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Regiments war friedlich und namentlich dem geistlichen Wesen günstig, das er durch Reformation der Klöster zu fördern suchte. Bald aber stürzten ihn Angelegenheiten seines Hauses in Kriege und schwere Schulden, die ihn veranlaßten 1487 bei andern Fürsten Dienste zu suchen. Wir finden ihn an den Höfen der Könige von Ungarn, Polen, Dänemark und bei dem Markgrafen von Brandenburg; 1489 wieder im Stift. Zur Entlastung von seinen Gläubigern bewilligten ihm die Stände zum zweiten Male eine außerordentliche Summe. Dann wurden Fehden im Innern gedämpft. Im Jahre 1493 begab er sich wiederum außerhalb Landes, was zu dessen Sicherheit eben nicht diente; 1496 kehrte er zurück. Zum Administrator des Bisthums Münster noch berufen, begann er seinen Haushalt zu ordnen, die Stände die gesammte Verwaltung; der Vertheidigung der ihm anbefohlenen Länder nahm er sich kräftigst an, in neue Händel ließ er sich nicht hineinziehen. Das Collegiatstift zu Bramsche, dort seit 1257 ohne irgend Fortschritte gemacht zu haben, verlegte er wieder nach Quakenbrück. Er starb am 9. Februar 1508 mit dem Ruhme eines milden und friedliebenden Fürsten zu Bevergern im Münsterschen, im Alter von 52 Jahren.

51. Erich II., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, auch Bischof von Münster und Paderborn (f. daselbst), 1508–1532.

52. Franz, Graf von Waldeck, auch Bischof zu Minden und Münster (f. daselbst), 1532-1553. Im Gegensaß zu seinem Vorweser begünstigte er hier in Osnabrück die lutherisch Gesinnten gleich im Anfange seiner Regierung, gestattete ihnen evangelische Prediger, besondere Kirchenordnung, und räumte ihnen die Marien- und Catharinenkirche ein. Er zerfiel darüber mit dem Domcapitel, und durfte sich zulezt, wie schon erwähnt, nicht mehr in diesem Hochstift blicken lassen.

53. Johann IV., Graf von Hoya, 1553-1574, auch Bischof von Münster und Paderborn (s. daselbst).

54. Heinrich III., Herzog von Sachsen - Lauenburg, seit 1566 Erzbischof von Bremen (s. daselbst), nun (1574) noch zum Administrator von Osnabrück und (1577) Paderborn erkoren (siehe daselbst), verwaltete beide Hochstifter ohne päpstliche Autorisation bis zu seinem Tode 1585 (Bd. I. 110 durch einen Druckfehler 1588).

55. Wilhelm von Schenking, aus der edlen Familie, welche in Ostbeveren im Münsterschen die Unterherrlichkeit hatte, vorher Propst zu Sanct Johann in Osnabrück, ein kenntnißreicher und erfahrener Prälat, eifrig katholisch, starb kurz nach seiner Wahl am 20. Juli 1585 im Alter von 40 Jahren.

56. Bernhard, Graf von Waldeck, des Bischofs Franz von Waldeck brüderlicher Enkel, Domherr zu Cöln und Straßburg, wurde am 25. October 1585 zum Bischof erwählt. Er bekannte sich zwar ungescheut zum fa» tholischen Glauben, hinderte aber, mild und friedlich gesinnt, die Anhänger der lutherischen Neuerung in feiner Weise. Uebrigens war seine kurze Res gierung mit vielem Ungemach verknüpft, von welchem ihn der Tod am 11. März 1591 erlöste.

Er ist der leßte Bischof, dessen wir hier zu gedenken hatten.

XXXVI.

Hat

Paderborn.

(Bisthum.)

