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Sonst nennen wir noch:

Explanatio singulorum Missae rituum.
Institutio Christiana ecclesiae Numburgensis.

De reipublicae restitutione ad principes et populum Germaniae. (Der Druck Andorf. 1553 hat den Titel: De reipublicae Germaniae seu imperio constituendo; die Ausgabe Francof. 1612 [,,edidit Christophorus Pflugius Julii ex fratre pronepos"]: De ordinanda reipubl. Germaniae oratio.)

De institutione Christiani hominis.

De vero Dei cultu.

Consilium Caesari datum in causa religionis.
De Sacrificiis Missae.

De Deo et sancta Trinitate.

De Reformatione christiana.

Admonitio ad Dioecesales verbi ministros.
De Justitia et Salute Christiani hominis.
Doctrina de Poenitentia, Fide et Charitate.
De Creatione Mundi.

De Schismate ad Germanos.

Vom ersten Sündenfall.

Das neue Interim.

Gemeine christliche Lahr.

Von christlicher Buße.

Wahrhaft klassisch im Stil ist die zu Ehren seines 1524 verstorbenen Lehrers Petrus Mosellanus gehaltene Rede, die der Rector Müller in Zeiz ihrer Seltenheit wegen von Neuem abdrucken ließ. Mehrere ungedruckte Schriften sollen sich noch vor Kurzem in Zeiz befunden haben, wo Pflug selber den Grund zur Stiftsbibliothek legte. Die von ihm und an ihn geschriebenen Briefe, veröffentlicht von Müller (Leipzig 1802), sind wichtig für die damalige Zeitgeschichte.

XXXIII.

Neustadt.

(Bisthum.)

Schon bei seiner Krönung zu Rom hatte Kaiser Friedrich III. im Einverständniß mit Papst Nicolaus V. die Errichtung eines Bisthums zu Neustadt beschloffen (1452), aber erst am 18. Januar 1468 erfolgte die Bulle, in der sie ausgesprochen ward. Die Collegiatkirche zu U. L. F. in Neustadt wurde der Dom desselben, und sein Umfang erstreckte sich nicht über das Stadtgebiet. Es ward sowohl von der bischöflichen wie von der Metropolitan Gerichtsbarkeit des Erzbischofs von Salzburg, zu dessen Sprengel Neustadt bisher gehörte, befreit, und stand demnach unmittelbar unter dem Papfte. Die Ernennung der Bischöfe war dem Kaiser und seinen. Nachfolgern in Desterreich und Steiermark ausdrücklich zuerkannt. Im Jahre 1476 trat das Bisthum endlich in's Leben. Friedrich ernannte zum ersten Bischof

1. Engelbert, geboren zu Paseil in Steiermark, gebildet an der Wies ner Universität, ehemals Lehrer des Prinzen Marimilian, dann Dechant an der Collegiatkirche U. L. F. zu Neustadt. Er wurde 1477 am Feste Mariä Verkündigung zu Rom vom Papste zum Bischof geweiht, und starb 1491 im Februar.

Ihm folgten

2. Augustin Giebinger, vorher Propft des regulirten Chorherrenstifts zu St. Ulrich in Neustadt, das 1485 wegen der bevorstehenden Belagerung durch die Ungarn bis auf den Grund abgebrochen worden, weil es wegen seiner Nähe am Stadtgraben nur dem Feinde zum Vortheil gedient hätte. Die Chorherren mußten sich mit denen an der Domkirche vereinigen, alle zusammen die Regel des heiligen Augustin beobachten, und sollten auch den St. Georgsorden annehmen. Aber Bischof Augustin, der neue Propst und das Capitel verweigerten das leßtere. Und da auch die folgenden Pröpfte die Annahme jenes Ordens standhaft ablehnten, so mußten die regulirten Chorherren von St. Ulrich nach dem 1495 erfolgten Tode Augustin's die Domkirche sammt allen Rechten und Einkünften auf Befehl des Kaisers dem Orden übergeben. Sie zogen ein Jahr später (1508) von der Domkirche

weg, und stellten ihr voriges Kloster nach Thunlichkeit wieder her. An der Domkirche blieben zwar noch die früheren weltlichen Domherren, weil jedoch auch diese mit dem St. Georgsorden, wegen ihres Eintritts in denselben, und wegen der Besizungen des Bisthums und Capitels beständig Streitigfeiten hatten, so geschah es, daß das Bisthum bis 1519 unbesezt blieb.

