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grenzte und manche Urkunden wegen dieser Grenzverhältnisse in unser Urkundenbuch aufgenommen zu werden verdienen. Die Verchensche Matrikel war früher nur aus von Dreger's Abschrift bekannt, welche Hasselbach in der Vorrede zu seinem und Kosegarten's Codex Pomeraniae diplomaticus, S. XXIII, beschrieben hat. Neuerdings aber war Hasselbach so glücklich, in der vormals Adelung'schen Bibliothek, welche von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde angekauft ist, in einem Pergamenthefte von 32 Quartblättern den grössten Theil des Originals jener Matrikel zu entdecken. Nur für Fol. 33-46 bleibt noch v. Dreger's Abschrift die Quelle. S. die Note im Cod. Pom. dipl., I, S. 712.

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Von den geistlichen Ritterorden steht sowohl wegen seiner Mitwirkung bei der Germanisirung unsers Landes, als wegen des Umfanges seiner meklenburgischen Güter obenan

der Johanniter-Orden. Die Geschichte der Priorei Eixen und der Comthureien Kraak, Mirow und Nemerow (mit Gardow) war früher, da sich über dieselben in meklenburgischen Archiven nur ganz vereinzelte Urkunden befinden, so gut wie unbekannt, bis es dem Archivrath Lisch gelang, von den betreffenden Urkunden des Sonnenburger Ordens - Archivs, die damals in das Staats-Archiv zu Berlin gebracht waren, in dem Jahre 1834 Abschriften zu nehmen. Darnach hat derselbe die Geschichte und die Urkunden jener Besitzungen in den Jahrbüchern gegeben, die von Kraak und Eixen in Bd. 1, S. 1 f. und 197 f., die von Mirow in Bd. II, S. 51 f. und 213 f., mit einer Fortsetzung in Bd. IX, S. 97 f., und die von Nemerow (und Gardow) in Bd. IX, S. 28 f. und 249 f.

Auch die Livländischen Schwertbrüder erwarben, wie Lisch in Jahrb. XIV, S. 13 f., erwiesen hat, früh ein Gut in Meklenburg, nämlich Vorwerk bei Dassow, und die Ritter von Dobrin den Hof Sellin bei Neukloster. (Vgl. a. a. O. S. 17 f.) Diese letztere Besitzung ward früh veräussert (s. unsere Nr. 511), und die erstere ging bei der Vereinigung der Schwertbrüder mit dem

Deutschorden auf diesen über. War der Grundbesitz dieser Orden in Meklenburg bis dahin nur geringe gewesen, so gewann er bald (vor 1268) einen bedeutenden Umfang, als der Deutschorden die Comthurei Krankow erwarb und diesen Besitz noch durch das Ordenshaus in Wismar erweiterte. Die Geschichte auch dieser Comthurei hat Lisch in Jahrb. XIV, S. 19 f., entwickelt und daselbst S. 197 f. die Urkunden theils nach Abschriften im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin, theils nach Originalen zu Wismar und den Abdrücken in Schröders Papistischem Meklenburg mitgetheilt. Die Hoffnung, in v. Bunge's Liv-, Esth- und Curländischem Urkundenbuche über diese unter dem livländischen Landmeister stehende Comthurei noch Urkunden anzutreffen, ist vergeblich gewesen.

Dagegen sind in diesem Buche über die späteren freundlichen und feindlichen Berührungen des Deutschordens mit Meklenburg mancherlei Briefe bekannt gemacht, welche wir in unser Urkundenbuch aufzunehmen gedenken.

Die Stadtkirchen Meklenburgs erfreueten sich in der katholischen Zeit zum Theil nicht unbedeutender Besitzungen und Renten, und die Documente über dieselben waren nach mancherlei Andeutungen und nach Registraturen, welche bei Kirchenvisitationen angefertigt wurden, ziemlich zahlreich. Doch sind diese Urkunden, seitdem sie durch die Reformation ihren Werth grösstentheils verloren hatten, im Laufe der Zeit, theils durch Vernachlässigung, theils durch Feuersbrünste, sehr vermindert. Die KirchenArchive, welche eine namentliche Aufführung verdienen, möchten etwa folgende sein.

