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Bestreitung der Kosten zu nothwendigen Bauten. Auch in geistlicher Hinsicht bot er allen Fleiß auf, Gebrechen und Mißstände der Priester- und Laienschaft zu beseitigen. Das auf Geheiß des Bischofs Matthias verbesserte und unter Ludwig gedruckte, sehr mangelhafte Meßbuch (,,Missale Spirense jussu episcopi Matthiae correctum et sub episcopo Ludovico de Helmstatt completum. Spirae. Per Petrum Drach. 1501.") ließ er verbesserten und geläuterten Inhalts 1509 herausgeben, und 1512 eine Diöcefan-Agende veröffentlichen. Die Propstei zu Odenheim verlegte er 1507 in die Liebfrauenkirche zu Bruchsal unter Beibehaltung ihres früheren Namens. Zur Entschädigung der Beisteuer, welche er zu Marimilian I. Krönungszug nach Rom leisten mußte, wie in Betracht getreuer Dienste in mannichfaltiger Weise“, ertheilte ihm dieser die Berechtigung, die Nachlaffenschaft aller ohne leztwillige Verfügung oder eheleibliche Erben sterbenden unehelich Geborenen, welche im bischöflichen Gebiete wohnten oder Besißthum hatten, sich anzueignen (27. April 1510). Die verpfändete Stadt Landau fehrte in Folge von Beschwerden ihrer Einwohner 1511 unter das Reichsscepter zurück, doch wurde der Pfandschilling von 15,000 Gulden erst im April 1517 dem Bischof Georg ausbezahlt. Bei dem Aufruhre der Speierer gegen ihre Rathsherren (Juni 1512) war Philipp nur insofern betheiligt, als er seine schlichtende Hand bot, welche indessen nicht genügte. Erst des Kaisers Machtboten schafften Frieden. Einige Monate darauf, am 3. Februar 1513, erlöfte der Tod den Bischof von langjährigen Körperleiden. Man beerdigte ihn im Dome zur Seite seines Vorwesers.

65. Georg, einer der 9 Söhne, welche der Pfalzgraf Philipp zu Heidelberg mit Margarethe von Baiern erzeugt hatte, Bruder des Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz, geboren am 10. Februar 1486, wurde aus unvermeidlichen Rücksichten auf kaiserliche und brüderliche Fürsprache am 12. Februar 1513 zum Nachfolger Philipp I. erwählt. Alle Pfründen, die er vorher besaß, als an den Cathedralen zu Mainz, Cöln, Trier und Speier, die Propstei des St. Donatiansstifts zu Brügge in Flandern, die Pfarreien Hofheim und Lorch, durfte er durch päpstliche Vergünstigung beibehalten. Die bischöfliche Weihe empfing er erst im Juli 1515. Das Bisthum übernahm er in den unerfreulichsten Zuständen: Schulden fand er noch in Menge, Armuth, Noth und schlechte Stimmung aller Orten vor. Er selber begann mit neuen Anlehen, und sein Haushalt war nicht in erforderlicher Beschränkung eingerichtet. Das Domcapitel drang auf beffere Ordnung, willigte aber in den Ankauf von Schloß und Herrschaft Madenburg oberhalb Landau, die Herzog Ulrich von Würtemberg für 14,000 Gulden abtrat (5. Juni 1516), obgleich deshalb neue Schulden gemacht werden mußten. Zu allen vorhandenen Uebelständen brach 1517 eine Theuerung aus, zu welcher sich 1518 eine pestartige Seuche gesellte. Weit trostloser jedoch wurde Georg's Regierung durch gewaltsame Eingriffe der Kurpfalz, durch die lutherische Reformation und durch den Bauernkrieg. Um blos von widerrechtlich errichteten Zollstätten der Kurpfalz befreit zu werden, mußte das Hochstift 5000 Gulden zahlen, gar nicht die Summen zu rechnen, welche anderweitige Anmaßungen Ludwig V. dem Lande abtrangen. Es lag deutlich am Tage, Georg sollte nur das Mittel sein, das Bisthum im Interesse