at Karl der Große wirklich schon im Jahre 780 an die Errichtung des obigen Bisthums gedacht, so steht doch fest, daß es vor dem Jahre 795 nicht zu Stande gekommen und auch nie einen andern Sig als den Ort Paderborn gehabt. Die kaiserliche Stiftungs- und päpstliche Bestätigungsurkunde ist nicht mehr vorhanden. Anfänglich in enge Grenzen eingeschlofsen, begreift sein Flächeninhalt um die Mitte des sechszehnten Jahrhunderts 50 Geviertmeilen mit einer Bevölkerung von ungefähr 100,000 Einwohnern, und dies Land hatte zu allgemeinen Grenzen gegen Morgen Hessen und Corvey, gegen Mitternacht die Grafschaft Lippe, gegen Abend Lippe, Ritberg und das Herzogthum Westfalen, gegen Mittag dasselbe und die Grafschaft Waldeck. Durchschnitten von hohen Bergen, die sogenannte Egge, wurde dies Gebiet in den vor- und oberwaldischen District getheilt, welche die Aemter Neuhaus, Delbrück, Böcke, Lichtenau, Wunnenberg, Büren, Wevelsburg; Dringenberg, Steinheim, Beverungen, Lügde und Antheile an der Grafschaft Oldenburg, der Herrschaft Stapelberg und der Grafschaft Schwalenberg enthielten. Wie weit der Arm der Bischöfe Paderborns hundert Jahre früher reichte, geht aus einem Berichte der Landstände an das Concil zu Basel vom Jahre 1434 hervor, den wir Bd. I. S. 248 bis 256 vorfanden. Das Bisthum war frühzeitig in Archidiaconate ge= theilt, deren Vorsteher die bischöfliche Gerichtsbarkeit über die geistlichen Angelegenheiten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts übten. (Archidiaconatsverzeichnisse ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Zuverlässigkeit bei Schaten Annales II. 11., Bessen I. 71-77. 294-296., bei Wigand, Corveischer Güterbesiß, 225-228.) In den eremten Pfarren vertrat ein Abt, Prior oder Propst die Stelle des Archidiacons. Die bürgerliche Rechtspflege handhabte man nach altsächsischer Sitte. Uebrigens wurden die hauptsächlichsten geistlichen und weltlichen Angelegenheiten auf Synoden, wo die Häupter der Geistlichkeit, die Vasallen und Ministerialen nebst den Vorgesezten der Städte erschienen, untersucht und erledigt.

Die Bischöfe waren Reichsfürsten und Suffragane des Erzftifts Mainz. Ihre Einkünfte betrugen in den besten Zeiten mehr als 100,000 Thaler. Die vornehmsten Erbämter ihres Hofes sind die des Marschalls, Truchseß, Schenken, Kämmerers, Hofmeisters und Küchenmeisters.

Zum ersten Bischof ernannte Kaiser Karl 795

Hathumar, bis dahin Canonicus zu Würzburg, dessen Thätigkeit wesentlich die eines Missionars. In Paderborn begann er den Bau der Domkirche und des Capitelshauses. Er starb angeblich am 9. August 815.

2. Badurad, ebenfalls dem Capitel zu Würzburg entnommen, ohne daß man weiß wem er diese Wahl verdankte, vollendete den Bau der Domkirche und des Klosters, in welchem er mit seinen Canonikern gemeinschaftlich lebte. Wahrscheinlich hat er dabei auch die Schule angelegt, die nachmals so berühmt wurde. Im Jahre 816 wohnte er einer Kirchenversamınlung zu Aachen bei. Abergläubischen Gebräuchen suchte er durch die Verehrung des heiligen Liborius zu begegnen, der in der Folge Schußpatron des Landes wurde. Die Gunst, in welcher er bei Ludwig stand, erwirkte dem Bisthum Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit der Grafen. Unter ihm entstehen die Chorfrauenstifter Herford (819) und Bödeke (837). Bei der Gründung Corveys war er thätig. Im Jahre 838 finden wir Badurad bei dem Kaiser zu Nimwegen. Er starb im September 859.

3. Luthard stiftete zu Haerse ein Fräuleinstift, verschaffte der Paderbornschen Geistlichkeit die freie Wahl ihrer Bischöfe, und starb am 2. Mai 886.

4. Biso genießt das vorzüglichste Lob. Sein größtes Verdienst für die damalige Zeit ist vielleicht, daß er eine Lebensbeschreibung des heiligen Liborius aufseßen ließ, die der Jesuit Bolland in seine Vita S. Liborii (Antwerp. 1648) aufgenommen. Er starb 908.

5. Dietrich I. erlebte die traurige Zeit der Hunnenkriege, die auch sein Bisthum nicht verschonten, und starb am 9. December 916.

6. Unwan befand sich 916 auf dem Concile zu Altheim, sorgte nicht ohne Umsicht für das Beste seines Stifts, und verschied am 20. Juli 935. 7. Dudo 935 bis 957 (nicht, wie bei Schaten, 960).

