Imágenes de páginas
PDF
EPUB

URKUNDEN.

und der Rath von St. Gallen, über welche sich Constanz schon frühe wegen Eingriffen in seine Rechtsame zu beklagen hatte. Im Jahr 1460 setzte die Eidgenossenschaft trotz allem Widerspruch einen Vogt zu Frauenfeld ein, und es begannen von dieser Zeit an sehr unangenehme Reibungen zwischen beiden Parteien, die erst mit dem für Constanz in jeder Hinsicht unglücklich ausgefallenen Friedensschlusse zu Basel im Jahr 1499 ihr Ende erreichten. Von da an verminderte sich der schriftliche Verkehr zwischen Constanz und der Eidgenossenschaft um ein Bedeutendes und fing erst mit der Reformation wieder mehr Interesse zu gewinnen an.')

1) Der Unterzeichnete, der diese Mittheilung veranlasst, die nöthigen Anleitungen gegeben und den Text, soweit gewisse Rücksichten es erforderten, überarbeitet hat, glaubt hier in einigen Worten sein Verhältniss zu derselben andeuten zu sollen. Die Durchsicht des Constanzer Stadtarchivs (das in den letzten zehn Jahren durch die Bemühungen des gegenwärtigen Archivars eine ganz neue Gestalt gewonnen hat) rief den Entschluss hervor, die dort noch ruhenden Schätze für die Schweizergeschichte so vollständig wie möglich zu Tage fördern zu lassen. Da schon die Probe zeigte, dass auch Unbedeutendes mitkommen würde, so musste die Regestenform gewählt werden; nur in wenigen Fällen wurde der volle Wortlaut des Originals beibehalten. Es kann nun namentlich der Umstand einer Bemerkung rufen, dass viele an sich unerhebliche Acten Aufnahme fanden. Der Bearbeiter gab, was ihm bekannt war, immerhin mit Ausschluss vieler rein privater Händel, und der Revisor mochte das Ergebniss nicht willkürlich beschneiden, da die Stücke, die für die Staatsgeschichte keinen Werth haben, für die Localforschung, Genealogie und Culturgeschichte doch mancherlei brauchbare Notizen bieten. Sodann glaubte man, die vorliegende Sammlung nicht durch Material aus den schweizerischen Archiven ergänzen zu sollen, da das diesseitige von dem Bearbeiter der Abschied-Supplemente sorgfältig gesammelt werden wird. Endlich wurde als untere Gränze das Jahr 1520 festgesetzt, da die Beziehungen zwischen Constanz und der Eidgenossenschaft in der Reformationszeit zu der Aufgabe des Abschiedbearbeiters gehören und auch nur in diesem Zusammenhang genügend dargestellt werden können.

Zürich, 21. August 1872.

Joh. Strickler.

1.

1259, Mai 1. (Kal. Maii), Constanz.

Richtung der Späne zwischen den Bürgern von Constanz und dem Abt und Convent von Kreuzlingen, betreffend das Eigenthums- und Nutzungs-Recht verschiedener Grundstücke in der Nähe des Klosters (Morderwisa, Mulwisa, Espan, Tegermoos etc.), vermittelt durch den Bischof Eberhard II. von Constanz. Lateinisch. Urkundenbuch Nr. 952.

[blocks in formation]

Konrad Münch, Ritter, Burgermeister, und der Rath schreiben an Ammann und Rath von Constanz, er möge den dortigen Bischof bitten und mahnen, zwei Basler Bürger, denen er schuldig ist und versetzt hat, zu ledigen und zu lösen. Urk.-B. Nr. 1100.

3.

1313, Mai 11. (St. Gangolfus Tag), Constanz.

Quittung des Freien Eberhard von Bürgelen, Vogt zu Constanz, über 100 Mark löthigen Silbers Constanzer Gewicht, welche er von Burgermeister, Ammann, Rath und Burgern zu Constanz an die 500 Mark Silbers, worüber sie mit ihm und Magister Heiman (?) von Stockach, Chorherr zu Constanz und Schreiber Kaiser Heinrichs (VII.), anstatt des Kaisers übereingekommen, erhalten hat. Urk.-B. Nr. 450.

4.

1325, November 8. (Freitag vor St. Martins Tag), Winterthur.

Richtung in Spänen zwischen Burgermeister, Ammann, Räthen und Burgern zu Constanz und dem Schultheiss, den Räthen und Burgern zu Schaffhausen, betreffend Stösse und Misshelligkeiten wegen deren von Oberried, wesshalb sie sich auf ein Schiedsgericht mit einem gemeinen Manne (Ritter Eberhard von Eppenstein) und vier Schiedsleuten vereinigt haben. Urk.-B. Nr. 953.

