Imágenes de páginas
PDF
EPUB

Das wachsende Ansehen des Klosters bezeugen im allgemeinen die zahlreichen Stiftungen, als auch die Tatsache, daß ein Domherr von Schwerin 1271 in den Orden eintrat.1)

18.

Um das Jahr 1240 traten die Franziskaner im Katharinenkloster in der Altstadt von Rostock auf. Ihr erster Gardian war Eylard, der die Ehrenstellung eines Beichtvaters des Bischofs von Schwerin hatte. Bezeichnet diese Tatsache schon eine gewisse Blüte des Klosters, so wird dieselbe auch durch eine Reihe von Stiftungen und Schenkungen verbürgt, welche das Kloster erhielt. Auch ein Ablaß des Papstes Bonifaz IX. zur Erhaltung der Gebäude beweist die Gunst, welche die kirchliche Behörde dem Kloster zuwandte.2)

In der Zeit der Reformation hatte es sogar 80 Insassen in seinen Mauern.3)

19.

Im Jahre 1246 werden die Franziskaner zum erstenmal in Parchim erwähnt, es sind die Brüder Marsilius, Werner und Richard. Das Kloster scheint keine größere Bedeutung erlangt zu haben, da es nur sehr selten in den Urkunden erscheint.4)

20.

Nach einer Inschrift im Chor der ehemaligen Graumönchenkirche zu Wismar hat der Fürst Johann der Theologe die Franziskaner nach Wismar im Jahre 1251 oder 1252 gerufen, und nach einer andern Inschrift haben Ritter Helmold von Plessen und die Fürstin Anastasia kirchliche Gebäude für den Orden aufgeführt,

1) Zuwendungen an das Kloster z. B. in Meckl. Urk. Nr. 1221. 1672. 2017. 2019. 5338 (Teilnahme Graf Heinrichs v. Schwerin und der Elisabeth an guten Werken). 6592. Der Domherr in Nr. 1221.

2) Das Kloster erscheint zuerst in einer Urkunde von 1243 Nr. 550. Da aber in einer andern Urkunde Nr. 463, welche eine ganze Reihe von Rost. Geistlichen aufzählt, nur die Franziskaner nicht vorkommen, so ergibt sich als ungefähre Zahl das Jahr 1240. Siehe auch Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler. I, S. 239. Anm. 2. Eylard erscheint in Nr. 550. 570. 591. 603. 606. u. a. Stiftungen u. a. Nr. 865. 978. 1153. 1479. 2017. 2050. Der Ablaßbrief bei Schlie, I. S. 240. 3) Nach Schlie, I. S. 240.

4) Meckl. Urk. Nr. 586. Stiftungen nur in Nr. 5291. 11219, erstere vom Jahr 1331, letztere von 1379. Das Kloster wird erwähnt Nr. 3524. 11623 Anm, Nr. 10801 kommt ein Gardian Johann von Raden vor. Nr. 11623 werden die Mönche ebenfalls erwähnt (anno 1384). Streit mit der Weltgeistlichkeit in Nr. 6807 de anno 1347.

91

Die Klöster zu Rostock, Parchim, Wismar, Neubrandenburg, Güstrow. obwohl der Bau erst um 1350 von Bischof Volrad von Ratzeburg geweiht wurde. Zwar erhält das Kloster auch verschiedene Zuwendungen, aber doch klagt es noch 1378 über Armut und Entbehrung.1)

21.

Das Kloster in Neubrandenburg wird vor dem Jahre 1339 nicht erwähnt und hat in seinen Anfängen viel Trübes erfahren, da es bis zum Jahre 1355 schon zweimal abgebrannt war. In diesem Jahr gab Herzog Johann den Mönchen ein neues Privilegium, das ebenfalls nicht erhalten ist.2)

22.

