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„tyden id doch nicht tho male tho seggende, de jamerliken vnde str[effliken], „alse, ick loue, ghehoret hebbe, vornichtiget worden."

Nach diesem Verluste ist es um so mehr zu beklagen, dass die Briefschaften des stargardschen Adels, welche zum Schutze vor Kriegsgefahren nach Neubrandenburg geschafft waren, bei dem grossen Brande in dieser Stadt am Trinitatis-Abend 1676 untergegangen sind.

So gross aber auch die Zahl der im 16. Jahrhundert vorhandenen Urkunden war, welche wir in dem Repertorium Fabricianum verzeichnet finden, über den gegenwärtigen Reichthum des Geheimen und Haupt-Archivs zu Schwerin gibt das Repertorium bei weitem keine vollständige Uebersicht. Denn um das Jahr 1580 waren die Archive der aufgehobenen geistlichen Stiftungen aus der katholischen Zeit demselben noch gar nicht einverleibt, und die Stiftsarchive der Bisthümer standen noch zu Ratzeburg und zu Bützow. Der Herzog Ulrich erstreckte seine eifrige Fürsorge, welche er den Kirchen angedeihen liess, auch auf die geistlichen Archive. Er verwandte zu diesem Zwecke den Notar Daniel Clandrian, welchen er am Tage Antonii 1577 zu seinem Kirchen-Visitations- Notarius bestellte und Michaelis 1584 wiederholt in diesem Amte bestätigte. Clandrian hatte auf des Herzogs Befehl schon 1576 von allen einigermassen werthvollen Urkunden des Klosters Malchow Abschriften genommen, und er hat auch später noch viele Urkunden copirt und uns dadurch, wie vor ihm der durch seine Thätigkeit bei der Kirchenvisitation vom Jahre 1552 um die Organisation der lutherischen Kirche in Meklenburg hochverdiente Secretär des Herzogs Johann Albrecht, M. Simon Leupold, den Wortlaut vieler Urkunden gerettet, deren Originale, wie weiter gezeigt werden soll, verloren gegangen sind. Aber Clandrian's Hauptverdienst beruht jetzt, da einige geistliche Archive fast ganz verschwunden sind, in den ausführlichen Registraturen, welche er auf des Herzogs Befehl von den Urkunden vieler Kirchen und namentlich von den Archiven des Domcapitels zu Güstrow und von dem Stiftsarchiv zu Bützow entwarf. Auch seine Registratur der Dobbertiner Klosterbriefe ist nach dem Untergange vieler Originale jetzt sehr werthvoll. Uebrigens ward in Güstrow, vermuthlich schon vom Herzog Ulrich, auch ein grosses geistliches Archiv zusammengebracht, während das herzogliche Hausarchiv in Schwerin verblieb. In einer Registratur über das fürstliche Archiv zu Güstrow vom Jahre 1614, welche in Clandrian's Weise entworfen, aber etwas kürzer gehalten und nicht von seiner Hand geschrieben ist, stehen auch die Rostockschen Capitelbriefe und die Urkunden der Klöster Broda, Dargun, Neukloster, Eldena und Reinfeld verzeichnet. Es lässt sich nicht bestimmt angeben, in welchen Jahren diese und andere geistliche Archive mit dem Haupt-Archiv zu Schwerin vereinigt sind. Mit Ausnahme der Archive des Bisthums Schwerin, der Karthause Marienehe und des Domstiftes zu Güstrow wurden aber im Laufe des 17. Jahrhunderts die Stifts- und Kloster-Archive alle dem fürstlichen einverleibt, diejenigen, welche in Güstrow aufbewahrt waren, wahrscheinlich erst nach dem Aussterben der Güstrowschen Herzoge.

