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1412, November 23. (Mittwoch vor St. Conrads Tag), Constanzs

Shedsspruch in Späten zwischen den Gebrüdern. With elan and Jorg you End und deren Belleklenen. Graf Wilhelm Montfort. Herr zu Tettnang, sowie Walther von Königsegg, einersoils, and Burgermeister. Kath und Burgern zu Constanz. vertreten durch ihre Schiedsleute, den vesten Tölzern von Schellenberg und Conrad von Wolfurt von Ceberlingen, anderseits. zu donen auf Verlangen noch zwei weitere Schiedsleute in Hans Zürcher von Ravensburg und Rudolf Schleich von Lindau kamen. Vorsitzender des Schiedsgerichts ist Graf Rudolf von Montfort, Landvogt in Schwaben.

Der Streit betraf den Raub an einer Constanzer Burgerin, wofür die von End 21 Pfd. Heller zahlen müssen, und ferner den Haub von 20,000 Schindeln, begangen an Ruch, Burgermeister zu Constanz, wofür sie 18,000 Schindeln zurückzuerstatten haben, Urk.-B. Nr. 1022.

13.

1420, December 13. (St. Lucia Tag), Constanz. Richtung zwischen Burgermeister und Rath zu Constanz, vertreten durch Berthold von Stein, Peter Ungelt von Ulm und Hans Gremlich von Pfullendorf einerseits, und den vesten Cunrat und Ulrich Pairer, vertreten durch Graf Wilhelm von Montfort. Herrn zu Bregenz, Hans von Stadgen (Stadion ?), Ritter, und Diethelm von Stein, anderseits, von Johannes, Truchsäss zu Waldburg, Landvogt in Schwaben, als Vorsitzender des Schiedsgerichts, betreffend Stösse und Späne wegen deren von Arbon, doren Burgor die von Constanz, laut eines von Bischof Heinrich (III.) von Constanz um 400 Pfund Heller erworbenen Freiheitsbriefes, in Schirm zu nehmen berechtigt seien, wenn Jemand sie

von ihren Rechten drängen wollte, was die Pairer gethan hätten,

u. S. W.

Urk.-B. Nr. 964.

14.

1424,,,Samstag Lucia oct. xxj" (?). Constanz an

Zürich.

Unsern freundlich willigen Dienst voran. Ehrsame, weise, liebe und gute Freunde. Als ihr uns nächst geschrieben habt von unsers lieben Graf Friedrich von Toggenburg und seiner Freiheit wegen, und Antwort von uns begehrt, es sei, dass wir ihn bei seiner Freiheit lassen bleiben, oder der Rechten eins aufnehmen, als er uns vorgegeben hat, haben wir wohl vernommen und in welchen Sachen wir unserm lieben von Toggenburg und euch Dienst beweisen möchten, thäten wir gern und bitten euch freundlich, dass ihr es nicht in Argem von uns aufnehmen, dass wir euch die Antwort so lang verzogen haben; denn es ist jetzo gewesen um Aenderung unser Aemter, dieselbe Unmuss uns geirrt hat, und lassen euere gute Freundschaft wissen, dass wir unsern Richtern auf dem Landtag freundlich befehlen wollen, dass sie sich aller Bescheidenheit gegen unsern lieben von Toggenburg und die Seinigen (be) fleissen, also welche seiner Edeln dienen, oder die Seinigen, die in gemmoten (? genannten, gemeldten) Schlössern sitzen, vorgefordert und geladen werden, dass man die wissen soll nach seiner Freiheit Laut und Sag. Wenn das also mit der Freiheit verantwortet und gefordert wird, das möget ihr ihm also kund thun; dann wir uns allzeit zumal gegen alle Bescheidenheit gegen ihn (be) fleissen, und trauen auch euer Freundschaft, euch bedunk selber, dass wir ihm damit fast zu Willen stehen, nachdem und uns das Landgericht befohlen ist und unser Brief und Freiheit ausweisen.

15.

Rathsbuch 1419-1425, pag. 348.

1425, Februar 13. (Dienstag vor der Pfaffen Fastnacht), Landgericht bei Constanz.

Achtbrief des Diethelm von Wolhusen, freien Landrichters im Thurgau von wegen des römischen Königs Sigismund, erlassen

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1432. April 5. (Samstag nach Ambrosius Tag). Keinung rviscieer Willein. Vor Colonier. Edelknerin. Se und jetzt Castelian von Yverdon, enerseits, und Gen Burgermeister und Kath zu Constanz anderseits. Were ewerien. Tebermutiis. den gewisse Constanzer an im und den Sempel ventiger, wesstalt er sie vor das Gericht der Stadt Gend gebrwit and hundert Schild von ihnen eingezogen hat.

17.

Uk-B. Nr. 970.