Noch dürftiger sind die Nachrichten über das Kloster in Güstrow. Dies kann als das jüngste Kloster im Lande überhaupt gelten, weil es erst 1509 von Herzog Heinrich gestiftet ist. Die Stadt war 1503 nahezu niedergebrannt, in Flammen aufgegangen war auch die Blutskapelle, auf deren Grund und Boden das Kloster erstand.3)

An der Spitze eines jeden Franziskanerklosters stand ein Gardian, der dem Kustos der Kustodie und dem Provinzial unterstand. Letzterer hat mit 4 Definitoren die oberste Entscheidung; alle 3 Jahre fand das Provinzialkapitel statt. Unter den Beamten stehen an ausgezeichnetem Platze die Lektoren. In Rostock werden genannt: 1346 Johann von Hitteren, 1385 Johann Rodenkirchen, 1520 Franz de Weddewen; in Wismar: der Lektor Johann 1332, Heinrich 1373, Johann Satow 1378. Mit dem Ehrennamen eines lector provinciae ist Valentin Korte geschmückt, mit dem eines Prinzipallektors 1520 Everhard Runge.*)

1) Meckl. Urk. Nr. 669. 1656. 2126 und Schlie, II. S. 168. 169. Weiteres s. in der Jubiläumsschrift von Crain 1861: „Zur Geschichte des grauen Klosters in Wismar." Zuwendungen in Nr. 906. 1059. 1153. 1539. 11154, an letzter Stelle indigentia und inopia erwähnt.

2) Meckl. Urk. Nr. 5983 de anno 1339. Erwähnt wird das Kloster in Nr. 7086. 7988. 9113. Der Brand in Nr. 8027. 1441 findet sich noch eine Nachricht. Das Kloster erhält eine Schenkung; s. Lisch, Urk. des Geschlechts von Örtzen. VI, 2. S. 195.

3) Über das Kloster ist mir nichts weiter bekannt geworden, als was bei Besser, Beiträge zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819-1823, S. 168. 298 steht.

+) Heimbucher, I. S. 289 ff. Die Provinz Saxonia zerfiel in 12 Kustodien, welche einen Provinzialminister hatten und gemeinsame Provinzialkapitel ab

Daß die Reformation der Franziskanerklöster an Mecklenburg nicht vorbeiging, ist anzunehmen, wenn wir hören, daß c. 1500 besonders in der sächsischen Provinz die sog. halbe Reform der Konventualen so genannt im Unterschied von den früher reformierten Observanten Eingang fand. Eine glaubwürdige Nachricht einer Reformation haben wir allerdings nur vom Klarissenkloster Ribnitz, das 1492 durch den Provinzialminister Ludwig de Sygen in Gegenwart der Herzöge Magnus und Balthasar reformiert wurde, und von den Klöstern zu Wismar und Schwerin, welche 1509 reformiert werden sollten.1)

hielten, z. B. Halle 1332, Minister war Werner, Meckl. Urk. Nr. 5338; Berlin 1373, Minister Burchard, Nr. 10482. 11154; Lübeck 1473, Minister Nik. Lackmann, Jahrb. 16, S. 234; Rostock 1509, Minister Ludwig Henning, anwesend 400 Brüder, Jahrb. 3, S. 108. 1521 Neubrandenburg. Hier trennten sich 6 Kustodien (Thüringen, Leipzig, Meißen, Goldberg, Preußen, Breslau), und 1522 zu Hamburg hielten die übrigen sechs zum erstenmal ihr eigenes Kapitel, Minister Gerard Funk von der Kyritz, Jahrb. 3, 111. 112. Mecklenburg wird zur Kustodie Lübeck gehört haben, da custodes Lubecenses in Meckl. tätig waren, s. Meckl. Urk. Nr. 5021. 5034. 9034. 11154 u. Westphalen IV, S. 877. Ich ergänze diese Daten noch aus Glaßbergers Chronik (Glaßberger war Beichtvater im Klarissen kloster zu Nürnberg und schrieb 1508): Darnach waren unter dem Minister Burchard von Halle 1285-1296 Provinzialkapitel zu Rostock, Wismar, Neubrandenburg (S. 101), unter Thomas 1307-1316 zu Rostock (S. 113), unter Werner 1328-1348 zu Rostock 1343 (S. 145) und unter Dietmar 1388 bis 1394 zu Rostock 1388 (S. 218). S. 583/584 findet sich eine Aufzählung aller Ministri provinciae Saxoniae von 1221-1480, 30 an Zahl. Ich verdanke den Hinweis auf Glaßberger sowie auf Bonaventuras Werke der liebenswürdigen Auskunft eines Forschers auf dem Gebiete der Ordensgeschichte der Provinz Saxonia, des Herrn P. Leon. Lemmens, o. f. m. zu Rom. Letzterer schreibt mir auch, daß Provinzialstatuten der sächsischen Provinz von 1523 noch nicht gefunden sind. Die Provinzialminister und -Kapitel zählt auch Ehrle in Zeitschrift für kath. Theol. Jahrg. VII, Heft 4 auf von mir nicht benutzt -, und Krause ergänzt die Aufzählung in den Mitt. des Vereins für lüb. Gesch. Heft 2. S. 35 ff. Krause zählt auch ein Kloster Strelitz auf, dagegen nicht Neubrandenburg. Von Str. habe ich sonst nichts gefunden. Kr. läßt Güstrow schon 1506 zu den Observanten übertreten, obwohl es erst 1509 gestiftet wurde! Lektoren: Meckl. Urk. Nr. 6711. 11672. Koppmann, Geschichte Rostocks. I, S. 97. Meckl. Urk. Nr. 5315. 10411. 11154. Jahrb. 3, S. 116.