Doch hat das Schweriner Archiv diese Schätze nicht alle behalten. In Folge des Hamburgischen Vergleichs vom J. 1701, durch welchen das ratzeburgische Stiftsland und das Land Stargard als Herzogthum Strelitz für den Herzog Adolf Friedrich und seine männlichen Nachkommen abgezweigt wurden, ward das ratzeburgische StiftsArchiv zunächst nach Ratzeburg, das Brodasche Kloster-Archiv mit andern auf das Land Stargard bezüglichen Acten und Urkunden nach Strelitz geschafft. Seitdem stand der Umfang des Geh. und Haupt-Archivs zu Schwerin fest, doch sind hin und wieder noch einzelne Urkunden und kleinere Abtheilungen von solchen hinzugefügt, auch viele andere, deren Originale sich nicht erhalten haben, in Acten, welche nach und nach ins Haupt-Archiv gegeben sind, entdeckt worden.

Wir lassen nun eine Uebersicht über die verschiedenen Archive, welche im Mittelalter in Meklenburg bestanden, folgen.

I. Geistliche Urkunden,

Der reformatorische Sinn des 16. Jahrhunderts hat mit dem katholischen Kirchenschmuck zugleich auch die historisch wichtigen Denkmäler in den Kirchen meistentheils vernichtet. Von den Bibliotheken der geistlichen Corporationen ist uns fast nichts übrig geblieben, als einige Fragmente, welche zu Actendeckeln verwandt sind. Es darf daher nicht auffallen, dass man bei der Abschaffung der Seelenmessen gerade die Necrologien vertilgte, deren Werth für den Historiker man nicht erkannte. Ein leider ganz unbedeutendes Blatt eines Necrologii des Dominikaner-Klosters zu Rostock ist der einzige bisher aufgefundene Ueberrest der meklenburgischen Todtenbücher, wenn man nicht das in Abschrift erhaltene Fürsten- Necrologium, welches ein Fenster im Kreuzgange zu Doberan schmückte, noch hieher zählen will. Nur auf die Erhaltung der Urkunden war man sehr bedacht, wenigstens solcher, die sich auf den reichen geistlichen Güterbesitz bezogen. Beachtenswerth ist es, besonders im Vergleich zu dem schwedischen, auch schon zu dem pommerschen und andern Urkundenschätzen, dass sich unter unsern Klosterurkunden nur sehr wenige päpstliche allgemeine Ordensprivilegien und sonstige Breven finden, überhaupt auch, einige Fraternitätsbriefe abgerechnet, wenig Schriftstücke über den Verkehr unserer geistlichen Stiftungen unter sich und mit andern vorhanden sind, und dass von dem Leben des Clerus nur wenig kirchliche Statuten Kunde geben. Clandrians ausführliche Uebersicht über die Schweriner Stiftsurkunden beweist uns, dass man die eigentlichen Briefe wenigstens dieses Stiftes nicht bei den Urkunden aufbewahrte, wahrscheinlich geschah es auch in den Klöstern nicht; und dies wird der Grund ihres Unterganges gewesen sein. Auffallender ist es, dass mit Ausnahme des Ratzeburgischen alten Zehntenregisters (welches die Nr. 375 unsers Urkundenbuches bildet) nur sehr wenig geistliche Heberegister, und meistentheils nur ganz späte, erhalten sind. Wahrscheinlich legte man auch diese nicht zu den Urkunden, sondern behielt sie zum täglichen Gebrauche bei der Hand, bis sie so ab

genutzt waren, dass sie durch neue ersetzt werden mussten und der ferneren Erhal-
tung nicht werth schienen.

Unsere meisten geistlichen Stiftungen sind schon im 13. Jahrhundert entstanden;
einige, und gerade die bedeutendsten, ragen noch in die Zeit der Germanisirung des
Landes hinein, und eben ihre ältesten Urkunden geben uns von dieser ein einiger-
massen erkennbares Bild. In dem 13. Jahrhundert und zum Theil noch in der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts hat sich der Umfang des geistlichen Güterbesitzes in
Meklenburg im Grossen und Ganzen festgestellt. Die Urkunden der Stifter und Klöster
aus dieser Zeit sind daher auch die wichtigsten; die späteren dagegen sind ihrer
grossen Mehrzahl nach Rentenbriefe oder Bewidmungen von Vicareien, Kalanden und
andern kleinen geistlichen Brüderschaften.

