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61. Heinrich II., aus dem deutschen Orden, des Kaisers oberster Schreiber, Protonotar und ein kriegskundiger Mann, wurde vom Papste zu Egno's Nachfolger ernannt und dem Grafen Meinhard II. von Tirol, der als Vogt des Bisthums während fünfzehnmonatlicher Vacanz die Temporalien im absolutesten Stile verwaltete, bestens empfohlen. Dieser aber ließ ihn sofort gefangen seßen und dann aus dem Lande weisen. Der Bischof bot nun Alles auf, der Gewalt Meinhard's zu begegnen und in den ungestörten Besiß seiner Rechte zu gelangen. Allein weder die Schärfe des Schwertes noch die Entscheidungen der obersten weltlichen und geistlichen Macht sammt kirchlichen Strafen verhalfen ihm zu mehr als beschränktem Besitz des Bisthums; wiederholter Gefangenschaft ausgeseßt und zu abermaliger Flucht genöthigt (1282), trat Heinrich sogar 1284 dem Grafen den ganzen Sprengel auf 4 Jahre gegen eine Pension ab. Als er nach dieser Zeit auf seinen Bischofssig zurückzukehren gedachte, protestirten Capitel und Bürgerschaft dagegen, bei welchen sich Meinhard sehr beliebt gemacht. Und so starb Heinrich im Eril zu Rom 1289. In dem nämlichen Jahre ernannte Papst Nicolaus IV.

62. Philipp Buonacols, aus dem Orden der mindern Brüder zu Mantua, zum Trienter Bischof. Graf Meinhard von Tirol ließ ihn jedoch nicht dazu kommen, daß er seine Residenz betrat. Und auch als der Graf 1295 versöhnt mit der Kirche starb, half ihm Kaiser Adolf's Schuß gegen die Söhne des Verstorbenen so wenig, daß er gerade erst zu der Zeit in sein Bisthum eingeführt werden sollte, als ihn am 18. Dezember 1303 der Tod in Mantua ereilte.

63. Bartholomäus, aus der alten venetianischen Familie Quarini, vorher Bischof von Novara, wurde am 10. Januar 1304 für Trient erwählt. Da aber die Feindseligkeiten mit den Grafen von Tirol aufs Neue begannen, fam er erst 1306 nach Trient, wo dann am 19. Februar desselben Jahres ein feierlicher Friede geschlossen wurde. Doch starb der Bischof schon am 23. April 1307. Wegen Streitigkeiten mit dem Legaten des heiligen Vaters über die päpstlichen Collecten, blieb der Bischofsfiß 3 Jahre leer, bis Clemens V. den 1310 gewählten

64. Heinrich III. am 23. Mai confirmirte. Dieser war aus Mezz gebürtig und gehörte dem Cistercienser - Orden an. Er schloß am 8. Juni 1314 dauernden Frieden mit dem Grafen Heinrich von Tirol, und zeigte sich überhaupt als ein kluger und energischer Mann, welcher dem bischöflichen Namen noch einmal die weltliche Gewalt zurückzugewinnen verstand, die mit ihm aber auch erlosch. Nach seinem am 9. October 1336 erfolgten Tode gerieth das Stift in eine Abhängigkeit von seinen nördlichen Machthabern, von der es sich nie mehr erholte. Nach Heinrich's Hinscheiden ernannte Karl IV. als Markgraf von Mähren und Regent von Tirol seinen Kanzler, den Olmüßer Domdechanten

65. Nicolaus von Brünn zum Bischof von Trient, um an ihm eine Stüße seines Hauses zu gewinnen (1338). Und Nicolaus rechtfertigte dies Vertrauen durch standhafte Anhänglichkeit an das luremburgsche Haus vollkommen. Nach der Vertreibung der Luremburger aus Tirol zog er es vor das Bisthum zu verlassen, 1347, und nach Nicolsburg in Mähren sich zu

rückzuziehen, woselbst er zu Ende desselben Jahres starb. An seine Stelle ernannte der Papst (12. Dezember 1347)

66. Gerhard II. de Magnaco, vorher Erzpriester zu Costniß; und als dieser bereits 1348 das Zeitliche segnete, am 28. Dezember desselben Jahres

67. Johann III. von Pistoja, vorher Dechant des St. Salvatorstifts zu Utrecht, der 1349 nach Spoleto versezt wurde. Dann wiederum durch päpstliche Ernennung (1350)

68. Meinhard von Neuhaus, vorher Domherr zu Prag. Keiner dieser drei leßten Bischöfe aber konnte in Trient festen Fuß fassen, und die geist= lichen Akten wurden von einem Generalvicar des Capitels mit dem Beisaße nullo residente pastore geführt. Die weltliche Herrschaft übte Markgraf Ludwig von Brandenburg, der von 1342–1361 vollkommener Herr von Tirol war, und erst 1359 dem Stift Trient die Temporalien zurückstellte. 69. Albert III. von Ortenburg, 1363-1389.

