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(f. Cöln). Er starb am 21. Mai 1388 in einem Alter von 68 Jahren und ward im St. Castorstift zu Coblenz beerdigt. Zu seinen Lieblingsbeschäftigungen gehörte die Alchemie.

XXXII. (60.) Werner von Falkenstein, ein Vetter seines Vorwefers, Chorbischof zu Trier, im Juni 1388 zum Metropoliten erwählt, hatte mehrs fache Fehden mit den Grafen Johann und Eberhard von der Mark und Aremberg, erbaute ein Schloß zu Witlich, das sein Nachfolger Otto vollendete, und starb am 13. Dctober 1418. Seine Gebeine wurden zu St. Castor in Coblenz beigefeßt.

XXXIII. (61.) Otto, Sohn Gottfried V. Grafen zu Ziegenhain und der Agnes, Herzogin von Braunschweig, erwählte frühzeitig den geistlichen Stand, und erschien als Trierscher Dompropst auf dem Concil zu Costniß mit einem ansehnlichen Gefolge. Noch am Todestage seines Vorwesers zum Oberhirten von Trier erwählt, führte er im Ganzen genommen eine sehr löbliche Regierung. Er vertrieb die Juden aus dem Erzbisthum, zerstörte die ihm feindliche Stadt Wasserbillich, und nannte die von ihm bei Witlich vollendete Veste Ottenstein. Einen Beweis gütiger Einsicht gab er der von der Pest beinahe zu Grunde gerichteten Stadt Cochem, indem er sie 1422 auf 10 Jahre von Grundsteuer und Schäßung befreite. Weil er mit großer Energie auf Sittenverbesserung der Geistlichen drang, mußte er viel Haß ausstehen. Er starb am 13. Februar 1430, worauf wegen der Wahl des Nach folgers große Zerrüttungen entstanden. Papst Martin V. ernannte zwar bald den Speierer Bischof

XXXIV. (62.) Hraban von Helmstädt zum Besizer des trierschen Kurhutes, allein er gelangte erst 1433 dazu, und entsagte ihm am 19. Mai 1439 (f. 460, 461 d. B.).

XXXV. (63.) Jacob I., Freiherr von Sirk, bisher Domscholaster und von einem Theile der Capitularen zu Otto's unmittelbarem Nachfolger bestimmt, berief 1451 die Franciscaner von Boppard nach Coblenz, nachdem er die Minoriten daselbst, die sich seinen Reformen nicht unterwerfen wollten, ausgewiesen; im Jahre 1454 erhielt er das päpstliche Privileg, eine Universität in Trier anlegen zu dürfen. Bald darauf, am 28. Mai 1456 starb er, und ward in der Kirche B. M. V. zu Trier beerdigt. Als 1444 auf dem Reichstage zu Speier Krieg wider Frankreich beschlossen wurde, zog er einsichtsvoll für sich und seine Unterthanen die Neutralität vor.

XXXVI. (64.) Johann II., dritter Sohn des Markgrafen Jacob I. zu Baden, am 21. Juni 1456 im Alter von 22 Jahren postulirt, brachte die Universität Trier völlig zu Stande (1472), reformirte die Klöster, löst die an den Grafen von Virneburg verseßten Schlösser und Herrschaften Schoneck in der Eifel, Kempenich und Dune wieder ein, nimmt Schloß Hunolstein, das ihm nach Absterben des leßten Besizers zugefallen, mit Gewalt, zwingt die rebellischen Bopparder zum Gehorsam (1494), und kauft die Grafschaft Salm im Ardenn von Peter von Reiferscheid. Es standen ihm viel Unzufriedene nach dem Leben, wie er denn 1499 auf dem Schloffe zu Cochem in die Luft gesprengt wurde, doch ohne Schaden davon kam. Er starb am 9. Februar 1503, ward in der Cathedrale bestattet, und hatte seinen Better

XXXVII. (65.) Jacob II., seit 1493 Johann II. Coadjutor, zum Nachfolger. Dieser ist der älteste Sohn des Markgrafen Christoph I. zu Baden, geboren 1471. Das Capitel fügte sich bei seiner Wahl einem besondern Wunsche des Kaisers Marimilian. Den Ruhm seiner Gelehrsamkeit und großen Sprachkenntniß verdunkelte er leider durch ein unmäßiges Leben. Doch ist ein Mährchen, daß ihn ein Schuhmacher oder Kürschner zu Coblenz, dessen Tochter er geschwängert, ermordet habe; er starb vielmehr nach kurzem Krankenlager zu Cöln am 17. April 1511, und ward zu Coblenz in der Florinskirche beerdigt.