Im Gegensatze zu den reichen Archiven der Feldklöster (Benedictiner-, Cister-
cienser- und Prämonstratenser-Ordens) muss leider bemerkt werden, dass die Archive
unserer städtischen Bettelmönchsklöster, nämlich der Klöster der Franciscaner
zu Schwerin, Wismar, Neubrandenburg, Rostock, Parchim (und Güstrow), sowie der
Dominicaner zu Rostock, Röbel und Wismar, bis auf einzelne zerstreute Urkunden bei
der Aufhebung der Klöster gänzlich untergegangen oder von den letzten Mönchen bei
ihrem Abzuge aus dem Lande geschafft sind. Dagegen sind die Urkunden mancher
H. Geist- und Georgs-Hospitäler uns in den Stadt-Archiven erhalten.

Indem wir nach dieser Vorbemerkung zu den einzelnen geistlichen Stiftungen
übergehen, gebührt der erste Platz der ältesten unter diesen, dem

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welchen die Urkunden, etwa 832, ohne irgend eine Ordnung lagen. Die alte sachliche Anordnung, auf welche Inschriften auf den alten Schubladen hinweisen, war damals längst zerstört; die Nummern auf den Urkunden beziehen sich auf den Index, alte Rubra tragen verhältnissmässig wenig Urkunden. In diesem Zustande verblieb das Stifts-Archiv in seinem alten Raume, bis es im Jahre 1828 nach Neustrelitz versetzt ward, und zwar zunächst in das dortige Grossherzogliche Archiv. In diesem sind die Acten auch verblieben, die Urkunden aber werden zur Zeit mit andern alten grossherzoglichen Urkunden auf der grossherzoglichen Bibliothek zu Neustrelitz in Schränken aufbewahrt. Der Archivrath Masch, welcher bei der Abfassung der schon erwähnten Geschichte des Bisthums das Archiv desselben gründlich durchforscht hatte, hat im Jahre 1857 die Katalogisirung und die sachliche Anordnung der Urkunden (auf Grundlage des im Geh. und Haupt- Archiv zu Schwerin befolgten Schematismus) vollendet. Der eine seiner beiden Kataloge enthält die sämmtlichen Ratzeburger Urkunden (deren Zahl sich seit 1701 nicht vermindert hat) in chronologischer Folge, mit Angabe der Litteratur; der andere Katalog weiset die Ordnung nach, in welcher die Urkunden, eingelegt in Mantelbogen, die zugleich die Regesten der Kataloge tragen, in Schränken niedergelegt sind.

Bei den Ratzeburger Urkunden werden drei Copialbücher aufbewahrt, welche bereits seit lange mit Nr. I., II. und III. auf den Pergamenteinbänden bezeichnet sind. Der „Copiar (I.) der Ratzeburger Kirche im bischöflich Ratzeburgischen Archive zu Neustrelitz", wie Nr. I. oft in unserm Urkundenbuche citirt wird, gibt über seine Entstehung Aufschluss durch folgende Vorbemerkung:

[Inc]ipit registrum ecclesie Raceburgensis.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Amen. Omnibus, quibus presentia exhibita fuerint, H. diuina miseracione Raceburgensis ecclesie prepositus, F. prior totumque eiusdem ecclesie capitulum in vero salutari salutem. Vt lingua uenenosa impudenter detrahencium prelatis ecclesiam suam salubriter et vtiliter regentibus conquiescat, vniuersa ecclesie priuilegia dignum duximus registranda, et cetera bona, siue per empcionem seu per donacionem aut permutacionem conquisita, quibusve in locis sita sint, scriptis decreuimus commendare. Et ut cicius et facilius quis inueniat, que desiderat, sic exordium capiamus.

Der Propst H. ist der Ratzeburgische Propst Hinricus (in den Ueberschriften über seinen Urkunden im Copiar I. in gleichzeitiger Schrift Hinricus Holtsatus genannt), welcher urkundlich von 1277 bis 1301 in dieser Würde erscheint, vielleicht aber noch einige Jahre länger lebte, da sein Nachfolger Johann erst 1306 in Urkunden vorkommt. Der Prior F. (Fridericus) begegnet uns von 1291 bis 1301. Die jüngsten Urkunden, welche die erste und bedeutendste Abtheilung dieses Copialbuches enthält, sind im Jahre 1303 ausgestellt. Die Züge der nicht grossen, aber sehr schönen Schrift unterstützen die Annahme, dass das Buch zu Anfang des 14. Jahrhunderts geschrieben