8. Volkmar, vorher Mönch zu Corvey, 957 bis 983.

9. Rethar sah im Jahre 1000 den Dom und das Wohnhaus der Brüder, Geräthschaften und Urkunden in Flammen aufgehen. Er ließ sich daher alle Rechte und Besizungen des Hochstifts von Neuem durch Kaiser Otto III. (1001) bestätigen, gab sich auch viel Mühe die eingeäscherten Gebäude von Neuem aufzurichten. Er starb am 6. März 1009.

Zu seinem Nachfolger ernannte Kaiser Heinrich II.

10. Meinwerk. Vater desselben war der Graf Imad, seine Mutter Athela, Tochter des berühmten Grafen Wichmann, und durch diese also mit dem sächsischen Kaiserhause verwandt. Schon in erster Jugend zum geists lichen Stande bestimmt, empfing Meinwerk seine Erziehung und geistige Ausbildung in Halberstadt und Hildesheim, an welchem leztern Orte er Heinrich II. zum Mitschüler hatte. Er wurde dann Canonicus zu Halberstadt, Caplan Otto III., Heinrich II. und zugleich Domherr zu Paderborn. Als ihm die bischöfliche Würde angetragen wurde, lehnte er sie ab, weil er aus seinen eigenen Gütern ein ansehnlicheres Bisthum stiften könne als

Paderborn sei. Heinrich erwiderte ihm, er wünsche eben, daß er der Armuth desselben mit seinem Reichthum zu Hülfe komme. Er hat denn auch nicht gezögert das Stift aus seinen eigenen Mitteln zu vergrößern, er hat es indeß eben so trefflich verstanden den Kaiser zur Ehre Gottes auszuplündern.' Uebrigens übergab er schon 1005 (24. October) Heinrich II. sein Gut zu Böckenförde, daß er es dem Bischof Rethar schenke, um es so lange er lebe zu benußen, nach seinem Tode aber ad stipendia fratrum der Paderborner Kirche zu übertragen. Zunächst vollendete er den von Rethar begonnenen prachtvollen Neubau des Domes binnen sechs Jahren (1015); dann visitirte er persönlich die ganze Diocese und entwickelte in Verbesserung der vorhandenen Zustände unübertrefflichen Eifer, gepaart mit einer Energie, die des Erfolges stets versichert sein darf. So oft er übrigens im Dienste des Kaisers abwesend sein mußte, versäumte er doch nicht wiederholte Untersuchung des Bisthums, vielmals incognito, um über Nichts getäuscht zu werden. Im Jahre 1014 begleitete er den Kaiser zur Krönung nach Rom. Auf der Rückreise lernte er die Benedictiner zu Cluniac kennen, nahm 13 ders selben mit, und sezte sie in das von ihm 1015 geftiftete, 1031 vollendete Kloster Abdinghof. Schon vor dieser Stiftung schenkte ihm Heinrich (1013) das Dorf Bernshausen im Unter- Eichsfeld, das später an Braunschweig und 1342 an Mainz kam, die Curtis Morien in der Grafschaft Oldenburg; 1014,,in pago Morangano" ein Gut, Moranga genannt; 1016 ein zweites; 1018 verschiedene ländliche Grundstücke sammt der Gerichtsbarkeit über die Benedictiner - Abtei Helmershausen; 1019 das Gut Siburgehuson in pago Hemmerfeldun", wie das Gut Hammonstedi (Hammenstedt im Calenbergschen); wichtiger aber war, daß der Kaiser dem Bisthum 1011 den durch den Tod des Grafen Haold erledigten Comitat schenkte, denn er begründete die Landeshoheit der Bischöfe. Dieser Comitat machte mit der Grafschaft Immedeshusen, welche 1021 hinzu kam, den ganzen unterwaldschen District des Bisthums aus, und erstreckte sich noch in die benachbarten Länder, die in der Folge ganz oder zum Theil daraus gebildet sind, wie die Grafschaften Lippe und Waldeck. In dem legterwähnten Jahre (1021) schenkte auch der unbeerbte Graf Dodico von Warburg seinen Comitat dem Bisthum, der mit der Grafschaft des Hermann, die Kaiser Conrad II. vereignete, den oberwaldschen District des Stifts bildete. Aribo von Mainz entriß zwar die Erbschaft des Dodico dem Paderborner Bischof, 1031 aber gab sie Conrad II. zurück. Daß Heinrich II. die Curtis Erwitte ,,in pago Angeri" an Meinwerk vergabt habe, ist ein Irrthum; dies geschah erst von Conrad II. am 7. April 1027. Meinwerk besaß eine Dreiftigkeit in der Forderung von Gütern, welche von keinem deutschen Prälaten übertroffen worden ist, die indessen den Kaiser Heinrich oftmals mit Zorn erfüllte. Gott und alle Heiligen, sagte er einst zu ihm, mögen Dich verdammen, daß Du nicht müde wirst mir ein Gut nach dem andern zum Nachtheil des Reichs zu entreißen! Er war jedoch zu schwach der Schlauheit und Gewandtheit des Bischofs zu widerstehen. Als er ihm eines Tags einen Becher des vortrefflichsten Weines sandte, daß er sich daran erquicke, behielt Meinwerk auch den filbernen Pocal, den Heinrich vergebens zurückforderte. Er nannte dies Diebstahl,