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der Kurpfalz nuzbar zu machen. Des Bischofs Bemühungen gegen die
lutherischen Neuerungen erwiesen sich gerade so ohnmächtig, wie der Wider-
stand gegen seinen Bruder. Ja gerade aus seinem Sprengel ging eine Reihe
namhafter Verbreiter des Protestantismus hervor, und das Capitel hatte ihn
ernstlich in Verdacht, daß ihm die Aufrechthaltung der katholischen Religion
nicht sehr am Herzen liege, zumal er alle gewaltthätigen Maßregeln von der
Hand wies und bloßen Denunciationen feinen Glauben und Beifall schenkte.
Selbst gegen die aufrührerischen Bauern gebrauchte er keine volle Energie,
suchte lieber selber bei seinem Bruder in Heidelberg Sicherheit. Bald war
der Aufstand in vollen Haufen und Flammen. Auch die Stadt Speier er-
zwang Freiheit von gewissen Verpflichtungen gegen die Stiftsgeistlichkeit und
das Versprechen eines geläuterten Cultus mit evangelischer Predigt. Unter-
dessen versuchten Georg nebst dessen Bruder eine Beschwichtigung der aufstän-
dischen Bauern, und schon glaubte man dieselbe erreicht zu haben, als sich
die Rebellion im Odenwalde, am Neckar und im Kraichgau wie diesseits des
Rheins im ganzen Speiergau, unter Elsässern wie Kurpfälzern von Neuem
entzündete. Burgen, Klöster und Kirchen wurden in Schutthaufen verwan-
delt, Räubereien und Gewaltthaten aller Art verübt. Weil denn alle güt-
lichen Vorstellungen nichts fruchteten, griffen Kurfürft Ludwig von der Pfalz,
zugleich als Schirmherr des Hochstifts Speier, der Kurfürst von Trier, der
Landgraf von Heffen, der Bischof von Würzburg und andere Verbündete zu
den Waffen, und binnen sechs Wochen war die Ruhe im Speierschen so weit
wieder hergestellt, daß Georg das Schloß in Udenheim, welches nun sehr
verstärkt wurde, neuerdings beziehen konnte. Das Elend aber, welches aus
der Empörung erwuchs, war riesig. Georg wohnte 1529 noch persönlich
dem Reichstage zu Speier bei, und verschied, bis an seinen Tod glimpflich
gegen die Anhänger des Lutherthums, am 27. September desselben Jahres
auf dem Schloffe zu Kißlau am sogenannten englischen Schweiße.
Dom zu Speier barg seine Asche.

Der

66. Philipp II., Freiherr von Flersheim, 1481 geboren, gebildet auf den Hochschulen zu Heidelberg, Paris und Löwen, 1504 Rector der erstgenannten Universität, woselbst er noch 1517 als Doctor beider Rechte (wie der Theologie) öffentliche Vorlesungen hielt, 1505 zum kaiserlichen und kurpfälzischen Rath ernannt, später in Anerkennung seiner Leistungen Canonicus zu Brügge, Domherr zu Augsburg, Eichstädt und Worms, 1510 Domsänger zu Speier, 1523 Coadjutor zu Worms mit dem Recht der Nachfolge, worauf er verzichtete, seit dem April 1529 Speierer Dompropft, wurde am 22. October desselben Jahres zum Bischof erwählt, und erwarb sich als solcher das Verdienst, sein Hochstift von gänzlichem Verfalle nach allen Richtungen hin gerettet zu haben. Kaiser Karl V. ernannte ihn 1530 zu seinem obersten Commissar und Beisiger in der Regierung, wodurch er keinen unbedeutenden Einfluß auf die Lenkung der Geschicke Deutschlands erlangte. Auch König Ferdinand bediente sich seines Rathes. Bis 1541, wo er sich von Reichsgeschäften etwas zurückzog, hat er 14 Reichstagen beigewohnt, und sich den Interessen der Kirche so gewidmet, daß ihn der Papst 1535 mit der Würde eines lateranensischen Pfalzgrafen bedachte. Auf seinen Schwager, Franz von Sickingen, vermochte er nicht den erwünschten Einfluß aus

Ebeling, die deutschen Bischöfe. II.