70. Georg I., aus dem Hause der Herren von Lichtenstein und Nicolsburg, vorher Propst zu St. Stephan in Wien, 1412 auch geheimer Rath des Kaisers, 1390-1417.

71. Heinrich IV. Flechel, nach dreijähriger Vacanz, 1421 –1424. 72. Alexander, aus dem Hause der Herzöge von Masovien, 1424

bis 1444.

73. Benedict, vorher Abt zu St. Lorenz, 1444-1447.

74. Georg II. von Hafe, 1447–1465 (22. August).

75. Johann IV. Hinderbach, vorher Dompropst zu Trient, 1465 bis 1486.

76. Ulrich III. von Freundsberg, 1486-1493.

77. Ulrich IV., ein Bruder des Grafen Paul von Lichtenstein, deren Stammsig in Graubündten war, vorher Domherr zu Trient, 1493-1505 (2. October).

78. Georg III., ein Freiherr von Neydeck, vorher österreichischer Kanzler und Statthalter zu Briren, 1505-1514.

79. Bernhard von Cles, geboren 1485, zu Verona und Bologna gebildet, apostolischer Protonotar und Secretair des Kaisers Marimilian I., Domherr und Archidiacon zu Trient, auch mit der Cardinalswürde gefchmückt, 1514-1539 (29. Juli).

80. Christoph Madruzzi, 1512 geboren, zu Bologna gebildet, wurde 1539 zum Bischof von Trient erwählt, wozu er 1542 noch die Administration des Bisthums Briren bekam, und allmälig bis zur Würde eines Cardinalbischofs stieg. Dem Concile zu Trient (1545) beiwohnend, drang er mit Entschiedenheit darauf, daß die Kirchenzucht reformirt und den Laien das Lesen der Bibel in der Muttersprache gestattet werde, worüber er oftmals mit dem päpstlichen Legaten Cardinal del Monte in große Streitigkeiten gerieth, daher sich dessen Erhebung auf den päpstlichen Stuhl widerseßte, doch ohne sie verhindern zu können. Von Karl V. und Philipp II. vornehmlich in Staatsgeschäften in Anspruch genommen, refignirte er 1577 sein bischöfliches Amt, und starb am 5. Juli 1578. Ihm folgte sein Neffe

81. Ludwig Madruzzi, den Pius IV. 1561 zum Cardinal erhoben hatte. Wir finden ihn als Gregor XIII. Legaten dreimal in Deutschland, auf dem Concile zu Trient als Vertheidiger des Laienkelchs, im Allgemeinen aber dem österreichischen Hause sehr ergeben. Er beschloß sein Leben zu Rom am 2. April 1600, und genoß wie sein Vorweser den Ruhm eines sehr wohlthätigen Mannes.

Mit ihm verlassen wir den Trienter Sprengel.

L.

wien.

(Bisthum.)

Unbekümmert um die Faseleien, wonach das Bisthum Wien seinen Anfang im 5. Jahrhundert gehabt, der heilige Severin schon einen Bischof Namens Mamertinus dahin gesezt, wonach die Longobarden, und dann wieder im neunten Jahrhundert die Hunnen dem Bisthum ein Ende ge macht, bemerken wir kurz, daß Kaiser Friedrich III. gleichzeitig mit der Errichtung eines Bisthumes zu Neustadt die eines Bisthums zu Wien im Einverständniß mit Papst Nicolaus V. 1452 beschloß, und Papst Paul II. sprach unterm 18. Januar 1468 das Dasein beider aus. Er erklärte die Stadt Wien und ihr Gebiet sammt allen darauf befindlichen Kirchen, Klöftern, Capellen und anderen kirchlichen und dem religiösen Cultus gewidme ten Orten von aller Gerichtsbarkeit und Macht des Bischofs und Domcapitels von Passau, ihrer Vicare und Officiale gänzlich und für immer befreit, und erhob die Collegiatkirche zu St. Stephan zur bischöflichen Kirche, das Collegium der Chorherren zum Domcapitel. Zur Ausstattung des Bisthums wurden sämmtliche Güter und Einkünfte der damals gerade erledigten Propftei dermaßen bestimmt, daß aus denselben dem Propste ein zu seinem anständigen Lebensunterhalte erforderliches Quantum so lange verabreicht werden solle, bis für ihn eine neue Ausstattung, die der Kaiser verhieß, ausgemittelt wäre. Der Sprengel des Wiener Bisthums begriff anfänglich) außer dem Stadtgebiet nur noch diejenigen Orte, welche der Propst beseffen hatte, worunter namentlich St. Veit an der Wien war. Im Jahre 1475 trennte Papst Sirtus IV. auch die Pfarreien Bertholdsdorf und Mödling vom Passauer Bisthume, incorporirte die erste der Propftei, die andere der Dechantei bei St. Stephan, und unterwarf beide dem Bischofe von Wien als Ordinarius. Die Verwirklichung dieses Bisthums, dessen Einkünfte unbedeutend blieben, verzögerte sich aber noch mehrere Jahre. Zwar ernannte der Kaiser, dem dies Recht ausdrücklich zuerkannt worden, am 16. Dezember 1471 einen Bischof, Leo von Spaur, allein er ist niemals zum Besiz des Bisthums gelangt. Er war ein gelehrter, frommer und noch junger Priester, geboren 1439. Der Kaiser hatte ihm bereits früher die

