Imágenes de páginas
PDF
EPUB

XLI.

Regensburg.

(Bisthum.)

Mehrere Geschichtsschreiber beginnen das Register der Bischöfe von Regensburg mit Paulin, weil ihm der heilige Severin die bischöfliche Würde vorhergesagt, er auch wirklich Bischof von Tiburnia oder Tiburtina gewor den und dieser Sig mit Tiberina (Regensburg), der Pflanzstadt des Tibes rius eins sein soll. Dies beruht aber auf falscher Deutung und flüchtiger Lesung mehrerer Novellen des Eugippius in deffen Vita S. Severini. Tiburnia ist das alte Liburnia, das nachmalige Lurnfeld in Kärnthen, oder wie Andere wollen Teurnia (Trebern). Dies war einst Bisthum, doch ist nur ein einziger Bischof, eben obiger Paulin bekannt. Ziemlich gewiß ist, daß bei der Ankunft des Bonifacius in Baiern Regensburg, die alte Hauptstadt und Residenz der Herzöge, bereits der feste Siz eines Bischofs war, Namens

Wicterp, deffen Sprengel aber der deutsche Apostel erst abtheilte und organisirte (739). Von allen nach Paulin bis Wieterp genannten Pries stern läßt sich beweisen, daß sie wenigstens keine Bischöfe von Regensburg gewesen sein können.

Das Bisthum dehnte sich ober- und unterhalb der Stadt Regensburg an der Donau aus, griff in das Oesterreichische hinüber, und hatte zu Hauptbestandtheilen die Herrschaften Donaustauf, Wörth und Hohenburg in der obern Pfalz, die ungefähr einen Flächeninhalt von 6 Geviertmeilen ausmachten. An Klöstern war es weniger reich als andere HochstifDie Bischöfe standen anfänglich unter dem Mainzer Metropoliten, feit 798 unter den Erzbischöfen von Salzburg, nachmals unmittelbar unter dem Papst, und waren Reichsfürsten mit Siß und Stimme. In Regensburg hatten sie eine Residenz, über die Stadt selbst hingegen keine Hoheit. Die höchste Summe ihrer jährlichen Einkünfte betrug 120,000 Gulden.

ter.

Darf man Aventin glauben, so bezeichnet sich Wieterp im Jahre 754 selbst als einen neunzigjährigen Greis, leibesschwach, fast erblindet, mißmuthig über die Einrichtungen des Bonifacius, und von diesem aus

seiner Würde verdrängt. Nach einer andern Nachricht entstammte er dem. herzoglichen Geschlechte der Agilolfinger und starb 756.

An seine Stelle seßte Bonifacius, wie schon früher erwähnt:

2. Geribald (Garibald, Gribald, Gaubald, Ganbald, Gozbald, Gowibold), dessen Residenz das Kloster St. Emmeram war, welchem die Bischöfe bis zu Ende des zehnten Jahrhunderts gleichzeitig vorstanden. Es ist ein Irrthum, daß das Kloster vorher besondere Aebte gehabt habe; Nomuald von Trier ist der erste. Treffend bemerkt Rittberg, daß wenn Geribald als der erste Lateiner unter den Bischöfen bezeichnet wird, dies wohl nur seine Abhängigkeit von Rom bedeutet. In dem Kriege Odilo's gegen die beiden Frankenbeherrscher begleitete er den päpstlichen Legaten Sergius. Er regierte von 740 bis 761. leber

3. Sigericus weiß man nichts Gewisses; wahrscheinlich saß er bis 768.

4. Sindbert (Simpert) lebte bis 791. Er wird in Schenkungsurkun den der Klöster Niederaltaich und Emmeram erwähnt. Bei dem Zerwürfniß zwischen Karl dem Großen und dem Herzog Tassilo war er für die Aussöhnung thätig. Zur Ehre seines Sizes führte er einen prächtigen Bau der St. Emmeranskirche aus, die er durch Schenkungen Karl's des Großen trefflich besserte.

Ein Bischof Conftantin, der in mehreren Katalogen auf Sindbert folgt, fann nicht existirt haben.

5. Adalwin wird in ächten und gefälschten Urkunden von 810 und 814 erwähnt. Die Angabe, daß er den Bischofssiß aus St. Emmeram verlegt, beruht auf Erdichtungen und Fälschungen. Er lebte bis in das Jahr 817.