Im

1) Heimbucher, I. S. 308. Lat. Chronik in Westphalen IV, S. 877. Archiv zu Schwerin befindet sich die Kopie eines Schreibens an den Kaiser wegen der Reformation von Wismar und Schwerin. Bei Glaßberger, der S. 538 ff. von dem Generalkonzil zu Rom 1506 erzählt, auf dem 3600 Franziskaner zugegen gewesen sind, wird S. 542 erwähnt, daß unter den Fürsten, welche an den Papst in favorem sacrae observantiae schrieben, auch „Dux de Mecklenburgo" gewesen sei. Daraus folgt, daß die Observanz schon eingeführt war oder doch ihre Einführung von dem Herzoge erstrebt wurde. Nach

Was den wissenschaftlichen Sinn der Franziskaner betrifft, so ließ der asketische Sinn des heil. Franziskus denselben vorerst nicht aufkommen. Das zeigt sich besonders in Cap. X der Regel.1)

Das wurde anders, als der junge Generalminister, der heil. Bonaventura zu Narbonne 1260 ein Generalkapitel abhielt. In den statuta Narbonensia, welche „den Kern aller späteren Ordenskonstitutionen" bildeten, wird wissenschaftliche Betätigung den Brüdern zur Pflicht gemacht.2)

Diese wissenschaftliche Tätigkeit mußte naturgemäß der Innenschule in erster Linie zugute kommen. Eine solche war vorhanden. Allerdings bestimmte das Kapitel zu Narbonne, daß Jünglinge unter 18 Jahren nicht aufgenommen werden sollten, aber es war die Einschränkung gemacht, daß auch 15jährige aufgenommen werden konnten, wofern sie körperlich kräftig und geistig geweckt waren.3)

Die Tüchtigen unter den Novizen wurden nach der Einkleidung auf das Provinzstudium geschickt. Dieses befand sich für Krause (s. oben) wurde 1501 die provincia Saxonia nach den Parteien in zwei Provinzen zerlegt: Provincia Saxoniae sanctae crucis (Observanten): Güstrow, Schwerin, Wismar. Provincia Sax. sancti Iohannis (Konventualen oder Martinisten): Parchim, Rostock, Ribnitz, Strelitz [= Neubrandenburg ?]. 1) Die sogenannte 2. Regel des Franziskus, welche Honorius III 1223 bestätigte, steht bei Holsten-Brockie tom. III, S. 30 ff. Siehe auch Heimbucher, I. S. 282 ff. Ich entnahm den Text aus den Worten Bonaventuras tom. VIII, 1898 von Franziskanermönchen herausgegeben; in seiner „expositio super regulam fratrum minorum" gibt Bonaventura den Text, wie er ihn in der Bulla des Papstes vorfand. Da heißt es: Moneo vero et exhortor in domino Iesu Christo, ut caveant fratres ab omnia superbia, vana gloria, invidia, avaritia, cura et sollicitudine huius saeculi, detractione et murmuratione; et non curent nescientes litteras litteras discere; sed attendant, quod super omnia desiderare debent habere spiritum domini et sanctam eius operationem, orare semper usw. Interessant ist zu bemerken, wie B. die Worte seines Meisters abzuschwächen sucht. Da heißt es Kap. 10, 6 S. 433: „Curiositatem etiam laicorum cohibet, dicens: Et non curent nescientes litteras, id est laici, litteras discere. In quo verbo curiositatem cohibet, non tamen inhibet, quin ipsi teneantur litteras discere, si eis fuerit imperatum.“