Pfarrei Bertholdsdorf bei Wien verliehen, und nach dem Tode des Cardinals Nicolaus von Cusa bewirkt, daß ihn der Papst zu dessen Nachfolger im Bisthum Briren bestimmte, welche Würde er indeß bei dem Widerstande des dortigen Capitels nicht erlangte. Jeßt widerseßten sich ihm, und der Errichtung des Bisthums überhaupt, der Bischof von Passau und die Wiener Universität, und ehe die Sache abgethan ward, starb Leo zu Ende des Jahres 1479. Im nächsten Jahre aber drang der Kaiser durch, und das Passauer Confiftorium zu Wien zog ab. Die Verwesung des Bisthums übertrug er

2. Bernhard I. von Rohr, Erzbischof von Salzburg (f. daselbst). Nach seinem Tode (1487) erhielt die Administration

3. Urban I. Doczy, ein geborner Siebenbürger, Bischof von Erlau, Schazmeister des Königs Matthias von Ungarn und vertrauter Minister desselben. Die politische Veränderung aber, welche Oesterreich durch die Vertreibung der Ungarn und durch die Rückkehr unter den vorigen Herrn betraf, hatte auch eine Veränderung im kirchlichen Zustande Wiens zur Folge. Urban hatte des Königs Matthias Leiche (1490) nach Stuhlweißenburg geführt, und alsdann auf dem Wahltage zu Ofen vorzüglich dazu beigetragen, daß mit Uebergehung Marimilian's Wladislaus von Böhmen zum König von Ungarn gewählt wurde. Marimilian schloß ihn daher von der Verwesung des Wiener Bisthums aus, worauf er sich in sein Bisthum Erlau begab, und daselbst nach zwei Jahren starb. Einstweilen übertrug nun Marimilian die Verwaltung an

Matthias Scheidt, Bischof von Seckau, aber 1492 ernannte er zum beständigen Administrator

4. Johann I. Vitez, Bischof von Veszprim. Dieser, ein geborner Slavonier, hatte dem Kaiser, als er 1490 bis Veszprim vorgedrungen war, zwar eine Zeit lang tapfern Widerstand geleistet, ihm aber hernach seine Bischofstadt übergeben und wichtige Dienste geleistet, welche zu belohnen Marimilian ihm das Wiener Bisthum verlieh, und dafür sorgte, daß ihm König Wladislaus auch das Veszprimer beließ. Streng in seinem eigenen Wandel, hielt er ebenfalls bei den ihm untergebenen Geistlichen auf Ehrbarfeit und Rechtgläubigkeit. Er starb im Jahre 1499.

5. Bernhard II. von Polheim, Doctor der Rechte, gebildet in Italien, wo er schon in seinem zweiundzwanzigsten Jahre Rector der Universität Padua wurde, stand ebenfalls nur im Range eines Administrators, da er nie eine höhere geistliche Weihe angenommen, wiewohl er nacheinander Domherr von Passau, Pfarrer zu Traunkirchen, und Propst bei St. Margareth zu Dömös in der Graner Gespannschaft geworden war. Er starb bereits 1504 im neunundvierzigsten Lebensjahre.

Nach ihm wurde die Verwesung

6. Franz Bakats, Bischof von Rab, aufgetragen, der sich aber in derselben nicht sehr bemerkbar gemacht haben muß, da man ihn in den Verzeichnissen der Wiener Bischöfe gewöhnlich nicht angeführt findet. Er starb 1509.

Das Bisthum blieb nun vier Jahre ohne Administrator, die Geistlichkeit desselben ohne Oberhaupt. Und desto mehr konnte unter ihr wie unter

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