Auf den Vorschlag des Hochmeisters des St. Georgsordens, Johann Geimann, ernannte nun Kaiser Marimilian zum Bischof

3. Dietrich, aus der im Lande ob der Ens begüterten Familie der Kämmerer zu Perkheim und Kammerschlag, der in den Minoritenorden getreten, 1507 dessen Provinzial, und später Titularbischof von Sarascovia geworden war. Er hatte aber eben so wenig Lust in den St. Georgsorden. zu treten, wie sein Vorgänger, und nur wiederholte Befehle des Erzherzogs Ferdinand, bei dem er übrigens wegen seiner Tugenden und wegen seiner eifrigen Sorgfalt für die Religion beliebt war, bewogen ihn, im Jahr 1530, gegen dessen Ende er starb, nach Mühlstadt in Kärnthen, dem Siz des Hochmeisters zu gehen und den Orden daselbst feierlich anzunehmen. Erst 1534 erließ Ferdinand den Bischöfen von Neustadt die von Friedrich III. herstammende Verbindlichkeit, bewogen durch die Vorstellungen des Dominicaners Johann Heigerlin, der sich Fabri nannte, seines Beichtvaters und Rathes, wie Coadjutor Dietrich's (siehe Wien). Mit dem Hochmeister Wolfgang Prandtner starb 1547 auch der St. Georgsorden.

Bei dem Einfalle der Türken in Desterreich (1529) ward auch Neustadt von ihnen belagert, und in den Stürmen auf die Stadt ging das noch nicht völlig wiederhergestellte Chorherrenstift St. Ulrich sammt der Kirche völlig zu Grunde. Der Chorherren waren übrigens nur noch wenige, denn einige hatten das lutherische Bekenntniß angenommen, andere waren nach Wien zu den Dorotheern gegangen, und die übrigen hatten sich bei Annäherung der Türken verloren. Darum überließ Ferdinand die Trümmer und Einkünfte dieses Klosters der Bürgerschaft von Neustadt, leßtere indeß nur bis 1535, wo er sie der Wiener Universität, im Jahre 1551 aber sammt dem Patronate der dem ehemaligen Chorherrenstift zuständigen Pfarreien dem Neustädter Bisthum gegen eine der genannten Hochschule zu entrichtende Pension auf immer übergab.

Nach Dietrich's Tode verwaltete Johann Faber das Bisthum fast zwei Jahre, bis

4. Gregor Angerer, von Wien gebürtig, Domdechant zu Briren, die Regierung antrat. Er war schon drei Jahre lang Ferdinand's Gesandter zu Venedig gewesen, übernahm dann in Italien die Verkündigung eines vom Papste gegen die Türken ausgeschriebenen Kreuzzugs, und widmete sich endlich ganz seiner Kirche. Dessen ungeachtet nahm auch in ihr die katholische Religion immer mehr ab, die Zahl der Priester verminderte sich mit jedem Jahre, daß die Pfarrämter oft lange unbesezt blieben, und von der Bürgerschaft fielen immer mehr dem Lutherthum zu. Gregor starb 1548.

5. Heinrich Murlich saß nur bis 1550.

6. Christoph von Wertwein war von Pforzheim gebürtig, Doctor der Theologie an der Wiener Universität, Hofprediger und Beichtwater Ferdinand's, nun Bischof von Neustadt bis 1552, wo er das Bisthum Wien

erhielt (s. daselbst), aber noch bis zum Anfang des kommenden Jahres Neustadt verwesete.

7. Franz, mit dem Beinamen Abstemius, war ein geborner Ungar, der mit ausgezeichneten Kenntnissen in der griechischen und hebräischen Sprache einen musterhaften Lebenswandel verband, früher Verweser des Chorherrenstifts zu Dürnstein gewesen, und sich nun alle Mühe gab, Frömmigkeit unter seinen Gläubigen zu befördern, zugleich aber auch den Wissenschaften weiter oblag, und insbesondere mit Andreas Plank, Doctor der Arzneikunde und Lehrer der hebräischen Sprache an der Universität Wien, über die Weissagung des Patriarchen Jacob vom Messias einen gelehrten Briefwechsel führte. Sein Leben endete im Jahre 1558.

8. Martin I. Durlacher, Abt des Cistercienserstifts zu Rein, Ferdinand's geheimer Nath und Titularbischof von Gallipoli, refignirte aus Gesundheitsrücksichten 1559, und zog sich wieder nach Rein zurück.

9. Caspar von Logau, Lehrer Karl's, eines jüngern Sohnes Ferdinand's, legte seine Würde 1562 nieder, weil ihn das Domcapitel zu Breslau zum Bischof wählte (s. Breslau).