Hist. Archiv Bd. XVIII.

8

5.

1341, Januar 30. (Zinstag vor unser Frauen Tag zu Lichtmess), Constanz.

Richtung zwischen Walther, dem Meyer von Altstätten, und den Burgern zu Constanz wegen der von ihnen und den verbündeten Städten und Herren, als Graf Ulrich von Montfort, Beringer von Landenberg. Ritter. Johann Ganser, gebrochenen Burg zu Altstätten.

6.

Urk.-B. Nr. 954.

1388, Juli 24. (St. Jacobs Abend), Constanz. Johann Kränzli, Leinweber und Burger zu Constanz, übergibt die von ihm erbaute Capelle auf Bernrain'), soweit sie schon gebaut ist und zu seinen Lebzeiten noch gebaut werden soll, dem Burgermeister und Rath zu Constanz, damit er nach seinem Tode die Capelle besetze und entsetze, wie dann (jeweilen) der Mehrtheil des Raths erkennt, dass es derselben nützlich und nothdürftig sei, ohne alle Gefährde.

[ocr errors]

Urk.-B. Nr. 1593.

7.

1399, Mai 17. (hl. Abend zu Pfingsten).

Revers Walthers von Bussnang, Ritter, und Conrad von Bussnang, Freier, Gebrüder, welche das Burgrecht zu Constanz auf zehn Jahre unter folgenden Bedingungen annehmen:

1) Sie zahlen jährlich dafür 10 Gulden rheinisch. 2) In Spänen, die während dieser Zeit von ihnen (her) entstehen, nehmen sie da Recht, wohin die Stadt sie weiset, und befolgen den ergangenen Spruch des Gerichts. 3) Während der Zeit des Burgrechts soll die Stadt, insofern die von Bussnang deren von Constanz Botschaft irgendwohin bedürften zu reiten oder zu schicken, ihnen solche leihen, doch allzeit auf ihren Schaden. 4) Sie versprechen der Stadt Nutzen und Frommen zu fördern und im Fall, dass sie etwas derselben Nachtheiliges erführen, solches ihr gleich zu verkünden. 5) Wenn die Stadt in ihren Stössen und

1) Die Capelle Bernrain liegt in der Gemeinde Emmishofen im Thurgau.

Kriegen ihrer Behausungen, als Schlösser und Vesten, die sie schon haben, oder noch innert dieser Zeit erhalten werden, bedürfte, so sollen ihr solche ohne Gefährde offen stehen.

8.

Urk.-B. Nr. 627.

[ocr errors]

1405, Januar 16. (St. Antonien Abend). Soldvertrag des Hans Schenk von Oetlahusen mit Burgermeister und Rath zu Constanz, denselben (1405) ein Jahr lang mit drei Pferden, darunter ein Schütze, zu dienen. (Ein Jahr später, nämlich 1406, Januar 25, (St. Pauls Bekehrung), erneuert mit der Abänderung, dass er mit vier Pferden, darunter zwei Schützen, ein Jahr zu dienen habe.) Urk.-B. Nr. 1527.

9.

1405, März 8. (Sonntag Invocavit in der Fasten),

Schaffhausen.

Richtung von Seite Friedrichs, Herzog von Oesterreich, in den Spänen und Stössen zwischen Burgermeister und Rath zu Constanz einerseits und Heinrich von Gachnang, genannt Munich, für sich, Konrad von Gachnang, dessen Bruder, Jörg von End und deren Mithelfer und Diener anderseits etc. Urk.-B. Nr. 960.

10..

1412, Mai 17. (Zinstag nach dem hl. Auffahrts Tag). Soldvertrag des Walther von Münchwile mit Burgermeister und Rath zu Constanz, mit der Pflicht, ihnen auf drei Monate mit vier Pferden, worunter zwei Schützen, zu dienen.

Urk.-B. Nr. 1533.

11.

1412, August 5. (St. Oswalds Tag), Constanz. Richtungs-Beredung, vermittelt durch Hans von Münchwil, gesessen zu Steinegg, und Heinrich Zingg, Burger zu Frauenfeld, in Spänen zwischen den, Junkern Wilhelm und Georien von End, Gebrüdern, und allen ihren Helfern und Dienern einerseits, und Burgermeister und Rath zu Constanz anderseits, auf den

« AnteriorContinuar »