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zuüben, aber mit jahrelangem, raftlosem Eifer nahm er sich des Schicksals seiner Schwesterfinder an, wie er überhaupt seine Verwandten nach Kräften versorgte. Ungewöhnlich war es, daß er sich häufig allen Verrichtungen eines Oberhirten und Priesters selbst unterzog, so daß die gesammte Geistlichkeit, deren Sittenverbefferung er unablässig betrieb, an ihm ein gutes Beispiel hatte. Freilich drang er mit seinen vortrefflichen Bestrebungen verhältnißmäßig geringen Erfolges durch, und das Lutherthum wurde ungeachtet aller Gegenbemühungen nicht blos in Speier öffentlich gelehrt; dennoch gelang ihm in seinem unmittelbaren Sprengel die Dämpfung der Glaubenssvaltung so ziemlich, und nur auf jenseitigen Gebieten blieb sein Einfluß unwirksam. Indessen wußte er auf würtembergschem und kurpfälzschem 2c. Boden Einiges zu retten. Dem Augsburger Interim vom 15. Mai 1548 trat Philipp ebenfalls bei, desgleichen der Stadtrath zu Speier. Vom persönlichen Besuche des Trienter Concils hielt den Bischof Kränklichkeit ab. Ob er die überkommenen Schulden sämmtlich zu tilgen vermocht, ist nicht zu ersehen; er selber nahm bei 36,000 Gulden auf, vornehmlich neuer Erwer bungen halber. Mit staatswirthschaftlicher Klugheit bewerkstelligte er mehrere Güterveräußerungen, und sorgte noch in vielen andern Beziehungen für die Wohlfahrt des Stifts, auch für bauliche Verschönerung desselben. Die wichtigste, freilich mühevolle und kostspieligste Erwerbung, die er machte, war ohnstreitig die Vereinigung der 1524 verweltlichten fürstlichen Propstei Weissenburg und des damit verbundenen Benedictinerklosters St. Walburgis bei Hagenau mit dem Bisthum im Jahre 1546. Viele Leiden brachten 1552 die Schaaren des berüchtigten Markgrafen Albrecht von Brandenburg über das Hochstist. Den Ausgang derselben aber erlebte Philipp nicht; hochbetagt verschied er am 14. August (1552) im bischöflichen Schloffe zu Elsaßzabern. Der unruhigen Zeiten wegen ward seine Leiche erst im September nach Speier geschafft.

67. Rudolf, ein Freiherr von Frankenstein, einer der jüngsten Domcapitulare zu Speier und Domscholaster zu Mainz, erhielt den bischöflichen Stuhl durch päpstliche Empfehlung und Wahl vom 3. October 1552. Da er das 30. Jahr noch nicht erreicht hatte, wurde eine Statthalterschaft für das Bisthum aufgestellt. Die bischöfliche Weihe empfing er am 26. November 1553. Geist, Kenntnisse, Beredtsamkeit und Umsicht besaß er in hohem Grade. Der Kaiser betraute ihn mit den wichtigsten Staatsgeschäften; so mußte er das Kammergericht untersuchen und auf dem Kreistage zu Frankfurt im Herbst 1554 Namens des Kaisers den Vorsiß führen; in mancherlei streitigen Dingen gebrauchte ihn das Reichsoberhaupt zum Vermittler. Viel Sorge bereitete ihm die Kirchenzucht und die Glaubensspaltung in den Gemeinden auf fremdherrlichen Gebieten, vornehmlich hatte er mit Kurpfalz vielfache Anstände. Immer mehr überhand nehmende Geistesverwirrung machte Rudolf leider schon im Herbst 1557 zu selbständigen Geschäften unfähig; im Frühjahr 1558 ging sein Zustand in volle Verrücktheit mit seltenen lichten Augenblicken über, und er verschied, nur in seinen legten Stunden vom Wahnsinn befreit, am 21. Juni 1560. Es lag nahe ihm seinen Coadjutor, den Dompropst