10. Christian Noponäus, vorher Prior des Benedictinerklosters zu Embden in Ostfriesland, war ein Mann von trefflichen Eigenschaften, der sein neues Amt mit Eifer und Sorgfalt verwaltete, häufig selbst predigte, doch den Fortschritten des Lutherthums in seinem Sprengel feinen Einhalt zu thun vermochte. Er starb am 30. September 1571..

11. Lambert Grutter, ein gelehrter Niederländer, war zwei Jahre früher Hofprediger in Wien geworden, stand bei Marimilian in großem Ansehn, und ward unter Rudolf II. zu allen Berathschlagungen über die Angelegenheiten der katholischen Kirche in Desterreich gezogen. Unter ihm wurde das vormals den Dominicanern gehörige Kloster der Clarissen zu Neustadt 1574 gänzlich aufgehoben; die stark verschuldeten Güter übergab der Kaiser an Lambert, der durch sorgsame Verwaltung die Schulden abtragen und die Gebäude in bessern Stand sehen sollte. Später (1589) erhielt sie das Bisthum eigenthümlich. Nächsten Jahres (1575) entließ man auch die Minoriten, deren Nuglosigkeit sich sattsam herausgestellt hatte. Es kam aber auch unter ihm dahin, daß der Magistrat von Neustadt lutherisch wurde, und mit diesem der größte Theil der städtischen und benachbarten ländlichen Bevölkerung. Ueber diesen Zustand starb Lambert im Jahre 1582. Ihn zu ändern war seinem Nachfolger,

12. Martin II. Radwiger, ebenfalls nicht vorbehalten. Dieser war aus Kärnthen gebürtig, vorher Hofprediger und Propst zu St. Dorothea in Wien, und genießt den Ruhm eines gelehrten und tugendhaften Mannes. Der Tod rief ihn schon 1588 nach zweijähriger Amtsführung ab. Nach ihm trat eine Rückführung früherer Verhältnisse des Bisthums ein, durch Melchior Klesel, dessen Leben und Wirken jedoch schon außerhalb der Grenzen dieses Buches liegt.

XXXIV.

Olmüş.

(Bisthum.)

[aft zweihundert Jahre früher als von einem Bisthum Olmüß beginnt von einer mährischen Kirche und mährischen Erzbischöfen und Bischöfen die Rede, die ohne alle Berechtigung den Bischöfen von Olmüß zugezählt worden sind. Von einem Bisthum Olmüß weiß man vor dem Jahre 1063 durchaus nichts Gewisses, und muß Wratislaw II., Herzog von Böhmen, als eigentlicher Begründer desselben betrachtet werden, wofür denn auch die päpstlichen Bestätigungsbullen sprechen. Es ward jezt der geistlichen Oberaufsicht der Erzbischöfe von Mainz untergeben, 1344 aber von Karl IV. unter Prag gestellt. Seine Bischöfe, welche die geistliche Gerichtsbarkeit über das ganze Markgrafthum Mähren übten, waren seit 1348 Fürsten des heiligen römischen Reichs und (seit 1365) Grafen der königlich böhmischen Capelle.

In Abwesenheit der Prager Erzbischöfe hatten sie das Recht die Krōnung der böhmischen Könige zu vollziehen.

Zum ersten Bischof ernannte Wratislaw seinen Caplan

Johann I.,,, Monachus Brzevnoviensis", der bis 1085 lebte (VII. Cal. Dec.), worauf es der Bischof Gebhard (Jaromir) von Prag (f. daselbst) erlangte, daß das Bisthum Olmüß mit dem seinigen verschmolzen wurde. Doch schon im Jahre 1088 ernannte Wratislaw, nunmehr König von Böhmen, zum Bischof von Olmüz seinen treuen Hofcaplan Wezel, den der Papst aber verwarf. Die Neuwahl fiel 1090 auf

2. Andreas von Daubrawicz, bisher Canonicus zu Olmüß, der am 22. Mai 1094 (nach Andern erst 1097) in der Cathedralkirche zu St. Peter und Paul begraben wurde. Daß erst von ihm der bischöfliche Siß von Poleffowicz nach Olmüz verlegt worden wäre, ist ein Irrthum. Poleffowicz und Kunowicz sind vielleicht Episcopalorte gewesen, bevor das obige Bis thum errichtet worden. Ihm folgte

3. Peter I., vorher Canonicus zu Prag, der seine Würde acht Jahre bekleidete und 1104 (Non. Jul.) verschied.

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