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103.

1476, März 5. (Dienstag nach Invocavit), Constanz. B.-M. und Rath an Zürich. Die Zürcher übergaben dem Untervogt Caspar Seng des Landgerichts (?) einen Gefangenen, Namens Hans Berlin von Stammheim, der des Diebstahls angeklagt, aber unschuldig befunden wurde. Derselbe soll sich auch unterstanden haben, auf der Strasse einen Mann zu erstechen. Der Gefangene bekennt, einen Mann, der während der Zeit, als er im Krieg war, seinem Weib ein Kind gemacht habe, gestraft und nachher mit ihm Recht begehrt zu haben. Da seine Brüder und andere seiner Verwandten und Nachbarn ausgesagt haben, dass er ein arbeitsamer armer Knecht sei, über den man nichts Böses sagen könne, so will ihn der Rath auf eine Urfehde entlassen, wenn die von Zürich nichts Weiteres über ihn zu sagen wissen. Miss.-Prot. fol. 15.

104.

1476, April 29. (Montag vor dem Maitag), Constanz. B.-M. und Rath an Schultheiss und Rath zu Wyl. Etliche begingen in Constanz einen Todschlag an Hans Zimmermann. Sobald der Rath dies erfahren hatte, liess er die Thore bewachen, um die Thäter gefänglich einzuziehen, was ihm aber nicht gelang. Er fordert desshalb die Verwandten des Getödteten auf, einen Bevollmächtigten zu senden, damit die Sache klagbar und nach dem Recht über die Thäter geurtheilt werde.

105.

Miss.-Prot. fol. 29.

1477, Januar 16. (Donnerstag nach St. Hilarien Tag), Constanz.

B.-M. und Rath an die von Steckborn. Im Namen der Aebtissin und des Convents der Frauen des Gotteshauses Feldbach, Burgerinnen zu Constanz, beschwert sich der Rath, dass die zu Steckborn sich unterstanden haben, Steuern und Beschwerden auf die Güter des Klosters zu legen, was vorher nie der Fall gewesen sei. Der Rath bittet desshalb die von Steckborn, dies wieder abzuthun.

Miss.-Prot. fol. 3.

106.

1477, März 20. (Donnerstag vor Mariä Verkündung),

Constanz.

B.-M. und Rath an die Eidgenossen von Städten und Ländern, zu Lucern versammelt. Aus Freundschaft für die Eidgenossen gab der Rath in der Klagsache des Herzogs Sigmund von Oesterreich gegen Peter von Hewen, Freiherr, einen Spruch in der Hauptsache. Auf ihr Gesuch, auch einen Spruch wegen der Kosten und des Schadens in dieser Sache zu thun, kann aber der Rath so lange nicht eingehen, als die Parteien dies nicht selbst verlangen. Miss.-Prot. fol. 14.

107.

1477, Juli 2. (Mittwoch vor St. Ulrichs Tag),

Constanz.

B.-M. und Rath an Landammann und Rath zu Schwyz. Die von Schwyz begehrten, dass Meister Hans Hochdorfer die Bücher, die er von dem Gotteshaus Einsiedeln entlehnt hatte, wieder an dasselbe zurückgebe. Der Rath berichtet, dass Meister Hans nicht unter ihm stehe, und dass er ihn desshalb auch nichts zu weisen habe, da die Pfründe, die er inne habe, kein Lehen des Spitals sei. Hochdorfer stehe unter dem Bischof, der sein Oberer sei, und dem der Rath desshalb das Schreiben von Schwyz mitgetheilt habe. Dessenungeachtet wolle man aber mit dem Meister desshalb Rücksprache nehmen.

Miss.-Prot. fol. 40.

108.

1477, Juli 27. (Sonntag nach St. Jacobs Tag), Constanz.

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B.-M. und Rath an den Abt von St. Gallen. Hans von Anwils sel. Frau setzte Grosshans und Kleinhans Bruwiler ins Gefängniss, obgleich sie dem Rath wegen der Landgrafschaft mit Eigenschaft zugehören, weil sie vermeinte, sie gehören vor das Gericht des Abtes. Der Rath ersucht nun denselben, sie dieses Rechtszwanges zu entlassen. Miss.-Prot. fol. 44.

109.

1477, August 26. (Dienstag nach St. Bartholomäi), Constanz.

B.-M. und Rath an Ammann und Rath zu Glarus. Der Rath vernimmt, dass denen von Glarus durch eine Brunst grosser Schaden zugefügt worden sei, was ihm von Herzen leid ist. Gott der Allmächtige wolle sie mit seiner Gnade ergötzen und hinfür vor allem Leid bewahren. Miss.-Prot. fol. 84.

110.

1477, September 3. (Mittwoch vor U. Frauen Nativit.), Constanz.

B.-M. und Rath an die von Stein. Wie der Rath erfahren, haben die von Stein in den Häusern an der Rheinbrücke, in der Landgrafschaft Thurgau gelegen, Ungeld auf den Wein gelegt und dasselbe einzunehmen sich unterstanden. Dies sei vormals nie gewesen und kein Herkommen, wesshalb der Rath begehrt, dass dasselbe wieder abgestellt werde.

