationen die Anordnung der Berichte nach den Fragen der Instruktion vom 24. Juni 1577 und später nach den Fragen der Kirchenordnung von 1580 (s. Reg. A, S. 128 und 142) wenigstens äußerlich zumeist aufgegeben, wenngleich die Reihenfolge des Registrierten auch ohne die Beifügung der Zahlen der Visitationsfragen, die sich noch manchmal findet, erkennen läßt, daß man nach diesen sich weiter gerichtet hat. Die 1577 und 1578 sich findenden Reihen von Bemerkungen, daß gegen diesen und jenen Punkt der Visitationsfragen nichts vorgefallen sei o. ä., sind zur erheblichen Entlastung und größeren Übersichtlichkeit der Registraturen weggelassen. Ferner ist mit einem NB. hinzugefügt:

Allen und ieden dieser Superintendents zugehörigen Pastoribus ist befolen worden, neben ihren privatis Studiis sich in den Streitartikeln also zu üben, das sie darinnen guten Grund bekommen und legen. Darnach sollen sie mit Fleis lesen D. Martini Lutheri großes Bekentnus vom Abendmal und Johannis Brentii Buchlein de personali unione duarum naturarum in Christo, ascensu Christi in coelum, sessione Christi ad dextram Dei patris.

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