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XVI

tes, liebenswürdig im Umgange und ein hochherziger Gutthäter überall, wo es galt Noth und Armuth zu lindern.

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Das Urbar

des

Benediktinerstiftes U. L. F. zu Einsiedeln

vom Jahre 1331.

Mit einer Einleitung, zwei Schriftproben und einem Namenund Sachen-Verzeichniss

herausgegeben von

P. Odilo Ringholz O. S. B.

Geschichtsfrd. Bd. XLV.

1

I.
EINLEITUNG.

bt Johannes II. von Hasenburg trat in schwerer Zeit die

A Verwaltung des an.

Marchenstreite mit Schwyz erlittenen Verluste war das Stift in Noth und Schulden gerathen; es bedurfte eines tüchtigen. Haushälters, um die zeitliche Lage desselben zu heben.

Bereits im Jahre 1314 war Johannes Oekonom des Stiftes und später Propst in St. Gerold. In diesen Verwaltungsämtern muss er sich sehr gut bewährt haben, so dass ihn seine Mitbrüder nach dem am 11. März 1327 erfolgten Tode des unvergesslichen Abtes Johannes I. zu dessen Nachfolger wählten.

In dieser Stellung suchte er die Einkünfte des Stiftes zu sichern und zu vermehren. Er hielt fleissig Abrechnung mit den weltlichen Verwaltungsbeamten des Stiftes 1) und liess im Jahre 1331 ein neues Urbar über die Einkünfte erstellen.) Trotz seiner kurzen Regierungszeit scheint er in dieser Beziehung wenigstens einigen Erfolg gehabt zu haben. Er konnte die Schulden seines Vorgängers bezahlen und seine eigenen, besonders beim Antritt der Abtei nicht unbedeutenden Auslagen bestreiten 3) und noch mehrere Güter und Gefälle erwerben.) Wenn er auch mit dem Konvente am 20. Mai 1334 einige auf Güter im alten Aargau haftende Zinse verkaufte und sie in vnfern vnd vnfers Gotzhus nvtz

1) Diese Abrechnungen sind in U 3 verzeichnet. RE 258. Die Abkürzungen U 1, 2, 3 und 4 sind unten im Texte und auf Seite 13 erklärt. Die Erklärungen der übrigen Abkürzungen finden sich im Geschichtsfreund 43, 128.

2) S. u. U 2, Bl. 1 a.

3) U 3, Bl. 13 a.

U 2, Bl. 4 b, 23 b, 62 a.

vnd Notdurfti" verwandte, dürfen wir aus diesem Umstande gerade noch nicht auf dringende Noth schliessen.1)

Sein Verwaltungstalent fand auch ausserhalb seines Stiftes Anerkennung und Vertrauen. Der Abt wurde im Jahre 1330 mit der Regelung der finanziellen Verhältnisse des Stiftes Engelberg) und im Jahre 1332 von Theoderich von Batzenberg mit der Vollstreckung seiner Vermächtnisse betraut.3)

Abt Johannes II., der von schwacher Gesundheit gewesen zu sein scheint, starb am 21. Juli 1334 nach nur siebenjähriger Regierung. Zuvor hatte er noch für sich eine Jahrzeit gestiftet. *)

Es ist nicht unsere Absicht, die Regierung dieses Abtes eingehender darzustellen; wir wollen an dieser Stelle nur das oben erwähnte Urbar vom Jahre 1331 herausgeben, das trotz seines reichen und für die ältere Ortsbeschreibung 5) und Namenforschung wichtigen Inhaltes noch viel zu wenig bekannt ist und benützt wurde und das gerade desswegen eine Herausgabe verdient.

Es sei uns gestattet, dem Texte einige nothwendigen Erörterungen über die äussere und innere Beschaffenheit der Handschrift, über unser Editionsverfahren, den Inhalt des Urbars, die Quellen desselben, über frühere und spätere Urbarien und Rödel, über den Druck einiger Theile des Urbars, über die bisherige Benützung desselben und über das unserer

1) Urk. im Staatsarchiv Neuenburg.

2) U 3, Bl. 1 a-3 b.

3) StAZ Rüti 112.

4) U 3, Bl. 10 b. Ueber Abt Johannes II. vergl. Geschichte des Stiftes Einsiedeln unter Abt Johannes I. im Geschichtsfreund 43, 137. 138. 141. 143. 161. 192. 242. 246. 250, 262. 263. 273. 282 und 317. In der SeparatAusgabe S. 9. 10. 13. 15. 33. 64. 114. 118. 122. 134. 135. 145. 154. 189. Den Todestag gibt das Nekrolog von Fahr. Mon. Germ. Necr. 1, 387 an. Das Jahr lässt sich folgendermassen bestimmen: 1334, Mai 20, urkundet noch Abt Johannes II.; 1334, Nov. 23 urkundet bereits sein Nachfolger Konrad II. RE 277.

5) Wir weisen hier nur kurz darauf hin, dass in diesem Urbar manche abgegangene Oertlichkeiten vorkommen, z. B. Gallikon, Unnützhufen, Wile bei Sursee (Bl. 42 a. 28 a, 35 b und 37 b), deren Lage durch unser Urbar wenigstens annähernd bestimmt werden kann. S. Register. Auch zur nähern Bestimmung geschichtlich merkwürdiger Orte, z. B. der Burg Alt-Rapperswil, S. u. S. 12, finden sich Anhaltspunkte in diesem Urbare.

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