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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.

Vorrede.

Am 24. April 1860, in der Festversammlung des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, welche zur Feier seiner fünfundzwanzigjährigen Wirksamkeit eine ungewöhnlich grosse Anzahl seiner Mitglieder zusammengeführt hatte, fand der Vorschlag, ein allgemeines meklenburgisches Urkundenbuch herauszugeben, ungetheilten Beifall und wurde deshalb sofort zum Beschluss erhoben. Doch liess der Verein sich nicht erst durch die anregende Feststimmung, welche die Versamm- · lung beherrschte, zu einem so kühnen Unternehmen dem grossartigsten, zu welchem man sich entschliessen konnte begeistern, sondern knüpfte damit vielmehr in seiner fünfundzwanzigsten Jahresversammlung an einen Wunsch an, der, freilich nur als ein kaum oder doch nur in ferner Zeit erfüllbarer, schon in der ersten Jahresversammlung geäussert war. Ueberhaupt entsprang dieser Gedanke so wenig damals als jetzt aus einer Sucht etwas Grosses zu schaffen, sondern lediglich aus einem Bedürfnisse, welches schon seit einem Jahrhundert empfunden ist.

Nachdem nämlich theils in den Schriften, welche durch die ständischen Streitigkeiten hervorgerufen waren, theils in mehreren Sammelwerken, welche wir den vereinten Bemühungen einflussreicher Geschichtsfreunde, insbesondere des Landraths von Negendank auf Zierow, und mehrerer Gelehrten, des Kanzlers von Westphalen, Schröder's, Gerdess', Pötker's, Ungnade's, von Beehr's, Nettelbladt's, verdanken, eine grosse Anzahl meklenburgischer Urkunden veröffentlicht war, erschien es alsbald wünschenswerth, über die bekannt gewordenen Geschichtsquellen eine allgemeine Uebersicht zu gewinnen. Der erste Versuch, diese Lücke in unserer vaterländischen Litteratur auszufüllen, liegt vor in dem im Jahre 1760 zu Ratzeburg erschienenen „Mecklenburgischen Urkunden-Inventarium", welches (nach einer Angabe des Geheimen Raths J. P. Schmidt) von dem Landrath von Halberstadt auf Gottesgabe verfasst und vom Kammerrath Schröder zu Schwerin zum Druck befördert war. Indessen befriedigte dies gutgemeinte Werk schon sogleich bei seinem Erscheinen die Gelehrten nicht ganz, und bei der fortgehenden Veröffentlichung neuer Urkunden, z. B. durch Franck's „Alt und Neues Mecklenburg", wurde dasselbe bald sehr bedeutender Ergänzungen dringend bedürftig. Die eifrige Erforschung der Landesgeschichte, welche unsere

Regierungs-Beamten in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts auszeichnet, liess überdies bald erkennen, dass ein Regestenwerk immer nur ein Nothbehelf ist, welcher dem Geschäftsmann genügen mag, bei den Historikern aber nur das Verlangen nach einer geordneten Urkundensammlung mit guten Registern erweckt. Ein namhafter Gelehrter, dessen Andenken nur durch den Ruhm seines Sohnes verdunkelt ist, der Landsyndicus und spätere ritterschaftliche Deputirte des Fürstenthums Schwerin, Regierungsrath Ernst August Rudloff, sammelte alle auf Meklenburg bezüglichen Urkunden aus Druckwerken, aus den handschriftlich in der ständischen Bibliothek zu Rostock aufbewahrten Sammlungen des Landraths B. D. von Negendank und des M. H. von Beehr, sowie unmittelbar aus Originalen und zerstreuten Abschriften ein grosses Diplomatarium Mecklenburgicum", welches, chronologisch geordnet, in 9 Foliobände gebunden, im Jahre 1851 aus dem Rudloffschen Nachlasse für das Geheime und Haupt-Archiv zu Schwerin erworben ist. Ob dasselbe zum Druck bestimmt war, ist nicht zu ersehen; druckfertig ist es jedenfalls nicht geworden. Aber mit rühmenswerther Sorgfalt hat der Verfasser die Varianten der verschiedenen Abdrücke gesammelt und zum Theil geprüft. Sein Sohn, der Regierungsrath und bekannte Geschichtschreiber Friedrich August Rudloff, hat in dieser Sammlung, nächst der nach den Biographien der Fürsten geordneten urkundlichen meklenburgischen Chronik des Archivars Chemnitz, die bedeutendste Quelle für seine meklenburgische Geschichte gefunden. Sie ganz zu veröffentlichen, hielt dieser für unmöglich oder für unnöthig; aber manche ungedruckte Urkunde gab er aus derselben in der „Urkundenlieferung“ zu seinem „pragmatischen Handbuch der Meklenburgischen Geschichte", die er auch ,,Codex diplomaticus historiae Megapolitanae" betitelte, in der Monatsschrift von und für Mecklenburg und zugleich auch im Separatabdruck, Schwerin, 1789 (4°), von deutscher Uebersetzung begleitet, heraus.