XXXVIII. (66.) Richard, ein Freiherr von Greifenklau, geboren 1467, zuleßt Trierscher Domsänger, wurde am 14. Mai 1511 auf Jacob's verlassenen Stuhl gefeßt. Er entwickelte in der Regierung des Erzstifts wie auf Reichstagen in den wichtigsten Angelegenheiten eine kräftige Thätigkeit, widersezte sich sehr scharf der unter ihm anhebenden lutherischen Religions. umgestaltung, führte einen verwüftenden Krieg mit Franz von Sickingen, mit welchem er mütterlicher Seite verschwägert war, ließ 1512 den 1196 angeblich aufgefundenen Rock Christi zum erstenmal ausstellen, zog 1525 persön lich gegen die aufrührerischen Bauern, und starb am 13. März 1531 zu Witlich, wie man vermuthete an Gift. Unter ihm kam die Verehrung der „Mutter Gottes" zu Beurich auf, wo Richard eine prachtvolle Kirche erbaute.

XXXIX. (67.) Johann III. von Mezenhausen, vorher Dompropft, erwählt zum Erzbischof am 27. März 1531, betrieb die Besserung der fehr entarteten Geistlichkeit und hinterließ den Ruf eines guten Haushalters. Der Tod ereilte ihn am 22. Juli 1540 im 48. Jahre seines Lebens auf dem Schlosse zu Lanstein, welches sein Vorweser Richard dem Ritter Franzvon Sickingen abgenommen, und ward er in der Cathedrale beerdigt.

XL. (68.) Johann Ludwig von Hagen, bisher Dompropft, am 9. August 1540 zum Erzbischof erwählt, und ohne Priesterweihe confirmirt, brachte die Herrschaft Montreal und einen Theil der Grafschaft Diez ats erledigte Lehen zum Stift zurück, ließ sich ebenfalls die Besserung der Clerisei angelegen sein, und segnete am 23. März 1547 im 55. Lebensjahre das Zeitliche. Seine Asche birgt der Dom.

XLI. (69.) Johann IV., Graf von Isenburg, vorher Chorbischof, wurde am 20, April 1547 zum Kurhut befördert, und starb am 18. Februar 1556 auf dem Schlosse zu Montabaur. Unter ihm fiel Markgraf Albrecht von Brandenburg in's Stift, brannte viele Klöster nieder, und trieb den Erzbischof selbst aus seinen Landen (1552). Die Florinskirche in Coblenz nahm die kurfürstliche Leiche auf.

XLII. (70.) Johann V. von der Leyen, Domherr zu Trier, seit 1555 Coadjutor, niemals zum Priester geweiht, übernahm die Regierung selbständig am 25. April 1556. Er fand in Trier viele Sendlinge zur Verbreitung der lutherischen Reformation vor. Als er diesem Wesen steuern wollte, mußte er 1559 aus der Stadt flüchten. Nachdem er aber Jahrs darauf die Univers sität den Jesuiten eingeräumt, mußten die Reformirten die Stadt verlassen. Es gab einen neuen Krieg, indem die Protestanten 1566 ihre Freiheit mit Macht behaupten wollten. Als dem Streit vor des Kaisers Stuhle ein Ende

geschehen sollte, starb Johann unterdeffen zu Coblenz am 9. Februar 1567, und ward in der Florinskirche beigeseßt. Coblenz machte unter ihm 1560 einen unglücklichen Anlauf zur Reichsunmittelbarkeit. Unter ihm kamen auch die Clarissen nach Trier (1560).

