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Das Programm enthält: Die älteste Verfassungsurkunde der Stadt Freiburg, zum
erstenmal in ihrer ächten Gestalt herausgegeben

von

Dr. HEINRICH SCHREIBER.

Freiburg im Breisgau.

Grofsherzogliche Universitäts-Buchhandlung und Buchdruckerei der GEBR. GROOS.

24087. d. I..

Die älteste

Verfassungsurkunde

der Stadt

Freiburg im Breisgau,

zum erstenmal

in ihrer ächten Gestalt herausgegeben

von

HEINRICH SCHREIBER,

Doctor der Philosophie und Theologie, Grossherzogl. Bad. Geistl. Rathe, ord. öffentl. Professor
der Religionslehre und Moraltheologie an der Albert-Ludwigs-Hochschule zu Freiburg, Mitgliede
der Gesellschaft für Beförderung der Geschichtskunde daselbst, so wie der Leipziger Gesellschaft
für vaterländische Sprache und Alterthumskunde, des Nassauischen Vereins für Alterthumskunde
und Geschichte, und der königl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.

Freiburg im Breisgau.

Grofsherzogl. Universitäts- Buchhandlung und Buchdruckerei der GEBR. GROOS.

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I. Wichtigkeit und Entstehung der Verfassung

Die

von Freiburg.

ie Verfassung der Stadt Freiburg im Breisgau ist bekanntlich eine der ältesten in Deutschland. Sie ging aus jener von Cöln hervor, welches sowohl zur Zeit der Römer als während des Mittelalters unter den deutschen Städten hervorragte. Daher auch GAUpp in seinem Werke über deutsche Städtegründung, mit Recht: „in der Cölnischen Verfassung gewissermassen einen Grundtypus aufstellte für die eigenthümlichen Bildungen, welche sich durch Verschmelzung des freien Römischen und freien Germanischen Rechtes entwickelten 1)".

In dieser Abstammung und diesem engen Verbande der Freiburger Verfassung mit der Cölnischen, liegt nun ein vorzüglicher Werth der Erstern. Denn durch sie wird die Verfassung von Cöln in wesentlichen Punkten, und gerade da beleuchtet, wo wir ohne das Freiburger Statut darüber gar keine Aufschlüsse erhalten würden. Gewährt dieses auch wenig Ausbeute für das öffentliche Recht, so ist dagegen der Gewinn aus demselben für das Privatrecht um so grösser.,, Was das alte Cölnische Privatrecht aus den Zeiten des zwölften Jahrhunderts anbelangt (bemerkt GAUPP ausdrücklich), so besitzen wir

1) Ueber deutsche Städtegründung, Verfassung und Weichbild im Mittelalter, besonders über die Verfassung von Freiburg im Breisgau, verglichen mit der Verfassung von Cöln. Jena bei Frommann. 1824. S. XVI.

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