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" Die Theilnahme an den Staats-Lasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne Ausnahme irgend eines Standes, und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreyungen. "
Verfassungsurkunde des ko̊nigreichs Baiern - Página 30
por Bavaria (Germany). - 1818 - 414 páginas
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 páginas
...Kriegsdienste und zur iaudwehr. Die Theilnahme- an den Staatslasten ist für alle Einwohner des Reiches allgemein, ohne Ausnahme irgend eines Standes, und ohne Rücksicht auf vormals bestandene Befreiungen. Fünfter Titel. Von besonder» Rechten und Vorzügen. Die Kronamtcr werden, als oberste...
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Allgemeines staatsrecht, Volumen2

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 584 páginas
...Vereinigten Staten gleichförmig sein." Bayerische IV, '§. 13: „Die Theilnnhme an den Statslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne...und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreinngen." Holländische §. 172: „Keine Privilegien können in Bezug auf Auflagen verliehen werden."...
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Allgemeines Staatsrecht, Volumen2

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 582 páginas
...Vereinigten Staten gleichförmig sein." Bayerische IV, §. 13: „Die Theilnnhme an den Statslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne Ausnahme irgend eines Standes, nnd ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreinngen." Holländische §.172: „Keine Privilegien...
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Allgemeines staatsrecht, Volumen2

Johann Caspar Bluntschli - 1868 - 588 páginas
...Vereinigten Staten gleichförmig sein." Bayerische IV, §. 13: „Die Theilnahme an den Statslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne...und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreiungen." Holländische §. 172: „ Keine Privilegien können in Bezug auf Auflagen verliehen...
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Lehre vom modernen stat: th. Allgemeines statsrecht. 5. umgearb. aufl. des ...

Johann Caspar Bluntschli - 1876 - 696 páginas
...Vereinigten Staten gleichförmig sein." Bayerische IV, §. 13: „Die Theilnahme an den Statslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne...Ausnahme irgend eines Standes, und ohne Rücksicht anf vormals bestandene besondere Befreiungen." Holländische §. 172: „Keine Privilegien können...
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t. Allgemeines Staatsrecht. 6. Aufl. Durchgesehen von. E. Loening

Johann Caspar Bluntschli, Edgar Loening - 1885 - 706 páginas
...sein." Bayerische, IV, §. 13: „Die Teilnahme an den Staatslasten ist für alle Einwohner des Reiches allgemein, ohne Ausnahme irgend eines Standes und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreiungen." Hollandische, Art. 172: ., Keine Privilegien können in Bezug auf Auflagen verliehen...
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Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern und die wichtigsten ...

Bavaria (Germany) - 1893 - 334 páginas
...und zur Landwehr nach den dießfalls bestehenden Gesetzen. § 13. Die Theilnahme an den Staats-Lasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne...Standes, und ohne Rücksicht auf vormals bestandene Befreyungen. § 14. Es ist den Baiern gestattet, in einen andern Bundesstaat, welcher erweißlich sie...
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Ausgewählte urkunden zur deutschen verfassungsgeschichte seit 1806 ..., Volumen1

Wilhelm Altmann - 1898 - 370 páginas
...und zur Landwehr nach den diesfalls bestehenden Gesetzen. § 13. Die Teilnahme an den Staatslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein ohne...und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreiungen. § 14. Es ist den Baiern gestattet, in einen andern Bundesstaat, welcher erweislich sie...
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Lehr- und Handbuch der politischen Oekonomie: In einzelnen selbständigen ...

1901 - 1044 páginas
...namentlich folgende Salze der Verfassung in Betracht. „Die Theilnahme an den Staatslasten ist ftlr alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne Ausnahme...und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreiungen" (Titel IV, §. 13): das seit 1807 schon im öU'entlichen Recht anerkannte wichtige Princip...
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Die unterschiede in der Rechtsstellung der Religionsgesellschaften in Bayern ...

Joseph Herterich - 1910 - 84 páginas
...von öffentlichen Staatslasten keine Befreinng ansprechen", denu „die Teilnahme an den Staatslasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne...und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreinngen". Aehulich heißt es im RE § 73 f. „Die Kirchen . . . können in Ansehung des ihnen...
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