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eröffnete: die Visperthaler seien bereit. Durchmarsch zu gewähren (Absch. 161, 5) und Hülfe zu leisten.

Trotzdem, dass Zürich sich im Februar noch durch König Sigmund bereden liess, mit dem durch ihn zum Herzoge ernannten Grafen von Savoyen Eschenthals halber sich mit Geld abfinden zu lassen, Nr. 30, kam die Reise in's Eschenthal gegen Mitte Februar 1417 doch zu Stande. Das Land Schwyz, welches mit seinen neuen Erwerbungen (S. Das Staatsvermögen des Landes Schwyz, von Dr. Kothing und Landammann Kamenzind, 1871") und dem Landrechte des Grafen Friedrich von Toggenburg sich beschäftigte und von Eschenthal zurückzog, erkundigte sich amtlich unter Landessiegel, den 15. Februar, um das Befinden seiner über den St. Gotthard gezogenen Bundesbrüder, Nr. 31.

Diese Reise, mit hundert Mann von jedem Orte, dazu Leventiner, Walliser und Freiwillige in weit grösserer Menge, erfolgte auf die Briefe Franz Breni's und Fuglislo's (Absch. Nr. 130, r); sie wurde auf den eilften Februar anzutreten beschlossen; auch Zürich ist, laut Stadtbuch III, 49, a, mitgereiset.

Das Erscheinen der Eidgenossen mitten im Winter ermuthigte die eidgenössische Partei in Eschenthal, welche schon auf Weihnachten Hülfe aus Wallis an sich gezogen, und machte auf deren Widersacher einen so starken Eindruck, dass die nächsten 6 Jahre hindurch keine italische Unternehmung grössern Belangs in Eschenthal gegen die Eidgenossen vorkam.

Trotz dieser localisierten Fehde waren die Eidgenossen, nicht weniger als Herzog Filippo, bestrebt Verkehr und Handel zu beleben, Nr. 34 und 51.

In Domo d'Ossola wurde als Kriegsrichter Hans Spilmatter, Nr. 35, 37, für das Jahr 1417, und zum Zeichen voller Zufriedenheit, den 29. September (Absch. Nr. 144, f) auch für 1418 bestellt.

Nach Herstellung des Friedens sandte der Rath Domo d'Ossola's den Franz Breni an die Eidgenossen, um wo möglich auf die unter 20. Juli gestellte Forderung (Absch. Nr. 139, i), dass das gemeine Land Eschenthal durch Anlegung einer.

Steuer in allen Decanien des Thais die zur Freilassung der gefangenen Eschenthaler zu bestreitenden Auslagen zu decken habe, einzuwirken und in Sachen mit besiegelter Vollmacht zu handeln. Nr. 33.

Die Antwort auf Breni's wahrscheinliches Nachlassgesuch lautete. Nr. 39. für die am Verrathe unbetheiligten wenig Trost bringend. schreckte diesen wackern Mann aber nicht ab, für seine gefangenen Widersacher, die Geiseln von Monte Cresto, den 29. December 1417 wieder eine Supplik einzugeben, Nr. 40.

Lucern. welches trotz so oft, besonders durch König Sigmund, gemachten Tädigungs-Vorschlägen mit dem neutitulierten Herzoge Amadeu noch immer nicht gesühnt war, nahm 1418 drei Piemontesen in sein Burgrecht auf, Nr. 41, welche, obwol zwei davon herzogliche Leben trigen, durch Stellvertreter Reisepflicht zu üben gelobten.

Wie damals Strassen und Brücken in unsern Landen beschaffen waren, davon gab der Tod eines Weinfuhrmanns ein Beispiel, der mit Ross und Wagen auf der Zollbrücke zu Kotenburg verfallen ist. Die Stadt Lucern gab seiner Wittwe 104 Gulden, Nr. 42. Im September darauf gewährte König Sigmund; das sie die Brucken Weg ob stege zu jr Statt dester bass vnd als des wol not durftig ist, buwen vnd bessern mögen", den Lucernern Erlaubniss, ein vngelt von nüwes vff (ze) setzen". Nr. 44. Noch gefährlicher für Kaufleute waren damals die Wegelagerer, gegen die unsere Eidgenossen auch beim Könige Schirm suchten, Nr. 43.

Im Eschenthale folgte auf Michaels Tag 1419 für nächstkünftig als Landvogt Jakob Stucki, ein Zürcher; als Vogt in Maien- und Verzascathal Fuglislo (Absch. Nr. 167). In Eschenthal gab es verschiedene alte Gerichtsherrn; so das Bistum Novara zu Pomat, das Bistum Sitten zu Davedro etc.; nur durch Reichsbelehnung konnten die Eidgenossen rechtlich in vollen Besitz solcher Gerichte gelangen (Absch. Nr. 133 und 160, b). Die Vertreibung des Bischofs von Sitten durch die Walliser ver

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Augenzeugen, wie auch der Entwurf zum Verkaufe von Bellinzona, den die Eidgenossen zwischen den Grafen von Sax und den zwei Orten vermittelten. Diese Aktenstücke erklären diess Ereigniss, zu dessen Ausschmückung Tschudi und seine Nachbeter eine Heirathsgeschichte bringen zu müssen glaubten.