68. Marquard, Freiherrn von Hattstein, im Amte nachfolgen zu

lassen, um so mehr, als er troß seiner jungen Jahre (er kam 1529 zur Welt) bereits vielversprechende Antecedentien aufwies. Seine Amtsführung fiel in eine der schwierigsten Perioden, in die der immer größeren Ausscheidung der Katholiken und Protestanten, sowohl in Speier, als in kurpfälzschen, würtembergschen, badischen und leiningschen 2c. Flecken und Dörfern. Dazu bereitete ihm eine Schaar unwissender und sittlich verderbter Geistlicher viel Sorge. Um diese zu bessern und dem weitern Abfalle vom alten Glauben vorzubeugen entwickelte er ungemeine Thätigkeit, bestätigte 1561 das vom Domcapitel zur Bildung tüchtiger Priester errichtete Alumnat und 1571 die Anordnung eines Jesuitencollegiums bei der Cathedrale, und veranstaltete strenge Untersuchungen. Aber vergebens waren seine Bemühungen bei den auf fremdherrlichen Gebieten ansässigen Stiftsangehörigen: in der Pfalz, im Würtembergischen, im Badischen wurde lediglich der neue Glaube geschirmt. Auch was die fürstbischöflichen Rechte anbetrifft, mußte er manche Einbuße erleiden. Die von ihm gemachten Erwerbungen sind im Vergleiche zu den vorgenommenen Veräußerungen unbedeutend. Das in den friegerischen Zeitläufen sehr heruntergekommene Udenheim hat er in den Jahren. 1568 bis 1570 ansehnlich restaurirt, und troß anderer Bauten des Bisthums die Schulden doch um 20,000 Gulden vermindert. Zu seiner eigenen Ueberraschung war das Domcapitel mit ihm sehr unzufrieden. Mit Kaiser Marimilian besonders befreundet, nahm er an den Reichsangelegenheiten sehr viel Theil, bekleidete auch die Stelle eines kaiserlichen Raths und (seit 1569) kaiserlichen Kammerrichters. Marquard würde vielleicht erfolgreichere Leistungen aufgewiesen haben, wenn er nicht fortwährend leidend gewesen wäre. Seit Ostern 1580 vollständig gelähmt, starb er nach zwei Schlaganfällen am 7. December 1581 zu Udenheim. Seine Leiche ward in der Cathedrale bestattet.

Er ist der lezte speiersche Oberhirt, dessen Leben und Wirken uns hier beschäftigte.

XLVI.

Straßburg.

(Bisthum.)

Der Ursprung chriftlicher Gemeinschaft zu Straßburg verliert fich in

den Zeiten, wo Gallien noch unter römischer Oberherrschaft stand. Mannichfache unerforschte Schicksale trafen sie, die ihre Eristenz gefährdeten und gänzlich beseitigten. Erst nach Chlodwig's Sieg über die Alemannen mag in Straßburg wiederum eine Kirche entstanden sein. Daß jedoch diese wie überhaupt die des untern Elsasses unter der Obsorge des bischöflichen Stuhles zu Meß gestanden, erhebt sich nicht über bloße Vermuthung. Für die Annahme eines Bischofs Amandus I. im vierten Jahrhundert fällt jeder Grund weg, und somit auch jegliches Zeugniß für ein Bisthum Straßburg in römischer Zeit. Lezteres ist wahrscheinlich erst das Werk des Königs Dagobert I. um 622, wie denn der Bischof Franz Egon von Fürstenberg in seiner an König Ludwig XIV. von Frankreich gerichteten, im Münster zu Straßburg am 23. October 1681 gehaltenen Begrüßungsrede die Stiftung dieses Bisthums ausdrücklich von jenem Fürsten und nicht früher herleitete.

Ob es, wie von Einigen behauptet wird, schon vor Bonifaz unter Mainz gestanden, ist nicht zu begründen.

Die Stiftsländereien lagen zerstreut im Elsaß. Die Ausdehnung des Sprengels wurde der Länge nach auf 14 Meilen, in die Breite nicht über 7 geschäßt. Die Bischöfe blieben Fürsten und Stände des deutschen Reichs wegen ihrer diesseits des Rheins belegenen Aemter auch als der Elsaß und die ehemalige Reichsstadt Straßburg unter französische Botmäßigkeit kamen. Seit 1359 führten sie den Titel der Landgrafen im Elsaß; daß jedoch diese ganze Landschaft ihnen jemals zugehört habe, ist noch nicht bewiesen worden.

In der Bestimmung der Oberhirtenreihe gehen natürlich die Annahmen auseinander, und wir stoßen auf mehrere völlig unerweisliche, fabelhafte Namen. Schon Rettberg hat darauf hingewiesen, wie befremdend es sei, daß auch der Bischof Erkenbald seinen (ihm wenigstens zugeschriebenen) Catalog, und fast alle Scribenten, welche den Anfang des Bisthums in das 7. Jahrhundert verlegen, wiederum mit einem Amand beginnen, und die

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