XLIII. (71.) Jacob III. von Elz, vorher Domdechant, Johann's Nachfolger seit dem 7. April 1567, zerfiel bald mit der Stadt Trier, welche Reichsfreiheiten geltend machen wollte, und die er deshalb belagerte. Ein kaiserlicher Spruch hob nach 2 Monaten die gegenseitige Fehde auf, und unterwarf ihm 1580 die Stadt, welcher er dann eine neue Rathsordnung (Elziana) ertheilte. In demselben Jahre rief er die Jesuiten nach Coblenz, um mit ihrer Hülfe Religionsneuerungen zu begegnen und Reformen nach den Sagungen des Concils von Trient durchzuführen. Glücklich in Wiederherstellung des Katholicismus auf allen Punkten des Kurfürstenthums, erscheint. jedoch, fagt Herr von Stramberg, als Glanzseite seiner Verwaltung das Finanzfach, in welches Jacob eine lange unbekannte Ordnung zu bringen wußte. Ordnung und Sparsamkeit seßten ihn in den Stand, das Land von drückenden Lasten und Pfandschaften zu befreien. Er hat auch die Oberherrschaft über die Abteien St. Marimin, mit welcher die Erzbischöfe in beständigem Hader lebten, und Prüm (1576) an's Stift gebracht. Sein Tod erfolgte am 4. Juni 1581 im 71. Lebensjahre. Die Cathedrale weist seine Grabstätte auf.

XLIV. (72.) Johann VI. von Schönenburg, geboren 1525, vers waltete die Dompropstei und das Rectorat der Universität, als er am 31. Juli 1581 zum Erzbischof erkoren wurde, als welcher er sich die Erhaltung des katholischen Glaubens sehr angelegen sein ließ, ganz und gar nicht jedoch das materielle Gedeihen der Unterthanen. Die unter ihm in ungeheuerlichem Maßstabe geführten Herenprocesse, selbst gegen die angesehensten und achtungswürdigsten Persönlichkeiten, sprechen weder zu Gunsten seines Verstandes, noch viel weniger zu Gunsten seines Rechtlichkeitsgefühles und Herzens. Ihn deshalb zu vertheidigen hat noch Niemand auch nur mit einigem Glück vermocht. Darf man übrigens gewissen Nachrichten trauen, befand er sich in Folge eines angeblichen Vergiftungsversuches (1587) zeitweise in einem halbirren Zustande. Er beschloß seine Tage auf der Burg zu Coblenz; dort erlag er am 1. Mai 1599 einem zehrenden Fieber. Den Kurstaat hinterließ er in der jämmerlichsten Verfassung, seiner Familie einen bedeutenden Schaß. Seine Leiche bestattete man im Dom zu Trier.

XLVIII.

Verden.

(Bisthum.)

Bei dem Mangel älterer Nachrichten und dem Schicksale, daß Verden

in mittleren Zeiten häufig mit Verdun, Werden und Kaiserswerth verwechselt worden, find wir über die Anfänge dieses Bisthums in großer Ungewißheit. Zwar findet sich für die Gründung desselben ein Diplom Karl's des Großen vom 29. Juni 786, allein man ist darüber einig, daß diese Urkunde unächt, stark interpolirt und das Produkt einer weit spätern Zeit, nur für die geographische Beschaffenheit des Sprengels von Werth. So viel ergiebt sich als Resultat aller bisher getroffenen Untersuchungen, daß Verden im 8. Jahrhundert nichts als höchstens ein Missionsort gewesen, und ein Bisthum erst im Anfang des 9. Jahrhunderts vom Kaiser Karl errichtet sein dürfte. Die fragliche Urkunde lautet ihrem wesentlichen Inhalte nach:

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Verumtamen quia casus praeteritorum prescios et cautos nos reddunt futurorum, ne quis sibi aliquam in eadem dioecesi, avertendo regulam, ascribat usurpatione potestatem, certo eam limite fecimus terminari. Terminos autem eius firmos, inconvulsos et per omne seculum inconvertibiles, apostolica auctoritate et nostrae regiae maiestatis precepto circumscribi praecepimus; id est Wirraham fluvium, Faristinam, Bicinam usque in Wiemenam, a Wiemena in paludem, quae dicitur Caldenbach, deinde usque quo perveniatur ad Hostam, ab Osta Uternam, Bivernam, Wissenbroc, Ascbroc, Chissenmor, Quistinam, Motam, paludem, quae dicitur Sigefridesmor, Mulenbach, iterumque Ostam, Sneidbach, Wimarcam, Hasulam, Steinbach, Liam fluvium, qui absorbetur ab Albia fluvio, dehinc trans Albiam, ubi Bilena mergitur in Albiam, dehinc in ortum Bilenae, inde ubi Travena absorbetur a mari, deinde usque quo perveniatur, ubi Pene fluvius currit in mare barbarum. Inde in ortum eiusdem fluminis. Hinc in Eldam. Dehinc in Albiam. Inde in rivum Alend. Inde in rivum Bese. Inde in Rodouve usque in Paludem, quae dicitur Rokesford. Inde in Horam

fluvium, Callenvorde.