6. Baturicus 817 bis 847. Von ihm bringt Ried Urkunden, von denen wenigstens die vom 14. December 819 und 11. November 822 sich als gefälschte nachweisen lassen. Bemerkenswerth hingegen find: Rex Ludovicus donat 8. Petro et Emmeramo seu Ecclesiae Ratisbonensi res proprietatis suae in Austria (oppidum Pechlariense cum tractu) seilicet locum, ubi antiquitus fuit castrum Herinlungoburch cum reliquis adiacentiis in circuitu, 6. Dctober 830; die Schenkungen des Grafen Wilhelm von 833 und 834; ferner: Comes Ratpotus finium praefectus Tullinam oppidum inferioris Austriae s. Emmeramo donat, 837; und andere.

7. Erchanfried 847 bis 864. Ihm confirmirt König Ludwig,,traditionem quorundam bonorum in Austria, factam a Wilhelmo Comite", 18. Januar 853, und ,, donat quaedam bona in Sundergau", 11. Februar 853.

8. Embricho (Ambricho) 864 bis 891. Unter ihm entsteht in Regensburg das Frauenstift Obermünster.

9. Aspertus 891 bis 894.

10. Tuto, vorher Mönch zu St. Emmeram, bekam die Bischofswürde 894, und starb am 10. October 930. Unter ihm beschenkten die Könige Ludwig und Conrad die Kirche mit Höfen, Gütern, Zöllen und Nugungen. In Regensburg entsteht das Frauenstift Niedermünster.

11. Ifangrim (Ifingrin), durch Herzog Arnold 930 zum Bischof befördert, wohnte 932 einer Synode zu Dingelfingen bei, und starb am 5. Februar 940.

Bei Hund und Andern folgt ihm irrthümlich ein Bischof Conrad. 12. Günther, vorher Mönch zu St. Emmeram, starb bereits am 8. October 940.

13. Michael bestieg 941 den bischöflichen Stuhl und wird als ein trefflicher Kirchenfürst gerühmt. Er erwarb von Otto I. die königliche Villa Niuchinga,,in pago Hesinga" und den königlichen Hof Helfendorf mit allem Zubehör (16. Juli 950), und verschied am 23. September 972.

14. St. Wolfgang, aus dem Hause der Grafen von Pfullingen, gab die Oberleitung des Klosters St. Emmeram auf, berief demselben einen be sondern Abt, und theilte die Besizungen dieses Stiftes so ab, daß ein Theil derselben gesonderte bischöfliche Tafelgüter wurden. Böhmens, das bisher zum Regensburger Sprengel gehörte, entsagte er, um der Errichtung des Bisthums Prag nicht hinderlich zu sein. Kaiser Otto II. bewilligte ihm (14. October 979) die Errichtung eines Castells im Orte,,Zuuisila" wider die Ungarn, und schenkte ihm das Territorium nebst sechs königlichen Hufen. Er hat übrigens einen sehr ehrbaren und firchlicheifrigen Wandel geführt. Er starb am 31. October 994. Wegen der Wunderwerke, die sich vorgeblich bei seinem Grabe zutrugen, wurde er in die Zahl der Heiligen versezt.

15. Gebhard I., Sohn des Grafen Heribert zu Hohenwarth, erhielt 994 das bischöfliche Amt, legte den Grund zu dem Benedictinerstift St. Vitus zu Prüel bei Regensburg (997), und starb am 27. März 1023. Unter ihm entstand auch durch kaiserliche Munificenz das Collegiatstift „zur Alten Capellen" in Regensburg.

16. Gebhard II., Bruder des Vorigen, vorher Mönch zu St. Emmeram, gegen welches er sich freigebig bewies, verschied am 17. März 1036.

17. Gebhard III., Bruder des Kaisers Conrad des Saliers, errichtet 1037 zu Dehringen in der fränkischen Grafschaft Hohenlohe ein Collegiats stift, und regiert bis zu seinem Tode, der am 2. December 1060 erfolgte.