Friedland. Die Marienkirche zu Friedland ist noch selbst im Besitze eines kleinen Theils ihrer Urkunden aus dem Mittelalter, aber die meisten der Friedländischen geistlichen Urkunden, gegen hundert, sind in das Urkunden-Archiv auf der Bibliothek zu Neustrelitz gebracht. Von manchen dieser geistlichen Urkunden hat F. Boll in seine Geschichte des Landes Stargard theils den Wortlaut, theils kurze Inhaltsangaben aufgenommen.

Ueber die Kirche zu Gadebusch ist eine Sammlung von etwa 30 Urkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin vorhanden.

Die Pfarrkirche zu Güstrow besitzt noch etwa 120 Urkunden, welche seit langer Zeit in der Rathsregistratur daselbst aufbewahrt werden. Keine unter diesen gehört noch dem 13. Jahrhunderte an. Ueber ein Diplomatarium des Pfarr-Archivs vgl. weiter unten den Abschnitt über die Güstrowschen Stadturkunden.

Die Parchimschen Kirchenurkunden (von denen der Archivsecretär Dr. Beyer uns die Abschriften für unser Urkundenbuch zugesagt hat) sind zahlreicher, als man erwarten möchte. Es liegen ihrer mehr als 400 im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin. Manche andere auf Vicareien bezügliche Urkunden werden unter den Stadturkunden in der Rathsregistratur zu Parchim aufbewahrt.

Die Rostocker Kirchen erwarben, wie die Bedeutung der Stadt es schon vermuthen lässt, Güter und Renten in grosser Zahl, und folglich auch viele Urkunden. Ein Theil dieser Kirchenurkunden ist jetzt vereint in der Kirchen-Oeconomie zu Rostock, wo sie, nach langer Vernachlässigung, durch den Consistorialrath Mejer gesammelt sind und jetzt aufmerksam behandelt werden. Für die erste Abtheilung unsers Werkes (bis zum Jahre 1300) ist diese Sammlung zu Rostock übrigens ohne Werth. Dagegen finden sich im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin unter den Urkunden des Dom-Stiftes zu St. Jacobi, wie schon S. XXIII bemerkt ist, noch einige ältere Rostocksche Kirchenbriefe und viele aus dem 15. Jahrhunderte, theils im Originale, theils im Copialbuche des Dom-Stifts.

Die Wismarschen Kirchenurkunden, so weit sie sich noch in Wismar befinden, werden nicht mehr in gesonderten Kirchen-Archiven aufbewahrt, sondern liegen mit den Urkunden der andern geistlichen Stiftungen dieser Stadt bei den Stadturkunden auf dem dortigen Rathhause. Abgesehen von den ältesten Urkunden des Hauses zum Heil. Geist, welche, wie weiter unten näher angegeben werden soll, mit den ältesten Stadturkunden in dem Wismarschen Privilegienbuche stehen, haben sich aus

älterer Zeit nur sehr wenig Wismarsche geistliche Urkunden erhalten. Reichlicher werden sie im 14. Jahrhundert, die meisten gehören jedoch erst dem 15. Jahrhundert an. Ihre Gesammtzahl beträgt etwa 800. Doch ist ihr Werth nicht eben bedeutend, da die Mehrzahl, wie es auch in Kirchen-Archiven anderer Städte zu sein pflegt, aus Rentenbriefen und aus Urkunden für einzelne Vicareien besteht. Dazu kommen dann noch ein paar Diplomatarien und Register aus dem 15. Jahrhundert, welche auch nicht sehr werthvoll sind. Die Bearbeitung dieses Archivs hat Dr. Crull übernommen. Die Sammlung von Wismarschen Kirchenurkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin zählt 120 Nummern, doch besteht dieselbe kaum zur Hälfte aus Originalurkunden, und die älteste von diesen ist erst im Jahre 1355 ausgestellt.

Von den übrigen Stadtkirchen sowie von den Landkirchen besitzen nur noch wenige eine oder einige Urkunden, und in der Regel nur jüngere Briefe über Schenkungen, Vicareien und Renten, während gerade die wichtigen Stiftungs- und Bewidmungs- Urkunden nur in sehr wenig Fällen erhalten sind. Einen an sich sehr ungenügenden, unter diesen Umständen aber doch immer sehr erwünschten Ersatz für den Verlust vieler Pfarr-Archive bietet die Sammlung von Kirchenurkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin, welche freilich nur zum geringsten Theile aus Originalen, zum bei weitem grössten Theile aus jüngeren, theils beglaubigten, theils unbeglaubigten Abschriften besteht, die nach und nach aus Acten und besonders aus Visitations-Protocollen zusammengebracht sind. Diese werden, so weit sie sich für unser Urkundenbuch eignen, vom Dr. Wigger bearbeitet.