Meinwerk nannte es einen kleinen Entzug unnüßen Aufwandes zum Dienst der Kirche. Einen kostbaren Mantel, den sich der Kaiser anfertigen ließ, wußte jener bald darauf bei Seite zu schaffen und als Ornat bei dem Gottesdienste zu verwenden. Für solche Streiche, die sich nur aus dem vertraus lichen Umgange beider Herren, aus ihrer Verwandtschaft erklären lassen, rächte sich Heinrich in anderer Weise. So ermangelte der Günstling genů gender Kenntniß der lateinischen Sprache; darauf fußend befahl er seinem Hofcaplan eines Tags, jenem ein Missale zu überreichen, welches er bei einem besonders angeordneten Seelenamte gebrauchen solle, und in welchem bei den Worten pro famulis et famulabus (für die Diener und Dienerin nen Gottes) die Vorsilbe fa radirt worden. Meinwerk las wirklich ganz getroft pro mulis et mulabus (für Maulesel und Mauleselinnen). Unter der Maske bitteren Ernstes forderte ihn Heinrich zur Verantwortung. Meinwerk hingegen ließ seinen Zorn an dem Hofcaplan aus, der ihm das Missale überreicht, und verurtheilte ihn zur Stäupung. Ein andermal diente des Bischofs abergläubische Furcht vor dem Tode dem ganzen kaiserlichen Hofe zu ungemeiner Belustigung. Kaiser Conrad war zwar nicht in dem Maße seines Vorfahren, doch aber immer auch sehr freigebig gegen die Paderborner Kirche. Und überzählt man alle die Besißungen, die ihr Meinwerk zu verschaffen gewußt, würdigt man deffen Bemühungen für die Beförderung der Geistesbildung seiner Unterthanen, wie für die Cultur des Landes, erwägt man, daß Er erst die weltliche Herrschaft des Bisthums begründet und alle annectirende Gerechtsame erworben, darf er mit Recht der zweite Stifter dess selben genannt werden. Paderborn selbst ward durch ihn eine ummauerte, mit einem bischöflichen Schloß und anderen ansehnlichen Gebäuden geschmückte Stadt. Die Domschule brachte er zur höchsten Ausbildung. Er starb bald nach der Einweihung der von ihm erbauten Bustorfer Kirche am 5. Juni 1036.

11. Rotho (Rothard, Rudolf, Ruodo), vorher Abt zu Hersfeld, bes reicherte das Kloster Abdinghof, hat aber sonst nichts Erhebliches gethan. Er starb am 6. December 1052.

12. Imad, Vetter und Zögling Meinwerk's, wurde von Heinrich III. zum Paderborner Bischof ernannt. Er war ein Beförderer der Domschule, zeigte sich als Wohlthäter des Klosters Abdinghof, sorgte nach einer Feuers brunst von 1058 für Wiederherstellung des Domes und Capitelshauses, trat 1073 dem Bunte sächüscher Großen wider Heinrich IV. bei, sagte sich von diesem Bunde 1075 los, und starb am 3. Februar 1076.

13. Poppo von Holte, vorher Dompropft zu Bamberg, eifriger Gegner Heinrich IV. und dessen Anhänger, verschied am 28. November 1084. Der Gegenkönig Hermann ernannte hierauf

14. Heinrich I. von Aslo zum Bischof (f. Magdeburg), der sich aber gegen den vom Kaiser bestimmten

15. Heinrich II. von Werle, vorher Canonikus zu Goslar, nicht zu behaupten vermochte; doch kämpften beide Parteien miteinander bis 1102, wo Heinrich I. Erzbischof von Magdeburg wurde. Heinrich II. genießt das Lob eines humanen Mannes und eifrigen Geistlichen; auch war er ein besonderer Wohlthäter der Klöster Helmershausen und Abdinghof. In

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