Die gewöhnliche Formel: williklich, unbetwungenlich und mit fryem Willen" ist die einzige Stelle, welche im OriginalEntwurfe dieses Kaufbriefs, offenbar absichtlich, durchgestrichen wurde.

Der Verkauf dieser befestigten Stadt, die zwei bedeutende Alpenpässe, den St. Gothard und Bernhardin, beherrscht, war für die Grafen von Sax ein ebenso grosser Verlust, als für die Käufer und selbst für alle Antheilnehmer des Verkehrs über den St. Gothard, vorab für Ure und die Leventina, ein Gewinn. Las Histörchen: eine Erbstochter des Hauses von Sax hätte durch Heirath mit einem Ruscini Bellenz an den Visconti bringen sollen, klingt äusserst unwahrscheinlich.

Franchino Rusca war, wie wir wissen, zu Tessarette bei König Sigmund, also in Filippo's Augen ein Rebell. Kam dieser Herzog in den Besitz Bellinzona's, so war es um Rusta's schönes Lugano früher oder später geschehen. Die im Juni 1418 durch List und Grausamkeit erwirkte Uebergabe Piacenza's musste alle Edelleute dem Hofe des Visconti entfremden.

Lie Freiherrn von Sax, welche den König Simund mehrere Tage in Bellinzona bewirthet und dafür in den Grafenstand von ihm (die ältern) erhoben wurden. waren und blieben, wie ihre Annah.ae der Eidgenossen als Schiedente und Thadiger, denen von Ure gegenüber. Nr. 45. zetet. Freunde derselben. Mit dera Herzoge von Mailand dagegen stand gerade damals. Nr. 15. wenigstens Caspar, der als Miteigenthümer Bellinzona's im Kaufbriefe. Nr. 45. auch erscheint, in Streite.

Endlich erscheinen die Grafen von Sax, trotz grossem Besitzthume, doch nicht so reich, dass sie das beste Smak Thres Gellets, die Liviera and Bellinzona, sanat Ze1. als Lotta einer einzigen Tochter zu geben im Falle sein mechin. Auch hätten

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die von Sax durch Abtretung von Bellenz ihre Besitzungen, namentlich die Vogtei im Bleniothale, das sog. Keller-Amt des Domstifts Mailand, gefährdet.

Welche Ursachen zur Fehde der Eidgenossen von Ure und Obwalden mit ihren Verbündeten, den Grafen von Sax, Anlass gegeben, wissen wir bisher nicht.

Des Kaufbriefs Wortlaut: als wir mit den erbern, wisen, vnsern guten fründen vnd lieben lantlüten, den Amanen vnd den landlüten gemeinlich der zweyer lendern Vre vnd Vnderwalden ob dem kernwald vnd si mit vns etwas spenne vnd wiederdriesses hatten", nennt die Ursache nicht.

Durch den 1407, Sonntags vor Bartholomäus, aufgerichteten Landrechtsbrief (Tschudi I, 640-642), verpflichteten sich die Herrn von Sax Ure und Obwalden gegenüber: „Iren Räten und Gebotten gehorsam (ze) sin, in Kriegen und andern Sachen“. Dann: „Inen und uns die Vestinen und Schlösser ze Bellentz innen vnd allwegen offen ze han, ze Irn vnd ze unsern Handen, in allen Iren Nöten mit guten Trüwen ane Gefärde", und solche in keiner Weise zu veräussern etc.

Schon in diesen zwei Gelöbnissen lag, bei so grossen Veränderungen in der Nähe von Bellenz, vorab durch Eroberungen der Eidgenossen im Eschenthale und deren Behauptung, Anlass genug zu Zerwürfnissen, besonders 1413 im October, als König Sigmund zu Bellenz und Tessarette lag.

Als 1417, den 19. April, die Eidgenossen sich beriethen, ob man dem Könige Sigmund Zuzug geben wolle, weigerte sich Ure, bat aber: „Were dz si not angieng, daz man inen helffe Bellentz behan". (Lucerns Rathbuch III, 23, a.)

Bellinzona war, wie die Geschichte Como's zeigt, seit der Römer-Zeit als einer der wichtigern Punkte Oberitaliens bekannt, und der erste Herzog von Mailand, Johann Galeazzo Visconti, hat ihm, wie unsere zahlreichen Urkunden aus seiner Zeit beweisen, ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wofür schon das älteste Stadtwappen mit der bischia Viscontina Zeugniss gibt.

Welche Wirkung der Uebergang Bellinzona's an die von

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