Unabhängig von dem älteren Rudloff studirte der als Gelehrter und Beamter gleich ausgezeichnete meklenburg-schwerinsche Regierungs- und Lehnsfiscal Dr. Ernst Friedrich Bouchholtz die einheimischen Urkunden. Er begnügte sich nicht, wie seine Zeitgenossen, der gelehrte Geh. Rath Schmidt und der treffliche Geh. Archivrath Evers (der ältere), damit, das ,,Urkunden-Inventarium" zu ergänzen, sondern beabsichtigte daneben auch mit Beihülfe des Letzteren die städtischen Privilegien, welche bis dahin nur sehr unvollständig bekannt waren, zu sammeln; sie sollten der von Bouchholtz und R. C. P. Faull in Aussicht gestellten Sammlung aller auf die meklenburgischen Städte bezüglichen Gesetze einverleibt werden. Aber wiewohl Evers zu diesem Zwecke umfassende Forschungen im Geheimen und Haupt- Archive zu Schwerin anstellte und die in demselben (meist abschriftlich) vorhandenen Stadturkunden sorgfältig verzeichnete, unterblieb das Unternehmen doch ganz, vielleicht weil die Sammlung nicht die erwünschte Theilnahme zu finden schien, vielleicht auch, weil Bouchholtz bald einen grösseren Plan verfolgte. In seiner grossen Sammlung kleiner meklenburgischer Druckschriften und Briefe, welche jetzt eine Zierde der Grossherzoglichen Regierungs

Bibliothek zu Schwerin bildet, befindet sich nämlich eine grosse, chronologisch geordnete Sammlung von Abschriften aller ihm bekannt gewordenen Urkunden, welche vermuthen lässt, dass er die Herausgabe eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches beabsichtigte; von manchen Urkunden sind aus verschiedenen Druckwerken mehrere Abschriften gesammelt, doch sind sie nicht weiter bearbeitet. Wir wissen nicht, ob dieser wackere Gelehrte durch den Tod in dieser Arbeit unterbrochen ist, oder ob er sich davon überzeugte, dass ein solches Unternehmen erst werthvoll würde, wenn die Archive sich öffneten, damit der Text der in Abdrücken bekannten Urkunden aus den Originalen oder aus zuverlässigen Abschriften berichtigt und die bei weitem grössere Mehrzahl der noch ganz unbekannten Urkunden an's Licht gezogen werden könnte. Es dürfte jetzt übrigens nicht sehr zu beklagen sein, dass Bouchholtz und Rudloff ihre Abschriften aus den meistentheils gar zu wenig sorgfältigen Druckwerken ungedruckt gelassen haben; in unsere erste Abtheilung des Urkundenbuches, welche die Jahre 786 1300 umfasst, haben wir aus Rudloff's Sammlung nur 5 bis 6, aus dem Diplomatarium von Bouchholtz keine einzige Urkunde aufnehmen können. Auch würden damals solche Sammelwerke kaum von grossem wissenschaftlichem Erfolge gewesen sein. Denn in dem letzten Jahrzehnt des vorigen und in dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts waren alle Gemüther zu sehr mit ihrem eigenen Zeitalter und mit den allgemeinen Angelegenheiten beschäftigt, als dass man sich hätte in die Quellen der älteren Specialgeschichte vertiefen mögen. Nachdem aber unter dem Drucke der Fremdherrschaft der Sinn für alles Volksthümliche und für die vaterländische Geschichte mit ungeahnter Kraft erwacht war, und, getragen von dem durch Litteratur- und Kunststudien erschlossenen Verständniss des Mittelalters, die Gesellschaft zur Erforschung deutscher Geschichtsquellen allenthalben zum Forschen in den archivalischen wie in sonstigen Geschichtsdenkmälern anregte, und treffliche Historiker allgemein den Sinn für Geschichte belebten: da trat auch in unserm Lande ,,der zum 24. April 1835 gestiftete Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde" ins Leben, um die Liebe zur Landesgeschichte zu wecken und für die zu erwartenden Forschungen einen Mittelpunkt zu bilden. Es war aber natürlich und der Zeitrichtung gemäss, dass man auf die Quellen zurückging; und der Verein fand bei dem Grossherzoge Friedrich Franz I., der sich auch in seinem hohen Alter den regsten Sinn für die Geschichte bewahrte, sofort die trefflichste Unterstützung, indem derselbe zu diesen Zwecken die unbeschränkte Benutzung seines Archivs gestattete. Doch musste unser Verein damals, so lange sich noch nicht einmal das Arbeitsfeld überschauen liess, die Kräfte noch nicht geprüft, Sinn und Verständniss noch nicht hinlänglich dafür erschlossen waren, den Wunsch, ein umfassendes Urkundenbuch herauszugeben, einstweilen zurückdrängen. Er beschränkte sich darauf, einzelne Abschnitte aus der Landesgeschichte urkundlich zu ergründen und zu bearbeiten, und gab, um die empfindlichsten Lücken in unserm Urkundenschatze auszufüllen, mit Unterstützung der beiden Landesherren durch seinen ersten Secretär, den Archivrath Lisch, drei Bände,,Meklen

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