18. Otto, Graf von Nietenburg, vorher Domherr zu Bamberg, begünstigte die Klöster, und verschied am 6. Juli 1089.

19. Gebhard IV., Graf von Hohenlohe, wurde nicht 1096 erschlagen, sondern starb am 14. Juli 1105. Sein Nachfolger ist kein Ulrich von Kammerstein, sondern

20. Hartwich I., Sohn des Herzogs Engelbert von Kärnthen, stellte das verfallene Stift zu Prüel wieder her, verwandelt das Benedictinerkloster Weltenburg am rechten Donauufer oberhalb Regensburg in ein regulirtes Chorherrenstift (1123), und stirbt am 3. März 1126. Unter ihm stiftet Graf Heinrich von Kirchberg das reiche Benedictinerkloster Mallendorf.

21. Cuno I. (Conrad I.), vorher Abt zu Siegeberg bei Cöln, fundirte das Collegiatstift St. Johann in Regensburg (1129), und starb am 19.

Mai 1132.

22. Heinrich I., Graf von Wolfratshausen, erwarb dem Bisthum die Herrschaft Hohenburg, erwies sich den Ordensgeistlichen sehr günstig, hatte manchen Handel mit den Herzögen in Baiern, durchlebte aber unter

der Regierung des Kaisers Friedrich I. ein ruhiges Alter, und starb nach Angabe des Todtenbuches des Klosters Dieffen am 11. Mai 1155. Unter ihm entstanden die Klöster Rohr und Walderbach.

23. Hartwich II., aus dem Lavantschen Geschlechte der Herzöge von Kärnthen entsproffen, vorher Domherr zu Salzburg, war ein Anhänger des Kaisers Friedrich I., entschied sich als solcher auf der Synode zu Pavia (1160) gegen den Papst Alerander, hatte im nächsten Jahre aus unbekannten Ursachen mit dem Baiernherzog Heinrich eine landesverderbliche Fehde, in welcher ihm die Regensburger Bürgerschaft Beistand leistete, die aber endlich der Erzbischof von Salzburg schlichtete, begünstigte die Klöster, und verschied am 22. August 1165.

24. Eberhard, von unbekanntem Herkommen, stand wie sein Vorgänger auf Seiten des Kaisers im Kampfe gegen den Papst, befand sich im Zuge desselben gegen Rom, und endete daselbst am 24. August 1167 an jener furchtbaren Seuche, die Tausende in wenigen Tagen hinraffte. Die Domherren wählten darauf aus ihrer Mitte

25. Cuno II. (Conrad II.) von Raitenbuch, den alle älteren Geschichtsschreiber fälschlich für einen Grafen von Falkenstein ausgegeben haben. Er befand sich 1168 zu Würzburg, als diesem Hochstift die berühmte goldene Bulle über die herzogliche Gewalt in der fränkischen Diocese ertheilt wurde; er suchte die Lehen nach, konnte sie aber, obgleich durch außerordentliche Bes günstigung des Kaisers in den Besiß der Weltlichkeiten des Hochstifts gesezt, nicht erhalten, weil er es für eine Erniedrigung hielt die ihm zur Bedingung gestellte Weihung von dem schismatischen Erzbischof von Mainz entgegen zu nehmen. Die Regensburger wollten ihn deshalb nicht als Bischof anerkennen, und da er es wagte sie mit dem Interdict zu belegen entstand eine allgemeine Empörung (1168), in welcher selbst die Kirchen nicht verschont wurden. Cuno mußte flüchten. Er erschien dann (1170) auf dem Reichstage zu Nürnberg, und verhielt sich fortab ganz nach dem Wunsche des Kaisers. Die von Aventin erfundene und seitdem unzählige Male nachgeschriebene Mähr, daß Regensburg zu seiner Zeit (1180) freie, reichsunmittelbare Stadt geworden sei, widerlegt Gemeiner (Baiersche Geschichte 359 ff.) und beweist deren uralte Unabhängigkeit. Zu Ende der Regierung Cuno's entstanden neue Uneinigkeiten zwischen Geistlichkeit und Stadt, so daß Ersterer schwere päpstliche Drohbriefe empfing. Dennoch aber war er im Durch schnitt seiner Thaten ein kluger Mann, der in gefahrvoller Zeit seine Würde zu behaupten wußte und sein Amt gewissenhaft verwaltete. Er starb am 11. Juni 1185.