II. Weltliche Urkunden.

Die Staats- und fürstlichen Hausurkunden nehmen unter den weltlichen Urkunden wegen ihrer Zahl und wegen ihrer Bedeutung die erste Stelle ein. Diejenigen unter ihnen, welche für meklenburgische Fürsten ausgestellt sind, bilden, wie S. VIII f. weiter ausgeführt ist, den Stamm des Geh. und Haupt-Archivs zu Schwerin. Ihre grosse Anzahl nöthigte die in Schwerin wohnhaften Mitglieder der UrkundenbuchsCommission, sich in die Bearbeitung derselben zu theilen. Die Urkunden, welche von unsern Fürsten für auswärtige Fürsten und Städte gegeben sind, befinden sich natürlich auch jetzt noch mit ganz geringen Ausnahmen in auswärtigen Archiven. Glücklicherweise sind die Urkundenbücher der Nachbarländer, mit welchen unsere Fürsten vorzugsweise in Verkehr gestanden haben, mit Ausnahme des pommerschen, bereits so weit herausgekommen, dass wir hoffen dürfen, aus diesen die noch vorhandenen Urkunden unserer Fürsten bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts einigermassen vollständig sammeln zu können.

Da die auswärtigen Besitzungen meklenburgischer Regenten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, so werden auch die Urkunden über die überelbischen Besitzungen

der Grafen von Schwerin in unser Urkundenbuch aufgenommen. Im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin finden sich ausser einer sehr werthvollen Lehnrolle (aus dem Jahre 1294) auffallend wenig Urkunden über diese Besitzungen, und zwar nur späte, so dass es zweifelhaft bleibt, ob diese Abtheilung des gräflich schwerinschen Archivs mit den Urkunden über die Grafschaft Schwerin an den Herzog Albrecht ausgeliefert worden ist. Indessen durfte im Jahre 1851, als eine grosse Anzahl von Kloster-Archiven aus dem Lüneburgischen bei dem weiland Landschafts-Director Freiherrn von Hodenberg zu Lüneburg vereinigt lag, unterstützt von der Gefälligkeit dieses rastlosen Urkundenforschers, der Archivrath Lisch eine beträchtliche Menge von Urkunden über die Besitzungen der Grafen von Schwerin im Lüneburgischen aus den Originalen abschreiben. Diese dem Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin übergebene Sammlung ist später durch einige Abschriften des Auditors Möhlmann aus Originalurkunden zu Stade und durch die vom Archivrath Grotefend, dem geschätzten und thätigen correspondirenden Mitgliede unsers Vereins, in dem hannoverschen Archive angestellten, leider nicht sehr ergiebigen Nachforschungen noch etwas erweitert. Aus der trefflichen Abhandlung des Ministers Freiherrn von Hammerstein über diese Besitzungen und die Heimath der Grafen von Schwerin (in der Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen, 1857, und auszugsweise in unserm Jahrb. XXV), welche vornehmlich auf jener Sammlung von Abschriften beruht, sind die topographischen Nachweisungen für unser Urkundenbuch mit Dank benutzt worden.

Städtische Urkunden. Die Mehrzahl der meklenburgischen Städte hat das Unglück gehabt, bei den zahlreichen Feuersbrünsten, von welchen sie im Laufe der letzten Jahrhunderte heimgesucht sind, ihre Raths - Archive, Urkunden und Stadtbücher zu verlieren. Trotzdem aber ist die Summe der städtischen Urkunden, welche wir in unser Urkundenbuch aufnehmen können, grösser, als man hiernach erwarten sollte. Das Geh. und Haupt-Archiv enthält nämlich eine grosse Zahl von solchen, freilich nicht in Originalen, sondern in Abschriften, welche, bald beglaubigt, bald ohne Beglaubigung, entweder aus Acten genommen, oder wenn die Städte bei Huldigungen und andern Gelegenheiten neue Bestätigungen nachsuchten, nach den Originalen angefertigt sind. Es ist dies die Sammlung, welche der Geh. Archivrath Evers (der Aeltere) möglichst vervollständigt und repertorisirt hat, um dem Dr. E. F. Bouchholtz, wie S. IV erwähnt ist, ihre Benutzung für die beabsichtigte Herausgabe der städtischen Privilegien zu erleichtern. Ihre Bearbeitung für das Meklenburgische Urkundenbuch ist dem Dr. Wigger zugefallen. Dieselbe wird dadurch erschwert, dass die Abschreiber der. niedersächsisch abgefassten Urkunden fast nie die alte Sprache treu bewahrt haben. Nicht selten hat man auch der genauen Wiedergabe lateinischer Urkunden ungeschickte, kaum verständliche Uebersetzungen vorgezogen. Glücklicherweise haben die grösseren meklenburgischen Städte, mit Ausnahme von Schwerin, einen Theil ihrer Urkunden auf die Gegenwart gerettet, einige auch ansehnliche Stadtbücher. Wir bemerken über die noch erhaltenen städtischen Archive Folgendes.