Miss.-Prot. fol. 47.

111.

1477, September 9. (Dienstag nach U. Frauen Nativit.), Constanz.

B.-M. und Rath an gemeine Eidgenossen, in Lucern versammelt. Vor guter Zeit nahm Hans Karrer einen Constanzer Burger, Namens Klaus Keller, mit Recht vor. Der Rath verurtheilte den Letztern zur Ersetzung der Kosten und des Schadens an Karrer. Nachdem Keller mit Tod abgegangen und die Sache vertragen ist, meint nun Karrer, es seien die Kosten und der Schaden zu gering angeschlagen, und fordert den Rath auf die nächste Tagsatzung zu Lucern auf den nächsten Donnerstag. Dies ist aber demselben wegen des Jahrmarkts, an dem etliche Rathsmitglieder beschäftigt sind, nicht möglich, wesshalb er die Eidgenossen ersucht, die unbillige Sache zu vertragen (vertagen ?).

Miss.-Prot. fol. 49.

112.

1477, October 13. (Montag vor St. Gallus Tag), Constanz.

B.-M. und Rath an gemeine Eidgenossen, jetzt in Zürich. Die Eidgenossen verlangten Auskunft über einen vor Kurzem in Constanz hingerichteten Uebelthäter. Derselbe nannte sich Konrad Ballenbinder von Nürnberg; früher hiess er sich Heinrich oder Hainz Schlammer. Wie er sagte, sei er zum Epistler geweiht worden und ein Conventual des Klosters Castel unter Nürnberg. Alle diese Angaben erwiesen sich jedoch als unwahr, und zuletzt bekannte er sich des Eingeklagten schuldig.

113.

Miss.-Prot. fol. 54.

1477, October 18. (Samstag nach St. Gallus Tag), Constanz.

B.-M. und Rath an die Boten von Zürich, Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn, zu Zürich versammelt. Der Rath hofft, es werden die Boten in der Klage wider den Dompropst Johannes Vest zu Embrach, Doctor der Rechte, die bischöflichen Sachen als hochvernünftige Leute zum Besten richten.

Miss.-Prot. fol. 70.

114.

1477, October 20. (Montag nach St. Gallus Tag), Constanz.

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B.-M. und Rath an Lucern. Die Witwe Barbara von Anwil, geb. von Stein, schrieb an Hans von Manset, Rathsfreund zu Lucern, in Sachen der Gebrüder Buwiler, die dem Rath zu Constanz in der Landgrafschaft Thurgau mit Eigenschaft zugehören. Da nun die Streitsache in Zürich zu Recht kommen soll, so ersucht der Rath die von Lucern, mit dem von Manset zu reden, dass er der Frau von Anwil keinen Beistand gegen den Rath thun wolle. Miss.-Prot. fol. 65.

115.

1478, Juni 8. (St. Medardus Tag). Constanz. B.-M. und Rath an der Eidgenossen Boten (in Zürich?).

In der Kirche St. Paul zu Constanz verlieh der Rath an Jörg "Appenteger" 1) eine Pfründe, wozu er ein Recht besass, da der letzte Härdler'), dessen Vorfahren die Stiftung gemacht, sein Recht an die Pfleger der Kirche übergeben hat. Die von Schaffhausen aber glaubten ein Recht zur Besetzung dieser Pfründe zu haben und schlugen hiezu Hans Molzer vor. nun, mit Molzer zu verschaffen, dass er die Pfleger, welchen Härdler die Pfrund geliehen hat, unangetastet lasse.

116.

Der Rath bittet

Miss.-Prot. fol. 47.

1478, Juni 17. (Mittwoch nach St. Veits Tag),

Constanz.

B.-M. und Rath an Schaffhausen. Der Herr von Oesterreich hat an die Herren und Städte ein Anbringen wegen des Ungelds gebracht, wesshalb der Hauptmann und die gemeine Gesellschaft der Einigung im Hegau auf morgen eine Botschaft nach Radolfzell abordnen wird. Der Rath verspricht nun, über die gefassten Beschlüsse Bericht zu geben.

117.

Miss.-Prot. fol. 51..

1478, August 29. (Samstag nach St. Pelaien Tag), Constanz.

B.-M. und Rath an gemeine Eidgenossen. Von den Angehörigen im Thurgau verlangten die Eidgenossen, dass sie ihnen einen Eid schwören sollten. Da nun aber der Rath in Constanz das Landgericht und die hohen Gerichte der Landgrafschaft im Thurgau nur pfandweise besitzt und desshalb keine Macht hat, dies zu bewilligen, so ersucht er die Eidgenossen, von ihrem Verlangen abzustehen.

118.

Miss.-Prot. fol. 83.

1478, October 7. (Mittwoch nach St. Franciscus Tag), Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Der Constanzer Burger Diethelm Butzing hat an Bischof Otto von Constanz eine Forderung.

1) Appenteger und Härdler waren alte Constanzer Geschlechter oder Patricier.

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