Nach ihm läßt man Gottfried, des Reichs Vicecanzler, als Bischof folgen. Allerdings wählten ihn die Domherren auf Geheiß des Kaisers, allein der Papst verwarf ihn, und weil er darauf selbst die ihm zugedachte Würde ausschlug, mit Nichten consecrirt worden (wonach Hansiz, Meichelbeck und andere Scribenten zu berichtigen), und, wie aus Ughelli hervorgeht, niemals nach Regensburg gekommen ist, auch keine einzige bischöfliche Handlung verrichtet hat, kann er nicht in die Series Episcoporum aufgenommen werden. Die Urkunde bei Würdtwein (Nova subs. I. 40. n. 10.) „an den Kanzler und Bischof von Regensburg" beruht

ersichtlich auf einer Verwechselung. Ried hat ihn auch mit allem Fug und Recht aus der Bischofsreihe entfernt.

26. Conrad III. von Laichling, vorher Domherr, wurde am 3. März 1186 zum Bischof erwählt, unternahm einen Zug in's gelobte Land, war ein Freund der Klöster, und verschied den 23. April 1204.

27. Conrad IV., ein Graf von Frontenhausen, vorher Domherr zu Regensburg und Propst zu Freisingen, nachmals noch kaiserlicher Kanzler, von Hund,,vir justus et apud omnes gratiosus" genannt, hat unserer Zeit über seine Regierung eine Reihe von Ürkunden hinterlassen, deren wichtigste bei Ried mit folgenden Ueberschriften enthalten find: Privilegium regis Philippi datum ep. C., de rebus mobilibus ecclesiae suae testandi ac disponendi (1205); Compositio facta inter C. et Ludovicum Ducem Bavariae (1205), worin der Herzog die Schlösser Kehlheim, Lengenfeld, Staufen, Steveningen, Wolfheringen, Bartes, berg, Durchelnburg,,,si sine prole legitima decesserit" zum ewigen Besitz schenkt; Rex Fridericus II. dat pro Noerdling et Orngau monasteria Ober- et Niedermünster (1215); Fridericus II. omnia jura Ratisbonae et in dominiis confirmat, praesertim coquendi salis, et fodiendorum metallorum (1219); Donatio Castrorum conditionate facta a Duce Bavariae Ludovico (1224); Conradus recipit fratres minores, eisque concedit capellam s. Salvatoris (1226). Uebrigens bereicherte er sein Capitel, Kirchen, Klöster und Hospitäler, und vermachte dem Bisthum seine Erbgüter. Er starb am 7. April 1226.

28. Siegfried, vorher Canonicus zu Mainz, auch Reichsvicecanzler, nimmt den Predigerorden in Regensburg bei der St. Blastuskirche auf, stabis lirt die Minoriten, erhält von Gregor IX. die Vollmacht,,concubinarios dispensandi ab excommunicationis sententia" (1230), befördert griftliche und wohlthätige Stiftungen, und geht mit Tod ab am 19. März 1246.

29. Albert I., ein Graf von Pitengau, vorher Canonicus zu Halberstadt, auf Befehl des Papstes in Regensburg zum Bischof erhoben, erwies sich gegen das Domcapitel und die Klöster sehr freigebig, führte den Augustiner Eremitenorden in Regensburg ein (1255), ward aber, einer Verschwö rung gegen den Kaiser überführt, im December 1260 abgesezt, worauf er seine Tage in einem Kloster beschloß.

30. Albert II. mit dem Beinamen der Große, aus dem Hause der Grafen von Bolstadt, ward 1193 zu Lauingen in Schwaben geboren, studirte zu Padua, trat 1222 in den Orden der Predigermönche, wurde darauf Lehrer zu Paris und las dort über den damals verbotenen Aristoteles. Als Provincial seines Ordens nahm er seinen Sig zu Cöln und lehrte dort Philosophie und Theologie. Nach der Absetzung Albert I. erhielt er vom Papste Alerander IV. das Bisthum Regensburg, legte es aber im Februar 1260 nieder, ging in seine Klosterzelle nach Cöln zurück, und lebte dort bis 1280 der Beschaulichkeit und den Wissenschaften. Unstreitig war er einer der gelehrtesten Männer des 13. Jahrhunderts. Außer seinem theologischen Wissen besaß er für seine Zeit viele Kenntnisse in der Mechanik, Physik und Naturgeschichte; als Physiker namentlich zeichnete er sich so aus, daß man ihn für einen Zauberer hielt. Nicht minder errang er sich durch sein philos

« AnteriorContinuar »