Inde in ortum Horae.

Hinc in ortum Hisne. Hinc in rivum Scarbach. Hinc in ortum Geltbach, et ipsum rivum in decensu in Ursenam, et in ascensu Ursenae in Wizenam, hinc in ortum eiusdem fluminis. Hinc in paludem quae dicitur Snederebroch. Hinc in Lernam, et per mediam paludem, quae dicitur Camperebroch, et sic trans Aleram in Wirsaham."

Zur Erläuterung diene, daß unter,,Faristinam" die Gegend zwischen Daverden oder zwischen dem Allerbeck und der kleinen Aller und der Weser zu verstehen sein wird;,,Bicinam" die Wieste, ein kleiner Fluß, der über Otters, berg in die Wümme fällt;,,Wiemenam" Wümme oder Wörpe;,,Caldenbach" das Colbecks-Moor, in welchem der Golbeck, auch Goldbeck, bei seinem Ursprunge der Kuhstedter Bach genannt; ,,Hostam" die Dite; ,,Uternam" die Otter;,,Bivernam" die Bever; „,Quistinam" die Twiste, ein Bach, der zwischen Sassenholz und Twistenborstel sich in die Oste ergießt;,,Motam" die Mehe, Mede, oder das Moorbruch; ,,Mulenbach" der Kubbach, welcher unterhalb Kuhmühlen bei Groß- Medelsen in die Ofte fällt;,,Sneidbach" vielleicht die schmale Aue zwischen Halvesbostel und Calmoor;,,Wimarcam" bei Wiegersen vermuthlich; „Hasulam“ der Haseloh oder Hasel, ein Gehölz unweit Bördel, an der Heerstraße von Burtehude nach Zeven; ,,Steinbach" der Steinbeck, der unterhalb Bliedersdorf in die obere Lühe, Aue genannt, fällt; „Liam“ die Lühe;,,Bilena" Bille; „Travena" Trave; ,,Alend" der Aland, bei Schnakenburg in die Elbe fließend; „Bese" Biese; „Rodouve" muthmaßlich die Milde; „Horam" die Ohre;,,Callenvorde" Calvörde;,,Hisne“ der große Teich bei Stöcken, aus welchem die Ise ents springt;,,Ursenam" Derze; ,,Wizenam" die Wieze; „,Snederebroch" Schneverdingen; ,,Lernam" die Lehre;,,Camperebroch" Nord- und SüdCampen.

Die weltliche Hoheit der Bischöfe erstreckte sich so ziemlich auf das nachmalige Herzogthum Verden, wie es von Büsching III. 559-564 dargestellt worden. Der über das ganze chemalige Lüneburgsche Land (mit etlichen Ausnahmen) sich erstreckende Sprengel war in 8 Archidiaconate eingetheilt: Propstei Bardewick, seit 1365 auch über die Parochie Kuhfelde im altmärkschen Amte Dambeck; Hollenstedt; Bevensen; Modestorp; Salzhausen; Hittfeld; Sottrum und Scheesel. Nur Mitglieder des Domcapitels, 12 in der Gesammtzahl, konnten seit 1201 zur Verwaltung dieser geistlichen Gerichtsbezirke gelangen.

Es heißt aber der Kritik nur gerecht werden, wenn wir die Namen Swibert, Patto, Tanko oder Tagko, Nortila (Horßla), Leyiulo (Cevilo), Korzla (Rotila), Hysinger (singer, Ysengher) aus dem Verdenschen Bischofsregister streichen. Der erste unleugbare Oberhirt ist

1. Haruth (Haruch), welcher dem Rufe seines Metropoliten Otgar folgte und 829 auf der Synode zu Mainz erschien. Er soll vorher Abt im Kloster Amorbach, von Geburt ein Schotte gewesen, und am 15. Juli 830 gestorben sein.

2. Helingath (Heligand, Hilligand, Hellingaud) kommt zum erstenmal bei der Weihe des Erzbischofs Ansgarius zu Diedenhofen 831 vor, zum leßtenmal 838 bei einer kaiserlichen Gerichtssigung zu Nymwegen. Seinen Tod sezt

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