ist. Die Schrift ist in diesem Theile durchaus gleichmässig, 27 Zeilen in 2 Spalten. Die Ueberschriften der Urkunden, sowie der Columnen und Seiten sind in gleichzeitigen Zügen, wohl von derselben Hand wie die Urkunden, roth geschrieben; die Initialen, Anfangs sehr einfach, werden weiterhin immer schöner, einige sind in verschiedenen Farben ausgeführt. Die Anordnung des Buches ist dadurch etwas verdunkelt, dass die Quaternionen (nach den Zügen der Ziffern, mit denen sie bezeichnet sind) schon im 15. Jahrhundert verlegt wurden, und diese falsche Ordnung auch bei dem letzten Einbande festgehalten ist. An die Einleitung schlossen sich zunächst die „Priuilegia Hinrici fundatoris" (p. 1-18 der neuen Paginirung), an diese die Urkunden der Päpste, des Erzbischofs Hartwig von Hamburg (p. 26), des Königs Waldemar II. (p. 27) und der Herzoge von Sachsen-Lauenburg. Dann folgen die Urkunden der ratzeburgischen Bischöfe in chronologischer Folge bis zum Bischof Konrad, dessen jüngste Urkunde vom J. 1291 datirt ist (p. 41-48 und p. 113-134, da die 4. und 5. Lage versehentlich zur 8. und 9. gemacht sind). Die letzten Blätter der zum Theil beschriebenen Lage V (jetzt IX) blieben, vermuthlich für weitere bischöfliche Urkunden, frei. Die VI. Lage (jetzt IV.) enthält zunächst Urkunden über die inneren Angelegenheiten des Capitels, über Disciplin und Brüderschaften (p. 49-68), weiter folgen auf der VII. Lage (p. 69 f.) Urkunden über die Salzgüter und über die Besitzungen in Meklenburg und Pommern, sowie Verleihungen von Privatpersonen (bis p. 99). Hiemit ward das Buch einstweilen abgeschlossen. Die nächsten Seiten (p. 100-107) füllte man erst bald nach der Mitte des 14. Jahrhunderts mit zwei Urkunden aus den Jahren 1336 und 1352; und erst seit dem 8. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts bis zum Schlusse desselben beschrieben verschiedene Hände die hinter den bischöflichen Urkunden gelassene Lücke (p. 134-143) und 28 angebundene Blätter (p. 145-200) mit neu erworbenen Urkunden, deren jüngste vom J. 1398 datirt ist.

Der Copiarius Nr. II. unterscheidet sich von dem ersten äusserlich durch sein viel grösseres Format, im übrigen hat er, soweit er von der ersten Hand geschrieben ist, mit jenem die grösste Aehnlichkeit. Die Seiten sind, wie in jenem, in 2 Spalten getheilt. Die Schriftzüge sind ein wenig jünger als die des ersten Copiars und noch gleichmässiger, die rothen Initialen bleiben sich durch den ganzen Abschnitt des Buches gleich; dieser Theil des Copiarius.II. führt durch seine grössere Gleichförmigkeit zu dem Schlusse, dass er von einem Schreiber und in einem Zuge zu Anfang des 14. Jahrhunderts, bald nach dem Copiar I., geschrieben ist. Die Rubra sind nie eingetragen; eine Reihe war sonst immer für sie freigelassen. Der oben eingerückte Eingang zum Copiar I. geht auch in Nr. II. voran, und die Reihenfolge der Urkunden ist in beiden Copiarien so völlig gleich, dass man bei dem ersten Einblick auf die Vermuthung verfällt, der eine Copiar möge eine Abschrift des andern sein. Dazu kommt ihre auffallende Uebereinstimmung in Lesefehlern, z B. in unserer Nr. 65 geben beide „Gorgerlwerder, fubimari villam, Rudemoyzfe, Kofatza" statt „Gorgerfwerder, Lubimari villam, Rudemoyzle, Kolatza"; in Nr. 101 Cezemarus" statt,,Cazemarus"; in

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