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215.

1513, März 1. (Dienstag nach Oculi), Constanz. B.-M. und Rath an den Landvogt im Thurgau. Ulrich Türinger, in Constanz geboren, zog vor einigen Jahren als Hintersäss ins Thurgau, will aber wieder in die Stadt ziehen. Nun verlangt man von ihm den dritten Pfenning Abzug, was früher nie geschehen, da das Umziehen immer frei war. Der Rath ersucht den Landvogt, den Türinger frei abziehen zu lassen. Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 88.

216.

1514, Februar 20. (Montag vor Matthiä Apostel), Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Von Zürich wurde angezeigt, dass etliche Knechte aus der Gemeinde trotz allen Verboten zu den Franzosen gelaufen seien, was der Rath, wenn es zu seinem Wissen kommen sollte, härtiglich strafen würde. Er ist der Meinung, dass einige von den Nachbarn, die nicht in seiner Gewalt stehen, sich Constanzer nennen mögen, was er nicht verhüten könne. Er ersucht desshalb die von Zürich, ihm solches anzuzeigen. Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 130.

217.

1514, Mai 16. Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Gegen den erhobenen Vorwurf vertheidigt sich der Rath durch die Anzeige, dass er in den Zünften habe verkünden und einen offenen Brief anschlagen lassen, wer sein Handwerk und Gewerb niederlege, habe zu gewärtigen, dass seinem Weib und Kindern der Laden geschlossen werde, und dass sie wegziehen müssen. Zugleich habe der Rath verboten, dass in der Stadt Knechte, weder Fremde noch Einheimische, geworben werden, da es in seinem Willen liege, den Eidgenossen keinen Schaden zuzufügen.

218.

Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 173.

1515, Februar 26. Constanz.

Der Vicar des Bischofs Hugo ertheilt dem Ritter Ulrich

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Muntprat in Weinfelden wegen der Stiftung einer Altar-Pfründe zu Ehren der Jungfrau Maria, des hl. Nikolaus, Bischofs, der Heiligen Johannes, Jacob, Matthias und Anna in der neuen Capelle der Kirche zu Lommis die Bestätigung seiner Stiftung. Lateinisch.

219.

Urk.-B. Nr. 1623.

1515, August 23. (Vigilia St. Bartholomäl),

Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Der Rath betheuert, dass er bei Verlust des Zunft- und Burgerrechts den Seinigen geboten habe, in keinen fremden Krieg zu ziehen.

220.

Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 186.

1515, October 12. (Freitag vor St. Gallus),

Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Ein fremder Mann gab Batzen aus, die ihm von einem Viehhändler zugeschickt worden sein sollen. Dieselben gleichen den ächten, haben aber im Kranz ein merkliches Tüpflein, und die Umschrift lautet nicht wie die der Stadt Constanz. Diese Münzen liess der Rath probiren und fand dabei, dass die geschickte Mark nicht mehr feines Silber hielt als fünf Loth und zwei Pfenninge.

221.

Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 192.

1515, October 31. Constanz.

B.-M. und Rath an Galiaz Visconti. Der Rath stellt dem edeln Galiaz Visconti, Ritter, ein sicheres Geleit aus für sich und diejenigen, die er ohne Gefährde mit sich bringen wird. Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 195.

222.

1516, November 27. (Donnerstag nach Conradi), Constanz.

B.-M. und Rath an Schultheiss und Rath zu Baden im Aargau. Wegen des Giessens von Glocken verlangten die von Baden den Constanzer Glockengiesser und Büchsenmeister Niko

laus Oberacker, was ihnen auch verwilligt wurde. Da derselbe aber vorbrachte, dass dies nur mit vielen Kosten geschehen könne, so will der Rath für ihn Trostung thun. Sollten die Glocken missrathen, so wird denen von Baden der Schaden ersetzt werden. Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 239.

223.

1516, December 15. (Montag nach St. Lucia),

Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Die Savoyer, die schon etliche Jahre Pyrret (Pyretica?) im Land umhergeführt haben, erscheinen jetzt in grosser Anzahl und führen noch ausserdem köstliche Waaren mit sich. Sie kommen auf alle Kirchweihen, Hochzeiten und andere Gesellschaften, wodurch die Wochenmärkte merklichen Schaden erleiden und grosse Schatzung auf den gemeinen Mann gelegt wird. Aus diesem Grund beschwerten sich die Bürger beim Rath, wesshalb dieser bei den Zürchern anfragt, ob sie den Savoyern gestatten, wöchentlich dort feil zu haben, wo sie wollen, oder ob sie an einem ständigen Ort beisammen sein müssen, oder wie sie es sonst mit denselben halten. Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 244.

224.

1517, Juli 11., Constanz.

B.-M. und Rath an gemeine Eidgenossen. Am 11. Juli kam der Landvogt in Ober- und Nieder-Thurgau, Eberhard Schiess (Bernhard Schiesser, von Glarus ?), vor den Rath und verlangte zu wissen, warum er Hans Belz, genannt Fatz, gestraft habe. Der Rath erklärte ihm, derselbe habe sich auf Idem Markt in Constanz im Kornhaus etlicher Falschheiten mit dem Korn schuldig gemacht. Auf Verwendung des Bischofs, des Landvogtes und der Gemeinde Tägerweilen habe der Rath ihn nur um ein Pfund Heller gestraft.

225.

Miss.-Prot. 1512-1520, fol. 282.

1518, September 20. (Montag vor Matthäus),

Constanz.

B.-M. und Rath an Zürich. Der Probirer zu Constanz

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Von dem Ableben des ersten Herzogs von Mailand aus dem Hause Visconti bis zum Aufblühen des neuen Herrscherhauses der Sforza in Mailand, gestalten sich die St. Gothards-Verhältnisse der Eidgenossen in ganz verschiedener Weise, als in den zwei früher abgelaufenen Jahrhunderten.

Das Mannes-Alter der Urschweiz gab derselben Bewusstsein innerer Kraft und weckte in allen ihren Theilen Gelüste zu Erweiterung beengter Landmarchen.

Hatte König Ruprechts vor wenig Monaten in Italien erfolgte Niederlage Altersschwäche des einst so kräftigen römisch-deutschen Reichs blossgestellt, so erfolgte, nachdem der stolze und siegreiche Herzog Johann Galeazzo von Mailand seine Augen auf ewig geschlossen, ein schmählicher, AuflösungsProcess in seinen durch Despotismus zusammen geleimten Theilen Oberitaliens, ja selbst im Herzen des Herzogthums Mailand.

Johann Galeazzos Wittwe, Katharina Visconti, eine Tochter Barnabó's, den sein Bruderssohn durch Hinterlist beseitigte, obwohl er seiner Tochter Gemahl war, hatte, wie uns schon Nr. 1 unserer Urkunden zeigt, weder Geist noch Gemüth in einer so schwierigen Stellung, als Vormünderin ihrer zwei minderjährigen Söhne, sich zu behaupten.

Johann Maria, der 1388 geborene Sohn Johann Galeazzo's und obgenannter Katharina, welcher seinem so grossartigen Vater,

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