2) Heimbucher, I. S. 293. Auch Constitutiones Narbonenses, rubrica VI. De occupationibus fratrum. S. 455–457. Da heißt es: Cum regula dicat, quod,fratres, quibus dedit dominus gratiam laborandi, laborent, fideliter et devote", ordinamus, quod fratres tam clerici quam laici compellantur per suos superiores in scribendo, studendo et aliis laboribus sibi competentibus exerceri. Et si quis notabiliter inventus fuerit otiosus, iuxta formam apostoli usque ad satisfactionem condignam ab aliis sequestretur. Et si superiores in hoc negligentes fuerint, a visitatoribus puniantur, qui diligenter inquirant, qualiter ista constitutio servetur.

*) Rubrica I, S. 450: per robur corporis vel industriam sensus.

die sächsische Provinz in Erfurt und in Straßburg. Das Hauptstudium war auch für die Franziskaner zu Paris; doch wurden hierhin nur die Tüchtigsten geschickt, zwei aus jeder Provinz, die sorgfältig ausgewählt wurden und zwei bis drei Jahre bereits ein Provinzstudium besucht hatten. Die Studien- und Promotionsordnung war strenge geregelt.1)

[ocr errors]

Unter den Ornamenta des Ordens gibt Bonaventura die sciencia sacrae scripturae an, und die Notwendigkeit derselben erscheint ihm als genügender Grund, cur fratres intendant studio litterarum". Denn die heil. Schrift bedarf einer feinen Auslegung, diese aber ist nötig für den predigtamtlichen und seelsorgerlichen Beruf der Ordensglieder. Das Ziel der Bibellektüre ist sittliche Besserung, diese auch bei anderen zu wecken, das Ziel der Predigt, welche deshalb dem Inhalt wie der Form nach vortrefflich sein muß. Und so schließt Bonaventura seine Anweisungen in betreff der Predigt: Patet, quod fratribus ex intentione beati Francisci incumbit studere, quia sine studio non possunt verba modo debito examinare.2)

Die publizistische Tätigkeit war allerdings eingeschränkt: Keiner durfte ein Buch herausgeben, der nicht die Erlaubnis vom Generaloder Provinzialminister oder den Definitoren hatte. Von der Erlaubnis des Generalministers sollte auch das Abschreiben von Büchern abhängen.3)

So darf es uns nicht wundernehmen, daß der Orden auch in Mecklenburg die Katheder der Landesuniversität Rostock einnahm. Im Jahre 1434 lehrten hier die Professoren der heiligen Schrift Johannes Bomer und Matthias Doringh; 1520 waren Bakkalauren der

1) Andere Studien waren in Oxford, Cambridge, Orleans, Pisa, Rom, Assisi, Wien und Köln. Hinzukam noch ein „studium Strigoniense". S. Chronik Glaßbergers 240 ff.: Generalkapitel zu Rom 1411. Auch rubrica VI, S. 456 und S. 274 ff. für das Generalkapitel zu Forli 1421, S. 282 für das Provinzkapitel zu Überlingen 1426. Diesem gegenüber berührt es seltsam, wenn in derselben rubrica VI es heißt: Prohibemus ut de cetero fratres, qui nesciunt legere psalterium, litteras non addiscant, nec alii eos doceant. Dies bezieht sich aber wohl nur auf ältere Mönche oder auf solche, die in späteren Lebensjahren eingetreten waren.

2) Determinationes quaestionum, pars I, quaestio III, S. 339. Die übrigen ornamenta sind: vita irreprehensibilis, auctoritas praedicandi et confessiones audiendi, ratio satisfactoria. Speculum disciplinae pars I, cap. XIII, S. 594: In lectione itaque, si qua sibi permitti contigerit, non magis quaerant, quod sensum acuat, quam quod mores instruat, non magis quaerant scientiam quam saporem. Expositio super usw. Kap. IX, S. 430.

3) Const. Narb. rubr. VI, S. 456. 457.

« AnteriorContinuar »