1434. März 1. (Montag vor Mittefasten), Rappersweil. Spruckbrief von Schultheiss und Rath in Sachen des Burgermeisters und Raths zu Constanz einerseits und der Elsbeth Fever. Witwe Konrad Reisers. Burger zu Constanz anderseits, nubezabite Steuern. Wachtgeld. Ungeld und andere Ehehaften etc. der Witwe Reiser betreffend.

18. 1437, (?).

Urk.-B. Nr. 1020.

Diebold von Sax wird Bürger auf 10 Jahre gegen fünf Gulden Burgergeld jährlich mit Bürglen und allem dem, das er hat. ausgenommen mit den Gebieten und Gütern im Rheinthal oberhalb Blatten. Will er das Burgrecht nach zehn Jahren nicht mehr halten, so muss er hundert Gulden geben.

19.

Rathsbuch 1419–1425, p. 431.

1438, Mai 2., Constanz.

Sendschreiben des Vicars des Bischofs Heinrich (IV., Freiherr von Höwen) von Constanz an die Decane und Pfarrer seiner Diocese, worin dieselben aufgefordert werden, ihre Pfarrangehörigen zu Beiträgen für die im Bau begriffene Kirche zu Rorschach zu ermuntern und aufzufordern.

1) Vullierens, bei Cossonay, Kt. Waadt.

Urk.-B. Nr. 1122.

20.

1439,November 24. (St.Katharinen Abend), Constanz. Entlassung der dem Abt Rudolf von Einsiedeln mit Leibeigenschaft zugethanen Leute in Weinfelden. Burgermeister und Rath der Stadt Constanz, sowie Berthold Vogt, Burger daselbst, bekennen, dass sie ein neues Gericht zu Weinfelden im Dorfe, wie solches vorher da nicht gewesen ist, errichtet haben, wogegen sie die leibeigenen Leute des Gotteshauses Einsiedeln von Steuern, Fällen und Lässen und Fastnachthühnern frei lassen wollen. Urk.-B. Nr. 360.

21.

1441, April 11. (feria tertia post dom. ram. palmarum), Freiburg im Oechtland.

Revers von Schultheiss und Rath zu Freiburg für Burgermeister und Rath zu Constanz, des Inhalts dass sie den Pierre Jota, aus Freiburg gebürtig, der sich nannte Peter von Spins, weil er ein Insiegel gemacht und damit etliche Briefe versiegelt und desshalb zu Constanz auf ihr Ansuchen ins Gefängniss gekommen sei, auf Bitten vieler Edeln und Unedeln mit keiner Strafe belegen wollen, wenn er schwöre, in ihrer Stadt zu bleiben und aus solcher ohne ihren Willen nicht mehr zu kommen.

22.

Urk.-B. Nr. 641.

1442, Juni 6. (Mittwoch nach Fronleichnams Tag). Richtung zwischen Hug und Beringer dem jüngern von Landenberg, von Sonnenberg, und Burgermeister und Rath zu Constanz, vermittelt durch den edeln Hans von Klingenberg, Ritter, wegen eines Zugriffs deren von Landenberg und ihrer Helfer auf dem Rhein ob Stein, wobei Gut etlicher Constanzer Burger gewesen, und nachheriger Wegnahme eines Pferdes, dem Hug von Landenberg gehörig, durch Constanzer Knechte.

23.

Urk.-B. Nr. 974.

1442, September 4. (Dienstag nach St. Verena Tag),

Zürich.

Rudolf Stüssi, Ritter, verbürgt sich für den Juden Gabriel

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1116, November 18. (Freitag nach St. Othmars Tag). Trust me Theis de Teste mod Salt Binglen Peter tin Karin, Feder a Theresam kken lass er mit Rath mt Elde te Firstants Caspar vin St. Glen mod Anderer In dem eten Debil von Sex Frother, wens Ca

se Van Brosaber ablesets w egea Tese mot statt Bizzle Fisch gedly and she rebirt habe. ja moze da Han ve Kingenberg and Albrecht sel Cotentin, win Braten den Marynart Brysacher Bürglen, soweit bieten liten gebine mi Lecten und Gim, nit de GerechtMae Scar Tasa Galten und Geiten, Leben- und Pfandwater, we die witbe innegehabt, genutzt und genussen, verkud: Le dies verkant nun Brysacher wieder um $500 fl. an den Freiherrn Distbeit von Sax unter mehreren Bedingungen,

26.

Urk.-B. Nr. 1964.

1451, April 3. (Samstag vor Mittefasten). Richtungsbrief von Graf Johann von Lupfen, Landgraf zu Somingen, und dem Herrn zu Hewen, nebst den vesten Ulrich von Kümlang und Jörg von Erzingen, seinen Dienern, in einer Streitfrage zwischen Burgermeister, Räthen und ganzer Gemeinde zu Constanz einerseits und dem vesten Friedrich von Gachnang und seinen Helfern anderseits, wegen einer Feindschaft des

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