Friedland besitzt in seinem Stadt-Archive noch eine Anzahl alter Urkunden. 13 von diesen hat Boll in seiner Geschichte von Stargard nach Originalen, und 12 andere nach einem Copialbuche der Stadt Friedland mitgetheilt.

Gadebusch. Die Urkunden, welche diese Stadt in ihrem alten Rathhause noch aufbewahrt, hat der Archivrath Masch für unser Urkundenbuch abgeschrieben. Leider ist die älteste Urkunde der Stadt Gadebusch, unsere Nr. 315, nur in jungen und wenig übereinstimmenden Abschriften erhalten. (Vgl. die Note zu dieser Nummer.)

Grabow besitzt in seinem Raths - Archive noch mittelalterliche Urkunden. Fünf unter diesen gehören noch dem 13. Jahrhunderte an und sind deshalb allein bisher zur Bearbeitung erbeten und von dem Bürgermeister Flörke mit dankenswerther Gefälligkeit zur Einsicht verstellt. Drei jener 5 Urkunden sind am 1. Januar 1252, am 25. Januar 1259 und am 1. Mai 1288 von dem Grafen Volrath von Danneberg ausgestellt, die beiden andern am 29. Juni 1288 und am 14. April 1293 von dem Markgrafen Otto von Brandenburg. Alle fünf sind aber unecht, wie auf den ersten Blick zu sehen ist. Die Handschriften in denselben sind freilich verschieden, gehören aber alle der Mitte, oder erst der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts an; ins 13. Jahrhundert können sie sicherlich nicht gesetzt werden. Die Handschrift der ältesten Urkunde ist am auffallendsten, sie scheint nämlich eher aus dem Ende, als aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts zu stammen, und sie ist dabei sehr gezwungen und gekünstelt. Das Pergament aller fünf Urkunden, namentlich aber der ältesten, ist durch Rauch leicht gebräunt, sei es absichtlich, oder sei es bei einer Feuersbrunst geschehen. Völlig erwiesen wird die Unechtheit durch die Siegel. Es fällt schon auf, dass alle fünf Urkunden, obgleich zu sehr verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Personen ausgestellt, ganz gleiche, breite Siegelbänder von Pergament tragen. Ferner ist das Wachs aller fünf Siegel ganz gleich, hart und von einer unbestimmten, schmutzig braunen Farbe, als wäre es vor dem Gebrauche durch Rauch gebräunt. Von dem Siegel des Grafen Volrath von Danneberg findet sich im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin kein Exemplar; aber es ist bekannt aus den Abbildungen bei Harenberg, Chron. Gandersh. p. 1394, und bei Rehtmeier, Braunschw. Lüneb. Chron. I, p. 506; und ein Exemplar desselben an einer Originalurkunde vom Jahre 1260 im königlichen Archive zu Hannover stimmt mit den drei wohlerhaltenen Siegeln an den Grabowschen Urkunden so genau überein, dass man das Siegelbild der letzteren für echt halten muss. Dennoch kann man die Siegel selbst nicht für echt erklären, sie haben vielmehr durchaus das Ansehen gefälschter Siegel. Es ist wohl kein Gewicht darauf zu legen, dass sie auf der Rückseite eine verschiedene Zahl von Fingereindrücken (1, 3 und 5) haben; aber die Oberfläche ihres Gepräges ist bearbeitet, sie ist unbestimmt und uneben, an dem Rande beschnitten. Entweder sind alte, echte Siegel auseinander geschnitten und unter Anwendung von Wärme wieder zusammengebracht, oder man hat von einem guten Siegel eine Form genommen und aus dieser die falschen Siegel abgedruckt. Die letztere Vermuthung ist wahrscheinlicher, da die Umrisse nicht scharf sind, und

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